Autor Thema: Notbremsung im Tunnel  (Gelesen 8697 mal)

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E1-c3

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Notbremsung im Tunnel
« am: 21. Juni 2018, 21:04:08 »
Ich habe eine Frage, die sich bei mir nach dem Betrachten dieses Videos aufgedrängt hat:
Demnach wird bei der berliner U-Bahn beim Ziehen der Notbremse mitten im Tunnel keine Bremung eingeleitet, sondern lediglich Sprechkontakt zum Fahrer hergestellt.

Meine Frage: Ist das bei unserer U-Bahn auch so?

Sonderzug

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #1 am: 21. Juni 2018, 21:13:11 »
Ja sowie in der Ustrab aber halt nur beim Ulf.

Katana

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #2 am: 21. Juni 2018, 21:22:28 »
StrabVO 1999 §36
(11) In Personenfahrzeugen müssen Einrichtungen vorhanden sein, mit denen Fahrgäste im Notfall eine Bremsung einleiten können (Notbremsung). In Tunneln darf die Betätigung dieser Einrichtungen außerhalb von Haltestellen erst am nächsten Bahnsteig zum Halt führen.

Kanitzgasse

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #3 am: 21. Juni 2018, 21:22:45 »

Klingelfee

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #4 am: 21. Juni 2018, 21:23:26 »
Ich habe eine Frage, die sich bei mir nach dem Betrachten dieses Videos aufgedrängt hat:
Demnach wird bei der berliner U-Bahn beim Ziehen der Notbremse mitten im Tunnel keine Bremung eingeleitet, sondern lediglich Sprechkontakt zum Fahrer hergestellt.

Meine Frage: Ist das bei unserer U-Bahn auch so?
Das ist auch in Wien so. Und der Grund wurde im Video auf genau erklärt.

In Wien greift der Notbremsgriff erst, wenn die Türfreigabe aktiviert wurde. Bedeutet, dass ein Zug auch zwischendurch stehen bleiben kann und dann wieder weiterfahren kann.

Im übrigen hat du auch bei der ÖBB dieses System. Allerdings ist es dort mWn nur auf die Tunnelstrecken beschränkt. Zieht man dort auf offener Strecke den Griff, bremst sich der Zug sofort ein.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

sheldor

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #5 am: 21. Juni 2018, 21:25:22 »
Ja! Das nennt sich Notbremsüberbrückung (Nbü).
https://de.wikipedia.org/wiki/Notbrems%C3%BCberbr%C3%BCckung

E1-c3

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #6 am: 21. Juni 2018, 21:32:13 »
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! :up:
Aber woher „weiß“ die Garnitur, ob sie sich im Tunnel befindet?

Klingelfee

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #7 am: 21. Juni 2018, 21:43:14 »
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! :up:
Aber woher „weiß“ die Garnitur, ob sie sich im Tunnel befindet?

In Wien ist die U-Bahn grundsätzlich "im Tunnel", sobald sie die Station verläßt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E1-c3

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #8 am: 21. Juni 2018, 22:02:44 »
Das heißt, ein Auslösen der Notbremse heißt auf jeden Fall lediglich Sprechkontakt zum Fahrer, egal ob im Tunnel oder im Freien?

Klingelfee

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #9 am: 21. Juni 2018, 22:14:06 »
Das heißt, ein Auslösen der Notbremse heißt auf jeden Fall lediglich Sprechkontakt zum Fahrer, egal ob im Tunnel oder im Freien?
Ja, da im Störungsfall zu 99,99% besser ist, wenn der Zug bis in die nächste Station fährt.

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #10 am: 22. Juni 2018, 10:30:07 »
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! :up:
Aber woher „weiß“ die Garnitur, ob sie sich im Tunnel befindet?

Die Stadtbahnwagen (Reihe N, N1) "wussten" das wirklich - das Licht im Zug wurde in Abhängigkeit von der Position des Stromabnehmers ein- und ausgeschaltet: In Tunnelstrecken hängt der Fahrdraht immer niedriger, dadurch ist der Stromabnehmer mehr gesenkt als auf Außenstrecken. Diese "Mehrsenkung" betätigte einen Schalter, über den das Wagenlicht ein- und ausgeschaltet wurde.
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fastpage

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #11 am: 22. Juni 2018, 10:51:16 »

Im übrigen hat du auch bei der ÖBB dieses System. Allerdings ist es dort mWn nur auf die Tunnelstrecken beschränkt. Zieht man dort auf offener Strecke den Griff, bremst sich der Zug sofort ein.

Nahverkehrs-NBÜ(Notbremsüberbrückung)
(4020,4024,4746...)
Nach schließen der Türen wird die NBÜ nach anfahren erst nach paar Sekunden(~5) aktiv. Bis dahin entlüftet ein ziehen der Notbremse die HLL(Hauptluftleitung).
Danach wird wie bei der U-Bahn eine NBÜ-Meldung nach vorne geschickt inkl Notsprechstellenruf(inkl Kamerabild des betreffenden Bereichs..4020 natürlich nicht).
Sobald die Türen freigegeben, erfolgt die entlüftung der HLL.

Normale Nbü
Jeder Reisezugwagen und Tfz (1142,1144,1116,Dosto...)

Jedes ziehen, egal wann, der Notbremse führt zum entlüften der HLL und der Lokführer kann diese über die Füllstoßstellung des Führerbremsventils(mikrokontakt) quittieren. Die HLL wird wieder gefüllt und der Zug kann den Gefahrenbereich verlassen.
In der Praxis kommt man mit einem Dosto unter 120km/h zum Stillstand bis die Bremsen wieder gelöst.

Katana

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #12 am: 22. Juni 2018, 21:27:16 »
Das heißt, ein Auslösen der Notbremse heißt auf jeden Fall lediglich Sprechkontakt zum Fahrer, egal ob im Tunnel oder im Freien?
Ja, da im Störungsfall zu 99,99% besser ist, wenn der Zug bis in die nächste Station fährt.
Ich hätte vermutet, dass beim Ziehen in den ersten x Sekunden nach Abfahrt oder bis zum Überschreiten einer gewissen Geschwindigkeit die Notbremse noch direkt wirkt.

invisible

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #13 am: 25. Juni 2018, 19:14:32 »
Das heißt, ein Auslösen der Notbremse heißt auf jeden Fall lediglich Sprechkontakt zum Fahrer, egal ob im Tunnel oder im Freien?
Ja, da im Störungsfall zu 99,99% besser ist, wenn der Zug bis in die nächste Station fährt.
Ich hätte vermutet, dass beim Ziehen in den ersten x Sekunden nach Abfahrt oder bis zum Überschreiten einer gewissen Geschwindigkeit die Notbremse noch direkt wirkt.

Ist auch so. Die Notbremse ist bis 40km/h oder 80m Wegstrecke aktiv (je nachdem was früher zutrifft) und wird dann bis zur nächsten Türfreigabe unterdrückt. Sinn der 80m/40kmh-Regelung ist, dass im Falle einer Notbremsung der Triebwagen noch mit der letzten Tür am Bahnsteig zu stehen kommt, was speziell bei den V-Zügen die Evakuierung erleichtert.
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

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Re: Notbremsung im Tunnel
« Antwort #14 am: 25. Juni 2018, 20:57:03 »
Das heißt, ein Auslösen der Notbremse heißt auf jeden Fall lediglich Sprechkontakt zum Fahrer, egal ob im Tunnel oder im Freien?
Ja, da im Störungsfall zu 99,99% besser ist, wenn der Zug bis in die nächste Station fährt.

Also wenn ich die Fälle, die ich in Erinnerung habe, zusammenzähle, wäre es besser gewesen, die Notbremse hätte direkt gewirkt. Erinnern kann ich mich nämlich nur an mitgeschleifte oder unter den Zug gestürzte Fahrgäste und nicht an brennende U-Bahnen.

Welche Vorschriften gelten denn eigentlich für das Fahrpersonal, wenn ein Fahrgast in Panik (weils brennt) eine Türe aufreisst und damit die Zugkraft abfällt? Da ist es je nach Steigung dann ja auch manchmal nicht möglich, dass der Zug ohne Antrieb in die nächste Station rollt, und wenn doch, dauert es länger als notwendig.