Autor Thema: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?  (Gelesen 38182 mal)

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95B

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #15 am: 04. Juli 2018, 12:40:40 »
Und wie rechtfertigen dann die ÖBB die Intensivkontrollen (z.B. mehrmals schon in Floridsdorf beobachtet)?

Gar nicht. Sie machen sie einfach, weil sich der Normalfahrgast ohnehin nicht darüber mokiert.

Das stimmt einerseits, andererseits gilt bei den WL, dass das Durchschreiten der Bahnsteigsperren ohne gültigen Fahrschein als Schwarzfahren gilt.

Nach den Beförderungsbedingungen. Wenn ich keinen gültigen Fahrschein habe, habe ich aber diese Beförderungsbedingungen auch nicht akzeptiert.
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Kurzzug

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #16 am: 04. Juli 2018, 15:22:56 »
Das stimmt einerseits, andererseits gilt bei den WL, dass das Durchschreiten der Bahnsteigsperren ohne gültigen Fahrschein als Schwarzfahren gilt.

Nach den Beförderungsbedingungen. Wenn ich keinen gültigen Fahrschein habe, habe ich aber diese Beförderungsbedingungen auch nicht akzeptiert.

Juristisch kenne ich mich leider nicht aus, ab wann jemand Beförderungsbedingungen akzeptiert bzw. ab wann sie für jemanden gelten. Ich bin mir aber relativ sicher, dass die WL anderer Meinung als du sind und an ihrer Kontrollpraxis ohne Druck durch beispielsweise ein Gerichtsurteil (wie es ja im Falle ÖBB eines gibt) nichts verändern werden

95B

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #17 am: 04. Juli 2018, 15:27:25 »
Ich bin mir aber relativ sicher, dass die WL anderer Meinung als du sind

Die sind sogar sehr oft anderer Meinung als ich. ;)
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haidi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #18 am: 04. Juli 2018, 15:32:05 »
Es kann durchaus sein, dass ich nach den Beförderungsbestimmungen die Mehrgebühr zahlen muss, wenn ich nur durch die Station gehe, aber wie wollen Sie wissen, wer ich bin. Der Polizist hat keine juristisch einwandfreie Möglichkeit meine Identität festzustellen, den WL ist kein Schaden durch eine nicht bezahlte Fahrt entstanden, da wird auch ein  Anhalterecht durch das Kontrollorgan kritisch. Und selbst wenn er mich festhält, wer soll legal meine Identität feststellen.
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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #19 am: 04. Juli 2018, 16:04:14 »
Es kann durchaus sein, dass ich nach den Beförderungsbestimmungen die Mehrgebühr zahlen muss, wenn ich nur durch die Station gehe, aber wie wollen Sie wissen, wer ich bin. Der Polizist hat keine juristisch einwandfreie Möglichkeit meine Identität festzustellen, den WL ist kein Schaden durch eine nicht bezahlte Fahrt entstanden, da wird auch ein  Anhalterecht durch das Kontrollorgan kritisch. Und selbst wenn er mich festhält, wer soll legal meine Identität feststellen.

Wieso will der Kontrollor wissen, wer du bist. Wenn du gleich bezahlst, dann bleibst du zum Gegensatz von Deutschland anonym.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #20 am: 04. Juli 2018, 19:04:07 »

Anders war der berühmte Fall gelagert, als der Schwarzfahrer beim Wegrennen einen Kontrollor verletzt hat - das ist dann natürlich sehr wohl Körperverletzung und man darf ihn anhalten.
Man instruiert die Kontrollore aber, sich zu dritt im Dreieck um den vermeintlichen Schwarzfahrer aufzustellen. Will der weggehen, reicht einem von ihnen ein kleiner Schritt zur Seite, damit es zur Berührung der Körper kommt. Das werten sie dann als Tätlichkeit und halten den bösen Schwarzfahrer wegen des Angriffs fest und holen die Polizei. Der hat dann das Problem, dass die drei sich gegenseitig als Zeugen gehen und er mit seinem Wort allein ist.  :-[
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

petestoeb

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #21 am: 04. Juli 2018, 19:55:13 »

Anders war der berühmte Fall gelagert, als der Schwarzfahrer beim Wegrennen einen Kontrollor verletzt hat - das ist dann natürlich sehr wohl Körperverletzung und man darf ihn anhalten.
Man instruiert die Kontrollore aber, sich zu dritt im Dreieck um den vermeintlichen Schwarzfahrer aufzustellen. Will der weggehen, reicht einem von ihnen ein kleiner Schritt zur Seite, damit es zur Berührung der Körper kommt. Das werten sie dann als Tätlichkeit und halten den bösen Schwarzfahrer wegen des Angriffs fest und holen die Polizei. Der hat dann das Problem, dass die drei sich gegenseitig als Zeugen gehen und er mit seinem Wort allein ist.  :-[

Du unterstellst mit diesem Posting Fahrscheinkontrolloren unlauteres Handeln und falsche Zeugenaussage. Meinst du das wirklich ernst, Bediensteten der WL kriminelles Handeln zu unterstellen?

HLS

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #22 am: 04. Juli 2018, 19:55:47 »
Will der weggehen, reicht einem von ihnen ein kleiner Schritt zur Seite, damit es zur Berührung der Körper kommt. Das werten sie dann als Tätlichkeit...
Da gibts ja zur Zeit in der WM, im speziellem bei der brasilianischen Nationalmannschaft, ein "gutes" Vorbild. >:D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Inventar

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #23 am: 04. Juli 2018, 20:00:03 »

Man instruiert die Kontrollore aber, sich zu dritt im Dreieck um den vermeintlichen Schwarzfahrer aufzustellen.

Und wer hat dir den Blödsinn erzählt. Von dir habe ich so einen Schwachsinn nicht erwartet.

Werner1981

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #24 am: 04. Juli 2018, 20:01:57 »
Bei "Wien heute" behauptet ein ÖVP-Abgeordneter, daß künftig auch Kontrollore den Ausweis verlangen dürfen:

https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/13981992/Verwirrung-um-Freibrief-fuer-Schwarzfahrer/14328464

Hubi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #25 am: 04. Juli 2018, 20:04:09 »
Zitat
Man instruiert die Kontrollore aber, sich zu dritt im Dreieck um den vermeintlichen Schwarzfahrer aufzustellen. Will der weggehen, reicht einem von ihnen ein kleiner Schritt zur Seite, damit es zur Berührung der Körper kommt. Das werten sie dann als Tätlichkeit und halten den bösen Schwarzfahrer wegen des Angriffs fest und holen die Polizei. Der hat dann das Problem, dass die drei sich gegenseitig als Zeugen gehen und er mit seinem Wort allein ist.  :-[

Glaubst du ehrlich an den Schwachsinn den du da schreibst??? :bh:

Inventar

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #26 am: 04. Juli 2018, 20:12:09 »
Bei "Wien heute" behauptet ein ÖVP-Abgeordneter, daß künftig auch Kontrollore den Ausweis verlangen dürfen:

https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/13981992/Verwirrung-um-Freibrief-fuer-Schwarzfahrer/14328464

Das hast immer schon gemacht. Problem ist nur. Es haben sehr viele Leute keinen Ausweis mit und Geld schon gar nicht.

Hawk

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #27 am: 04. Juli 2018, 20:28:09 »
Bei "Wien heute" behauptet ein ÖVP-Abgeordneter, daß künftig auch Kontrollore den Ausweis verlangen dürfen:

https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/13981992/Verwirrung-um-Freibrief-fuer-Schwarzfahrer/14328464

Das hast immer schon gemacht. Problem ist nur. Es haben sehr viele Leute keinen Ausweis mit und Geld schon gar nicht.
Warum?
War doch immer so!  ;)
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

darkweasel

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #28 am: 04. Juli 2018, 21:51:20 »
künftig auch Kontrollore den Ausweis verlangen dürfen
Jeder darf jederzeit alles von jemandem verlangen, mit oder ohne neues Gesetz. Die interessantere Frage ist, worin die Konsequenzen bestehen, wenn man sich weigert, dem Verlangen nachzukommen.

13er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #29 am: 04. Juli 2018, 23:38:32 »
Meinst du das wirklich ernst, Bediensteten der WL kriminelles Handeln zu unterstellen?
In Einzelfällen gab es das tatsächlich schon, dass sie sich gegenseitig mit Falschaussagen gedeckt haben und beinahe ein Unschuldiger verurteilt worden wäre. Glücklicherweise gibt es aber ja die Kameraüberwachung. Das ging damals auch durch die Medien.

Das sind aber natürlich einzelne schwarze Schafe.

Mit uns kommst du sicher... zu spät.