Autor Thema: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)  (Gelesen 5138 mal)

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Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« am: 27. November 2018, 23:08:24 »
Ja.
Das Fahrverbot für alle Züge ist in dem Zustand aber überflüssig. ;D
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95B

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #1 am: 27. November 2018, 23:27:06 »
Das Permissivsignal genauso. Und auch das Doppelgelb kann ohne Weiche seinen Zweck nicht erfüllen.  :)
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #2 am: 28. November 2018, 04:48:06 »
Das Permissivsignal genauso. Und auch das Doppelgelb kann ohne Weiche seinen Zweck nicht erfüllen.  :)

Das Doppelgelb ist nicht sinnlos. Denn die Möglichkeit des  Einfahrverbot in die USTRAB bleibt ja bestehen. MAn kann dann nur nicht mehr nach rechts weiter fahren.

Und all die Signale, die man jetzt deaktiviert, muss man dann wieder aktivieren. Noch dazu bräuchte man für die Demontage die MA33, da dieses Signal ja über das Ampelprogramm geschalten wird.

Einzig das Fahrverbot könnte man demontieren. Aber das hat man hängen gelassen, da ihr sonst nichts zum kritisieren hättest  >:D >:D >:D >:D
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #3 am: 28. November 2018, 07:32:33 »
Die Umleitung der Linien 52 und 60 Richtung Westbahnhof über die Avedikstraße ist aufgehoben, die schadhafte Verzweigungsweiche wurde ersetzt.
[...Foto Verzweigungsweiche Mittelgleis - Betriebsgleis Schwendergasse Höhe Jheringgasse ...]

<OT>

Absurd die in diesem Foto ersichtliche Verkehrszeichenanordnung:

Da stehen auf dem Fahrbahnteiler (also links der Einbahn für den MIV von Winckelmannstr bis Jheringg und rechts von der Gleisanlage) in Fahrtrichtung der stadtwärts führenden Einbahn gesehen erst ein Rechtsabbiegegebot, ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO). Zwar ist die zusätzliche Anbringung an anderer Stelle zulässig (§ 48 Abs 2 zweiter Satz), jedoch so wie diese beiden Verkehrszeichen aufgestellt sind (Rechtsabbiegegebot knapp neben dem rechten Rand der Schienenfläche; Einfahrt verboten einige Meter vor der von der Anschützg her gegenläufig einmündenden Einbahn) gelten diese Tafeln für den ab der Winckelmannstr kommenden Einbahnverkehr wohl nur in der Fantasie der Beamten der zuständigen Magistratsabteilung, die die Aufstellung angeordnet haben.

Sohin fragt sich in diesem Fall also (rein rechtlich betrachtet), für wen denn nun wirklich die beiden Verkehrszeichen gelten sollen:
  • Für die Straßenbahn wohl nicht - da schienengebunden greift der Ausnahmetatbestand nach § 28 Abs 1 StVO.
  • Bleibt also nur die Geltung für gummibereifte Fahrzeuge, die sich - legal oder illegal, egal - auf den Strabgleisen bewegen: Denen wird hier also geboten über den Fahrbahnteiler zu holpern und in die Jheringg einzubiegen. Geradeaus weiter auf den Schienen ist hingegen des Rechtsabbiegegebots und des nachfolgenden Einfahrt verboten wegen nicht zulässig ...
</OT>

Und damit ich gleichzeitig auch etwas Tramwayspezifisches einbringe, hier historische Vergleichsfotos zur selben Stelle, fotografiert aus der Jheringgasse Richtung Schwendergasse (für die Autos in den Bildern wird um Vergebung gebeten :-[; Foto: E. Piesch):
  • Bild 1: xx.xx.1977 - beachte die Gleisverschwenkung an den linken Fahrbahnrand der Jheringg und - unterbrochenen - Gleisbogen nach rechts in die Schwenderg
  • Bild 2: xx.xx.1977 - selbiges, näher dran an der Schwenderg
  • Bild 3: 06.07.2006 - fast 30 Jahre später mit Gleisen unter Asphalt, Fahrbahn asphaltiert und Fahrbahnteiler in der Schwenderg, im Hintergrund nun Tankstelle
  • Bild 4: 06.07.2006 - selbiges, näher dran an der Schwenderg
  • Bild 5: 16.07.2013 - freigelegtes Gleis in der Jheringgasse


hema

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #4 am: 28. November 2018, 15:26:59 »

. . . .  ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)!   :lamp:
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haidi

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #5 am: 28. November 2018, 16:19:22 »

. . . .  ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)!   :lamp:
Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.
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95B

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #6 am: 28. November 2018, 17:18:30 »
Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.

Sie werden schon nicht so unnötig sein ... zwei Verkehrszeichen sind besser sichtbar als eines.
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #7 am: 28. November 2018, 17:28:33 »

. . . .  ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)!   :lamp:
Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.

... deswegen habe ich ja extra auf die Zulässigkeit der zusätzlichen Anbringung dieser Verkehrszeichen hingewiesen (siehe § 48 Abs 2 zweiter Satz). Sprich: Die beiden Tafeln am rechten Fahrbahnrand der Einbahn (also hausseitig das Rechtsabbiegegebot an der einen Ecke der Jheringg, ganz am Bildrand mit Mistkübel, und Einfahrt verboten an der anderen, remisenäheren Ecke der Jheringg) sind korrekt und gelten eindeutig für den Fahrzeugverkehr in der Einbahn.

Die zwei unnötigen Stangerln hingegen - so wie sie aufgestellt sind - können gerade nicht dem Einbahnverkehr der Gummiradler gelten. Im Gegensatz zu früher, wo die zusätzliche Rechtsabbiegegebot-Tafel noch an der Nase des Fahrbahnteilers angebracht war (siehe die von mir angehängten Fotos von 2006 und 2013; das unsinnige am Fahrbahnteiler zusätzlich angebrachte Einfahrt verboten gab es damals noch nicht), ist heute, wie dem Foto von User Kanitzgasse zu entnehmen, jedenfalls das Rechtsabbiegebot so knapp rechts von der Gleisfahrbahn angebracht und gilt daher - nur - für den gummibereiften Verkehr auf der Gleisfahrbahn. Auf dieser fahrende Fahrzeuge, die keine Schienenfahrzeuge sind, haben daher von der Gleisfahrbahn quer über den Fahrbahnteiler drüber rechts abzubiegen. Rein rechtlich betrachtet.

Dass die beiden Stangerln samt den beiden Verkehrszeichen - so wie sie ganz offensichtlich gemeint sind - überflüssig sind, darüber sind wir uns eh einig. Es ist halt typisch der heutigen Zeit geschuldet: Alle sind quasi per definitionem deppert (hier also: die Autofahrer), Eigenverantwortung und Mitdenken wird durch alle möglichen und unsinnigen Maßnahmen gemindert bzw. abgeschafft. Die Folgen kennen wir alle ... Fahrzeuge in offenen Gleisbaustellen, Polizeiautos im Kiesbett der Gleisfahrbahn, etc. pp. :bh:

Ferry

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #8 am: 28. November 2018, 21:45:34 »
Das Permissivsignal genauso. Und auch das Doppelgelb kann ohne Weiche seinen Zweck nicht erfüllen.  :)

Das Doppelgelb ist nicht sinnlos. Denn die Möglichkeit des  Einfahrverbot in die USTRAB bleibt ja bestehen. MAn kann dann nur nicht mehr nach rechts weiter fahren.

Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen?  :)
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #9 am: 28. November 2018, 21:50:53 »
Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen?  :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #10 am: 28. November 2018, 21:57:30 »
Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen?  :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?

Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #11 am: 28. November 2018, 22:51:00 »
Es gibt doch eigene Rot-Signale für die Ustrab-Einfahrten?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #12 am: 28. November 2018, 22:53:16 »
Es gibt doch eigene Rot-Signale für die Ustrab-Einfahrten?

Ja. Und bei den letzten Verzweigungsweichen davor gibt es noch das Doppelgelb, das zwar eine völlig andere Bedeutung hat, aber in Wien gern als 'Bedarfsallerweltsignal" missbraucht wird.
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #13 am: 28. November 2018, 22:59:21 »
Es gibt doch eigene Rot-Signale für die Ustrab-Einfahrten?

Ja und manchmal machen sie die Mitarbeiter der Betriebsleitstelle einen Spaß und schalten es ein um zu sehen wieviele trotzdem einfahren.  >:D

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #14 am: 29. November 2018, 03:55:19 »
Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen?  :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?

Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
Es gibt bei ALLEN Einfahrten ein Lichtsignal, die aufleuchten, wenn das Einfahren in die USTRAB nicht erlaubt ist. Nur kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen, wo dieses Signal in der Wiedner Hauptstraße hängt.
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