Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7493684 mal)

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E2

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1665 am: 22. Februar 2012, 10:53:57 »
Naja, soweit ich weiß, weiß TH sehr wohl, wen er differenziert wie bezeichnet.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1666 am: 22. Februar 2012, 10:54:57 »
Aus meiner WLB-Zeit glaube ich mich an eine Ustrab-Vorschrift erinnern zu können, die damals bei Erkrankung eines Fahrgastes (jetzt noch nicht als Synonym für Selbstmord verstanden) das Abwarten der Rettung in der Station verlangte, während im Todesfall der Zug 'unter Mitnahme des Toten' (!) in den Betriebsbahnhof einzuziehen ist. Aber das war in der 1. Hälfte der 80er.

Die Rettung wird er aber trotzdem abwarten müssen, ein Mensch ist erst tot, wenn es ein Arzt bestätigt oder es für den Laien augenfällig ist, dass er nicht mehr Leben kann (Kopf unterm Arm etc.)

Hannes
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tram

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1667 am: 22. Februar 2012, 10:55:25 »
Naja, soweit ich weiß, weiß TH sehr wohl, wen er differenziert wie bezeichnet.
Kann er zu Hause oder am Stammtisch gerne tun, aber nicht hier.

E2

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1668 am: 22. Februar 2012, 10:55:36 »
Eine Anzeige ...  Unterlassener Hilfeleistung ist auch schnell eingebracht.

Die unter Umständen auch durch das Erschweren des Rettungseinsatzes entstehen könnte (Achtung, Spitzfindigkeit!!!)

martin8721

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1669 am: 22. Februar 2012, 11:04:14 »
Die Rettung wird er aber trotzdem abwarten müssen, ein Mensch ist erst tot, wenn es ein Arzt bestätigt oder es für den Laien augenfällig ist, dass er nicht mehr Leben kann (Kopf unterm Arm etc.)

Was auch nicht zwingend sein muss.  ;)

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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1670 am: 22. Februar 2012, 11:10:13 »

Eine Anzeige wegen Fahrerflucht bzw. Unterlassener Hilfeleistung ist auch schnell eingebracht.
Anzeigen kann man alles.  ::)


Und es ging ja wohl nicht um einen Unfall, bei dem zuerst die (erhebenden) Behörden beizuziehen sind, um dann weitere Schritte zu setzen, sondern um ein Erkrankung (Übelkeit, Herzinfarkt oder was auch immer). Und eine Anzeige nach StVO fällt im Ustrab-Tunnel sowieso flach!


Hilfeleistung ist nach Maßgabe der Möglichkleiten zu leisten! Ob du es glaubst oder nicht, du darfst auch als Nicht-Feuerwehrmann in ein brennendes Haus laufen und wen rausholen. Ja sogar die Tür einschlagen! ;)
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1671 am: 22. Februar 2012, 11:15:15 »

Nicht vorschnell, an der Quelle.  8)
Und trotzdem steht noch immer im Raum was der FG wirklich hatte. Wenn der FG nur "Kopfschmerzen" oder der Gleichen hatte wäre/ist es durchaus sinnvoll wenigstens auf die Rampe zu fahren, war es dagegen ein Herzinfarkt, Zuckerschock oder in die Richtung war/ist es sehr wohl völlig richtig das verhalten vom Fahrer. Auch wenn es nicht eindeutig für den Fahrer ist, ist ein stehen bleiben immer eindeutig besser, es kann ja sobald ein Rettungswagen/Arzt vor Ort ist, in absprache mit ihm, noch immer auf die Rampe, zum besseren Abtransport, gefahren werden.
Bzgl. an der Quelle sitzen: grad dann sollte dir sowas sehr wohl bewußt sein wie unschön es für den Fahrer ausgehn könnte er irgendwas selbsttätig entscheidet, es hätte ja auch ganz einfach, von Seiten der BI, ein Hinweis kommen können, dass der Zug bei Möglichkeit auf die Rampe zu fahren ist. Somit hätte der Fahrer Rückendeckung und die ganze Aktion bräuchte hier nicht durch Betitlungen zerlegt werden.
Frage(ohne das du mir eine Antwort geben mußt). Bist du bei der BI, Funkstreife oder Dispo? Warum hast du ihm dann nicht die Anweisung gegeben? Wenn das so sein sollte, könnte ich genauso mir meine Meinung bilden und vielleicht dich vorverurteilen.
Was ich damit sagen möchte, man sollte endlich mal lernen das die WL ein großes Unternehmen ist, wo auch das kleinste Glied in der Kette nicht der Prügelknabe für alle sein sollte und auch mal entsprechend Rückendeckung bekommen sollte.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

martin8721

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1672 am: 22. Februar 2012, 11:30:36 »
...grad dann sollte dir sowas sehr wohl bewußt sein wie unschön es für den Fahrer ausgehn könnte er irgendwas selbsttätig entscheidet, es hätte ja auch ganz einfach, von Seiten der BI, ein Hinweis kommen können, dass der Zug bei Möglichkeit auf die Rampe zu fahren ist. Somit hätte der Fahrer Rückendeckung und die ganze Aktion bräuchte hier nicht durch Betitlungen zerlegt werden.

Ich glaube, dass es in dem Fall sowieso am Besten ist, die BI anzufunken und nachzufragen, wie man vorzugehen hat und ob man nun aus der Ustrab rausfahren oder stehenbleiben soll.

Wattman

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1673 am: 22. Februar 2012, 11:36:28 »
Diverse unnötige Schimpfwörter entfernt.

O.k., aber ich habe es als bewusstes Stilmittel verwendet (Übertreibung, Sarkasmus). ;)

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1674 am: 22. Februar 2012, 11:42:02 »
...grad dann sollte dir sowas sehr wohl bewußt sein wie unschön es für den Fahrer ausgehn könnte er irgendwas selbsttätig entscheidet, es hätte ja auch ganz einfach, von Seiten der BI, ein Hinweis kommen können, dass der Zug bei Möglichkeit auf die Rampe zu fahren ist. Somit hätte der Fahrer Rückendeckung und die ganze Aktion bräuchte hier nicht durch Betitlungen zerlegt werden.

Ich glaube, dass es in dem Fall sowieso am Besten ist, die BI anzufunken und nachzufragen, wie man vorzugehen hat und ob man nun aus der Ustrab rausfahren oder stehenbleiben soll.
Das Anfunken muß der Fahrer ja gemacht haben. Er hat aber vielleicht vor Aufregung/Streß nicht dran gedacht danach zu fragen, somit hätte durchaus die BI ihn darauf Hinweisen können (haben sie ja auch nicht gemacht :down: ).
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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1675 am: 22. Februar 2012, 12:15:54 »
Und eine Anzeige nach StVO fällt im Ustrab-Tunnel sowieso flach!

In so einem Fall gibt es auch außerhalb des Tunnels keine Anzeige nach StVO. Aber in beiden Fällen kann der STraftatbestand der "Unterlassenen Hilfeleistung" erfüllt sein.
Beispiel: Vor zig Jahren auf der STadtbahn, ein Freund meines Vaters sieht, dass eine Frau ein Stück mitgeschleift wird.. Frau ist verletzt. ER geht zum Sperrenschaffner und verlangt von ihm, die Rettung zu holen. Sperrenschaffner verweigert, Freund geht zur Telefonzelle und ruft Rettung und Polizei. Er war dann Zeuge bei einem Gerichtsverfahren gegen den Sperrenschaffner wegen obigen Tatbestand.

Hannes
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1676 am: 22. Februar 2012, 17:44:45 »
Am vernünftigsten wäre es wahrscheinlich gewesen, den Vorfallsort stillschweigend zur Marx-Meidlinger Straße zu "verlegen". Für alle Seiten besser. Nur darf es halt kein Wichtigmacher rauskriegen, sonst kann solche (sinnvolle) Eigenmächtigkeit für den Fahrer böse enden (vorübergehender Abzug, Maßregelung usw.). Und in der Leitstelle oder bei der Kontrolle gibt es leider etliche Leute, die gern päpstlicher als der Papst sind. Da will sich halt kaum wer anlegen, besonders wenn er vielleicht eh ein gebranntes Kind ist und schon einmal wegen "Insubordination" eine auf die Finger bekam.  :(

Da seh ich eher das Problem, dass sich dann ein Fahrgast eine Anzeige wegen unterlassener Hilfe macht, wenn der Fahrer obwohl er in der Kenntnis ist, dass ein FAhrgast erkrankt ist und noch 2 Minuten weiterfährt, bevor er die Rettung ruft.

Ausserdem ist ein Fahrer kein ausgebildeter Arzt, der feststellen kann , ob ein weiter fahren nicht die Erkrankung verschlimmert. Es ist leicht im nachhinein zu lästern.

Und keiner von uns war offensichtlich vor Ort, dass wir sagen können ob die Massnahmen gerechtfertigt war oder überzogen.

Auch ich habe die Bitte, zuerst einmal auch die andere Sichtweise zu überdenken, bevor jemand dann superschlaue, voreilige und völlig sinnlose Kommentare von sich gibt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1677 am: 22. Februar 2012, 23:48:06 »


Da seh ich eher das Problem, dass sich dann ein Fahrgast eine Anzeige wegen unterlassener Hilfe macht, wenn der Fahrer obwohl er in der Kenntnis ist, dass ein FAhrgast erkrankt ist und noch 2 Minuten weiterfährt, bevor er die Rettung ruft.

Ausserdem ist ein Fahrer kein ausgebildeter Arzt, der feststellen kann , ob ein weiter fahren nicht die Erkrankung verschlimmert. Es ist leicht im nachhinein zu lästern.

Und keiner von uns war offensichtlich vor Ort, dass wir sagen können ob die Massnahmen gerechtfertigt war oder überzogen.

Auch ich habe die Bitte, zuerst einmal auch die andere Sichtweise zu überdenken, bevor jemand dann superschlaue, voreilige und völlig sinnlose Kommentare von sich gibt.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen und kann mich vorbehaltlos Anschließen.  :up:
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

TH

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1678 am: 24. Februar 2012, 16:30:24 »
Derzeit : Oberleitungsgebrechen im Bereich Stefan Fadinger Platz.
Linie 1 Ri. Reumannplatz


eitipp  volkommener Blödsinn : Abwechselnd Reumannplatz und Dörfelstraße (mit der selben Uhrzeit)
  :P

Tatra83

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #1679 am: 24. Februar 2012, 20:30:05 »
eitipp  volkommener Blödsinn : Abwechselnd Reumannplatz und Dörfelstraße (mit der selben Uhrzeit)
  :P
Nix da, innovatives Flügelkonzept von F59. Der Beiwagen wird dabei durch die anwesenden Beförderungsfälle in der Flurschützstraße geschoben   :D
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.