Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7538951 mal)

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HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8310 am: 14. August 2015, 16:48:53 »
Einzig keine B1 Schulung des Fahrers wäre hier für mich eine plausible Begründung.
Was ist eine B1-Schulung?  :o
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

roadrunner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8311 am: 14. August 2015, 17:14:07 »
Einzig keine B1 Schulung des Fahrers wäre hier für mich eine plausible Begründung.
Was ist eine B1-Schulung?  :o
Wie versperre ich eine Türe.  8)  Dauert 5 min.  :fp:

Tatra83

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8312 am: 14. August 2015, 17:21:15 »
Einzig keine B1 Schulung des Fahrers wäre hier für mich eine plausible Begründung.
Was ist eine B1-Schulung?  :o
Wie versperre ich eine Türe.  8)  Dauert 5 min.  :fp:
Geht sich also locker bei der Ablöse aus  :)) :))
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Hubi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8313 am: 14. August 2015, 18:24:52 »
Zitat
Wie versperre ich eine Türe.  8)  Dauert 5 min. 
Irrtum, sind 2 Stunden vorgesehen!

roadrunner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8314 am: 14. August 2015, 19:14:48 »
Zitat
Wie versperre ich eine Türe.  8)  Dauert 5 min. 
Irrtum, sind 2 Stunden vorgesehen!
Ja ich weiß.  ;) Habe die Schulung damals in RDH an einem A1 gehabt. 10 min. dann "Geh ma auf  an Kaffee".
Danach bin ich den ersten B1(702) in HLS gefahren. Aussage damals " Der is wia de oiden". Wobei die "Alten" damals besser zu fahren waren.
Jetzt wird es aber OT.

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8315 am: 14. August 2015, 20:55:48 »
Zitat
Wie versperre ich eine Türe.  8)  Dauert 5 min. 
Irrtum, sind 2 Stunden vorgesehen!
Das schafft man nicht in die Wiederholungsschulen zu integrieren?

Jetzt werden dann demächst Schulungen abgehalten, wie benutze ich eine Toilette oder wie funktioniert der Seifenspender.  :fp:
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13er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8316 am: 14. August 2015, 22:01:39 »
Was ist denn heute für eine Veranstaltung am Ring?

1 , 2 : Veranstaltung   Derzeit kommt es auf den Linien 1 , 2 zu unterschiedlichen Intervallen.   2015-08-14 21:24:00
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

benkda01

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8317 am: 14. August 2015, 23:31:18 »
Was ist denn heute für eine Veranstaltung am Ring?

1 , 2 : Veranstaltung   Derzeit kommt es auf den Linien 1 , 2 zu unterschiedlichen Intervallen.   2015-08-14 21:24:00
Friday Night Skating, wie jeden Freitag. ;)  Allerdings merkwürdig, dass das eingetragen wird, üblicherweise werden da nur (wenn überhaupt) 1-2 Züge kurz aufgehalten.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8318 am: 15. August 2015, 06:07:51 »
Zitat
Wie versperre ich eine Türe.  8)  Dauert 5 min. 
Irrtum, sind 2 Stunden vorgesehen!
Das schafft man nicht in die Wiederholungsschulen zu integrieren?

Jetzt werden dann demächst Schulungen abgehalten, wie benutze ich eine Toilette oder wie funktioniert der Seifenspender.  :fp:

Wenn es möglich ist, dann wird so etwas sehr wohl in Wiederholungsschulen verpackt. Nur oft ist das aus Zeitgründen nicht möglich. Mit solchen Kurzschulungen hat man die Dienststelle in 2-3 Wochen "geschult", Bei Wiederholungsschulen brauche ich wahrscheinlich ein halbes Jahr.

Und das solche Schulungen auf 2 Stunden angesetzt sind hat den Grund, dass der Mitarbeiter etwas hat, dass er seine Freizeit verringert. Denn solche Schulungen werden grundsätzlich auf Überstunden gemacht.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8319 am: 15. August 2015, 11:14:58 »
Denn solche Schulungen werden grundsätzlich auf Überstunden gemacht.
Manche Fahrer weigern sich aber auch nur eine Minute Überstunden zu machen, somit wirds schon schwierg es allen nahe zu bringen.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8320 am: 15. August 2015, 12:14:51 »
Denn solche Schulungen werden grundsätzlich auf Überstunden gemacht.
Manche Fahrer weigern sich aber auch nur eine Minute Überstunden zu machen, somit wirds schon schwierg es allen nahe zu bringen.
Das fällt unter die 2 Stunden Regel. Der Arbeitgeber kann bis zu 2 Überstunden anordnen und du als Arbeitnehmer kannst nichts dagegen tun. Das einzige, was der Diensteinteiler bei solchen Schulungen beachten muss, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8321 am: 15. August 2015, 15:21:24 »
Denn solche Schulungen werden grundsätzlich auf Überstunden gemacht.
Manche Fahrer weigern sich aber auch nur eine Minute Überstunden zu machen, somit wirds schon schwierg es allen nahe zu bringen.
Das fällt unter die 2 Stunden Regel. Der Arbeitgeber kann bis zu 2 Überstunden anordnen und du als Arbeitnehmer kannst nichts dagegen tun. Das einzige, was der Diensteinteiler bei solchen Schulungen beachten muss, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Du weißt ja selber wie "flexibel" einige sind. Was 2h mehr, keine Chance, mein Kind kommt aus der Kita(Schule), ich hab ein Termin beim Arzt... etc. da kann der Diensteinteiler einen Meter hochspringen oder springen wie Rumpelstielzchen und wirds trotzdem nicht schaffen den Mitarbeiter umzustimmen.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8322 am: 15. August 2015, 19:03:34 »
Denn solche Schulungen werden grundsätzlich auf Überstunden gemacht.
Manche Fahrer weigern sich aber auch nur eine Minute Überstunden zu machen, somit wirds schon schwierg es allen nahe zu bringen.
Das fällt unter die 2 Stunden Regel. Der Arbeitgeber kann bis zu 2 Überstunden anordnen und du als Arbeitnehmer kannst nichts dagegen tun. Das einzige, was der Diensteinteiler bei solchen Schulungen beachten muss, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Du weißt ja selber wie "flexibel" einige sind. Was 2h mehr, keine Chance, mein Kind kommt aus der Kita(Schule), ich hab ein Termin beim Arzt... etc. da kann der Diensteinteiler einen Meter hochspringen oder springen wie Rumpelstielzchen und wirds trotzdem nicht schaffen den Mitarbeiter umzustimmen.

Du verwechselst hier weiterfahren mit geplanten Überstunden. Denn solche Schulungen werden angekündigt und dann wird die Schulung ganz normal 3 Tage im vorhinein eingeteilt. Und so Sachen, wie Arzttermin, KITA, etc geht einmal rein und da wird der Diensteinteiler auch einen anderen Termin einteilen. Und wenn es wirklich nicht anders geht, dann bekommt der Mitarbeiter einen Bereitschaftsdienst, in dem er diese Schulung absolviert wird
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8323 am: 15. August 2015, 19:16:39 »
Diese Kurzschulungen auf den Dienststellen hat es schon mehrfach gegeben und bis jetzt haben es alle geschafft. Alleine wie die A1 gekommen sind  zb.: keine Teilnahme kein Fahren also  ;)

W_E_St

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #8324 am: 16. August 2015, 12:50:54 »
Gestern kleinerer Feuerwehreinsatz durch einen Brand Währinger Straße 113 (Juwelier Arnold), Beginn laut f59.at um 21:51, Verkehrsaufnahme laut eigener Beobachtung 22:36, bei den WL wurde die Störung natürlich erst um Mitternacht automatisch geschlossen. Pro Richtung war nur ein Zug gefangen, stadtauswärts ein B1 am 41er, stadteinwärts A1 59 am 40er. Der Rest wurde wie üblich umgeleitet.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")