Es ist natürlich ein Verkehrsrückblickspiegel, das geht schon allein aus der Tatsache hervor, dass er nur für Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen vorgeschrieben ist und laut Gesetz eigentlich auch auf der linken Seite ein Spiegel sein sollte! Und da sind gar keine Türen.
Dass es natürlich nicht verboten ist, auch während des Aufenthaltes in Haltestellen in den Spiegel zu blicken, ist klar. Man soll und wird es logischerweise auch tun, schon allein, um bei erkannten Unzukömmlichkeiten eingreifen zu können. Das ist ja auch vom Unternehmen so gewünscht. Es kann einem Fahrer aber niemand einen Strick draus drehen, weil er, warum auch immer, irgendeine Situation im Spiegel nicht erkannt hat!