4847, U4, Bimbim, 32er, Ex-Kagraner, Linie 25/26, tramway15, 38ger, Landstraße, TU2 6123 und 19 Gäste betrachten dieses Thema.
ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!). Aber das ließe sich durch eine Funkstreifenbesatzung bewerkstelligen.
ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!).
Zitat von: Revisor am 12. Oktober 2011, 12:42:48ULF hin, Ulf her, beim Dreiecken muß durch Vorgehen gesichert werden, auch wenn sich der Fahrer an der Zugspitze befindet (Fahrt auf falschem Gleis!). Ja, aber beim ULF brauchst du nur einen zusätzlichen Mann (und das könnte beispielsweise auch der Fahrer des Folgezuges sein), während bei einem E1+c3 zwei Mann notwendig sind.
Wann gibt es Rangierfahrschalter mit Funkkasterl - so wie bei den richtigen Eisenbahnen?
Wie fuhr der 2er vom Stubenring kommend? Matthäus?
Zitat von: haidi am 12. Oktober 2011, 16:49:02Wann gibt es Rangierfahrschalter mit Funkkasterl - so wie bei den richtigen Eisenbahnen?Für c3 und c4 altersbedingt sicher nicht - und andere Fahrzeuge haben den Rangierfahrschalter bei Rückwärtsfahrt sowieso an der Zugspitze.
Eine Dreieckfahrt (Wende) würde ich aber als Rangierfahrt werten und da braucht bekanntlich niemand vorgehen!
Wo und wie ist eine "Rangierfahrt" definiert?
Zitat von: 95B am 12. Oktober 2011, 19:57:45Wo und wie ist eine "Rangierfahrt" definiert?Na wenn ich ein Stück zurücksetze, eine Weiche umstelle und dann auf dem anderen Gleis wieder nach vorn weiterfahre, würde ich das schon unter Rangierbewegungen einreihen. Genauso eben, wenn ich mit einem Zug in eine Abstellanlage fahre oder ihn auf ein anderes Gleis umsetze. Auch das Umfahren von Beiwagen in einer (Kuppel-)Endstelle oder das Umreihen oder Zusammensetzen von Zügen sind Rangierbewegungen. Ist bei solchen Vorhaben der Fahrer an der Zugspitze, braucht er keinen Deckmann.
Zitat von: darkweasel am 12. Oktober 2011, 11:16:22Er könnte von dort über ex-21 bis Praterstern S U fahren, dann den O-Wagen entlang und bei der Matthäusschleife dreiecken, so könnte er durchgehend fahren.Und wo bekommst du das Personal zur Sicherung der Fahrt her? Es fahren ja nicht ausschließlich ULFe.
Er könnte von dort über ex-21 bis Praterstern S U fahren, dann den O-Wagen entlang und bei der Matthäusschleife dreiecken, so könnte er durchgehend fahren.
Sind die denn dafür qualifiziert genug?
–> Anlage 2 zur DV STRAB § 5 (4): Eine Rangierfahrt im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugsdeckung ist verboten!
Dann aber vollständig! Der § 5 behandelt die Rangierfahrt mit vorgeschaltetem schaffnerlosen Beiwagen. Lies einmal § 12 (3)!