Die aber nicht für die Querung der Gleise gilt da sie vor den Gleisen steht. Sie gehört zur Ampelanlage für den Fahrzeugverkehr. Hier kann es zu einem Missveständnis des Opfers gekommen sein, weil sie für die Fahrbahn grün hatte.
Natürlich gilt die UVLSA für die Querung der Gleise. Für die Fahrbahn gibt es eine normale Ampel.
Diese aber nicht Rot zeigt, sondern gelbes Wechselblinken
Doch, die zeigt gelb-rot.
Stimmt. Ich habe zur Zeit keinen Monitor, daher habe ich nur den 12"-Bildschirm meines Lenovos zur Verfügung und der zeigt mir ohne Vergrößerung die Farben auf den stecknadelkopfgroßen Leuchten nicht.
Nachbemerkung: Ich bin kein Krösus, den Lenovo habe ich mir als Leasingrückläufer bei lapstore.de um wenige 100 Euro gekauft.