Ein Grund, dass noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen wurde,kann auch sein, dass die WL noch keine Bewilligung oder kein Fremdpersonal (Straßenbau) für den Weichentausch bekommen haben.
Was für eine Bewilligung brauchen die WL, um in ihrem Gleisnetz Arbeiten durchzuführen? Und wer erteilt sie?
Es geht nicht darum, dass die WL in
ihrem Gleisnetz Arbeiten durchführen wollen, sondern es geht darum, dass wenn die Weiche komplett getauscht wird, höchstwahrscheinlich auch der Gleisbogen getauscht wird und dann hat es zur Folge, dass die Schottengasse auf Höhe Ring entweder teilweise oder komplett geperrt werden muss. Und dafür brauchen die WL eine Bewilligung von der MA46, wo bei der Ortsverhandlung viele andere MA-Abteilung, Polizei, Wirtschaftskammer, Bezirksvertretungen, Taxiinnung geladen sind und alle einen Einspruch gegen den Arbeitszeitraum einlegen können.
Ausserdem kann es ohne weiters auch sein, dass wenn man die Fa. XY, die dann für die Straßensanierung beauftragt, erst in einen Monat beauftragt, wesentlich billiger ist, als wenn man sie gleich beauftragt.