Autor Thema: Historische oder kuriose Verkehrszeichen  (Gelesen 36010 mal)

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hema

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #60 am: 04. April 2020, 16:10:11 »
Bei der Mommsengasse 6 findet man diese Taferlansammlung mit dem längst ungültigen 10er, einem überdimensionierten Parkverbotstaferl und recht hübschen Zusatztafeln.
Da es Privatgrund ist, gilt der 10er im Rahmen der Hausordnung sehr wohl, auch wenn er gem. der StVO nicht rechtskonform wäre!  ;)
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Ferry

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #61 am: 06. April 2020, 09:35:32 »
Bei der Mommsengasse 6 findet man diese Taferlansammlung mit dem längst ungültigen 10er, einem überdimensionierten Parkverbotstaferl und recht hübschen Zusatztafeln.
Da es Privatgrund ist, gilt der 10er im Rahmen der Hausordnung sehr wohl, auch wenn er gem. der StVO nicht rechtskonform wäre!  ;)

Das Verkehrszeichen ist ungültig und daher gegenstandslos. Die Hausverwaltung kann natürlich eine Höchstgeschwindigkeit festlegen und  diese in der Haus- bzw. Garagenordnung auszeichnen. Ist bei uns in Alterlaa auch so. Allerdings macht es dann auch Sinn, diese durch gültige Verkehrszeichen jedem Autofahrer nahezubringen, denn nicht jeder, der den Privatgrund befährt, muss notwendigerweise die Hausordnung kennen.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

schaffnerlos

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #62 am: 06. April 2020, 10:42:07 »
Es kommt darauf an, was in der Hausordnung steht. Steht dort "Es gilt die StVO", ist die Tafel ungültig. Steht dort "Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h", ist das einzuhalten und die Tafel ist nur ein Erinnerung. Und wenn nur Mieter zufahren dürfen, müssen sie auch die Hausordnung kennen.

Ferry

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #63 am: 06. April 2020, 18:09:32 »
Es kommt darauf an, was in der Hausordnung steht. Steht dort "Es gilt die StVO", ist die Tafel ungültig. Steht dort "Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h", ist das einzuhalten und die Tafel ist nur ein Erinnerung. Und wenn nur Mieter zufahren dürfen, müssen sie auch die Hausordnung kennen.

Stimmt, aber das ist es ja gerade: bei uns nutzen die Garage eben nicht nur Mieter.

Ich habe jetzt nachgesehen: bei uns steht "Es gilt die StVO". Besagte Tafel wäre also ungültig und es gäbe - theoretisch - keine Geschwindigkeitsbeschränkung  (abgesehen von den 50 km/h, die durch die StVO generell in Städten vorgegeben ist). Allerdings sagt einem hoffentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass man in einer Garage nicht mit 50 km/h durch die Gegend rast.
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Katana

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #64 am: 06. April 2020, 21:10:39 »
Das Verkehrszeichen ist ungültig und daher gegenstandslos.
Egal ob das Taferl auf Privatgrund steht oder vom Straßenerhalter auf öffentlichem Grund zu tauschen vergessen wurde: Wenn ich nach so einem 10er-Taferl mit 20 km/h fahre und in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt bin, bei dem dieser verletzt wird, traue ich mich wetten, dass dem Richter die Ungültigkeit ziemlich egal ist.

schaffnerlos

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #65 am: 07. April 2020, 09:39:14 »
Das Verkehrszeichen ist ungültig und daher gegenstandslos.
Egal ob das Taferl auf Privatgrund steht oder vom Straßenerhalter auf öffentlichem Grund zu tauschen vergessen wurde: Wenn ich nach so einem 10er-Taferl mit 20 km/h fahre und in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt bin, bei dem dieser verletzt wird, traue ich mich wetten, dass dem Richter die Ungültigkeit ziemlich egal ist.

Dem Richter wird die Ungültigkeit nicht egal sein, sonst hätte er seinen Beruf verfehlt. Ferry hat aber insoferne Recht, dass ein Fahrzeuglenker natürlich eine der Situation angepasste Geschwindkeit fahren muss. Das sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, das steht auch in der StVO. Da ist die 10er-Tafel schon eine Richtlinie, auch wenn sie de iure ungültig ist.

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #66 am: 07. April 2020, 10:19:11 »
Das Verkehrszeichen ist ungültig und daher gegenstandslos.
Egal ob das Taferl auf Privatgrund steht oder vom Straßenerhalter auf öffentlichem Grund zu tauschen vergessen wurde: Wenn ich nach so einem 10er-Taferl mit 20 km/h fahre und in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt bin, bei dem dieser verletzt wird, traue ich mich wetten, dass dem Richter die Ungültigkeit ziemlich egal ist.

Dem Richter wird die Ungültigkeit nicht egal sein, sonst hätte er seinen Beruf verfehlt. Ferry hat aber insoferne Recht, dass ein Fahrzeuglenker natürlich eine der Situation angepasste Geschwindkeit fahren muss. Das sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, das steht auch in der StVO. Da ist die 10er-Tafel schon eine Richtlinie, auch wenn sie de iure ungültig ist.

Wenn es aber gar keinen Unfall geben kann? Beispiel:

Bei der Einfahrt in meine Wohnhausanlage (Fahnengrundstück) steht links (rechts ist kein Platz) eine Wohnstraßentafel. Ist daher ungültig. Ich fahre mit dem Auto da normal rein, erreiche also ca 30km/h.

Der Vorteil dabei ist, dass die etwa 150 Meter lange Zufahrtsfahne links und rechts einen Zaun hat, daher kann nirgendwo ein Verkehrsteilnehmer überraschend auftauchen, der nicht schon da ist. Ich muss also nur auf die Fußgänger achten, die schon da sind. In 95% der Fälle sind aber keine Fußgänger da, und in den 5% warte ich noch vor der Gehsteigüberquerung, also auf öffentlichem Grund, wenn sie in die gleiche Richtung gehen wie ich fahre, und wenn sie mir entgegen kommen, fahre ich Schrittgeschwindigkeit und halte ganz am Rand an, damit sie nur am stehenden Auto vorbeimüssen.

Das Perverse: Am Ende der Fahne, also dort, wo das richtige Grundstück anfängt, ist ein Schutzweg. Was gilt da? In einer Wohnstraße dürfen Fußgänger überall gehen, dürfen jedoch im Bereich 25 Meter vor oder nach dem Schutzweg die Fahrbahn nicht überqueren.

Auf Grund der Ungültigkeit der Wohnstraße kommen Fußgänger legal gar nicht in die Wohnhausanlage, da sie sich auf dem Zufahrtsweg nur bis auf 25 Meter dem Zebrastreifen nähern dürfen.  >:D Wir müssen also einen Auto-Shuttle-Service einrichten, der die Fußgänger zu ihrer Wohnung bringt.  :bh:

schaffnerlos

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #67 am: 07. April 2020, 10:35:03 »
Wir schweifen jetzt schon etwas ab, daher nur soviel: Auch wenn das keine Wohnstraße ist, dürfen Fußgänger die Fahrbahn benützen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Der Schutzweg ist in diesem Fall irrelevant, weil hier geht es nur um das Überqueren der Fahrbahn und nicht um das Begehen in Längsrichtung.

haidi

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #68 am: 07. April 2020, 13:36:27 »
Bei der Einfahrt in meine Wohnhausanlage (Fahnengrundstück) steht links (rechts ist kein Platz) eine Wohnstraßentafel. Ist daher ungültig. Ich fahre mit dem Auto da normal rein, erreiche also ca 30km/h.

Das stimmt nicht, dass rechts kein Platz wäre. Verkehrszeichen können auch an einem Stangl über Kopf und in diesem Fall mit max. 30 cm vom FAhrbahnrand angeordnet werden, die genauen Bestimmungen (Höhe etc.) weiß ich momentan nicht, weil ich die Gesetzesstelle über die Anbringung von Verkehrszeichen nicht finde. Sollte ich mir einmal Bookmarken.
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WVB

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #69 am: 07. April 2020, 13:40:20 »
weiß ich momentan nicht, weil ich die Gesetzesstelle über die Anbringung von Verkehrszeichen nicht finde. Sollte ich mir einmal Bookmarken.
StVO § 48: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/159/P48/NOR40065110

haidi

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #70 am: 07. April 2020, 14:52:31 »
Danke
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moszkva tér

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #71 am: 20. April 2020, 18:41:15 »
In Langenzersdorf habe ich dieses aufgemalte Fußweg_Piktogramm gefunden. Es wirkt sehr altmodisch. Das Kind wehrt sich, weil es nicht vom Kinderverzahrer mit Schlapphut mitgenommen werden möchte  8)

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #72 am: 21. April 2020, 17:39:57 »
Die alten Halte- und Parkverbotsschilder gibt es auch noch in mobiler Version, wie ich heute überraschend feststellen konnte:

Bus

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #73 am: 21. April 2020, 20:41:54 »
... und somit ungültig

Katana

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Re: Historische oder kuriose Verkehrszeichen
« Antwort #74 am: 21. April 2020, 20:45:28 »
ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Abgeschleppt ist das Auto schnell.