Corona-bedingte Gewalt gibt es anscheinend in beide Richtungen:
https://www.heute.at/s/keine-maske-oeffi-security-attackieren-wiener-brutal-100092544
Es wird also von den WL verteidigt, wenn ihre Mitarbeiter Fahrgäste mit körperlicher Gewalt zwingen wollen, Verwaltungsübertretungen zu begehen.
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG):
§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.
(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.Also welche dieser Ausnahmen gilt jetzt am Bahnsteig von U-Bahn-Stationen? Durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen? Nein, denn die Hausordnung der WL ist kein Bundes- oder Landesgesetz und keine COVID-19-bezogene Verordnung sieht es aktuell vor, auf Bahnsteigen Maske zu tragen! Künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen? Wohl kaum. Sportausübung? Hoffentlich auch nicht. Berufliche Gründe? Fehlanzeige. Gesundheitliche? Um
seine eigenen gesundheitliche Gründe geltend zu machen, müsste man schon eine FFP-Maske tragen, die auch sich selbst schützt. Um die Gesundheit anderer geltend zu machen, muss man sich wohl jedenfalls in der Nähe solcher anderen Personen befinden und eigentlich auch einen eigenen Verdacht haben, dass man Viren ausatmet, alles andere wäre eine Generalklausel für jeden Verstoß gegen dieses Gesetz!
Jeder, der irgendwo eine Gesichtsmaske trägt, wo es nicht nötig ist, verstößt (ohne eigenen Verdacht, infiziert zu sein) gegen dieses Gesetz und eigentlich ist es skandalös, dass die WL-Hausordnung zu Gesetzesverstößen auffordert.