Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: luki32 am 14. September 2011, 20:18:43
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Straßenbahnfahrer hilft Mutter nicht
Zu einem unschönen Vorfall ist es am Montag in einer Straßenbahn gekommen. Ein Fahrer verweigerte einer Mutter mit Kinderwagen seine Hilfe. Nach einem Streit musste sogar die Polizei kommen. Der Fahrer wurde mittlerweile vom Dienst abgezogen.
Zu Hilfe nicht verpflichtet?
Die Mutter wollte mit dem Kinderwagen und ihrer zehnjährigen Tochter in die Straßenbahn einsteigen und zum Arzt fahren. Dabei erwischte sie eine alte Garnitur, die keinen flachen Einstieg hat und bat den Fahrer um Hilfe, da in der Straßenbahn keine Passagiere waren.
Doch der Mann verweigerte die Hilfe. "Er schaut mich an und sagt 'Nein. Er ist nicht verpflichtet.' Ich sage darauf, dass 'da ja sonst niemand ist'. Dann sagt er 'dann kümmern sie sich darum, dass da jemand ist'", so die Frau gegenüber der ORF-Sendung Wien heute.
Streit eskalierte
Schließlich sei ihr eine Frau zur Hilfe gekommen und dann sei der Streit in der Straßenbahn erst richtig losgegangen. Der Fahrer habe sie angelächelt und gemeint "na sehen sie, ich bin ja nicht verpflichtet".
Ein Wort ergab laut der Mutter das andere, wobei sie auch zugab, den Fahrer in Folge beschimpft zu haben. Daraufhin habe er ihr zuerst gesagt, dass sie die Straßenbahn zu verlassen habe und dann die Polizei geholt.
Wiener Linien entschuldigten sich
Die Polizei bestätigte den Vorfall gegenüber der ORF-Sendung Wien heute. Die Wiener Linien reagierten auf Anfrage von Wien heute, der Fahrer wurde vorläufig vom Dienst abgezogen. Man wolle der Sache nachgehen, damit sich das sicher nicht wiederhole.
Zudem entschuldigte sich ein Sprecher der Wiener Linien offiziell bei der Mutter.
Quelle: http://wien.orf.at/stories/537792/ (http://wien.orf.at/stories/537792/)
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Eine wirkliche Frechheit des Fahrers.
Wenn ein Fahrgast beim Fahrpersonal um Hilfe ansucht, sollte dieser Bitte auch nachgekommen werden.
Solch ein Verhalten ist einfach nur ignorant. >:(
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Hier (http://tvthek.orf.at/programs/70018-Wien-heute/episodes/2898871-Wien-heute/2901775-Hilflose-Mutter-) der angesprochene Wien heute-Beitrag dazu.
Man muss aber dazu sagen: Das war sicherlich keineswegs das erste Mal, dass so etwas passiert ist...
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Man muss aber dazu sagen: Das war sicherlich keineswegs das erste Mal, dass so etwas passiert ist...
Passiert sicher öfters, meistens hilft ein anderer Fahrgast und dann geht´s ja auch.
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Naja, verpflichtet ist er dazu ja tatsächlich nicht. Was man ihm wirklich vorwerfen kann, sind sein Umgangston und dass er die Frau ohne vernünftigen Grund der Straßenbahn verwiesen hat ...
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Naja, verpflichtet ist er dazu ja tatsächlich nicht. Was man ihm wirklich vorwerfen kann, sind sein Umgangston und dass er die Frau ohne vernünftigen Grund der Straßenbahn verwiesen hat ...
Naja... Das kann auch ganz anders abgelaufen sein, die Frau gibt ja selber zu, dass sie rumgeschimpft hat. Die hat wahrscheinlich hysterisch rumkrakeelt, bis er sie rausgeschmissen hat...
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Soll das jetzt heißen, nur weil er nicht dazu verpflichtet ist, es zu machen, braucht er es auch nicht zu machen? Oh, du meine Güte... Ich weiß schon, um die Mentalität bei den Wiener Linien steht es schlecht. Aber wenn die ganze Welt so handeln würde... ::) - Mal davon abgesehen, dass solch ein Mitarbeiter wohl in einem normalen Betrieb wohl schnell untergehen würde.
Aber wie gesagt, der ganze Laden gehöre wohl mal kräftig aufgemischt... Leider Gottes ist es ein Monopolbetrieb und kräftig unter der Fuchtel der Politik.
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Soll das jetzt heißen, nur weil er nicht dazu verpflichtet ist, es zu machen, braucht er es auch nicht zu machen? Oh, du meine Güte...
:up: :up:
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Ich verstehe jeden Fahrer, der nicht hilft. Mit jedem eigenständigen Schritt steht er zur Hälfte im Kriminal... wenn die WL wirklich wollen, dass ein Fahrer hilft, sollen sie es ihm einfach machen; ansonsten ist das ganze pure Heuchelei und dass er vom Fahrdienst abgezogen wird, eine reine PR-Maßnahme und entbehrt jeder faktischen Grundlage.
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Das Problem ist halt, daß wenn er beim Ein- oder Aussteigen samt Kinderwagen auf die Fresse fliegt, er einen Strafprozeß am Hals hat.
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Das mit dem Abzug vom Fahrdienst verstehe ich nach dieser Berichterstattung auch nicht, wenngleich wir natürlich alle nicht wissen, was sich in der Straßenbahn genau abgespielt hat - nur tramway.at glaubt es zu ahnen, aber vielleicht wars auch umgekehrt und der Fahrer hat mehr oder weniger grundlos gehandelt, so wie es die junge Dame schildert? ;)
Zum Glück sind die Fahrer mit den eigenständigen, menschlichen Schritten noch immer in der Überzahl. :up: :up:
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Das Problem ist halt, daß wenn er beim Ein- oder Aussteigen samt Kinderwagen auf die Fresse fliegt, er einen Strafprozeß am Hals hat.
Das Hauptproblem ist die Ambivalenz der Wiener Linien - wenn jemand nicht hilft, ist es ok, solange sich derjenige, dem nicht (vorschriftswidrig) geholfen wurde, nicht großartig beschwert. Sobald man in den Medien ist, wird der Fahrer bestraft, obwohl er nur das getan hat, was ihm aufgetragen wurde, weil man sich abputzen und gut dastehen möchte.
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Das Hauptproblem ist die Ambivalenz der Wiener Linien - wenn jemand nicht hilft, ok, solange sich derjenige, dem nicht (vorschriftswidrig) geholfen wurde, nicht großartig beschwert. Sobald man in den Medien ist, wird der Fahrer bestraft, obwohl er nur das getan hat, was ihm aufgetragen wurde. Das ist Heuchelei im übelsten Maße.
Welche Vorschrift weist die Fahrer an, nicht zu helfen? :o
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Das Hauptproblem ist die Ambivalenz der Wiener Linien - wenn jemand nicht hilft, ok, solange sich derjenige, dem nicht (vorschriftswidrig) geholfen wurde, nicht großartig beschwert. Sobald man in den Medien ist, wird der Fahrer bestraft, obwohl er nur das getan hat, was ihm aufgetragen wurde. Das ist Heuchelei im übelsten Maße.
Welche Vorschrift weist die Fahrer an, nicht zu helfen? :o
Der Motorführer darf seinen Fahrerstand nicht verlassen, es sei denn, es sind ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört ein Kinderwagen gewiss nicht.
Ich sage nicht, dass ich als Fahrer nicht auch helfen würde. Für mich gehört das eigentlich auch zum "guten Ton" und ich helfe auch als Fahrgast immer, aber wenn ein Fahrer, der nicht hilft, vom Fahrdienst abgezogen wird, nur weil die Außenwirkung ein solches Signal der WL erfordert, hört sich für mich der Spaß auf! Entweder die Fahrer müssen helfen oder nicht - tertium non datur.
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Danke, von dieser Vorschrift hatte ich keine Kenntnis. Dann sollte das einmal entsprechend zur Sprache gebracht werden! :down: :down:
Und es ist nun umso bewundernswerter, daß trotzdem noch so viele Fahrer bereitwillig helfen!
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Dann sollte das einmal entsprechend zur Sprache gebracht werden! :down: :down:
Da hast du völlig recht. Ich vermisse das auch im Beitrag (klingt halt für einen Pressesprecher nicht allzu gut, wenn er solche unangenehmen Wahrheiten im Fernsehen verbreiten muss). Ich habe auch schon mehrere Kinderwagenbewegerinnen (denen ich geholfen habe) darüber aufgeklärt, dass der Fahrer nicht dazu verpflichtet ist, ihnen zu helfen. Die wollten schon Briefe an den Kundendienst wegen der unfreundlichen Fahrer schicken, aber haben dann aufgrund meiner Erklärung davon abgesehen.
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Ich verstehe jeden Fahrer, der nicht hilft. Mit jedem eigenständigen Schritt steht er zur Hälfte im Kriminal...
Meinst du das wegen folgender Regelung?
Der Motorführer darf seinen Fahrerstand nicht verlassen, es sei denn, es sind ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört ein Kinderwagen gewiss nicht.
Wenn ja, ist das ehrlich gesagt eine schwache Ausrede und die Regelung Schwachsinn. Weil wenn unser "Motorführer" an der Endstation auch rausspringen kann um eine zu baffen, einmal eine Runde um den Zug zu gehen oder schnell man wen anzurufen/seine E-Mails zu checken, dann kann er das auch bei irgendeiner Station dazwischen, um jemanden zu helfen - und das ohne, dass der Zug Amok läuft. Oder verfolgt die Regelung irgendeinen Sinn außer die Wiener Beamtenmentalität zu stärken?
Das Problem ist halt, daß wenn er beim Ein- oder Aussteigen samt Kinderwagen auf die Fresse fliegt, er einen Strafprozeß am Hals hat.
Nimm' das bitte nicht persönlich. Aber ich hatte diesen Spruch schon erwartet.
Dies ist nämlich die schwächste Ausrede. So könnte sich ja jeder rauswurschteln. Du und ich. Wir alle. Oder legen wir den Sachverhalt so: Ich arbeite freiwillig bei der Rettung. Wenn ich jemanden über die Stiege trage und stolpere (oder sonst - wenn auch unabsichtlich - irgendeinen Blödsinn mache), schützt mich meine Uniform oder meine Ausbildung auch nicht vor dem Strafrichter. Bringt deshalb die Rettung nun niemanden mehr ins Krankenhaus?
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Wenn man wem nicht (grob) fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz anlasten kann, wird man ihm auch strafrechtlich nichts tun können. weder dem Rettungsmann, noch dem Bimfahrer, noch sonst wem!
Eher im Gegenteil, unterlässt oder verweigert man eine einfache und zumutbare bzw. sichtlich nötige HIlfsleistung oder Handreichung und es kommt infolgedessen zu einem Unfall/Schadensfall, riskiert man sehr wohl rechtliche Konsequenzen!
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Wenn man wem nicht (grob) fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz anlasten kann, wird man ihm auch strafrechtlich nichts tun können. weder dem Rettungsmann, noch dem Bimfahrer, noch sonst wem!
Genau auf das wollte ich raus. :)
Nun gut. Dann lässt mich die Frage stellen: Warum sollte ein Bim-Fahrer einer Kinderwagerl-Bewegerin nicht beim Ein- oder Aussteigen helfen? Außer auf Grund von Gemütlichkeit oder irgendeiner Regelung aus dem Jahre Schnee, als noch die Wagen offenbar reihenweise Leute niedermähten, weil ihr Fahrer nicht am Führerstand saß. ;)
Meiner Meinung nach gibt es dafür keine Entschuldigung, solange es zumutbar ist - vorallem wenn gerade sonst niemand da ist, der hilft. Und einem (Dienstleistungs-!)Betrieb, der nicht voll niederflurig und barrierefrei fährt, aber auch keine regelmäßigen oder auch nur (durchgängig) angekündigte Niederflurkurse fährt, sollte es eigentlich wichtig sein, dass seine Mitarbeiter den Kunden hilft (wenn es sein muss durch eine Anweisung), und damit die Kunden auch als solche behandelt.
Aber wie schon gesagt...
Leider Gottes ist es ein Monopolbetrieb und kräftig unter der Fuchtel der Politik.
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Eher im Gegenteil, unterlässt oder verweigert man eine einfache und zumutbare bzw. sichtlich nötige HIlfsleistung oder Handreichung und es kommt infolgedessen zu einem Unfall/Schadensfall, riskiert man sehr wohl rechtliche Konsequenzen!
Steht wo genau, also anwendbar auf den hier diskutierten Fall?
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Wenn man wem nicht (grob) fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz anlasten kann, wird man ihm auch strafrechtlich nichts tun können. weder dem Rettungsmann, noch dem Bimfahrer, noch sonst wem!
Eher im Gegenteil, unterlässt oder verweigert man eine einfache und zumutbare bzw. sichtlich nötige HIlfsleistung oder Handreichung und es kommt infolgedessen zu einem Unfall/Schadensfall, riskiert man sehr wohl rechtliche Konsequenzen!
Rechtlich nicht. Schadenersatz schon. Weil Zivilprozesse kann jeder gegen jeden anstreben und wenns nur wegen einem nicht hergeborgtem Papiertaschentuch ist.
Ausserdem find es glaub ich niemand toll, wenn ein Fahrer jemandem hilft dabei selbst ausrutscht und unglücklich stürzt, so das er nicht mehr weiterfahren kann. Die Regelung der WL liegt wohl eher in dieser Richtung als in der "Ich will ale meine Kunden vergraulen" Richtung.
Dieser Fall war sicher sehr unglücklich. Zumal wenn man schon merkt, dass die Person die mich um Hilfe bat, nicht ganz koscher ist, dann kann man ja mit halber Backe mithelfen und der bekannten "leck-mich-am-arsch" Mentalität helfen. Somit gäbs keinen Streit und schon gar kein negatives Medienecho.
Naja Dumm gelaufen.
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Der Motorführer darf seinen Fahrerstand nicht verlassen, es sei denn, es sind ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört ein Kinderwagen gewiss nicht.
Das ist aber sehr schwammig formuliert.
Entweder die Fahrer müssen helfen oder nicht - tertium non datur.
Wenn ein Rollstuhlfahrer im ULF die Behindertenrampe anfordert, muss der Fahrer auch den Führerstand verlassen und diese ausklappen. Warum die Hilfeleistung bei Kinderwagen in Hochflurern dann nicht möglich ist, ist völlig weltfremd.
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Wenn ja, ist das ehrlich gesagt eine schwache Ausrede und die Regelung Schwachsinn. Weil wenn unser "Motorführer" an der Endstation auch rausspringen kann um eine zu baffen, einmal eine Runde um den Zug zu gehen oder schnell man wen anzurufen/seine E-Mails zu checken, dann kann er das auch bei irgendeiner Station dazwischen, um jemanden zu helfen - und das ohne, dass der Zug Amok läuft. Oder verfolgt die Regelung irgendeinen Sinn außer die Wiener Beamtenmentalität zu stärken?
Wagenumsicht (und Pause/Stehzeit in der Endstation) ist ein guter Grund, den Wagen zu verlassen - aber eben nur in der Endstation. Er darf nicht einfach mitten auf der Strecke raushüpfen und schnell mal telefonieren.
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Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
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Wagenumsicht (und Pause/Stehzeit in der Endstation) ist ein guter Grund, den Wagen zu verlassen - aber eben nur in der Endstation. Er darf nicht einfach mitten auf der Strecke raushüpfen und schnell mal telefonieren.
Um einen Kinderwagen hineinheben zu helfen, muss der Fahrer den Wagen nicht einmal verlassen, sondern sich nur kurz von seinem Führerstand erheben und zwei Stufen hinuntersteigen. Wie schon gesagt, beim Aus- und Einklappen der Rollstuhlrampe funktioniert das ja auch problemlos.
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Wenn ein Rollstuhlfahrer im ULF die Behindertenrampe anfordert, muss der Fahrer auch den Führerstand verlassen und diese ausklappen. Warum die Hilfeleistung bei Kinderwagen in Hochflurern dann nicht möglich ist, ist völlig weltfremd.
Das ist allerdings ein Argument. Wo steht dezidiert geschrieben, daß die Hilfe bei einsteigewilligen Fahrgästen mit Kinderwagen unter den Passus des NIchtverlassendürfen des Fahrerstands fällt? Die WL rühmen sich doch immer als "barrierefreies" Unternehmen. Wieso sollten für Kinderwagen andere Regeln gelten als für Rollstuhlfahrer?
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Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
Ich helfe natürlich immer eine Mutter mit Kinderwagen, in die Hochflurer einzusteigen, aber sicher nur bei Tür 1, sonst sicher nicht.
Es gehört schon viel Ingnoranz oder Dummheit dazu, in den Beiwagen mit Kinderwagen einzusteigen, aber dabei auch noch zu helfen, ist noch schlimmer. :down:
mfG
Luki
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Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
Ja –> Durchsetzung der Beförderungsbestimmungen.
Übrigens hat sich die ganze Kinderwagenstory etwas anders zugetragen, wie meine Einflüsterer zu berichten wissen: Demnach hat der Fahrer zwar prinzipiell die Hilfeleistung verweigert, der Frau kam jedoch sofort ein anderer Fahrgast zu Hilfe, sodass es keinerlei Verzögerung gab. Im Wagen begann die Frau jedoch unablässig zu schimpfen und herumzupöbeln, worauf sie der Fahrer ermahnte und anwies, ihr Verhalten einzustellen. Da sie dieser Aufforderung nicht Folge leistete, musste sie der Fahrer von der Weiterfahrt ausschließen und benötigte zur Durchsetzung des Ausschlusses die Unterstützung der Polizei. Der Fahrer des Zuges maximal kurzfristig - wenn überhaupt - vom Fahrdienst abgezogen, er ist wieder ganz normal unterwegs, denn ihm kann ja auch nichts vorgeworfen werden, was einen Abzug rechtfertigen würde.
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Es gehört schon viel Ingnoranz oder Dummheit dazu, in den Beiwagen mit Kinderwagen einzusteigen, aber dabei auch noch zu helfen, ist noch schlimmer. :down:
Also ich weiß nicht, was daran so lebensgefährlich sein soll, auf der Heckplattform eines c3 einen Kinderwagen zu befördern. In den schaffnerbesetzten Wagen (C1, F) war der Kinderwagenabstellplatz auch hinten. Aber es ist schon richtig, laut Tarifbestimmungen gehören Kinderwägen vorne bei der Tür 1 abgestellt. Dies wird halt, seit es flächendeckend den ULF gibt, wo ein Einsteigen mit Kinderwagen bei fast allen Portalen möglich ist, immer seltener eingehalten.
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Ich verstehe die ganzen "Für" und "Wider", Kinderwagen helfen, "ja nein" Diskussionen. Ich beobachte in letzter Zeit , das sich nicht gerade kleine Kinderwagen plus Beweger bei Hochflurzügen nicht die Tür 1 benutzen und durch den ganzen Vorgang die Fahrzeiten unnötig verlängert werden. Auch der, die Fahrer möchten in der Regel den Zug pünktlich zur Ablöse bringen, denn die Pausen sind nun mal sehr kurz geworden. Wir kommen vom Thema ab, aber Fakt ist, das bei einem 9 Stunden Wagerl knapp dreißig Minuten Pause einfach zu wenig sind. Dann kommt der Zug auch noch zu spät, was bleibt da für dem Fahrer(in) noch an Pausenzeit? Wird zeit, endlich neue Regelungen zu schaffen, die allen klar sind,(Dienstleistungsunternehmen-neu)!
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Im Wagen begann die Frau jedoch unablässig zu schimpfen und herumzupöbeln, worauf sie der Fahrer ermahnte und anwies, ihr Verhalten einzustellen. Da sie dieser Aufforderung nicht Folge leistete, musste sie der Fahrer von der Weiterfahrt ausschließen und benötigte zur Durchsetzung des Ausschlusses die Unterstützung der Polizei.
Ja, so habe ich mir das eh vorgestellt. Der Satz, nach dem der Fahrer selbst die Polizei gerufen hatte, war der Hinweis darauf. Auch wenn die WiLi-Fahrer oft recht unfreundlich sind fangen die wohl kaum einen lautstarken Streit mit Fahrgästen an - und zu hysterischen Weibern hab ich so meine Erfahrungen und Meinung...
Ärgerlich dabei allerdings, dass die WiLi dem Fahrer in den Rücken gefallen sind, anstatt die Situation klarzustellen - das ärgert mich immer, dieses Angstklima bei dem betrieb, nach unten treten (das Personal kann sich eh nicht wehren), nach oben (Politik, Fahrgäste) buckeln. Auf der Strecke bleibt das Betriebsklima.
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Übrigens hat sich die ganze Kinderwagenstory etwas anders zugetragen, wie meine Einflüsterer zu berichten wissen:
. . . die die Informationen wahrscheinlich von den WL und so direkt/indirekt vom Fahrer haben und diese dadurch möglicherweise ähnlich subjektiv gefärbt sein könnten wie die Version der Mutter?! Vielleicht liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, daß der Fahrer ganz schuldlos war. [/spekulation ;) ]
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Vielleicht liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen.
Sicher sogar. Da sind halt, obwohl der Fahrer als ruhig und gutmütig bekannt ist, im Endeffekt wie immer bei solchen Geschichten die beiden falschen aneinander geraten. Ich habe auch gehört, dass die Kinderwagenbewegerin ewig herumgeschimpft und den Fahrer beleidigt hat, bis es dem zu viel wurde und er die Dame des Zugs verwiesen hat. Wenn man so etwas nicht befolgt, dann eben Polizei her. Für uns schaut das vielleicht etwas brutal aus, aber wenn man Fehlverhalten von Beförderungsfällen den ganzen Tag ausgesetzt ist, ist es menschlich verständlich, dass es irgendwann reicht.
Als Fahrer würde ich den Pressesprecher klagen :D Warum soll der vor den Medien meinen Ruf beschmutzen, obwohl ich mich völlig den Vorschriften entsprechend verhalten habe? Ich habe auch etwas davon gehört, dass viele andere Fahrer sich mit diesem solidarisch erklären und nun ihre Hilfe bei Kinderwagen einstellen werden. Wenn die Wiener Linien mit ihren schwammigen Vorgaben das erreichen wollten, dann herzliche Gratulation dazu!
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. . . . die Wiener Linien mit ihren schwammigen Vorgaben . . . .
Es wird halt empfohlen bzw. dazu aufgefordert nach Tunlichkeit zu helfen, mehr nicht. Das traut man sich schon aus dem Grund nicht, weil man sich vor dem Aufheulen der Gewerkschaft "fürchtet"! 8)
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Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
Ja das ist ein sehr triftiger Grund. Wenn nämlich was passiert kann und wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen. Dabei meinte ich jetz nicht mit der Mutter mit Kinderwagen sondern anderen Fahrgästen weil ja der Kinderwagen nicht angeschnallt werden kann. Somit hat dieser Fahrer völlig Rechtskonform gehandelt. Er hätte aber in so einem Fall sie auch bitten können aus dem Beiwag auszusteigen und vorn am Triebwagen (Tür1) wieder einzusteigen.
Und mal zu dem Punkt mit Kinderwagen beim Ein- & Aussteigen zu helfen ist eine rechtliche Grauzone.
Der Fahrer ist zur Hilfe nicht verpflichtet, sollte aber aus kundentechnischen Gründen es aber doch machen. Wenn sich dabei aber der Fahrer verletzt zählt dieses nicht als Arbeitsunfall sondern als Privatunfall und das kann für Ihn doch sehr unschöne Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung bedingt durch zu hohe bzw zu lange Krankenstände.
Und wenn man sich das unter dem Gesichtspunkt mal anschaut kann ich es durch aus verstehn.
Man stelle sich vor der Fahrer die Fahrerin haben eine normale Familie mit zwei Kindern. Er/Sie hilft einer Mutter mit Kinderwagen verletzt sich dabei und verliert dadurch den doch sicheren Job... Ist es das wert? Ich beantworte dieses mit nein, trotzdem verdränge ich diesen Gedanken und helfe wenn man mich fragt.
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Das traut man sich schon aus dem Grund nicht, weil man sich vor dem Aufheulen der Gewerkschaft "fürchtet"! 8)
Genau das wird der springende Punkt sein! Wenn man die Fahrer zum Helfen verpflichtet, ist wohl der Teufel los, daher lässt man's lieber bleiben.
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Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
Ja das ist ein sehr triftiger Grund. Wenn nämlich was passiert kann und wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen.
Entschuldige, aber das ist Unfug. Der Fahrgast hat gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, sonst nichts. Und wenn den Fahrer niemand drauf aufmerksam macht, weiß er darum gar nicht bescheid, weil es ja außer seinem Gesichtsfeld leigt. Also, was sollte ihm passieren?
Dabei meinte ich jetz nicht mit der Mutter mit Kinderwagen sondern anderen Fahrgästen weil ja der Kinderwagen nicht angeschnallt werden kann. Somit hat dieser Fahrer völlig Rechtskonform gehandelt. Er hätte aber in so einem Fall sie auch bitten können aus dem Beiwag auszusteigen und vorn am Triebwagen (Tür1) wieder einzusteigen.
Es ist nicht prinzipiell verboten, Kinderwagen im Beiwagen zu befördern. Nur wenn es sich um Kinderwagen mit drinnen befindlichen Kindern handelt, sind diese laut Beförderzungsbedingungen auf den vorgesehenen Kinderwagenplätzen abzustellen und es ist bei den dafür vorgesehenen Türen ein- und auszusteigen. Im E1 und E2 ist das eben die vorderste Türe und es sind zwei Plätze vorgesehen. Leere Wagerl (zusammengeklappt oder nicht) sind "Gepäckstücke" und können nach Maßgabe der Möglichkeiten überall befördert werden, für die sichere Verwahrung ist der Fahrgast zuständig.
Wenn sich dabei aber der Fahrer verletzt zählt dieses nicht als Arbeitsunfall sondern als Privatunfall . . . .
Das ist wieder Unsinn, natürlich zählt das als Arbeitsunfall. Kein Arbeitsunfall wäre es z.B., wenn du trotz des ausdrücklichen Verbotes deines Arbeitgebers auf das Wagendach kletterst und dich an der Oberleitung anhältst. Auch wenn du in einer bezahlten Pause (Arbeitszeit!) schnell über die Straße läufst, um dir beim Fleischhauer eine Wurstsemmel zu kaufen und dabei in ein Auto rennst, ist das kein Arbeitsunfall. Und komischerweise "riskieren" viele das tagtäglich, haben aber beim Kinderwagen schwerste Bedenken! ::)
. . . . und das kann für Ihn doch sehr unschöne Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung bedingt durch zu hohe bzw zu lange Krankenstände.
Genau das droht sicher nicht nach einem Arbeitsunfall, bei dauernder gänzlicher oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit muss sogar eine Rente bezahlt werden!
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Als Fahrer würde ich den Pressesprecher klagen :D Warum soll der vor den Medien meinen Ruf beschmutzen, obwohl ich mich völlig den Vorschriften entsprechend verhalten habe?
Der Fahrer wurde halt nicht beim Namen genannt, was eine Klage ziemlich schwierig machen dürfte ...
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Und mal zu dem Punkt mit Kinderwagen beim Ein- & Aussteigen zu helfen ist eine rechtliche Grauzone.
Der Fahrer ist zur Hilfe nicht verpflichtet, sollte aber aus kundentechnischen Gründen es aber doch machen. Wenn sich dabei aber der Fahrer verletzt zählt dieses nicht als Arbeitsunfall sondern als Privatunfall und das kann für Ihn doch sehr unschöne Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung bedingt durch zu hohe bzw zu lange Krankenstände.
Und wenn man sich das unter dem Gesichtspunkt mal anschaut kann ich es durch aus verstehn.
Man stelle sich vor der Fahrer die Fahrerin haben eine normale Familie mit zwei Kindern. Er/Sie hilft einer Mutter mit Kinderwagen verletzt sich dabei und verliert dadurch den doch sicheren Job... Ist es das wert? Ich beantworte dieses mit nein, trotzdem verdränge ich diesen Gedanken und helfe wenn man mich fragt.
Das ist Unsinn. Ein Unfall im Rahmen der Dienstleistung ist ein Arbeitsunfall. Etwas anderes geht nie durch.
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Es dürfte sich um eine jener rechthaberischen Mütter handeln, die glauben, sie haben mit ihrem Fahrschein (so sie überhaupt einen hatte) die Tramway samt Fahrer gekauft hat. Und auf Anfragen wie:"woins ma net einehölfn" habe ich grundsätzlich immer mit "NEIN" geantwortet und es auch nicht gemacht. Auf ein freundliche Bitte habe ich selbstverständlich wenn niemand anderer da war, geholfen.
Als Sauerei finde ich aber, dass die Wiener Linien wieder einmal - wie immer -sich am Mitarbeiter abgeputzt haben, anstatt diesen in Schutz zu nehmen. Bin ich froh, dass ich den Deppenjob (der früher einmal ganz gut bezahlt war) nicht mehr habe.
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Wir kommen vom Thema ab, aber Fakt ist, das bei einem 9 Stunden Wagerl knapp dreißig Minuten Pause einfach zu wenig sind. Dann kommt der Zug auch noch zu spät, was bleibt da für dem Fahrer(in) noch an Pausenzeit? Wird zeit, endlich neue Regelungen zu schaffen, die allen klar sind,(Dienstleistungsunternehmen-neu)!
Wenn wir schon vom Thema abgekommen sind (ein Admin könnte es ja ausgliedern):
Wie ich bei Diskussionen mit einem Straßenbahner immer wieder höre, wenn es darum geht, Züge bei Störungen vernüftig zu kürzen bzw. umzuleiten: "Das geht nicht wegen der Pausenregelung. Auf Grund einer EU-Norm muss der Fahrer nach gewissen Zeiten bestimmte Pausen einhalten."
Wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Pause eingehalten hat, dann darf er doch gar nicht auf den nächsten Zug aufsteigen, sondern muss die Pause absitzen.
Hannes
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Auf Grund einer EU-Norm muss der Fahrer nach gewissen Zeiten bestimmte Pausen einhalten.
Wäre nett, wenn du die bitte bezeichnen und zitieren könntest! :lamp:
Außerdem was sind EU-Normen und welche Rechtsgültigkeit haben/hätten die in Österreich?
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Auf Grund einer EU-Norm muss der Fahrer nach gewissen Zeiten bestimmte Pausen einhalten.
Wäre nett, wenn du die bitte bezeichnen und zitieren könntest! :lamp:
Außerdem was sind EU-Normen und welche Rechtsgültigkeit haben/hätten die in Österreich?
Sorry für den Ausdruck - ich meinte EU-Rechtsnorm. Da kenn ich mich aber nicht besonders aus, deshalb verwende ich keinen offiziellen Ausdruck (es gibt welche, die durch die EU-Veröffentlichung wirksam werden, andere, die erst durch das nationale Parlament in die nationale Gesetzgebung umzusetzen sind...).
Bezeichnen kann ich sie nicht, weil diese auch in der Diskussion noch nie genannt wurden, soll aber ähnlich der Arbeitszeit- und Pausenreglung für LKW- und Busfahrer sein.
Hannes
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Diese vorgebliche, rechtsverbindliche "EU-Bestimmung" dürfte irgendwas mit dem Yeti gemein haben! :o
Im österreichischen Arbeitsrecht gelten natürlich nur österreichische Rechtsnormen. Gibt die EU Bestimmungen für die Mitgliedsländer vor, sind dies natürlich im angegebenen Zeitrahmen in nationales Recht überzuführen.
"Was wüllst, da gibts eben irgend a EU-Bestimmung drüber und die müass ma einhalt'n!" ist halt ein gern formulierter Standardsatz der erlauchten Kreise, die sich dem gemeinen Volk gegenüber nicht näher äußern wollen (bzw. gar nicht können, weil sie außer dem "des war scho' immer so" selbst keine Ahnung haben)! ::)
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Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
Ich helfe natürlich immer eine Mutter mit Kinderwagen, in die Hochflurer einzusteigen, aber sicher nur bei Tür 1, sonst sicher nicht.
Es gehört schon viel Ingnoranz oder Dummheit dazu, in den Beiwagen mit Kinderwagen einzusteigen, aber dabei auch noch zu helfen, ist noch schlimmer. :down:
mfG
Luki
Dass eine Mutter mit Kinderwagen um etwa 21 Uhr den fast leeren Beiwagen noch erwischen und nicht 15 Minuten in der Kälte warten will, ist mehr als verständlich, dazu würde ich auch in der Zukunft helfen. Ein Versuch zum Triebwagen zu laufen wäre wirklich dumm gewesen. Der Fahrer, der den Kinderwagen nicht hätte wahrnehmen müssen, hat ekelhaft reagiert und 5 Minuten verloren. Außerdem: Bezeichnungen wie "Dummheit" und "Ignoranz" würde ich woanders verwenden...
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Dass eine Mutter mit Kinderwagen um etwa 21 Uhr den fast leeren Beiwagen noch erwischen und nicht 15 Minuten in der Kälte warten will, ist mehr als verständlich, dazu würde ich auch in der Zukunft helfen. Ein Versuch zum Triebwagen zu laufen wäre wirklich dumm gewesen. Der Fahrer, der den Kinderwagen nicht hätte wahrnehmen müssen, hat ekelhaft reagiert und 5 Minuten verloren. Außerdem: Bezeichnungen wie "Dummheit" und "Ignoranz" würde ich woanders verwenden...
Deinem Posting ist wohl nichts hinzuzufügen außer Lernresistenz.
Man hätte ja z.B. die Tür im Beiwagen aufhalten können, damit die Straßenbahn nicht wegfährt, und die Mutter läuft mit dem Kinderwagen nach vorne. Aber natürlich ist der Straßenbahnfahrer schuld, wenn er die Vorschriften durchsetzen will. :down:
mfg
Luki
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Kann es wirklich sein, dass man in Folge dieses Vorfalls nun in allen ULFs auf der Hinterseite der Fahrerkabine Flyer mit den Erklärungen für Kinderwagenbenützung aufhängt?! Gerade vorher beobachtet in einem 5er-ULF... (sorry für die schlechte Fotoqualität, Handy)
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Ich als Fahrer finde diesen Aufstand wegen dieser Mutter so dermassen übertrieben!Von Anstand beziehungsweise Erziehung wohl keine Ahnung,im meckern wenn etwas nicht so läuft wie man sich das einbildet jedoch ganz gross....Persönlich würde ich mir von dem Pressesprecher-Lehrling erwarten das er klarstellt das a)kein Fahrer verpflichtet ist und b)der Dame sagt das es absolut inakzeptabel ist Fahrer zu beleidigen bzw sie nicht ungestört arbeiten zu lassen!
Ich habe auch schon sehr oft nicht geholfen einfach weil teilweise die KW mit Sackerl vollgeräumt sind,7jährige die im Buggy noch kutschiert werden,Mütter die entweder sprachlich und/oder sozial nicht in der Lage sind eine anständige Frage zu stellen,usw.
Mir wurde auch schon oft gedroht das man sich beschwert,(durch)gekommen ist allerdings nichts(Highlight: "Dame" hat mir mit Anzeige gedroht und wollte meine Diesntmarke sehen ;D)
Bedenklich stimmt mich nur das diese Geschichte die Runden macht und die Leute glauben man DARF den Fahrer schimpfen,und wenn er nicht pariert dann bekommt ER Probleme, anstatt der Dame den Polizeieinsatz zu verrechnen den alleine SIE notwendig gemacht hat!
Und das es mit dem Fahrerplatz verlassen ist so eine Sache...Im ULF bzw E2 lässt sich ein Zug relativ leicht sichern,im E1 ist es schon schwieriger(Laut Vorschrift)
Zu lösen wäre soetwas sehr leicht indem man Pickerln am Fahrerplatz anbringt!Würde wohl auch einige Anrufe ersparen!
Gute Fahrt der FAVler ;)
Edit durch twf: Ein herabsetzendes Wort durch einen höflicheren Ausdruck ersetzt (Änderung oben in rot). Bitte keine Schimpfwörter benutzen, das Posting hat auch so genug Gewicht :)
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Dass eine Mutter mit Kinderwagen um etwa 21 Uhr den fast leeren Beiwagen noch erwischen und nicht 15 Minuten in der Kälte warten will, ist mehr als verständlich, dazu würde ich auch in der Zukunft helfen. Ein Versuch zum Triebwagen zu laufen wäre wirklich dumm gewesen. Der Fahrer, der den Kinderwagen nicht hätte wahrnehmen müssen, hat ekelhaft reagiert und 5 Minuten verloren. Außerdem: Bezeichnungen wie "Dummheit" und "Ignoranz" würde ich woanders verwenden...
Deinem Posting ist wohl nichts hinzuzufügen außer Lernresistenz.
Man hätte ja z.B. die Tür im Beiwagen aufhalten können, damit die Straßenbahn nicht wegfährt, und die Mutter läuft mit dem Kinderwagen nach vorne. Aber natürlich ist der Straßenbahnfahrer schuld, wenn er die Vorschriften durchsetzen will. :down:
Keine guter Vorschlag. Der Fahrer hätte sagen können, dass er nicht hilft.
Hast einen besseren?
Oder ging es in der Wirklichkeit nicht um die Vorschriften, sondern um eine Machtdemonstration?
Wenn es wirklich um die Vorschriften geht, warum sind manche Fahrer so tolerant gegenüber übelriechende Zeitgenossen oder komische Gestalten mit großen Hunden ohne Beißkorb, die große Wagenbereiche entvölkern?
Die Fahrer haben einen harten Job mit viel Frust, die meisten sind OK, leider gibt es auch schwarze Schaafe, die unmenschlich handeln. :down:
MfG
IngWer
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Hallo FAVler, herzlich willkommen im Forum! :)
Persönlich würde ich mir von dem Pressesprecher-Lehrling erwarten das er klarstellt das a)kein Fahrer verpflichtet ist und b)der Dame sagt das es absolut inakzeptabel ist Fahrer zu beleidigen bzw sie nicht ungestört arbeiten zu lassen!
Eben. In der Art, wie der Bericht gelaufen ist, wird es jetzt wohl leider öfter zu unangenehmen Vorfällen mit Kinderwagenbewegerinnen kommen, weil so zwischen den Zeilen herauszulesen war, dass die Fahrer selbstverständlich helfen müssen und man quasi ein Monster ist, weil man nicht bei jeder zweiten Haltestelle heruntersteigen will...
Edit durch twf: Schimpfwort im zitierten Beitrag entfernt.
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. . . . dass die Fahrer selbstverständlich helfen müssen . . . .
Müssen nicht, aber was ist schon dabei? ???
Die Hauptprobleme haben interessanterweise diverse Gewerkschafter und ihr engere Anhängerschaft, die schweigende Mehrheit hat keinerlei persönliches Problem damit!
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Dass eine Mutter mit Kinderwagen um etwa 21 Uhr den fast leeren Beiwagen noch erwischen und nicht 15 Minuten in der Kälte warten will, ist mehr als verständlich, dazu würde ich auch in der Zukunft helfen. Ein Versuch zum Triebwagen zu laufen wäre wirklich dumm gewesen. Der Fahrer, der den Kinderwagen nicht hätte wahrnehmen müssen, hat ekelhaft reagiert und 5 Minuten verloren. Außerdem: Bezeichnungen wie "Dummheit" und "Ignoranz" würde ich woanders verwenden...
Deinem Posting ist wohl nichts hinzuzufügen außer Lernresistenz.
Man hätte ja z.B. die Tür im Beiwagen aufhalten können, damit die Straßenbahn nicht wegfährt, und die Mutter läuft mit dem Kinderwagen nach vorne.
Ja freilich, dann ist am TW die Freigabe gelöscht, der Fahrer sieht keinen Grund wieder freizugeben und der "Helfer" kann im Beiwagen die Tür blockieren bis er schwarz wird. Tut mir leid, so sehr ich Leute hasse, die in der HVZ darauf bestehen im ULF ihren Kinderwagen so abzustellen, daß er 4 Sitze auf der Fensterseite blockiert (und dann auch noch SCHWER pampig werden wenn jemand es wagt sich dort hinsetzen zu wollen ohne einen Sprung aus dem Stand über den Wagen hinzulegen) so wenig sehe ich ein, wieso man in einem fast leeren Wagen unbedingt auf die Einhaltung jeder Kleinigkeit beharren muß, zumal noch nicht einmal geklärt ist, ob im Kidnerwagen ein Kind saß und er somit gesichert werden hätte müssen.
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Dass eine Mutter mit Kinderwagen um etwa 21 Uhr den fast leeren Beiwagen noch erwischen und nicht 15 Minuten in der Kälte warten will, ist mehr als verständlich, dazu würde ich auch in der Zukunft helfen. Ein Versuch zum Triebwagen zu laufen wäre wirklich dumm gewesen. Der Fahrer, der den Kinderwagen nicht hätte wahrnehmen müssen, hat ekelhaft reagiert und 5 Minuten verloren. Außerdem: Bezeichnungen wie "Dummheit" und "Ignoranz" würde ich woanders verwenden...
Deinem Posting ist wohl nichts hinzuzufügen außer Lernresistenz.
Man hätte ja z.B. die Tür im Beiwagen aufhalten können, damit die Straßenbahn nicht wegfährt, und die Mutter läuft mit dem Kinderwagen nach vorne.
Ja freilich, dann ist am TW die Freigabe gelöscht, der Fahrer sieht keinen Grund wieder freizugeben und der "Helfer" kann im Beiwagen die Tür blockieren bis er schwarz wird. Tut mir leid, so sehr ich Leute hasse, die in der HVZ darauf bestehen im ULF ihren Kinderwagen so abzustellen, daß er 4 Sitze auf der Fensterseite blockiert (und dann auch noch SCHWER pampig werden wenn jemand es wagt sich dort hinsetzen zu wollen ohne einen Sprung aus dem Stand über den Wagen hinzulegen) so wenig sehe ich ein, wieso man in einem fast leeren Wagen unbedingt auf die Einhaltung jeder Kleinigkeit beharren muß, zumal noch nicht einmal geklärt ist, ob im Kidnerwagen ein Kind saß und er somit gesichert werden hätte müssen.
Nehmen wir mal an das in dem Kinderwagen kein Kind war, dann hatte die Person zuviel Gepäck bei sich.
Es heißt nämlich es darf nur das mit befördert werden was man in zwei Händen tragen kann. Und wenn sie das gekonnt hätte, hätte man ihr nicht helfen müssen beim einsteigen.
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Es heißt nämlich es darf nur das mit befördert werden was man in zwei Händen tragen kann.
Wo heißt es das? Wie ist das mit Reisegepäck?
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Es heißt nämlich es darf nur das mit befördert werden was man in zwei Händen tragen kann.
Wo heißt es das? Wie ist das mit Reisegepäck?
Zählt für alles Gepäck, also incl. Reisegepäck, Einkäufe... etc
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Es heißt nämlich es darf nur das mit befördert werden was man in zwei Händen tragen kann.
Wo heißt es das? Wie ist das mit Reisegepäck?
Zählt für alles Gepäck, also incl. Reisegepäck, Einkäufe... etc
Und wo genau steht das?
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Es heißt nämlich es darf nur das mit befördert werden was man in zwei Händen tragen kann.
Wo heißt es das? Wie ist das mit Reisegepäck?
Zählt für alles Gepäck, also incl. Reisegepäck, Einkäufe... etc
Und wo genau steht das?
In den Beförderungsbestimmungen...
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In den Beförderungsbestimmungen...
Also diese Regelung kann ich in den Beförderungsbedingungen (http://www.wienerlinien.at/media/files/2010/befoerderungsbedingungen_18563.pdf) nicht finden, fände ich auch seltsam.
Dafür was anderes:
"Im Bereich der WL und der WLB darf die Beförderung von Kinderwagen nur in den besonders
gekennzeichneten Fahrzeugen erfolgen, wobei ausnahmslos die hiefür gekennzeichneten
Einstiege zu benützen sind."
Von einem Unterschied zwischen beladenen und nicht beladenen Kinderwagen ist da nicht die Rede!
Also darf man genau da einsteigen und sonst nirgends?!:
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Von einem Unterschied zwischen beladenen und nicht beladenen Kinderwagen ist da nicht die Rede!
Tut mir leid, aber die Diskussion erinnert mich irgendwie an die mit einer Kokosnuss (un)beladenen Schwalbe der Monty Pythons ;) Wird ein Kinderwagen erst dann zum Kinderwagen, wenn sich ein Kind darin befindet? :D Oder ist es nicht der Kinderwagen selbst, der das Problem beim Einsteigen verursacht, egal ob sich ein Kind, Einkäufe oder gar nichts darin befindet?
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Tut mir leid, aber die Diskussion erinnert mich irgendwie an die mit einer Kokosnuss (un)beladenen Schwalbe der Monty Pythons ;) Wird ein Kinderwagen erst dann zum Kinderwagen, wenn sich ein Kind darin befindet? :D Oder ist es nicht der Kinderwagen selbst, der das Problem beim Einsteigen verursacht, egal ob sich ein Kind, Einkäufe oder gar nichts darin befindet?
Natürlich ist das nur der Versuch die Mißachtung der Beförderungsbestimmungen zu verteidigen und den schwarzen Peter dem ach so bösen Fahrer zuzuschieben. :lamp:
mfG
Luki
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Also darf man genau da einsteigen und sonst nirgends?!:
(Dateianhang Link)
Ja, und genau deshalb gibt es bei der U-Bahn auch bei jedem Einstieg einen solchen Aufkleber.
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Natürlich ist das nur der Versuch die Mißachtung der Beförderungsbestimmungen zu verteidigen und den schwarzen Peter dem ach so bösen Fahrer zuzuschieben. :lamp:
Ähm? Wenn Du genau liest, was ich geschrieben habe, wirst Du feststellen, daß ich exakt das Gegenteil behauptet habe ;)
Oder ist es nicht der Kinderwagen selbst, der das Problem beim Einsteigen verursacht, egal ob sich ein Kind, Einkäufe oder gar nichts darin befindet?
:up: :up: ;D
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;) " Ma kau da Knecht sei vo de Foagäst´- oda den Waggon regiern! " Ein auf jedenfall HÖFLICHES und BESTIMMTES Auftreten des Herrn Motorführers hätte vielleicht der Dame den Wind aus den Segeln genommen. Wo bleibt der gute alte Wiener Schmäh den die Altstadtbahner zum Teil hatten? " Kommans nua Muatterl...." Die WILI sollten sich auch mal klare kundendienstliche Regelungen überlegen und diese ordentlich schulen, dann kennt sich auch das Fahrpersonal aus. " Was darf ich,was muß ich..." Aber wie schon ULHP sagte - Fahrschalter, Schienenbremshebel/Sandstreuer/Handbremskurbel/ Tür1 und Seitenscheibe rechts und links ( bei den Altwagen) ghörn Dir und sonst nix.
GlG
2957
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Aber wie schon ULHP sagte - Fahrschalter, Schienenbremshebel/Sandstreuer/Handbremskurbel/ Tür1 und Seitenscheibe rechts und links ( bei den Altwagen) ghörn Dir und sonst nix.
Bei welcher Gelegenheit hat er das gesagt?
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Viellicht noch während seiner Zeit im Schulbüro?
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Der Fahrer bekommt nun laut Wiener Linien eine Nachschulung im Kundenumgang.
Bleibt nur noch die Frage: Wann gibt's auch für den Pressesprecher Gries eine solche Nachschulung??
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Bleibt nur noch die Frage: Wann gibt's auch für den Pressesprecher Gries eine solche Nachschulung??
Bei wem soll er die machen? Bei Answer Wrong?
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Bleibt nur noch die Frage: Wann gibt's auch für den Pressesprecher Gries eine solche Nachschulung??
Bei wem soll er die machen? Bei Answer Wrong?
Man wird schon irgendein teures Kommunikationsseminar in einem Luxushotel finden ;) Der Fahrer darf sich vermutlich (noch einmal) den Holler bei Kunde - Partner - Ich anhören :D
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Bleibt nur noch die Frage: Wann gibt's auch für den Pressesprecher Gries eine solche Nachschulung??
Der arme, ahnungslose Tropf kann ja nichts dafür, dass ihm von weiter oben so ein Quatsch vorgegeben wird, den er nachzuplappern hat. Ein Pressesprecher ist wie ein Raumplaner: Er darf sich zwar eine eigene Meinung bilden, hat sie aber stets für sich zu behalten.
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Quelle: Falter 40/11
Bitte alles reinheben!
Die Wiener Linien lösen den leidigen Kinderwagen-Streit: Bald sollen die Fahrer beim Einsteigen in alte Bims helfen müssen
Bericht: Nina Horaczek
Es ist jedes Mal ein Glücksspiel: Hält keine Niederflur-, sondern eine alte Straßenbahngarnitur und ist kein Passant in der Nähe, sind Eltern mit Kinderwagen beim Einsteigen auf das Wohlwollen des Straßenbahnfahrers angewiesen. Meistens helfen die Bim-Fahrer gerne, den Wagen in den Waggon zu wuchten.
Immer wieder hören Mütter oder Väter aber auch ein Mürrisches „Nein“ oder ein „Gehen S’ halt zu Fuß“ aus der Fahrerkabine. Oder der Wiener-Linien-Mitarbeiter klärt die verzweifelten Mütter, die mit dem Kinderwagen auf der Straße stehen, im besten Amtsdeutsch darüber auf, dass in den Dienstvorschriften keine Kinderwagenreinhebepflicht festgeschrieben sei und er sich daher nicht von seinem Sessel heben werde. Erst vor kurzem berichtete „Wien heute“ über so einen Vorfall in einer Straßenbahn, der völlig eskalierte, weil ein Fahrer sich weigerte, der Mutter zu helfen.
So etwas soll bald Geschichte sein. Wie die Wiener Linien und der Zentralbetriebsrat der Straßenbahnfahrer dem Falter bestätigen, laufen gerade Verhandlungen über eine Lösung des Problems im Sinne von Familien, die mit den Öffis unterwegs sind. Bis Weihnachten soll es zu einer Lösung kommen, heißt es aus dem Unternehmen. Bisher verlief die Konfliktlinie zwischen Unternehmensführung und Personalvertretern. „Das ist zwar intern ein sehr sensibles Thema“, sagt Michael Bauer, Zentralbetriebsratsvorsitzender der Wiener Linien, „aber wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und müssen uns um eine Verbesserung für die Kunden bemühen.“
Es müsse sichergestellt sein, dass Fahrer mit körperlichen Beschwerden keine Kinderwägen heben müssen. Und die Haftungsfrage müsse geklärt werden, falls es beim Helfen zu einem Unfall komme, sagt der Betriebsrat. Das war bisher eines der Hauptargumente der Fahrer, nicht zu helfen. „Wir haben nachrecherchiert“, sagt Wiener-Linien-Sprecher Answer Lang, „es ist im Betrieb kein einziger Unfall beim Hereinheben des Kinderwagens dokumentiert.“ Nicht nur die Unternehemsnführung poche auf ein rasches Ende des Kinderwagenstreits, meint Lang. „Auch ein Großteil der Fahrer, für die es selbstverständlich ist zu helfen, wäre froh, wenn diese Frage gelöst würde.“
Widerstand kommt hingegen von den Personalvertretern des KPÖ-nahen Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB). „Wie kommen Fahrer dazu, in ihrer Freizeit Kinderwagen reinzuheben?“, fragt Gerhard Eder, GLB-Vertreter bei den Wiener Linien. Weil die Fahrpläne der Straßenbahnfahrer so dicht seien, würde das Helfen auf Kosten der Fahrpausen des Personals und der Sicherheit gehen, sagt der GLB-Vertreter. „Und dann gibt es auch noch Mütter, die nicht einmal ‚Bitte‘ oder ‚Danke‘ sagen“, meint Eder.
Aber auch denen wird bald geholfen werden. Zumindest bis zum Jahr 2022. Spätestens dann sollen Wien-weit nämlich nur mehr Niedrigflur-Straßenbahnen unterwegs sein.
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Die "Kummerln" san irgendwo augrennt! ::) In so einer Situation mit derart fadenscheinigen Argumenten dagegen zu sein, ist Blödheit pur.
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Answer Wrong hat recherchiert, oje ;) Nicht sehr vertrauenswürdig, denn wenn man anderen Quellen glaubt, dann gab es sehr wohl schon mind. einen dokumentierten Fall.
Als Fahrer würde ich, wenn man mich schon dazu zwingt, ganz genau die Betriebsvorschriften einhalten: Wagen absichern, Handbremse anziehen usw. Keinen Fleck riskieren ;) Da möchte ich dann schauen, ob nicht doch vielleicht ein anderer Fahrgast hilft, wenn man in jeder Haltestelle eine Minute verliert.
Edit @ Revisor. Hier die vollständige Antwort vom Eder an die Redakteurin:
Nina Horaczek
Falter
Redaktion Politik
Marc Aure-Strasse 9
Tel. 01 53660-913
Fax 01 53660-912
Sehr geehrte Frau Horaczek,
Die Wiener Linien sind ein Dienstleistungsunternehmen. Die Aufgabe des Fahrpersonals ist, die Menschen pünktlich und sicher von A nach B zu bringen. "Mehr hat euch nicht zu interessieren" - wird in der Fahrerfachschule gelehrt. Und weiter: " Ihr habt nur das zu tun, was die DBV -Dienst-und Betriebsvorschrift, die StVO und die einschlägigen Gesetze, darunter auch das Eisenbahngesetz verlangen."
Auf die Einhaltung dieser Vorschriften legen die WILI auch sehr großen Wert. Deshalb gibt es auch eigene Kontrolleure in Zivil, die als Fahrgast getarnt, das Fahrpersonal überwachen.
Bei den kleinsten Beanstandungen gibt es die sog. Flecks. Dieses Fehlverhalten ganz gleich unter welchen Voraussetzungen (Stress -Unfall etc.) wird ins Führungsblatt eingetragen und kann je nach Fall den Abzug von Fahrdienst, Leichtdienst oder gar ein Disziplinarverfahren mit Geldbußen nach sich ziehen.
Nun ist natürlich jeder Fahrer bemüht, alles richtig und genau zu machen.
Nun kommt der Dienstgeber und verlangt vom Fahrpersonal gegen die einschlägigen Vorschriften zu verstoßen, denn sonst passiert das vorhin beschriebene Szenario. Das betrifft nicht nur die Kinderwagengeschichte. Wie ich noch ausführen werde.
Mit einer Scheinheiligkeit sondergleichen informieren die WILI in einem Folder die Fahrgäste und das Fahrpersonal (siehe Anhang) darüber, dass der/die Fahrer nicht berechtigt sind die Kinderwägen reinzuhelfen.
Passiert dann so ein Vorfall wie letztens mit dem Kinderwagen, dann hat der Arbeitgeber nicht die Courage zu sagen was Fakt ist und macht vor den Medien einen Kniefall. Den Fahrer haut er öffentlich in die Pfanne.
(Rechtliche Schritte sollen bereits gegen die WILI eingeleitet worden sein) Dieser Abzug vom Fahrdienst zu einer Weiterschulung bedeutet in der Regel den Verlust von 400 bis 600 Euro. Das haben sich die WILI dieses Mal nicht geleistet. Wissend das der GLB geklagt hätte.
Auf Seite 30 der Bedienungsanleitung für Schaffnerlose Züge steht: "Entfernen vom Geamatic - Zug. .... Vor Verlassen des Fahrerplatzes/Zuges hat der Fahrer die Handbremse am Fahrerplatz anzuziehen und zu sichern, den Geamticschalter und den Umkehrhebel auf "0" zu stellen, letzteren abzuziehen und mitzunehmen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, ist am Triebwagen der Wahlschalter "Beiwagen" kurz in die Stellung "MIT" zu schalten, damit am Beiwagen die Ferderspeicherbremse wirksam wirkt.
Wenn die Fahrt wieder weiter gehen soll, hat der Fahrer am Beiwagen den Federspeicher wieder zu lösen. Am Triebwagen den Umkehrhebel aufzustecken und einzuschalten, ebenso den Geamatic Schalter. Wenn der Fahrer rennt (was er nicht darf - Wahrung der eigenen Sicherheit) ist diese Prozedur in zwei Minuten zu schaffen.
Nun haben sie Strecken die zu Bahnhöfen und zu Großkaufhäuser führen, da sind sehr viele Kinderwägen keine Seltenheit. In der Regel befinden sich HS vor einer Ampel, diese Kinderwagenzeremonie während einer Tour fünf Mal bedeutet eine Verspätung, im besten Fall von 4 bis 6 min., im Schlechtesten ca. 10 Min.
Der Fahrer fährt in etwa 3,5 Std in einem Stück. Das sind in der Regel 3 Touren. Bei jeder Tour holt er sich (günstig) 4 Min Verspätung, so haben wir schon fast eine viertelstunde Verspätung . Da gibt es aber noch viel FG die auf weitere Anschlüsse oder pünktliche Termine angewiesen sind. Die haben für solche Verzögerungen 0 Verständnis. Und das bekommt auch der Fahrer zu spüren. Zusätzlich wird die wohlverdiente Ruhepause des Fahrpersonals um diese Verspätung gekürzt. Bei einer Viertelstunde Pause nur mehr 4 Min zu halten ist ein starkes Ding. Vor allem im Hochsommer bei gemessen über 60°C am Fahrerplatz.
Was ist die Folge, der Fahrer wird muss diese Verspätung irgendwie aufholen. Die Fahrpläne jedoch lassen kaum noch Spielraum. Die sind sowieso auf die örtliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt.
Der Fahrer muss also schneller als erlaubt fahren. Das wiederum gefährdet die Sicherheit. Der Verkehrsführer ist froh wenn der Zug wieder einigermaßen pünktlich vor der Ablösestelle steht. Da spielen auf einmal Übertretungen der Vorschriften fast keine Rolle. Und wenn hat der Fahrer die Folgen zu tragen.
Soeben habe ich mit einem Herrn aus der Betriebsinspektion gesprochen, der erzählte mir: "So etwa um 2000 ist im Simmering ein Kind beim hineinheben aus Kinderwagen gefallen und dabei soll es um 80 000 Schilling Schmerzensgeld gegangen sein."
Ich erinnere mich auch an diesen Vorfall. Ich glaube ich habe sogar darüber in eine Mitarbeiterinformation berichtet. Muss es suchen.
Aber selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommen sollte, unangenehm ist das immer. Man muss mehrmals aufs Kommissariat zur Einvernahme, in der Freizeit versteht sich. Es gibt eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. (Spricht sich im Grätzel herum: "Der hat schon wieder was vom Staatsanwalt gekriegt.") Dann kommt es event. zu einer Verhandlung. Den Anwalt und die Kosten trägt der Fahrer.
Da wundert es nicht, wenn immer mehr Kolleginnen und Kollegen sagen: "Zuerst komme ich und meine Familie!" Erklären sie ihrer Gattin oder ihrem Kind, dass es heuer keinen Spanienurlaub gibt, weil der Papa so toll war und gegen alle Vorschriften jemandem mit dem Kinderwagen reingeholfen hat. Selbst ohne Verurteilung laufen da gleich Anwaltskosten von einigen tausend Euro auf.
Mitunter ist auch ein Anwalt der WILI bei solchen Verfahren dabei. Der hat aber nicht die Aufgabe dem/der Bediensteten beizustehen, sondern er wird (wie erlebt) genau auf die Beförderungsbedingungen hinweisen. "Die WILI trifft hier kein Verschulden, der Herr Fahrer hat sich nicht an die Beförderungsbedingungen gehalten."
Sie sehen die rechtlichen Fakten und event. Folgen. Wie würden sie handeln? Ehrlich.
Was fordern wir:
Der Arbeitgeber soll zu seinem Personal stehen und sagen was Sache bzw. Vorschrift ist.
Eine Rechtschutzversicherung (Gruppenversicherung) für solche und ähnliche Vorfälle.
Änderung der Beförderungsbed., wenn rechtlich möglich. und dann aber muss es eine Ausdehnung der Fahrzeiten geben.
Das kostet sehr viel Geld, da halten sich die WILI lieber am Personal Schadlos.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Eder Obmann Stellv. des GLB HG IV
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Da möchte ich dann schauen, ob nicht doch vielleicht ein anderer Fahrgast hilft, wenn man in jeder Haltestelle eine Minute verliert.
Geh bitte, jetzt übertreibst du aber maßlos! Wie oft kommt so eine Situation vor? In 95% der Fälle ist sowieso ein Fahrgast zur Stelle, der mit dem Kinderwagen hilft. Dass wirklich nur der Fahrer zum Helfen da ist, ist äußerst selten und wenn passiert es nur in der Schwachlastzeit, wo ein paar Sekunden Mehraufenthalt in der Station verschmerzbar sind.
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Da möchte ich dann schauen, ob nicht doch vielleicht ein anderer Fahrgast hilft, wenn man in jeder Haltestelle eine Minute verliert.
Geh bitte, jetzt übertreibst du aber maßlos! Wie oft kommt so eine Situation vor? In 95% der Fälle ist sowieso ein Fahrgast zur Stelle, der mit dem Kinderwagen hilft. Dass wirklich nur der Fahrer zum Helfen da ist, ist äußerst selten und wenn passiert es nur in der Schwachlastzeit, wo ein paar Sekunden Mehraufenthalt in der Station verschmerzbar sind.
Es gibt genug Fahrgäste, die sich nicht einmal dazu anschicken reinzuhelfen, weil das ja eh Aufgabe des Fahrers ist... "weu des hob i im Wien heute gsegn!". Oft genug beobachtet, wie Fahrgäste extra weiter hinter gehen, sobald sie einen Kinderwagen oder Rollstuhl erspähen, "weu do könnt ma ja helfn müssn!".
Im Tagesverkehr entscheiden jedenfalls ein paar Sekunden über Frei oder Halt.
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Es gibt genug Fahrgäste, die sich nicht einmal dazu anschicken reinzuhelfen, weil das ja eh Aufgabe des Fahrers ist... "weu des hob i im Wien heute gsegn!". Oft genug beobachtet, wie Fahrgäste extra weiter hinter gehen, sobald sie einen Kinderwagen oder Rollstuhl erspähen, "weu do könnt ma ja helfn müssn!".
Ich bin jedenfalls sehr viel mit der Wiener Straßenbahn unterwegs, aber ich habe es noch NIE erlebt, dass ein Kinderwagen draußen bleiben musste, weil sich niemand gefunden hat, der hilft.
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Änderung der Beförderungsbed., wenn rechtlich möglich. und dann aber muss es eine Ausdehnung der Fahrzeiten geben.
DAS kann's aber wohl auch nicht sein.
P.S.: Für derart kurzfristige Entfernungen vom Fahrerplatz sollte man den ganzen Sicherheitsblabla in der DV kübeln. Das Anziehen der Handbremse muß ausreichen, während der Kinderwagen reingehoben wird.
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P.S.: Für derart kurzfristige Entfernungen vom Fahrerplatz sollte man den ganzen Sicherheitsblabla in der DV kübeln. Das Anziehen der Handbremse muß ausreichen, während der Kinderwagen reingehoben wird.
Für dieses kurzfristige Verlasssen muß die letzte Bremsstufe der Geamatic reichen.
Wie ist es denn beim händischen Stellen einer Weiche oder händischen Anmelden?
mfG
Luki
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Für dieses kurzfristige Verlasssen muß die letzte Bremsstufe der Geamatic reichen.
Soll mir auch recht sein, wie das technisch ausgeführt wird, ist mir eigentlich wurscht. Irgendeine Bremse halt, die ausreicht, den Zug an der Stelle zu halten.
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Für dieses kurzfristige Verlasssen muß die letzte Bremsstufe der Geamatic reichen.
Die Handbremse muss schon angezogen werden. Außerdem müsste der Fahrer nach den internen Richtlinien (deren Nichtbefolgung sonst auch gern mit dem einen oder anderen Fleck geahndet wird) die Warnweste anziehen, wenn die Haltestelle ein befahrbares Kap ist oder gar auf der Fahrbahn liegt.
Wie ist es denn beim händischen Stellen einer Weiche oder händischen Anmelden?
Genau so.
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Außerdem müsste der Fahrer nach den internen Richtlinien (deren Nichtbefolgung sonst auch gern mit dem einen oder anderen Fleck geahndet wird) die Warnweste anziehen, wenn die Haltestelle ein befahrbares Kap ist oder gar auf der Fahrbahn liegt.
Bitte was? Der Fahrer muss eine Warnweste anziehen, wenn er eine Weiche händisch stellt?
Für das Hineinheben eines Kinderwagens muss er den Wagen noch nicht einmal vollständig verlassen, sondern nur den Fahrerplatz. Es reicht üblicherweise, wenn er dafür auf die unterste Trittstufe steigt.
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Jetzt warte ich nur mehr auf 2 Dinge:
Vorschrift für den Fahrgast, wie er den Kinderwagen hinzustellen hat, damit der Fahrer hilft (mit Griff voran, FAhrgast beim Fußteil des Kinderwagens) und
Prämie für hinengehobenen Kinderwagen und hinausgestellten Kinderwagen (da weniger physikalische Leistung sollte da die Prämie geringer sein).
Hannes
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Bitte was? Der Fahrer muss eine Warnweste anziehen, wenn er eine Weiche händisch stellt?
Ja, die WL wollen es so.
Für das Hineinheben eines Kinderwagens muss er den Wagen noch nicht einmal vollständig verlassen, sondern nur den Fahrerplatz. Es reicht üblicherweise, wenn er dafür auf die unterste Trittstufe steigt.
Wenn sich die meisten Mütter mit Kinderwagen beim Ein- und Aussteigen nciht bloß so ungeschickt verhalten würden. Wenn mich jemand um Hilfe mit dem Kinderwagen bittet, muss ich meistens auch erst erklären, wie die Aktion vor sich zu gehen hat (Kinderwagen immer mit Griff zum Wageninneren, Mutter draußen/Helfer innen, wenn der Helfer nicht aussteigt) - ansonsten soll halt wer anderer helfen... über mich als Fahrgast kann man sich schließlich nirgends beschweren, wenn ich die Hilfe ablehne (und das tue ich beispielsweise auch, wenn der Kinderwagen nicht nur mit einem Kind, sondern mit kiloweise Einkäufen beladen ist).
Vorschrift für den Fahrgast, wie er den Kinderwagen hinzustellen hat, damit der Fahrer hilft (mit Griff voran, FAhrgast beim Fußteil des Kinderwagens) und
Prämie für hinengehobenen Kinderwagen und hinausgestellten Kinderwagen (da weniger physikalische Leistung sollte da die Prämie geringer sein).
Einführung eines Kinderwagenfahrscheins: Ohne eigenen Fahrschein darf der Kinderwagen mitgenommen werden, aber das Personal ist nicht zur Hilfeleistung verpflichtet. Mit Kinderwagenfahrschein hilft der Fahrer. ;D ;D ;D