Vor einigen Monaten habe ich einer Mutter geholfen in den Beiwagen des O-Wagens hinten einzusteigen. Zwei Stationen später ist der Fahrer gekommen und die Mutter aus dem Wagen geworfen, weil Kinderwagen im Beiwagen verboten ist. War das ein ausreichender Grund den Führerstand zu verlassen?
Ja das ist ein sehr triftiger Grund. Wenn nämlich was passiert kann und wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen.
Entschuldige, aber das ist Unfug. Der Fahrgast hat gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, sonst nichts. Und wenn den Fahrer niemand drauf aufmerksam macht, weiß er darum gar nicht bescheid, weil es ja außer seinem Gesichtsfeld leigt. Also, was sollte ihm passieren?
Dabei meinte ich jetz nicht mit der Mutter mit Kinderwagen sondern anderen Fahrgästen weil ja der Kinderwagen nicht angeschnallt werden kann. Somit hat dieser Fahrer völlig Rechtskonform gehandelt. Er hätte aber in so einem Fall sie auch bitten können aus dem Beiwag auszusteigen und vorn am Triebwagen (Tür1) wieder einzusteigen.
Es ist nicht prinzipiell verboten, Kinderwagen im Beiwagen zu befördern. Nur wenn es sich um Kinderwagen mit
drinnen befindlichen Kindern handelt, sind diese laut Beförderzungsbedingungen auf den vorgesehenen Kinderwagenplätzen abzustellen und es ist bei den dafür vorgesehenen Türen ein- und auszusteigen. Im E1 und E2 ist das eben die vorderste Türe und es sind zwei Plätze vorgesehen. Leere Wagerl (zusammengeklappt oder nicht) sind "Gepäckstücke" und können nach Maßgabe der Möglichkeiten überall befördert werden, für die sichere Verwahrung ist der Fahrgast zuständig.
Wenn sich dabei aber der Fahrer verletzt zählt dieses nicht als Arbeitsunfall sondern als Privatunfall . . . .
Das ist wieder Unsinn, natürlich zählt das als Arbeitsunfall. Kein Arbeitsunfall wäre es z.B., wenn du trotz des ausdrücklichen Verbotes deines Arbeitgebers auf das Wagendach kletterst und dich an der Oberleitung anhältst. Auch wenn du in einer bezahlten Pause (Arbeitszeit!) schnell über die Straße läufst, um dir beim Fleischhauer eine Wurstsemmel zu kaufen und dabei in ein Auto rennst, ist das
kein Arbeitsunfall. Und komischerweise "riskieren" viele das tagtäglich, haben aber beim Kinderwagen schwerste Bedenken!
. . . . und das kann für Ihn doch sehr unschöne Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung bedingt durch zu hohe bzw zu lange Krankenstände.
Genau das droht sicher nicht nach einem
Arbeitsunfall, bei dauernder gänzlicher oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit muss sogar eine Rente bezahlt werden!