Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 13er am 12. Juni 2012, 10:28:52
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Am Tabor: Wiener Linien und MA 28 informieren über Bauarbeiten
Utl.: Bürgerdienstbus kommt nach Leopoldstadt und informiert
betroffene Anrainerinnen und Anrainer
Wien (OTS) - Aufgrund des derzeitigen Weichen- und Gleiszustandes
wird das Plateau Am Tabor/Taborstraße im 2. Bezirk im heurigen Sommer
von Wiener Linien und MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau
saniert, ab 2. Juli 2012 muss hierfür das Plateau komplett gesperrt
werden. Um die Anrainerinnen und Anrainer über die Bauarbeiten zu informieren,
macht ein Bürgerdienstbus Station im Arbeitsbereich. Die zuständigen
Baureferenten von Wiener Linien und MA 28 stehen Donnerstag, 14. Juni
2012, und Freitag, 15. Juni 2012, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr Rede
und Antwort.
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120612_OTS0060/am-tabor-wiener-linien-und-ma-28-informieren-ueber-bauarbeiten (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120612_OTS0060/am-tabor-wiener-linien-und-ma-28-informieren-ueber-bauarbeiten)
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Wien (OTS) - Aufgrund des derzeitigen Weichen- und Gleiszustandes
wird das Plateau Am Tabor/Taborstraße im 2. Bezirk im heurigen Sommer
von Wiener Linien und MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau
saniert, ab 2. Juli 2012 muss hierfür das Plateau komplett gesperrt
werden.
Natürlich ein paar Wochen nachdem gerade die Haltestellen der Linie 2 neu gestaltet wurden...
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Wien (OTS) - Aufgrund des derzeitigen Weichen- und Gleiszustandes
wird das Plateau Am Tabor/Taborstraße im 2. Bezirk im heurigen Sommer
von Wiener Linien und MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau
saniert, ab 2. Juli 2012 muss hierfür das Plateau komplett gesperrt
werden.
Natürlich ein paar Wochen nachdem gerade die Haltestellen der Linie 2 neu gestaltet wurden...
Ist es nicht egal, ob zuerst die Fahrbahn oder die Haltestelle neu gestaltet wird. Hauptsache ist, dass dann alles passt. Und wenn man zuerst die Haltestelle und dann die Fahrbahn macht, dann hat man keine Porbleme mit eventuelle Aufgrabungen auf der Fahrbahn für Einbauten auf der Haltestelleninsel.
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Ist es nicht egal, ob zuerst die Fahrbahn oder die Haltestelle neu gestaltet wird. Hauptsache ist, dass dann alles passt. Und wenn man zuerst die Haltestelle und dann die Fahrbahn macht, dann hat man keine Porbleme mit eventuelle Aufgrabungen auf der Fahrbahn für Einbauten auf der Haltestelleninsel.
Man hätte es gleichzeitig machen können, um die Kreuzung nicht 2x hintereinander zu beeinträchtigen. Die Gleisbauer sind ja üblicherweise nicht für Gehsteigkanten zuständig.
Außerdem trau ich mich fast wetten, dass sie beim Umbau der Gleise wieder ein Eck von der Haltestelle wegreißen, weil sie entweder den Platz brauchen oder weil sie irgendwas vergessen haben ;D
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Vor allem werden sie die Gleise wieder auf den Millimeter genau so hineinlegen, wie sie waren. Weil bekanntlich ist in Wien bereits alles optimal nicht mehr verbesserbar!
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Vor allem werden sie die Gleise wieder auf den Millimeter genau so hineinlegen, wie sie waren.
Ich könnte mir vorstellen, dass man auch gleich die zusätzliche Weiche einbaut, aber ansonsten wird es sicher so sein. Nur kane Wöön :)
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Ist es nicht egal, ob zuerst die Fahrbahn oder die Haltestelle neu gestaltet wird. Hauptsache ist, dass dann alles passt. Und wenn man zuerst die Haltestelle und dann die Fahrbahn macht, dann hat man keine Porbleme mit eventuelle Aufgrabungen auf der Fahrbahn für Einbauten auf der Haltestelleninsel.
Man hätte es gleichzeitig machen können, um die Kreuzung nicht 2x hintereinander zu beeinträchtigen. Die Gleisbauer sind ja üblicherweise nicht für Gehsteigkanten zuständig.
Außerdem trau ich mich fast wetten, dass sie beim Umbau der Gleise wieder ein Eck von der Haltestelle wegreißen, weil sie entweder den Platz brauchen oder weil sie irgendwas vergessen haben ;D
Und dann stehen sich die bauarbeiter gegenseitig im Weg herum. Ausserdem, was hat ein Kreuzungsplateau mit dahinter liegenden Haltestellen zu tun, dass sind 2 verschiedene Örtlichkeiten.
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Und dann stehen sich die bauarbeiter gegenseitig im Weg herum. Ausserdem, was hat ein Kreuzungsplateau mit dahinter liegenden Haltestellen zu tun, dass sind 2 verschiedene Örtlichkeiten.
Dann können sich die Bauarbeiter ja auch nicht gegenseitig im Weg stehen :)
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Die Haltestelleninseln an besagter Kreuzung sind schon seit geraumer Zeit im halbfertigen Zustand, sprich: Die Randsteine sind verlegt, innerhalb der Randsteine ist aber noch kein Bodenbelag vorhanden. Um zu verhindern, dass sich trotzdem DAFs in die aufgelassenen Haltestellen begeben, sind die Inseln rundherum mit Baustellengittern eingezäunt. Man hat mehrfach versucht, auf den FGI-Displays, die sich bei den gesperrten Haltestellen befinden, Lauftexte aufzuschalten, die auf die verlegte Haltestelle hinweisen. Das hat aber immer nur wenige Tage "gehalten", dann kam wieder die normale Zugsankündigung.
Vor der Kreuzung Taborstraße Richtung Stadt und Am Tabor Richtung Nordwestbahnstraße befinden sich am Querdraht die Erinnerungssignale "Sicherheitshalt" und "Außergewöhnliche örtliche Bestimmung". Das soll wohl bedeuten, dass der Sicherheitshalt nur stattfinden soll, wenn die VLSA ausfällt? (Diesfalls müsste aber sowieso jeder Zug anhalten.)
Arbeiten oder Arbeiter sind mir in der letzten Zeit keine aufgefallen. Gestern war ein Trupp Gelbjacken ("Bahnbau") unterwegs, die haben dort irgendetwas abgemessen oder nachgeschaut (einer schaut, Rest schaut dem Schauenden beim Schauen zu).
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Ich könnte mir vorstellen, dass man auch gleich die zusätzliche Weiche einbaut, aber ansonsten wird es sicher so sein. Nur kane Wöön :)
Welche zusätzliche Weiche ist geplant?
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Welche zusätzliche Weiche ist geplant?
Dort? Gar keine. Eventuell kleine Verwechslung mit der Gleisbaustelle Karlsplatz?
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Ich könnte mir vorstellen, dass man auch gleich die zusätzliche Weiche einbaut, aber ansonsten wird es sicher so sein. Nur kane Wöön :)
Welche zusätzliche Weiche ist geplant?
Meines Wissens vom 5er in den 2er (ich weiß jetzt aber nicht mehr, aus welcher Richtung, daher habe ich es nicht spezifischer geschrieben) - keine Ahnung, ob das Projekt aktuell verfolgt wird, aber die Pläne gibt es definitiv.
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Meines Wissens vom 5er in den 2er (ich weiß jetzt aber nicht mehr, aus welcher Richtung, daher habe ich es nicht spezifischer geschrieben) - keine Ahnung, ob das Projekt aktuell verfolgt wird, aber die Pläne gibt es definitiv.
Diesen Doppelgleisbogen gibts ja, es sind aber Handweichen.
mfg
Luki
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Zusätzliche Gleisverbindungen gehen von der Topographie nur zwischen den Ästen, die von Norden und Osten zu der Kreuzung kommen. Die wären aber ziemlich sinnlos - es sei denn, man gibt die Heinestraße auf.
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Von der nördlichen Taborstraße in die Nordwestbahnstraße würde es sich auch ausgehen. Nachdem ja die Fahrspur in die Castellezgasse schon lange nicht mehr in Betrieb ist, könnte man dort die Verkehrsinsel kassieren.
Ob man die Verbindung aber braucht?
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Von der nördlichen Taborstraße in die Nordwestbahnstraße würde es sich auch ausgehen. Nachdem ja die Fahrspur in die Castellezgasse schon lange nicht mehr in Betrieb ist, könnte man dort die Verkehrsinsel kassieren.
Ob man die Verbindung aber braucht?
Eher nein, denn die prinzipielle Verbindung ist ja über die Linie 31 gegeben. Wenn Unfälle passieren, die eine Umleitung des 2ers über den 31er erfordern, dann passieren die mit höchster Wahrscheinlichkeit zwischen Höchstädtplatz und Am Tabor, denn es müsste schon direkt zwischen Am Tabor und Heinestraße krachen, damit diese Gleisverbindung für eine sinnvolle Umleitung genutzt werden kann.
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Meines Wissens vom 5er in den 2er (ich weiß jetzt aber nicht mehr, aus welcher Richtung, daher habe ich es nicht spezifischer geschrieben) - keine Ahnung, ob das Projekt aktuell verfolgt wird, aber die Pläne gibt es definitiv.
Diesen Doppelgleisbogen gibts ja, es sind aber Handweichen.
Gemeint war in den 2er stadtauswärts! Ich kann mich auch an mein Stirnrunzeln erinnern, als ich von den Plänen hörte. Ich muss mal suchen, ob ich da noch was Schriftliches habe.
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Man hat mehrfach versucht, auf den FGI-Displays, die sich bei den gesperrten Haltestellen befinden, Lauftexte aufzuschalten, die auf die verlegte Haltestelle hinweisen. Das hat aber immer nur wenige Tage "gehalten", dann kam wieder die normale Zugsankündigung.
Die beiden Texte sind eigentlich immer alternierend gekommen.
Vor der Kreuzung Taborstraße Richtung Stadt und Am Tabor Richtung Nordwestbahnstraße befinden sich am Querdraht die Erinnerungssignale "Sicherheitshalt" und "Außergewöhnliche örtliche Bestimmung". Das soll wohl bedeuten, dass der Sicherheitshalt nur stattfinden soll, wenn die VLSA ausfällt? (Diesfalls müsste aber sowieso jeder Zug anhalten.)
Über diese "Fehlsicht" der Dinge haben wir eh schon diskutiert. Also, dass bei einem Signal ohne eindeutige Anzeige "frei" eigentlich immer angehalten werden müsste und, dass der Sicherheitshalt zwingend immer gelten müsste und nicht per Dienstauftrag fallweise aufgehoben werden kann.
Arbeiten oder Arbeiter sind mir in der letzten Zeit keine aufgefallen. Gestern war ein Trupp Gelbjacken ("Bahnbau") unterwegs, die haben dort irgendetwas abgemessen oder nachgeschaut (einer schaut, Rest schaut dem Schauenden beim Schauen zu).
Na dann waren eh alle voll beschäftigt! ;)
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dass der Sicherheitshalt zwingend immer gelten müsste und nicht per Dienstauftrag fallweise aufgehoben werden kann.
Die Bauhackler haben dort übrigens ein Quergassl weiter (nach dem gesperrten Abschnitt vom Tabor) ein höchst sinnvolles Stoppschild mit Zusatztafel "Gilt nur für Anrainer und Baustellenfahrzeuge" aufgestellt. ::)
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"Gilt nur für Anrainer und Baustellenfahrzeuge"
Die haben halt die WiLi-Denkweise übernommen! 8)
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"Gilt nur für Anrainer und Baustellenfahrzeuge"
Die haben halt die WiLi-Denkweise übernommen! 8)
Und du behauptest immer, die könnten keine internationalen Standards setzen. ;D
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Die Bauhackler haben dort übrigens ein Quergassl weiter (nach dem gesperrten Abschnitt vom Tabor) ein höchst sinnvolles Stoppschild mit Zusatztafel "Gilt nur für Anrainer und Baustellenfahrzeuge" aufgestellt. ::)
http://www.fuerboeck.at/ (http://www.fuerboeck.at/)
Gibts davon ein Foto? Ich denke http://www.fuerboeck.at/ (http://www.fuerboeck.at/verkehrszeichen/vz_2012_02.html) nimmt das gerne als "Verkehrszeichen des Monats" auf.
Hannes
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Gibts davon ein Foto?
Nein, weil es immer geregnet hat, wenn ich in der Gegend war. >:(
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Gibts davon ein Foto?
Nein, weil es immer geregnet hat, wenn ich in der Gegend war. >:(
Kameras, Sichtophone und anderes Spielzeug funktionieren auch bei Regen. :lamp:
;)
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Also dieses lustige Zusatzschild wurde nicht von den Bauhacklern dort angebracht und beschriftet sondern von einem Revisor der WL, jetz werden sich sicherlich einige Fragen was das für einen Sinn hat(te)... Ein 5er Fahrer ist bei diesem "Stop" stehen geblieben und hat genau deshalb angefunkt weil er sich eben erkundigen wollte ob das nun für ihn auch gilt oder nur für die Baustelle. Dieses hat zur großen Verwirrung in der Betriebsleitstelle geführt und man entsandte eben postwendent eine Revisor dort hin und diesem ist dann eben dieses neue Zusatzschild eingefallen (das wird sicher ein neuer internationaler Standard und mit etwas Glück sich positiv in den Aufstiegschancen auswirken).
Das mit dem Sicherheitshalt + Außergewöhnliche örtliche Bestimmung heißt genau das was du meintest 95B (offiziell wird es aber dieses erst mit Umstellung/Erweiterung...etc der DV-Strab geben).
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Jetzt frage ich mich allen Ernstes: Seit wann ist ein Revisor für das Aufstellen von Verkehrsschildern zuständig bzw. glaubt, sich diese Zuständigkeit anmaßen zu können? So ein Unfug gehört schleunigst abgestellt, immerhin könnte ein Pkw-Lenker aus der Quergasse aufgrund der Stopptafel erwarten, dass alle Fahrzeuge, die den Tabor entlangfahren, dort anhalten. So etwas grenzt schon an Gefahr im Verzug! :down: :down: :down:
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Nicht fürs aufstellen von Schildern, sondern er hat diese Zusatzschild kreiert. Wurden beide Schildern von dort anwesenden Bauhacklern. Normal müßte man diese beiden Schilder der Polizei melden genau aus dem von dir angesprochenem Grund.
Weil ein Stopschild ist nunmal durch seine Form von allen seiten eindeutig zuordenbar und somit könnte es schnell zu Unfällen kommen.
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Nicht fürs aufstellen von Schildern, sondern er hat diese Zusatzschild kreiert.
Auch das Kreieren so eines Schildes ist haarsträubender Unfug. Hat der gute Mann keinen Führerschein und weiß nicht um die Bedeutung einer Stopptafel? Jetzt juckt es mich doch, ein Foto von diesem Riesenblödsinn zu machen...
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Es gibt kein Stop-Schild mit Ausnahmen, auch nicht für die Straßenbahn. Wenn dort ein Stop-Schild ist, hat die Straßenbahn ebenfalls anzuhalten. Auf Grund des § 19(4) haben alle Fahrzeuge den von Rechts oder LInks komenden Fahrzeugen oder den Fahrzeugen die auf einem am Zusatzschild angebrachten Verlauf kommen, der Vorrang zu gewähren. Außerdem ist vor der Kreuzung anzuhalten und damit tritt auch noch der Vorrangverzicht (auch für Straßenbahnen) in Kraft.
Der Fahrer, der angefunkt hat, gehört zur Nachschulung, der Revisor in die Fahrzeugreinigung.
Hannes
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Nicht in die Fahrzeugreinigung sondern vom Posten Revisor weggelobt und ein natürlich besser bezahlter Posten mit ihm besetzt. 8)
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Neu ist sowas aber nicht. Das Foto ist vom Bau der U3 auf der Mariahilfer Straße...
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Neu ist sowas aber nicht. Das Foto ist vom Bau der U3 auf der Mariahilfer Straße...
Na super also ist es quasi eh schon Standard?!
Wie würde es denn rechtlich aussehn wenn ein Linienbus eben nicht stoppt, weiter fährt und es zum Unfall kommt?
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Wie würde es denn rechtlich aussehn wenn ein Linienbus eben nicht stoppt, weiter fährt und es zum Unfall kommt?
Auch ohne Verordnung bzw. rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen sind zu beachten, da die Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können müssen, dass Verkehrszeichen gültig sind. Diesbezüglich gibt es etliche Entscheide.
Rechtlich ist die Situation IMHO ganz klar geregelt und die Tafel nicht gültig. § 54 StVO gibt die Liste der möglichen Zusatztafeln an. Demnach sind für "Halt" bestimmte Zusatztafeln erlaubt, aber die haben (informell gesagt) nur informativen Charakter, sicher nicht "ausgenommen Linienbusse".
Das ändert aber nichts daran, dass ein Revisor nicht nach eigenem Gutdünken Verkehrszeichen ändern kann wie es ihm passt.
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Auch ohne Verordnung bzw. rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen sind zu beachten, da die Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können müssen, dass Verkehrszeichen gültig sind.
Hihi, vielleicht sollte ich vor meinem Block einmal Fahrverbot ausgenommen Anrainer einzementieren. ;)
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So, hier ist einmal das corpus delicti:
[attach=1]
Derzeit schaut es im Haltestellenbereich so aus, hier einmal beim 5er (in der Gegenrichtung ist alles normal):
[attach=2]
Und so präsentiert sich der Haltestellenbereich des 2ers.
[attach=3]
Übrigens: Nix abwechselnder Text, die FGIs zeigen stur die nächsten Züge an.
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Rechtlich ist die Situation IMHO ganz klar geregelt und die Tafel nicht gültig. § 54 StVO gibt die Liste der möglichen Zusatztafeln an. Demnach sind für "Halt" bestimmte Zusatztafeln erlaubt, aber die haben (informell gesagt) nur informativen Charakter, sicher nicht "ausgenommen Linienbusse".
Ist nun zwar schon wirklich OT, aber dennoch – ich habe auch in der StVO gesucht, aber keinen Passus gefunden, der erlaubte Zusatztafeln taxativ aufzählt. §54 StVO erläutert die Bedeutung einiger Zusatztafeln, verbietet aber nicht (soweit ich das sehe) weitere Zusatztafeln; ebenso konnte ich dem besagten § nicht entnehmen, dass bei "Halt" nur bestimmte Zusatztafeln erlaubt wären.
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Ganz sicher sind aber keine Zusatztafeln erlaubt, die Verkehrsteilnehmer von der Beachtung der Stop-Tafel ausschließen.
Hannes
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Stopp- und Nachrangtafel sind auch von hinten zu erkennen. Ich kann also vertrauen, dass der andere diese beachtet, wenn ich sie von hinten erkenne (Vertrauensgrundsatz). Von daher schließt sich eine Zusatztafel mit Ausnahmen aus. Allenfalls Zuätze mit dem Verlauf einer Vorrangstraße, oder bei der Vorrang-geben-Tafel Zusatz "Stop in xx m), ja, aber sicher keine Ausnahmen!
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So, hier ist einmal das corpus delicti:
Ist die Tafel überhaupt mit dem unteren Rand mindestens 60 cm über dem Boden (Vorschrift!)?
Übrigens, auch vorschriftswidrige Verkehrszeichzen muss man (vorerst) beachten, soweit das möglich ist. Im Fall des (Un-)Falles kann man aber nachher den Straßenerhalter belangen, auch wenn das eine harte Tour ist! Man soll/muss auf so einen erkannten Missstand auf jedem Fall umgehend das nächste Straßenaufsichtsorgan bzw. die nächste Polizeidienststelle hinweisen (auch wenn der/die nicht begeistert von der Mehrarbeit sind).
Übrigens: Nix abwechselnder Text, die FGIs zeigen stur die nächsten Züge an.
Zumindest war es so (gesehen in der 2er-Haltestelle)! ;)
Zum Thema "Verkehrszeichen von hinten" will ich nix mehr sagen, das haben wir ja schon genug durchgekaut. Die meisten wollen es ja sowieso nicht wahrhaben und sind immer klüger, zumindest solange, bis ihnen der Richter ein gegenteiliges Urteil vor die erstaunten Augen hält! 8)
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Zum Thema "Verkehrszeichen von hinten" will ich nix mehr sagen, das haben wir ja schon genug durchgekaut. Die meisten wollen es ja sowieso nicht wahrhaben und sind immer klüger, zumindest solange, bis ihnen der Richter ein gegenteiliges Urteil vor die erstaunten Augen hält! 8)
Ia, ja, ich weiß........
Jedes Urteil begründet sich auf alle Fakten des entsprechenden Unfalles und ist nur bedingt auf einen scheinbar gleichen Unfall anwendbar. Wenn ich eine Stop-Tafel des Querverkehrs sehe bin ich grundsätzlich einmal mehr oder weniger aus dem Schneider (abzüglich wahrscheinlich des 20%-Anteils, den es auch bei grünen Ampeln gibt). Wenn ich allerdings in der burgenländischen Pusta unterwegs bin, wo ich den Querverkehr schon sehe, wenn er 200 m von der Kreuzung entfernt ist und ich erkennen muss, dass der Benachrangte nicht und nicht bremst, sondern seine 100 km/h weiterfährt, werde ich bis zu 50% Teilschuld bekommen (inklusive einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung).
Genau so kann es einem Straßenbahnfahrer passieren, wenn er an der oben beschriebenen Stelle am Tabor nicht anhält, 100% der Schuld bekommt, weil der Richter der Ansicht sein kann, dass man von einem Berufs(kraft)fahrer eine bessere Kenntnis der StVO und der Verkehrszeichen erwarten kann bzw. er als Berufsfahrer wissen müsste, dass eine derartige Zusatztafel keine Wirkung entfalten kann.
Hannes
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Genau so kann es einem Straßenbahnfahrer passieren, wenn er an der oben beschriebenen Stelle am Tabor nicht anhält, 100% der Schuld bekommt, weil der Richter der Ansicht sein kann, dass man von einem Berufs(kraft)fahrer eine bessere Kenntnis der StVO und der Verkehrszeichen erwarten kann bzw. er als Berufsfahrer wissen müsste, dass eine derartige Zusatztafel keine Wirkung entfalten kann.
Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.
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Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.
Die Bedeutung einer Stopptafel lernt man schon im Kindergarten. Also schon bevor man überhaupt wirklich lesen kann was da drauf steht.
Somit ist jede Ausrede zwecklos. Stopp heißt Stopp und nicht schau ma mal.
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Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.
Ich nehme doch an, dass der Straßenbahnfahrer eine grundlegende und ausreichende StVO-Ausbildung in der Fahrerfachschule erhält, alles andere wäre Wahnsinn. Man sollte sich überhaupt überlegen ob man nicht auch für Straßenbahnfahrer die verpflichtende Weiterbildung, wie sie für LKW-Fahrer vorgesehen ist oder kommen wird, einführt.
Hannes
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Man sollte sich überhaupt überlegen ob man nicht auch für Straßenbahnfahrer die verpflichtende Weiterbildung, wie sie für LKW-Fahrer vorgesehen ist oder kommen wird, einführt.
Hannes
§ 12. Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten
(6) Betriebsbedienstete sind nach Abschluss ihrer Ausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich,
nachzuschulen.
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Auch bekannt als "Wiederholungsschule": http://www.glb-gemeinde.at/images/fragen.pdf (http://www.glb-gemeinde.at/images/fragen.pdf)
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§ 12. Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten
(6) Betriebsbedienstete sind nach Abschluss ihrer Ausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich,
nachzuschulen.
Stimmt schon nur steht nirgens wo geschrieben was eben bei den jährlichen Schulungen einem aufgezeigt werden muß. Und speziell wird doch eher auf das geachtet was die DV-Strab verlangt und eher nichts was mit STVO zu tun hat.
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Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.
Das glaube ich nicht. Selbst wenn der Fahrer keinen Führerschein hat, muss er die Bedeutung aller Verkehrszeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen kennen, plus die, die nur für den Straßenbahnbetrieb gelten.
À propos Straßenbahnbetrieb: wirf mal einen Blick auf Seite 33 des BG-Lehrbehelfes...
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Im Fahrerfach-Lehrbehelf sind zwar auch eine Vielzahl von Verkehrszeichen abgebildet aber diese hatten wir in weniger als vier Stunden abgearbeitet, abgefragt wurden sie bei der allmorgendlichen Wiederholung aber nie.
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Ganz sicher sind aber keine Zusatztafeln erlaubt, die Verkehrsteilnehmer von der Beachtung der Stop-Tafel ausschließen.
Genau nach einer solchen Bestimmung habe ich in der StVO gesucht, sie aber nicht gefunden. Kannst du mir einen Paragraphen zeigen, der dies bestimmt?
(Versteh mich nicht falsch – intuitiv würde ich mich auch wundern, wenn eine solche Tafel legal wäre, aber am Ende zählt, was im Gesetz steht.)
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Kannst du mir einen Paragraphen zeigen, der dies bestimmt?
Nicht direkt, aber indirekt/implizit durch die besondere Form des "Halt" (und "Vorrang geben"). Man muss sich darauf verlassen können, dass der andere bei einem "Halt" auch wirklich stehenbleibt. Darum darf es keine Ausnahmen geben.
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Nicht direkt, aber indirekt/implizit durch die besondere Form des "Halt" (und "Vorrang geben").geben.
So kompliziert ist es gar nicht, es heißt ja explizit für diese beide Zeichen gilt § 19. (4) und der sieht keine Ausnahmen vor!
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Für diese Tafeln sind 2 Zusatzzeichen angeführt:
Besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang
und
Halt in x m (bei einer Nachrangtafel)
Hannes
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Das waren die oben von mir angegebenen Zusatztafeln mit informativem Charakter.
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Hab ich grad gefunden...
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Hab ich grad gefunden...
Hübsch, vor allem dass das grauslige Eck des Radweges entschärft und dort ein größeer Bereich für Fußgänger eingerichtet wird.
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Hübsch, vor allem dass das grauslige Eck des Radweges entschärft und dort ein größeer Bereich für Fußgänger eingerichtet wird.
Dafür gibts eine neue Schikane, wenn man von der Taborstraße in die Scherzergasse will.
Geradeausfahrer müssen rechts von den Rechtsabbiegern bleiben und die Abbiegespur in die Nordwestbahnstraße dann queren. Das nenne ich Verkehrsplanung im Retro-Stil. :down:
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Welchem potentiellen Mörder ist die Radwegführung in der Taborstraße eingefallen? Den Radweg vollkommen in den Toten Winkel von LKW-Spiegel zu führen heißt eine Todesfalle aufzubauen. edit: sobald die Ampel ausfällt.
Hannes
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Dafür gibts eine neue Schikane, wenn man von der Taborstraße in die Scherzergasse will.
Geradeausfahrer müssen rechts von den Rechtsabbiegern bleiben und die Abbiegespur in die Nordwestbahnstraße dann queren. Das nenne ich Verkehrsplanung im Retro-Stil. :down:
Hä? ???
Das war legal schon seit Jahren nicht mehr möglich.
Nur von Am Tabor kann man dann nicht mehr nach links in die Scherzergasse, ansonsten bleiben alle anderen Wege und Relationen gleich.
Welchem potentiellen Mörder ist die Radwegführung in der Taborstraße eingefallen? Den Radweg vollkommen in den Toten Winkel von LKW-Spiegel zu führen heißt eine Todesfalle aufzubauen.
Hannes
Wenn du den Radweg meinst, der die Abbigespur kreuzt, dann ist das eine wesentliche Verbesserung zu vorher. Vorher mussten die Radfahrer quasi plötzlich den gemeinsamen Weg verlassen und heute hat man eine fast 90° Querung. Wo ist da ein toter Winkel?
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Hübsch, vor allem dass das grauslige Eck des Radweges entschärft und dort ein größeer Bereich für Fußgänger eingerichtet wird.
Dafür gibts eine neue Schikane, wenn man von der Taborstraße in die Scherzergasse will.
Die ist bisher aber viel ärger, da der Radweg direkt neben der Rechtsabbiegespur entlangführt; das ist mit der neuen Lösung deutlich entschärft da nunmehr rechtwinkelig.
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Diese Spur war jetzt eh schon monate- (oder jahre-?) lang gesperrt :)
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Welchem potentiellen Mörder ist die Radwegführung in der Taborstraße eingefallen? Den Radweg vollkommen in den Toten Winkel von LKW-Spiegel zu führen heißt eine Todesfalle aufzubauen.
Wenn du den Radweg meinst, der die Abbigespur kreuzt, dann ist das eine wesentliche Verbesserung zu vorher. Vorher mussten die Radfahrer quasi plötzlich den gemeinsamen Weg verlassen und heute hat man eine fast 90° Querung. Wo ist da ein toter Winkel?
Wenn er direkt an der Fahrbahnkante parallel zu dieser führt, habe ich den Radfahrer schön im rechten Außenspiegel, bei der neuen Situation sehe ich das letzte Stück des Radweges nicht mehr im Außenspiegel, wenn der LKW (oder Kastenwagen) vor dem Radweg anhalten muss, hat er keinen Überblick mehr über das Gesehen auf dem Radweg, aber unser ach so vifes BMVIT hat ja die Schuld bei Radfahrerüberfahrten mit der 10 km/h-Näherungsbestimmung voll auf die Radfahrer abgewälzt, die LKW brauchen eh nicht mehr schauen.
Hannes
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Diese Spur war jetzt eh schon monate- (oder jahre-?) lang gesperrt :)
Die in die Nordwestbahnstraße nicht.
Die Spur in die Scherzergasse wurde, wenn ich mich richtig erinnere, im Februar 2004 mit den Betonsteinen in Alt-Erlaa-Form abgesperrt (und seither nicht verändert).
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Die Spur in die Scherzergasse wurde, wenn ich mich richtig erinnere, im Februar 2004 mit den Betonsteinen in Alt-Erlaa-Form abgesperrt (und seither nicht verändert).
Genau, siehe http://www.graetzl-blattl.at/dokumente/GB2-04.pdf (http://www.graetzl-blattl.at/dokumente/GB2-04.pdf)
Diese Betonleitwände wurden als provisorische Absperrung verwendet... und weil die Sperre gut angekommen ist, hat man sie einfach als Dauerprovisorium dort stehen gelassen.
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Die Spur in die Scherzergasse wurde, wenn ich mich richtig erinnere, im Februar 2004 mit den Betonsteinen in Alt-Erlaa-Form abgesperrt (und seither nicht verändert).
Genau, siehe http://www.graetzl-blattl.at/dokumente/GB2-04.pdf (http://www.graetzl-blattl.at/dokumente/GB2-04.pdf)
Diese Betonleitwände wurden als provisorische Absperrung verwendet... und weil die Sperre gut angekommen ist, hat man sie einfach als Dauerprovisorium dort stehen gelassen.
Und nach dem Mai 2008 war die Fahrspur ohnehin obsolet, weil die Einbahn Scherzergasse umgedreht wurde (und in der Castellezgasse für den 80A erst eingerichtet).
Da kenn ich mich aus, weil als Bewohner des Karmeliterviertels habe ich vom Norden kommend gerne den Schleichweg Taborstraße-Scherzergasse-Castellezgasse-Kleine Pfarrgasse-Große Sperlgasse genommen. Das war zwar nicht schneller als die Taborstraße, dafür aber parkplatzsuchtechnisch günstiger ;)
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Am Tabor/Taborstraße: Kreuzungsbereich aufgrund Gleisbau- und Straßenbauarbeiten während der Sommermonate gesperrt
Wien (OTS) - Die Wiener Linien erneuern seit 29. Mai 2012 die
gesamte Gleisanlage im Kreuzungsbereich Am Tabor/Taborstraße im 2.
Bezirk. Mit den Arbeiten der Wiener Linien koordiniert, führt die MA
28 - Straßenverwaltung und Straßenbau Umgestaltungsmaßnahmen durch.
Baubedingt wird ab Montag, den 2. Juli 2012, der Kreuzungsbereich für
den motorisierten Individualverkehr gesperrt.
Details
Insgesamt werden 500 Meter Gleis, vier Weichen und sechs Kreuzungen
von den Wiener Linien am Plateau getauscht. Die Straßenbahnlinien 2
und 5 befahren das Plateau über 600 Mal täglich. Die beiden Linien
werden durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt, da der Gleistausch
während dem laufenden Betrieb durchgeführt wird.
Parallel zu diesen Gleisbauarbeiten werden Haltestelle und
Verkehrsinsel in diesem Bereich neu gestaltet sowie das Plateau
betoniert. Die angrenzenden Gehsteige werden mit
Granitkleinsteinpflaster ausgestaltet, weiters wird ein taktiles
Blindenleitsystem realisiert. Auch neue Baumpflanzungen werden
vorgenommen. In der Scherzergasse wird zur Temporeduktion eine
Fahrbahnanhebung hergestellt, die Führung der Radverkehrsanlage
verbessert.
Verkehrsmaßnahmen
Von 2. Juli 2012 bis 31. August 2012 wird der Kreuzungsbereich für
den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Der Fußgängerinnen und Fußgänger- und
Radfahrverkehr wird aufrecht erhalten. Das Rechtsabbiegen von der
Taborstraße (von der Dresdner Straße kommend) in die
Nordwestbahnstraße ist mit Ausnahme einer Woche Anfang August
möglich.
Die Zufahrten zum Baustellenbereich werden als Sackgassen mit
Umkehrmöglichkeit ausgeführt. Mithilfe von Avisotafeln wird auf die
Sperre hingewiesen. Für Anrainerinnen und Anrainer besteht die Möglichkeit, von
der Nordwestbahnstraße über Nordpolstraße, Lampigasse, Scherzergasse
und Lessinggasse in die Taborstraße zu gelangen.
Örtlichkeit der Baustelle: 2., Am Tabor/Taborstraße
- Baubeginn: 29. Mai 2012
- Geplantes Bauende: 3. September 2012 (Restarbeiten bis Ende
September 2012)
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.strassen.wien.at (http://www.strassen.wien.at) und
www.baustellen.wien.at (http://www.baustellen.wien.at) oder auch unter 01/955 59 - Infoline Straße
und Verkehr.
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120629_OTS0050/am-tabortaborstrasse-kreuzungsbereich-aufgrund-gleisbau-und-strassenbauarbeiten-waehrend-der-sommermonate-gesperrt (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120629_OTS0050/am-tabortaborstrasse-kreuzungsbereich-aufgrund-gleisbau-und-strassenbauarbeiten-waehrend-der-sommermonate-gesperrt)