Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 5er am 27. August 2012, 10:57:56
-
Heute 10h waren 5er und 33er in der Spitalgasse wegen eines Falschparkers fahrtbehindert.
Da man vor dem Alten AKH den Gehsteig verbreitert hat, wird das jetzt wohl zum Tagesgeschäft gehören, da der Platz zwischen Randstein und Schienen dort jetzt extrem wenig geworden ist.
-
Da man vor dem Alten AKH den Gehsteig verbreitert hat, wird das jetzt wohl zum Tagesgeschäft gehören, da der Platz zwischen Randstein und Schienen dort jetzt extrem wenig geworden ist.
Genau das selbe dachte ich mir Gestern auch. Der Platz ist schon für normale Pkw viel zu klein und jetzt stelle man sich noch einen Transporter, SUV oder Oberklasse Modelle vor.
Das man sowas, von Seiten des Bezirks, genehmigt ist mir absolut Schleierhaft. :down:
Jetzt wird man dort vermutlich öfter den Abschleppwagen benötigen, weil gar kein Platz mehr ist sie an den Randstein zu drücken.
-
Genau das selbe dachte ich mir Gestern auch. Der Platz ist schon für normale Pkw viel zu klein und jetzt stelle man sich noch einen Transporter, SUV oder Oberklasse Modelle vor.
Das man sowas, von Seiten des Bezirks, genehmigt ist mir absolut Schleierhaft.
Dass man dort kein Halteverbot verordnet hat, ist mir schleierhaft. Da das ein Neu- oder Umbau ist, hätten doch die WL dagegen sein müssen, weil der Abstand von Straßenbahn zu parkenden Fahrzeugen nicht gegeben ist (Arbeitnehmerschutzvorschrift?)
Hannes
-
Dass man dort kein Halteverbot verordnet hat, ist mir schleierhaft. Da das ein Neu- oder Umbau ist, hätten doch die WL dagegen sein müssen, weil der Abstand von Straßenbahn zu parkenden Fahrzeugen nicht gegeben ist (Arbeitnehmerschutzvorschrift?)
Hannes
Egal wie, wenn man den Fußgängerweg schon um 20-30cm verbreitert hätte man zumindestens daran denken müssen, so ist es ein echter Krampf dort vorbeifahren zu müssen. Es sind zwar nur ein paar Meter aber die können es Ernsthaft mit der Kreuzgasse, vom Exp 42 aufnehmen und ich dachte immer das wäre die schlimmste Stelle Wiens und schlimmer ist theoretisch nicht möglich, bis eben gestern, da wurde ich eines besseren belehrt und man hat mir praktisch gezeigt, dass es eben doch schlimmer geht. :down:
-
Dass man dort kein Halteverbot verordnet hat, ist mir schleierhaft. Da das ein Neu- oder Umbau ist, hätten doch die WL dagegen sein müssen, weil der Abstand von Straßenbahn zu parkenden Fahrzeugen nicht gegeben ist (Arbeitnehmerschutzvorschrift?)
Es hätte meiner Meinung auch schon gereicht den Gehsteig um 25cm weniger zu verbreitern, so arg schmal war er dort auch vorher nicht. Dann wäre der Bezirk nicht in der Zwickmühle zwischen Fußgängern und Autofahrern ;-).
Es wird nicht lange dauern, bis ein Falschparker am ersten Parkplatz nach der Kreuzung steht und ein Wagenbeweger trotzdem in die Kreuzung einfährt und damit auch noch 43er und 44er blockiert. Mit einem B(1) sollte sich das von der Länge her ausgehen.
Gespannt bin ich auch, ob es bei dem kurzen Stück bleibt, oder ob das über die gesamte Länge des AAKHs fortgesetzt wird.
Egal wie, wenn man den Fußgängerweg schon um 20-30cm verbreitert hätte man zumindestens daran denken müssen, so ist es ein echter Krampf dort vorbeifahren zu müssen.
Ich glaube es waren doch deutlich mehr als 20-30 cm die er verbreitert wurde. Dürften eher 50-60 cm sein.
-
Ich glaube es waren doch deutlich mehr als 20-30 cm die er verbreitert wurde. Dürften eher 50-60 cm sein.
Ich will da nicht streiten, mir ist es praktisch egal wieviel cm es wirklich sind, nur so wie es jetzt ist, ist es ein Zumutung.
-
Wozu wurde der Gehsteig dort überhaupt verbreitert? Wer zu wenig Platz oder Angst vor den parkenden Autos hat, braucht ja nur innen (im Alten AKH) gehen. Alternativ auch auf der anderen Straßenseite, dort ist der Gehsteig breit(er). Geld verbrennen und damit auch noch neue Probleme schaffen! ::)
Es kann natürlich auch sein, dass das nur Vorarbeiten für einen der heute unumgänglichen Radwege ist, der dann dort statt des bisherigen Parkstreifens angelegt wird!
-
Wozu wurde der Gehsteig dort überhaupt verbreitert? Wer zu wenig Platz oder Angst vor den parkenden Autos hat, braucht ja nur innen (im Alten AKH) gehen.
Mit diesem Argument wurden auch die Fußgängerunterführungen der 1950er gerechtfertigt...
Es kann natürlich auch sein, dass das nur Vorarbeiten für einen der heute unumgänglichen Radwege ist, der dann dort statt des bisherigen Parkstreifens angelegt wird!
Das wäre natürlich fein, denn dann könnte der 5er auch ungehindert an Radlern vorbeifahren. Und die Gesamtzahl der Stellplätze im öffentlichen Raum gehört sowieso reduziert. Wenn man sich ein Auto leisten kann, kann man sich auch den zugehörigen Garagenplatz leisten.
-
kann man sich auch den zugehörigen Garagenplatz leisten.
... den man ja natürlich im Kofferraum mitführt. Nicht immer so kurz denken. Manche müssen auch von zu Hause weg und dann irgendwo parken/halten (Ladetätigkeit) ;)
Also das sture Vernichten is Schwachsinn. Man muss eine für beide Seiten akzetable Lösung finden.
-
Wenn man sich ein Auto leisten kann, kann man sich auch den zugehörigen Garagenplatz leisten.
Glaubst du! Schau mal, wieviele Garagenplätze in den div. Gemeindebau-Anlagen frei (und zu mieten angeboten) sind. Die Bewohner kreisen lieber eine halbe Stunde täglich um sich die Garagenkosten zu ersparen bzw. könnten sie sich die gar nicht (mehr) leisten!
Das Auto zahlt dir ja die Bank, die Garagenmiete aber nicht. ;)
-
Das Auto zahlt dir ja die Bank, die Garagenmiete aber nicht. ;)
Ich sagte ja: Wenn man sich ein Auto leisten kann. Wenn man einen Kredit dafür aufnehmen muss, kann man es sich genau genommen nicht leisten. ;)
-
Ich sagte ja: Wenn man sich ein Auto leisten kann. Wenn man einen Kredit dafür aufnehmen muss, kann man es sich genau genommen nicht leisten. ;)
Vor allem ist ein Kredit bei einem Auto ein außerst fragwürdiges Investment. Im Gegensatz zu einer Immobilie sinkt der Wert ja mit der Zeit und man hat zum Ende der Laufzeit ein völlig wertloses Objekt erworben.
-
Ich sagte ja: Wenn man sich ein Auto leisten kann. Wenn man einen Kredit dafür aufnehmen muss, kann man es sich genau genommen nicht leisten. ;)
Wenn es nach dem ginge, hätten wir kein Verkehrsproblem und könnten uns viele Diskussionen ersparen!
Der Knoflacher hat einmal "vorgeschlagen", dass alle Autos, die nicht ausbezahlt sind ein gelbes Licht auf das Dach kriegen sollen und auf 50 km/h begrenzt werden! ;D
-
...dass alle Autos, die nicht ausbezahlt sind ein gelbes Licht auf das Dach kriegen sollen und auf 50 km/h begrenzt werden! ;D
... und alle ausbezahlten ein Blaulicht ;D Juhuuuu! 8)
-
Ich sagte ja: Wenn man sich ein Auto leisten kann. Wenn man einen Kredit dafür aufnehmen muss, kann man es sich genau genommen nicht leisten. ;)
Vor allem ist ein Kredit bei einem Auto ein außerst fragwürdiges Investment. Im Gegensatz zu einer Immobilie sinkt der Wert ja mit der Zeit und man hat zum Ende der Laufzeit ein völlig wertloses Objekt erworben.
Hängt davon ab. Wenn dir das Auto Geld verdient (also viele gewerbliche Nutzfahrzeuge) ist es schon eine sinnvolle Investition. Ein Privatauto tut das aber i.d.R. nicht.
-
... und alle ausbezahlten ein Blaulicht ;D Juhuuuu! 8)
Gerade die Polizei fährt eigentlich nur mit Leasing-Fahrzeugen! :P
-
... und alle ausbezahlten ein Blaulicht ;D Juhuuuu! 8)
Gerade die Polizei fährt eigentlich nur mit Leasing-Fahrzeugen! :P
Schon, aber SO wars eigentlich nicht gemeint ;)
-
Schon, aber SO wars eigentlich nicht gemeint ;)
Na wenn du Gorbach-Ambitionen hast . . . . 8)
-
Schon, aber SO wars eigentlich nicht gemeint ;)
Na wenn du Gorbach-Ambitionen hast . . . . 8)
Gorbach mit Blaulicht? Was ist denn das für ein Würschtel!?
Der Platter, der hats draufgehabt, da können alle bezüglich Protzerei noch was lernen!
Für Diskussionen sorgte Platters Nutzung einer Saab 105-Maschine, die ihm als Verteidigungsminister für besonders dringende Dienstreisen zur Verfügung stand. Platter nutzte die Saab 105 im Jahr 2003 u.a. für einen Rückflug aus einem Urlaub in Tirol zu einer dringlichen Anfrage im Parlament sowie für die Reise von einem Auftritt der Militärmusik Tirol zu der Kranzniederlegung der Bundesregierung anlässlich des 50. Jahrestages der Wiedererrichtung der Republik Österreich und einen Betriebsbesuch.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Platter (http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Platter)
-
Na wenn du Gorbach-Ambitionen hast
Nächstes Mal kriegst das Smiley bildschirmfüllend :)
-
Auf der inoffiziellen Facebookseite vom 9. Bezirk wurde folgendes gepostet:
9. Bezirk: Die Spitalgasse bekommt einen Mehrzweckstreifen
Am Mittwoch, dem 1. August 2012, beginnt die MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau mit der Realisierung eines Mehrzweckstreifens in der Spitalgasse im Abschnitt von Alser Straße bis Sensengasse im 9. Bezirk. In diesem Zusammenhang werden auch Gehsteigvorziehungen errichtet und punktuelle Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Verkehrsmaßnahmen
Der Verkehr wird im Abschnitt von Lazarettgasse bis Alser Straße über das richtungsführende Gleis geführt. Von 13. bis 17. August 2012 wird die Spitalgasse von Lazarettgasse bis und in Richtung Alser Straße als provisorische Einbahn geführt. Die Umleitung erfolgt über Alser Straße, Frankhplatz, Universitätsstraße, Währinger Straße und Sensengasse zur Spitalgasse. Der Fußgängerinnen und Fußgänger-Verkehr wird aufrecht erhalten.
Örtlichkeit der Baustelle: 9., Spitalgasse von Alser Straße bis Sensengasse
Baubeginn: 1. August 2012
Geplantes Bauende: 28. September 2012
Demnach werden die Parkplätze hoffentlich bald Geschichte sein!
-
Auf der inoffiziellen Facebookseite vom 9. Bezirk wurde folgendes gepostet:
9. Bezirk: Die Spitalgasse bekommt einen Mehrzweckstreifen
Am Mittwoch, dem 1. August 2012, beginnt die MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau mit der Realisierung eines Mehrzweckstreifens in der Spitalgasse im Abschnitt von Alser Straße bis Sensengasse im 9. Bezirk. In diesem Zusammenhang werden auch Gehsteigvorziehungen errichtet und punktuelle Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Verkehrsmaßnahmen
Der Verkehr wird im Abschnitt von Lazarettgasse bis Alser Straße über das richtungsführende Gleis geführt. Von 13. bis 17. August 2012 wird die Spitalgasse von Lazarettgasse bis und in Richtung Alser Straße als provisorische Einbahn geführt. Die Umleitung erfolgt über Alser Straße, Frankhplatz, Universitätsstraße, Währinger Straße und Sensengasse zur Spitalgasse. Der Fußgängerinnen und Fußgänger-Verkehr wird aufrecht erhalten.
Örtlichkeit der Baustelle: 9., Spitalgasse von Alser Straße bis Sensengasse
Baubeginn: 1. August 2012
Geplantes Bauende: 28. September 2012
Demnach werden die Parkplätze hoffentlich bald Geschichte sein!
Das wird dann im Advent während des Christkindlmarktes im AAKH lustig werden, da herrscht jetzt schon akute Parkplatznot in dieser Zeit.
-
Das wird dann im Advent während des Christkindlmarktes im AAKH lustig werden, da herrscht jetzt schon akute Parkplatznot in dieser Zeit.
Man muss auch nicht unbedingt zu einem so gut öffentlich erreichbaren Christkindlmarkt mit dem Auto anreisen und nach reichlich Glühwein wieder heimfahren. Außerdem gibt es da noch die Parkgarage Otto-Wagner-Platz, kennt jemand die Auslastung von der zur Adventzeit?
-
Das wird dann im Advent während des Christkindlmarktes im AAKH lustig werden, da herrscht jetzt schon akute Parkplatznot in dieser Zeit.
Die Leute lernens ohnehin nie... Egal ob Spittelberg, Rathausplatz, Schönbrunn oder AAKH; oder auch Flohmarkt am Samstag oder Donauinselfest oder Volksstimmefest . Wenn man an Orte mit Menschenmassen fährt, und das sogar innerstädtisch, kann man wirklich nur mit den Öffis anreisen! Aber die Menschen sind da wie die Lemminge. ::)
Die Kurzparkzone bis 22 Uhr hat aber eh ganz gut geholfen, diesen Punschverkehr etwas einzudämmen...
-
Die Kurzparkzone bis 22 Uhr hat aber eh ganz gut geholfen, diesen Punschverkehr etwas einzudämmen...
Das Handyparken steuert dem aber wiederum entgegen.
-
Die Kurzparkzone bis 22 Uhr hat aber eh ganz gut geholfen, diesen Punschverkehr etwas einzudämmen...
Das Handyparken steuert dem aber wiederum entgegen.
Das war eh einst mit verpflichtender Parkscheibe, damit man bei Parkscheinverlängerung wenigstens zum Auto zurück muss. So führt das die Kurzparkzone natürlich ad absurdum! :down:
-
Hirnlos. Die Spitalgasse mein ich.
-
Statt die Autos von den Gleisen wegzubekommen macht man so was. Gscheiter wär es, Radfahrer und Autofahrer in einer Spur fahren zu lassen, ist sicherer für die Radler und vermindert die Geschwindigkeit der Autos.
-
So führt das die Kurzparkzone natürlich ad absurdum! :down:
Schon. ABer die sehn das als Cashparkzone. :down:
-
Statt die Autos von den Gleisen wegzubekommen macht man so was. Gscheiter wär es, Radfahrer und Autofahrer in einer Spur fahren zu lassen, ist sicherer für die Radler und vermindert die Geschwindigkeit der Autos.
Nicht wirklich, weil die Autofahrer sicher nicht hinter den Fahrradfahrern herfahren, sondern eher am Gleiskörper überholen...
-
Man muss auch nicht unbedingt zu einem so gut öffentlich erreichbaren Christkindlmarkt mit dem Auto anreisen und nach reichlich Glühwein wieder heimfahren.
Da geb ich dir absolut recht, das hilft den Anrainern aber nur sehr wenig wenn sie es trotzdem tun.
Die Kurzparkzone bis 22 Uhr hat aber eh ganz gut geholfen, diesen Punschverkehr etwas einzudämmen...
Da der große "Punsch"stand im AAKH bis tief in die Nacht offen hat, kommen viele erst so gegen 20h und lassen das Auto dann über Nacht stehen und fahren mit der Nightline heim.
Bringt ihnen zwar nichts, außer dass sie am nächsten Tag nochmal her müssen das Auto holen, aber in Bezug auf Auto und Alkohol (nicht nur in Kombination) endet bei vielen Menschen das rationale Denken.
Und am Samstag gilt die Kurzparkzone ja (leider) sowieso nicht.
-
Statt die Autos von den Gleisen wegzubekommen macht man so was.
Ja, das ist leider momentan der Trend! :down:
Ich verstehe sowieso nicht, wieso Radfahrer unbedingt vor der Straßenbahn herfahren müsssen, statt begleitende ruhigere Nebenstraßen zu bevorzugen (zumindest, soweit es solche gibt)!
-
Ich verstehe sowieso nicht, wieso Radfahrer unbedingt vor der Straßenbahn herfahren müsssen, statt begleitende ruhigere Nebenstraßen zu bevorzugen (zumindest, soweit es solche gibt)!
Ein Radfahrer wird ja wohl einen Schnitt von 15 km/h zusammenbringen... und schneller ist unsere Tramway ohnehin nicht. Die Radfahrer müssen bloß adäquate Möglichkeiten haben, an der in der Haltestelle haltenden Straßenbahn vorbeizufahren, dann gibt es kaum Konflikte.
-
Ich verstehe sowieso nicht, wieso Radfahrer unbedingt vor der Straßenbahn herfahren müsssen, statt begleitende ruhigere Nebenstraßen zu bevorzugen (zumindest, soweit es solche gibt)!
Begleitende ruhige Nebenstraßen, die plötzlich aufhören, wo einen der Rechtsvorrang einbremst vor allem dann, wenn's gegen die Einbahn ist, weil man für die Autofahrer ja von der "falschen" Seite kommt. Dauert viel länger als über die Normalstraßen (außerdem geht's nur, wenn man sich in der Gegend auskennt und öfter dort fährt).
Ganz abgesehen davon, daß ich als Radfahrer noch nie die Bim aufgefhalten habe, sondern normal das Gegenteil der Fall ist.
-
Ich verstehe sowieso nicht, wieso Radfahrer unbedingt vor der Straßenbahn herfahren müsssen, statt begleitende ruhigere Nebenstraßen zu bevorzugen (zumindest, soweit es solche gibt)!
Ganz einfach: Hauptstraßen sind für jeden Durchzugsverkehr attraktiv, nicht nur für den motorisierten. Kürzester Weg, schön breit und übersichtlich und man weiß i.d.R., wo sie hinführen. Deswegen sind sie auch bei Radlern sehr beliebt.
Wenn ich durch die engen Gasseln fahre, weiß ich als nicht-100% Ortskundiger nicht sicher, wo ich am Ende rauskomme.
-
Ganz abgesehen davon, daß ich als Radfahrer noch nie die Bim aufgefhalten habe . . . .
Da bist du er einzige und das nützt halt in Summe nixl! ;)
-
Radfahrer gehören in die gleichen Fahrspuren wie der MIV und nirgends anders hin.
Wieder ein Unfall, der auf diese unsägliche Radfahrerseparierung geht, da wird der Radfahrer (in diesem Fall die Radfahrerin) gezwungen, knapp neben dem LKW zu fahren. Wäre sie in der Mitte der Nebenspur gefahren, hätte sie der LKW-Fahrer wahrscheinlich gesehen, weil er beim Spurwechsel den anderen Verkehr dort erwartet.
Radfahrerin von LKW getötet (http://derstandard.at/1345165314696/Radfahrerin-in-Salzburg-von-Lkw-erfasst-und-getoetet)
Der Standard:
Lastwagenfahrer dürfte die Frau beim Fahrstreifenwechsel übersehen haben
Salzburg - In der Stadt Salzburg ist am Montag kurz vor Mittag eine Radfahrerin direkt vor der Zentrale des Roten Kreuz von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Für die 53-jährige Frau kam jede Hilfe zu spät. Der 31-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Flachgau dürfte die Salzburgerin übersehen haben.
Der Mann war laut einer Aussendung der Salzburger Polizei gegen 11.30 Uhr mit seinem Lkw stadteinwärts unterwegs und wechselte vom linken auf den rechten Fahrstreifen. Der Streifen für Radfahrer befindet sich in diesem Bereich genau zwischen den beiden Fahrbahnen. Im Zuge des Fahrstreifenwechsel prallte der Lastwagenfahrer gegen die Radfahrerin. Die Frau kam zu Sturz und wurde vom Lkw überrollt. Sie dürfte auf der Stelle tot gewesen sein. Der KraftfaLastwagenfahrer dürfte die Frau beim Fahrstreifenwechsel übersehen haben
Muss da passiert sein. (http://binged.it/NSk0S9) (Dr. Karl Renner Straße 7 ist die Zentrale des RK)
Edit: Doppelten Text gelöscht
-
Das wird dann im Advent während des Christkindlmarktes im AAKH lustig werden, da herrscht jetzt schon akute Parkplatznot in dieser Zeit.
Man muss auch nicht unbedingt zu einem so gut öffentlich erreichbaren Christkindlmarkt mit dem Auto anreisen und nach reichlich Glühwein wieder heimfahren. Außerdem gibt es da noch die Parkgarage Otto-Wagner-Platz, kennt jemand die Auslastung von der zur Adventzeit?
Die Garage am Otto Wagner Platz ist auch zur nicht Adventszeit gut ausgelastet. An einem Werktag vormittag geht dort nix mehr.
Ganz abgesehen davon, daß ich als Radfahrer noch nie die Bim aufgefhalten habe . . . .
Da bist du er einzige und das nützt halt in Summe nixl! ;)
Tja da liegt halt das Problem, dass mit steigender Zahl an Radfahrern auch die Zahl der Egoisten, "Schwammerl" und nicht Denker steigt.
Auch als Radfahrer (m/w) darf man sein Hirn benutzen. Aber nachdem bei vielen mit steigender körperlicher Betätigung das Hirn proportional dazu abnimmt, solang wirds immer Radler geben über die man schimpfen kann. Beim PKW ists eher die "Ich hab eh Blech um mich rum" Mentalität die das bei den Lenkradakrobaten fördert.
-
Dass man dort kein Halteverbot verordnet hat, ist mir schleierhaft.
Laut mir vorliegenden Dokumenten sollte dort eh eines sein bzw. hinkommen (zwischen den beiden Eingängen zum Alten AKH).
-
Laut mir vorliegenden Dokumenten sollte dort eh eines sein bzw. hinkommen (zwischen den beiden Eingängen zum Alten AKH).
Bloß: Warum macht man das nicht gleich, sondern nimmt temporär das gehäufte Auftreten von Fahrtbehinderungen in Kauf? Beziehungsweise: Wie sehr bemüht sich das weltbeste Verkehrsunternehmen, die augenblickliche Situation zu verbessern? Sitzt man mit sorgenvoller Miene am Schreibtisch, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und meint: "Wos des wieder fir a Schreiborbeit is, de gaunzen Möödungen wegen de Foischparker..." oder versucht man wenigstens, mit den Projektverantwortlichen ins Gespräch zu kommen, ob es nicht möglich wäre, das Halteverbot bereits jetzt zu verordnen? "Naa, des hod kan Sinn. Waun des gangat, hätten s' es eh gmocht. Do brauch ma goar ned frogn."
-
Ganz abgesehen davon, daß ich als Radfahrer noch nie die Bim aufgefhalten habe, sondern normal das Gegenteil der Fall ist.
Das mag auf dich zutreffen, nur allzuoft ist es leider umgekehrt. Ich habe es selbst erlebt, dass vor mir eine Radfahrerin ganz langsam im Slalom die Josefstädter Straße runtergefahren ist, weil sich auf ihrem Rad nicht nur sie, sondern ca. noch ein halbes Dutzend Plastiksackerln befand - größtenteils am Lenker aufgehängt, aber sichtlich schlecht ausbalanciert und daher das Rad immer nach links zur Straßenmitte ziehend. Läuten hat genau nichts geholfen, wir mussten - mit angemessenem Sicherheitsabstand - hinter ihr nachzuckeln, bis sie dann bei der Station Rathaus auf den dortigen Radweg abgebogen ist.
Die Verpflichtung für Radfahrer, speziell den ÖV nicht zu behindern und ggf. kurz rechts heranzufahren, um Straßenbahn oder Bus ein Überholen zu ermöglichen, gehört m.M.n. in die STVO aufgenommen.
-
Ich könnte mir Ernsthaft vorstellen, dass sie es noch gar nicht so recht mitbekommen haben das dort plötzlich so wenig Platz zum parken ist und vielleicht auch deshalb bisher nicht mit den Verantwortlichen in Kontakt getreten sind.
Mal was anderes, könnte man das ganze eventuell abtrennen (z.B Mehrzweckfahrstreifen Spitalgasse)?
-
Mal was anderes, könnte man das ganze eventuell abtrennen (z.B Mehrzweckfahrstreifen Spitalgasse)?
Gute Idee, schon umgesetzt. :up:
-
Mal was anderes, könnte man das ganze eventuell abtrennen (z.B Mehrzweckfahrstreifen Spitalgasse)?
Gute Idee, schon umgesetzt. :up:
Merci. :)
So ist es übersichtlicher und vorallem passt es besser als zu Störungen und Fahrtbehinderungen. :up:
-
Die Verpflichtung für Radfahrer, speziell den ÖV nicht zu behindern und ggf. kurz rechts heranzufahren, um Straßenbahn oder Bus ein Überholen zu ermöglichen, gehört m.M.n. in die STVO aufgenommen.
§ 28 Abs. 2 StVO gibts eh.
-
§ 28 Abs. 2 StVO gibts eh.
Ja, aber die "grüne" Meinung ist halt, dass er erst zur Seite fahren muss, wenn die Fahrbahn wieder ausreichend breit ist. Parklücken, Einfahrten, Einmündungen etc. zählen da nicht, drum fahren überzeugte Radler oft vier oder fünf Haltestellen vor der Bim her. Ein beliebtes Spiel ist auch vor der Tramway herzugeigeln, sie wo es ein bissl breiter ist großzügig vorbeizulassen, um sie bei der nächsten Haltestelle wieder zu überholen (über das Kap fahren, am Gehsteig oder einfach links vorbei), auf dass das Spiel von vorne beginne.
Das kann sich auch über längere Strecken dehnen, bis ihm halt die Luft ausgeht! ;D 8)
-
Ja, aber die "grüne" Meinung ist halt, dass er erst zur Seite fahren muss, wenn die Fahrbahn wieder ausreichend breit ist. Parklücken, Einfahrten, Einmündungen etc. zählen da nicht
Lass das "grün" weg, das ist eben so. Oder fährst du mit dem Auto auch in eine fremde Einfahrt, um der Tramway Platz zu machen? ;)
-
Ja, aber die "grüne" Meinung ist halt, dass er erst zur Seite fahren muss, wenn die Fahrbahn wieder ausreichend breit ist. Parklücken, Einfahrten, Einmündungen etc. zählen da nicht
Lass das "grün" weg, das ist eben so. Oder fährst du mit dem Auto auch in eine fremde Einfahrt, um der Tramway Platz zu machen? ;)
Im Auto brauchst du nur aufs Gas steigen!
Und nur, weil sich etliche Autofahrer im Verkehr und speziell gegenüber der Tramway äußerst präpotent verhalten, ist das kein Grund, dass es auch Radfahrer automatisch dürfen/müssen!
-
Gerade im 9. Bezirk wundert mich die Situation etwas. Ich werde mir das morgen mal anschauen, wie das derzeit gelöst ist, und evt. mal mit einem mir bekannten Verantwortlichen sprechen, ob man da nicht kurzfristig was machen kann! Mittelfristig wird die ganze Kreuzung umgebaut (ist leider auch bitter notwendig, dort Geschwindigkeit der Autofahrer herauszunehmen; freiwillig lernen sie's nicht).
-
Gerade im 9. Bezirk wundert mich die Situation etwas. Ich werde mir das morgen mal anschauen, wie das derzeit gelöst ist, und evt. mal mit einem mir bekannten Verantwortlichen sprechen, ob man da nicht kurzfristig was machen kann! Mittelfristig wird die ganze Kreuzung umgebaut (ist leider auch bitter notwendig, dort Geschwindigkeit der Autofahrer herauszunehmen; freiwillig lernen sie's nicht).
Und vergess die Kamera nicht, denn es könnte sein, dass du gleich eine Fahrtbehinderung mit ablichten kannst. :)
-
Ich war heute vor Ort, und die Stelle war komplett verparkt. Aktuell ist der Streifen zwischen Gehsteig und Gleis so schmal, dass schon der - nicht nennenswert überbreite - VW T4 nur mit allergrößter Mühe hinpasst. Ab Montag gelten provisorische Halteverbote, allerdings nur für Markierarbeiten. Anbei ein rasch geschossenes Dokufoto der Situation Ecke Alser Straße.
-
Hab's mir heute auch angeschaut und meinen Bezirksverkehrsreferenten gefragt, was da jetzt los ist. Sobald ich eine Antwort bekomme, stell ich sie rein.
-
Ab Montag gelten provisorische Halteverbote, allerdings nur für Markierarbeiten.
Na, da werden sie einen Mehrzweckstreifen markieren, dann darf dort eh niemand mehr parken!
-
Scheint tatsächlich so zu sein. Denn lt. wien.gv.at wird dort ein Mehrzweckstreifen errichtet. Respekt, die streichen dort wieviel Parkplätze - ohne Mord und Totschlag?
-
Um ein bisschen mehr Licht ins Dunkel zu bringen: Der hier (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2803.msg57053#msg57053) zitierte Text stammt ursprünglich wie schon erwähnt von dieser Seite der Stadt Wien (http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/07/31006.html). Und um den ganzen noch die Krone aufzusetzen gibt's hier (http://www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/bauen/programm/index.html#abschnitt09) den entsprechende Abschnitt aus dem Radwegbauprogramm 2012. :)
-
Ich habe heute zufällig persönlich mit einem Bezirkspolitiker darüber gesprochen und tatsächlich werden diese Parkplätze demnächst gänzlich entfernt! :up: :up:
-
Ich habe heute zufällig persönlich mit einem Bezirkspolitiker darüber gesprochen und tatsächlich werden diese Parkplätze demnächst gänzlich entfernt! :up: :up:
Kannst ihn vielleicht, wennst ihn wieder siehst, bitte, dass eine Anrampung zur AKH-Einfahrt gemacht wird? Will man als Radler ins AKH, fährt man schon an der Kreuzung auf den Gehsteig auf, weil man vorm Eingang nicht raufkommt...
-
Ich habe heute zufällig persönlich mit einem Bezirkspolitiker darüber gesprochen und tatsächlich werden diese Parkplätze demnächst gänzlich entfernt! :up: :up:
Hast Du ihm hoffentlich auch gesagt, daß Du das super findest. Nicht daß der glaubt Du bist irgendso ein autoverliebter Grantler.
-
Ich habe heute zufällig persönlich mit einem Bezirkspolitiker darüber gesprochen und tatsächlich werden diese Parkplätze demnächst gänzlich entfernt! :up: :up:
Weißt du zufällig wie weit? Auf der ganzen Länge des AAKH oder nur zwischen der Kreuzung und dem ersten Eingang ins AAKH (Also dort wo der Gehsteig verbreitert wurde)?
-
Ich habe heute zufällig persönlich mit einem Bezirkspolitiker darüber gesprochen und tatsächlich werden diese Parkplätze demnächst gänzlich entfernt! :up: :up:
Weißt du zufällig wie weit? Auf der ganzen Länge des AAKH oder nur zwischen der Kreuzung und dem ersten Eingang ins AAKH (Also dort wo der Gehsteig verbreitert wurde)?
9. Bezirk: Die Spitalgasse bekommt einen Mehrzweckstreifen
Am Mittwoch, dem 1. August 2012, beginnt die MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau mit der Realisierung eines Mehrzweckstreifens in der Spitalgasse im Abschnitt von Alser Straße bis Sensengasse im 9. Bezirk. In diesem Zusammenhang werden auch Gehsteigvorziehungen errichtet und punktuelle Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Hervorhebung von mir und Quelle ist http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/07/31006.html (http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/07/31006.html)
-
Ja das hab ich schon gelesen, allerdings wäre in dem nicht verbreiterten Bereich mit viel Biegen ein Mehrzweckstreifen zwischen parkenden Autos und Gleis möglich, wenn man die Fahrspur für den MIV gänzlich auf das Gleis legt
-
Das wird sich dann Dienstag rausstellen würd ich sagen wie sie es gelöst haben, nur wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wäre an den breitesten Stellen, eigentlich trotzdem zu wenig Platz für einen Mehrzweckstreifen, somit denke ich man eleminiert dort alle Parkplätze.
-
somit denke ich man eleminiert dort alle Parkplätze.
Hat für mich auch so geklungen. Gerne hat er nicht rausgerückt damit, mit sicher langer Erfahrung, was die Bevölkerung so von Parkplatzreduzierung hält :D Aber ich hab ihm selbstverständlich zu verstehen gegeben, dass ich die Maßnahme sehr befürworte. Die Kreuzung ist allgemein derzeit ein Wahnsinn.
Außerdem wird ohne Autos das AAKH auf einmal eine wunderbare Fotostelle 8)
-
Kannst ihn vielleicht, wennst ihn wieder siehst, bitte, dass eine Anrampung zur AKH-Einfahrt gemacht wird? Will man als Radler ins AKH, fährt man schon an der Kreuzung auf den Gehsteig auf, weil man vorm Eingang nicht raufkommt...
Ist das überhaupt eine genehmigte Hauseinfahrt? Wenn nicht, müsstest du genaugenommen sowieso absteigen und das Rad über den Gehsteig schieben! ;)
Uns seit wann ist ein 8 cm Gehsteig ein Hindernis für Radler? Die fahren da doch sonst überall rauf und runter wie nix! ;D
-
Und seit wann ist ein 8 cm Gehsteig ein Hindernis für Radler? Die fahren da doch sonst überall rauf und runter wie nix! ;D
Schon.
Aber für den Reifen ist's nicht besonders gut. ;)
-
Weißt du zufällig wie weit? Auf der ganzen Länge des AAKH oder nur zwischen der Kreuzung und dem ersten Eingang ins AAKH (Also dort wo der Gehsteig verbreitert wurde)?
Zwischen den beiden Eingängen zum AKH wird ein 1,70 m breiten Mehrzweckstreifens markiert, wobei die bestehende Parkspur entfällt. Gegenüber Nr. 5 bis 21 bleibt die Parkspur erhalten. Da der Radverkehr dort zu nahe bei den Gleisen fährt, werden anstelle des Mehrzweckstreifen Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn markiert wobei der Übergang rot gekennzeichnet wird. Gegenüber Nr. 21 wird ein 1,50 m breiter Mehrzweckstreifen bis zur Sensengasse markiert. Richtung Alser Straße wird ab der Lazarettgasse ein Mehrzweckstreifen markiert. Zwischen Rummelhardtgasse und Mariannengasse wird der Gehsteig auf 2 m verschmälert und Längsparken erlaubt. Radfahrer bekommen Linksabbiegemöglichkeiten Spitalgasse => Alser Straße und Alser Straße => Sensengasse.
-
Radfahrer bekommen Linksabbiegemöglichkeiten Spitalgasse => Alser Straße
Endlich! Was ich da bisher immer gemacht habe, war nicht wirklich StVO-konform ;)
btw: Was meinst du mit dem letzten Abbiegen? Alser Straße -> Sensengasse geht nicht, Spitalgasse -> Sensengasse wäre kein Linksabbiegen? Meintest du Spitalgasse -> Lazarettgasse?
-
Radfahrer bekommen Linksabbiegemöglichkeiten . . . .
Hoffentlich gleich am Gleis! ::)
-
anstelle des Mehrzweckstreifen Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn markiert wobei der Übergang rot gekennzeichnet wird
Das versteh ich jetzt nicht, wie ist das gemeint?
-
Vermutlich so ein rotbemalter Streifen am Boden, wo sich dann keiner mehr auskennt, was eigentlich gilt!
Die Radler radeln einfach drauflos, die Autler auteln drauflos und die Richter richten dann drauflos. Rudi ratlos. 8)
-
Vermutlich so ein rotbemalter Streifen am Boden, wo sich dann keiner mehr auskennt, was eigentlich gilt!
Genau das. Problematisch ist ja, dass rechtlich die Radfahrer am Ende des Mehrzweckstreifens Nachrang gegenüber dem restlichen Verkehr haben, ihnen durch die rote Markierung aber Vorrang suggeriert wird.
-
Genau das. Problematisch ist ja, dass rechtlich die Radfahrer am Ende des Mehrzweckstreifens Nachrang gegenüber dem restlichen Verkehr haben, ihnen durch die rote Markierung aber Vorrang suggeriert wird.
Bist Du Dir da sicher (Frage an E2)? Fahrräder haben Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage (Radweg), der Mehrzweckstreifen gehört aber zur Fahrbahn und ist doch keine eigenen Fahrradanlage. oder?
mfG
Luki
-
Radfahrer bekommen Linksabbiegemöglichkeiten Spitalgasse => Alser Straße
btw: Was meinst du mit dem letzten Abbiegen? Alser Straße -> Sensengasse geht nicht, Spitalgasse -> Sensengasse wäre kein Linksabbiegen? Meintest du Spitalgasse -> Lazarettgasse?
Das steht im Protokoll so, aber ich nehme an, dass Alser Straße => Spitalgasse gemeint ist.
-
Kannst ihn vielleicht, wennst ihn wieder siehst, bitte, dass eine Anrampung zur AKH-Einfahrt gemacht wird? Will man als Radler ins AKH, fährt man schon an der Kreuzung auf den Gehsteig auf, weil man vorm Eingang nicht raufkommt...
Ist das überhaupt eine genehmigte Hauseinfahrt? Wenn nicht, müsstest du genaugenommen sowieso absteigen und das Rad über den Gehsteig schieben! ;)
Uns seit wann ist ein 8 cm Gehsteig ein Hindernis für Radler? Die fahren da doch sonst überall rauf und runter wie nix! ;D
Weiss ich nicht, aber nachdem man mit dem Rad kommt und man im AKH radfahren darf, stellt sich die Frage nicht. Und klar kommt man auch über einen Randstein, aber wenn ich die Langegasse runterkomm bietet sich eben die Gehsteigabsenkung an der Kreuzung an. Was alles von der Planung "vorgesehen" ist und in Wahrheit anders gehandhabt wird kannst eh überall in Wien sehen. Am Schreibtisch, wo ein Zeichenknecht Dienst nach Vorschrift macht kann man vieles planen...
-
Am Schreibtisch, wo ein Zeichenknecht Dienst nach Vorschrift macht kann man vieles planen...
... und dann darüber schimpfen, wenn sich die Menschen nicht wie programmierte Roboter verhalten.
-
Zwischen den beiden Eingängen zum AKH wird ein 1,70 m breiten Mehrzweckstreifens markiert, wobei die bestehende Parkspur entfällt. Gegenüber Nr. 5 bis 21 bleibt die Parkspur erhalten.
Danke für die Auskunft
Zwischen Rummelhardtgasse und Mariannengasse wird der Gehsteig auf 2 m verschmälert und Längsparken erlaubt.
Das versteh ich jetzt nicht ganz. Dort ist doch auch jetzt das Längsparken erlaubt und da ist genügend Platz für den Mehrzweckstreifen ohne den Gehsteig zu verschmälern (was aber an dieser Stelle eh egal ist, da er dort wirklich extrem breit ist und auch mit 2m noch durchaus breit genug ist.)
-
Man verzeihe mit den Doppelpost.
Derzeit sind gerade die Markierungsarbeiten im Gange. "Interessant" ist die Lösung vor der Einfahrt ins AAKH. Dort verläuft die Markierung des Mehrzweckstreifens parallel zum Randstein und führt damit auf ca. 5 cm ans rechte Gleis heran. Das wird sicherlich für so manche Konfliktsituation zwischen Radfahrern und Tramway führen.
-
Mehrzweckstreifen führen eigentlich immer zu Konfliktsituationen. Es sind ja auch nur Behelfe der Autolobby, um Radfahrer auf die Seite zu zwingen, wo Autotüren vor dir aufgehen oder Autofahrer mit engstem Abstand dich überholen. Auf der Nußdorfer Straße fahre ich nach wie vor in der Fahrbahnmitte, ich bin ja nicht des Lebens müde :)
-
Es sind ja auch nur Behelfe der Autolobby, um Radfahrer auf die Seite zu zwingen, wo Autotüren vor dir aufgehen oder Autofahrer mit engstem Abstand dich überholen.
Ich hab sie immer als Behelfe der Stadt gesehen, um in der Statistik besonders radfahrerfreundlich zu sein.
-
Mehrzweckstreifen führen eigentlich immer zu Konfliktsituationen. Es sind ja auch nur Behelfe der Autolobby, um Radfahrer auf die Seite zu zwingen, wo ... Autofahrer mit engstem Abstand dich überholen. Auf der Nußdorfer Straße fahre ich nach wie vor in der Fahrbahnmitte, ich bin ja nicht des Lebens müde :)
Das ist tatsächlich ein Problem. Die Linie suggeriert eine sichere Zone, die aber in Wirklichkeit nicht sicher ist.
Autofahrer meinen, gefahrlos die Radler überholen zu können, weil sie ja eh in ihrer eigenen Spur sind.
-
Ein paar Eindrücke von heute 4.9.12.
-
Wunderbar, danke! Ich hab's zwar am Weg zur Arbeit gesehen, aber aufs Fotografieren vergessen. Hat der am dritten Bild dort gehalten? :D
-
Ja aber nur ca. 2min.
-
Ja aber nur ca. 2min.
Weil er dann von der bösen Straßenbahn vertrieben wurde. ;D
-
Ein paar Eindrücke von heute 4.9.12.
Na super. Am Anfang passts ja noch, aber am letzten Bild sieht man genau, dass die Radler jetzt dort fahren müssen, wo ich nie fahren würde. Auf den schmalen gleisbegleitenden Betonplatten ist Todeszone, wenn wer eine Tür aufreisst - weicht man grad noch aus, ist man in der Rille. Ich fahr in solchen Situationen ausschließlich zwischen den beiden Schienen, Autler überholen dann mit mehr Abstand links, wenn die Straße frei ist - ansonsten bleiben sie hinter mir.
-
Leider nein. ;)
Die ganze Sache war ihm schon beim Stehenbleiben nicht ganz geheuer. Ich, hier, alleine. Ups. Ist dann gegenüber in ein Geschäft gelaufen, zurück und zack weg.
-
Na super. Am Anfang passts ja noch, aber am letzten Bild sieht man genau, dass die Radler jetzt dort fahren müssen, wo ich nie fahren würde. Auf den schmalen gleisbegleitenden Betonplatten ist Todeszone, wenn wer eine Tür aufreisst - weicht man grad noch aus, ist man in der Rille. Ich fahr in solchen Situationen ausschließlich zwischen den beiden Schienen, Autler überholen dann mit mehr Abstand links, wenn die Straße frei ist - ansonsten bleiben sie hinter mir.
Genau so ist es. Der Anfang ist super (so schauts auch teilweise weiter vorne in der Spitalgasse aus beim Park), aber unmittelbar neben parkenden Autos zu fahren, ist mir zu gefährlich. Der Vertrauensgrundsatz ist ein Hohn für schwache Verkehrsteilnehmer.
-
Genau so ist es. Der Anfang ist super (so schauts auch teilweise weiter vorne in der Spitalgasse aus beim Park), aber unmittelbar neben parkenden Autos zu fahren, ist mir zu gefährlich. Der Vertrauensgrundsatz ist ein Hohn für schwache Verkehrsteilnehmer.
Das habe ich auch sofort gelernt, wie ich angefangen habe, mit dem Rad in die Firma zu fahren. Fahre nie knapp an parkenden Autos, weil dann überholen die Autos auch mit wenig Abstand, wenn man aber selbst mehr Abstand läßt, macht der überholende Fahrer das selbe, jetzt noch abgesehen von den Wahnsinnigen, die die Türe aufreißen, ohne in den Rückspiegel zu schauen.
mfG
Luki
-
Ja, also kurz gesagt: Der Mehrzweckstreifen ist der übliche Schmarrn, der in Wien dauernd verbrochen wird. Ich bin doch nicht bescheuert und fahr dort neben den Autos.
-
Bist Du Dir da sicher (Frage an E2)? Fahrräder haben Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage (Radweg), der Mehrzweckstreifen gehört aber zur Fahrbahn und ist doch keine eigenen Fahrradanlage. oder?
Radfahrerinnen und Radfahrer haben auf Radfahranlagen (Radwegen, Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen, Radfahrerüberfahrten) Vorrang. Nachrang besteht beim Verlassen der Radfahranlage.
Wobei das Wort NACHRANG schon ein Spasserl ist, soll heißen müssen Vorrang geben, ok ok, Wortklauberei.
Ein Mehrzweckstreifen ist ein Radfahrstreifen, der unter bestimmten Bedingungen auch von anderen Fahrzeugen befahren werden darf. Grundsätzlich: Ist die trennung zum Fahrstreifen unterbrochen, ist es ein Mehrzweckstreifen, ist es eine Sperrlinie, ist es ein Radfahrstreifen.
Ist das überhaupt eine genehmigte Hauseinfahrt? Wenn nicht, müsstest du genaugenommen sowieso absteigen und das Rad über den Gehsteig schieben! ;)
Ob genehmigt oder nicht: ohne Anrampung (Abschrägung des Gehsteigs) zählt es nicht als Einfahrt. Und wenn 100 "Einfahrt freihalten"- schildchen dort hängen. Als Autler musst allerdings auch eine illegale Anrampung vor einem Tor beachten und darfst dich nicht hinstellen, kannst es aber der Behörde melden.
Und:
§ 8 StVO
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht
1. für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen,
2. für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie… […]
Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug…, ohne Abschrägung/Anrampung – niente. Dass es anders gehandhabt wird, bedeutet nicht, dass es erlaubt wäre…
Nochwas zu diesem Bild (man möge mir ausnahmsweise ein Bid-Zitat verzeihen)
(http://www.tramwayforum.at/index.php?action=dlattach;topic=2803.0;attach=31476;image)
Ab dem Verscwenk neben die parkenden Fahrzeuge wäre das ein Mehrzweckstreifen bis Fahrbahnmitte, da die Leitlinie nur in der Mitte vorhanden ist und nicht neben dem Mehrzweckstreifen (im Bereich der Schienen). Ist nur auf den ersten paar Metern zu sehen. Sprich: Die Bim fährt mitten am Mehrzweckstreifen.
Oder das Fahrradsymbol ist vorschriftswidrig aufgemalt. Sind die dort schon fertig????
Und: Gibt’s am Anfang irgendwelche Verkehrszeichen, ist aus den Bildern nicht ersichtlich.
-
Und: Gibt’s am Anfang irgendwelche Verkehrszeichen, ist aus den Bildern nicht ersichtlich.
Wie ich dort war nicht. Nur das alte Kurzparkzonenschild. (sorry ganz vergessen) :-[
Dieser Abschnitt dürfte schon fertig sein. Weiter Richtung Sensengasse stehen die temporären Halteverbotsschilder für die Bodenmarkierungsarbeiten.
-
Ok, hab momentan keine Zeit dort vorbeizuschauen, danke.
Weiter Richtung Sensengasse stehen die temporären Halteverbotsschilder für die Bodenmarkierungsarbeiten.
Also kommt da noch eine Leitlinie bei den Schienen nehm ich an.
In der Zwischenzeit aber....
-
Ab dem Verscwenk neben die parkenden Fahrzeuge wäre das ein Mehrzweckstreifen bis Fahrbahnmitte, da die Leitlinie nur in der Mitte vorhanden ist und nicht neben dem Mehrzweckstreifen (im Bereich der Schienen). Ist nur auf den ersten paar Metern zu sehen. Sprich: Die Bim fährt mitten am Mehrzweckstreifen.
Ab der Verschwenkung sollte es kein Mehrzweckstreifen mehr sein. Die Fahrradsymbole auf der Fahrbahn haben nur eine symbolische Bedeutung.
-
Ab der Verschwenkung sollte es kein Mehrzweckstreifen mehr sein. Die Fahrradsymbole auf der Fahrbahn haben nur eine symbolische Bedeutung.
Dann frag ich mich nach der rechtlichen Deckung.
BTW, in der Ferrogasse wurde vor einigen Wochen ein Radfahrstreifen/Mehrzweckstreifen (Jo frogts mi jetzt ned so gach, 100x vorbeigefahren, nicht genau aufgepasst ::) ;D) angebracht, Ferrogasse Einbahn bergauf, Raddfahrstreifen gegen die Einbahn bergab markiert. Wurde auch fleissig von Radfahrern benutzt, illegalerweise da:
Am Beginn steht das Zeichen da:
(http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/images/vorschriftszeichen-2-kl.jpg)
ohne dem da:
(http://www.itek.co.at/shop/images/klein_k5401912.jpg)
Keiner der Radler hat sich was drum ges....n, in der Zwischenzeit sind die Zusatztafeln angebracht, auch am Anfang der Einbahn.
Aber für 2, 3 Wochen war der Radler trotz Radfahrstreifen vorschriftswidrig unterwegs. Heißt im Unfallfalle...????
-
in der Zwischenzeit sind die Zusatztafeln angebracht, auch am Anfang der Einbahn.
Ah hat man die endlich montiert, ich habe mich schon die ganze Zeit gewundert, was der Quatsch soll.
-
Am Anfang passts ja noch, aber am letzten Bild sieht man genau, dass die Radler jetzt dort fahren müssen, wo ich nie fahren würde.
Das Ganze ist sowieso ein Schmarren, weil ob die Radfahrer vor der Tramway hergeigeln oder knapp daneben, ist schon wurscht, vorbei kann sie sowieso nicht (außer mit großem Risiko!). Der einzige Vor- bzw. Nachteil (je nach Sichtweise) ist, dass die Parkplätze weg sind!
Und: Gibt’s am Anfang irgendwelche Verkehrszeichen, ist aus den Bildern nicht ersichtlich.
Bei Mehrzweckstreifen gibt es keine Verkehrszeichen, nur bei Radwegen und Radfahrstreifen! ;)
Der Vertrauensgrundsatz ist ein Hohn für schwache Verkehrsteilnehmer.
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme;
dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der
Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder,
Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher
körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen
werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser
Einsicht gemäß zu verhalten.
Für den großen Teil der Radfahrer gilt der Vertrauensgrundsatz ohnedies nicht! :P
Ich halte es gegenüber Radlern schon sehr lange so und bin damit immer gut gefahren!
-
Ich halte es gegenüber Radlern schon sehr lange so und bin damit immer gut gefahren!
Und ich gegenüber den Autofahrern, denn obwohl vielleicht nur 10% Idioten sind (wie am Rad oder zu Fuß oder am Moped oder oder), kann man das leider nicht vorher erkennen :P
-
Und ich gegenüber den Autofahrern, denn obwohl vielleicht nur 10% Idioten sind (wie am Rad oder zu Fuß oder am Moped oder oder), kann man das leider nicht vorher erkennen :P
Same here. Alleine schon deswegen, weil offenbar ein Zebrastreifen in Wien reine Makulatur ist und man generell gerade einem PKW als Fußgänger oder Radfahrer bei einem Unfall prinzipiell immer im Nachteil ist. Seit ich in Wien wohne und lebe, wurde bzw. musste ich da generell vorsichtiger werden, da einge Verkehrsregeln in Wien offenbar manchen nicht bekannt sein dürften. Und gerade nach Vorfällen wie der der in diesem ORF-Beitrag (http://tvthek.orf.at/programs/1257-Heute-in-Oesterreich/episodes/4558947-Heute-in-Oesterreich/4558987-Gefaehrlicher-Schutzweg) vom Montag angesprochen wird und weithin bekannt sein sollte, und Aussagen wie "di nemman natürlich an dass wir [vor dem Schutzweg] steh'n bleibm müssn", kann man sich eigentlich nur noch an den Kopf greifen.
-
Oder: "Wenn man fahrt und keine gute Einsicht hat über den Fußgängerübergang und plötzlich kommt einer aus dem Nichts und geht einfach voll drüber..."
Vor Jahrzehnten: LInzer Straße#Lützowgasse, Haltestelleninsel, Zebrastreifen, tagelang parkt unmittelbar vor dem Zebrastreifen ein VW-KÄfer, ich jedesmal auf Schrittgeschwindigkeit, werde einmal von Funkstreife aufgehalten - grundloses Abbremsen. Ich: "Ich musste, keine Einsicht auf den Zebrastreifen. Aber: Kommt ihr nie da vorbei, der steht schon lange da". "Auf Wiedersehen" - ohne Fahrzeugpapiere zu verlangen. Der Käfer ist nie wieder dort gestanden.
Hannes
-
Ein Mehrzweckstreifen ist ein Radfahrstreifen, der unter bestimmten Bedingungen auch von anderen Fahrzeugen befahren werden darf. Grundsätzlich: Ist die trennung zum Fahrstreifen unterbrochen, ist es ein Mehrzweckstreifen, ist es eine Sperrlinie, ist es ein Radfahrstreifen.
Was heißt unterbrochen? Ich frage mich nämlich, um was es sich bei dem Gebilde in der Erlaaer Straße handelt. Bisher dachte ich, es wäre ein Radweg. Aber da der laufend vom Bus (66A) befahren wird - sonst kämen zwei Busse nicht aneinander vorbei - und Radwege ja nur von Radfahrern befahren werden dürfen, kann das ja wohl nicht sein.
Gibt es eigentlich Verkehrszeichen zur Kennzeichnung von Mehrzweckstreifen (analog zu Radwegen)? Die Bodenmarkierung allein erscheint mir da ziemlich dürftig (z.B im Winter, wenn sie u.U. mit Schnee bedeckt und somit unsichtbar ist).
-
Unterbrochen=Leitlinie, nicht unterbrochen=Sperrlinie.
-
http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Broschueren_Folder/Verkehr_Mobilitaet/RechtsvorschrRadfahrer.pdf (http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Broschueren_Folder/Verkehr_Mobilitaet/RechtsvorschrRadfahrer.pdf)
Mehrzweckstreifen
Eine spezielle Art des Radfahrstreifens stellt der Mehrzweckstreifen dar, der angelegt wird, wenn die Fahrbahn
für einen üblichen Radfahrstreifen zu schmal ist. Falls es
notwendig ist (etwa bei Gegenverkehr oder bei breiten
Lkw), darf dieser von Kraftfahrzeugen befahren werden.
Achtung: An der Bodenmarkierung (weiße, unterbrochene
Linie) kann man nicht erkennen, ob es sich um einen
Mehrzweckstreifen oder einen üblichen Radfahrstreifen
handelt. Lediglich die Restbreite der Fahrbahn ist für diese
Entscheidung ausschlaggebend.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Muß ich da ein Maßband immer dabeihaben, um zu wissen, ob die Malerei jetzt ein Mehrzweckstreifen oder ein Radstreifen ist??
Wie breit ist ein “üblicher Radstreifen”?
Das alleine zeigt ja schon den mE gesetzeswidrigen Pfusch! Der Mehrzweckstreifen widerspricht auch den in der Fahrschule gelernten Entfernungen beim Vorbeifahren (50cm + 1cm pro km/h)!
-
Muß ich da ein Maßband immer dabeihaben, um zu wissen, ob die Malerei jetzt ein Mehrzweckstreifen oder ein Radstreifen ist??
Wie breit ist ein “üblicher Radstreifen”?
Das alleine zeigt ja schon den mE gesetzeswidrigen Pfusch! Der Mehrzweckstreifen widerspricht auch den in der Fahrschule gelernten Entfernungen beim Vorbeifahren (50cm + 1cm pro km/h)!
Ich hab in der Fahrschule nur gelernt: "Wir quetschen uns ned auf biegen und brechen am Pedalritter vurbai. Wennst ned vurbei kummst donn los bleim. Die poar Sekunden hoist scho wieda auf."
-
Ein Mehrzweckstreifen ist nicht durch eine Leitlinie, sondern durch eine Warnlinie vom nächstgelegene FAhrstreifen abgetrennt.
So einfach ist das nicht mit den Leitlinien:
Bodenmarkierungsverordnung
Leitlinien
§ 5. (1) Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe. Auf Autobahnen und Autostraßen hat die Breite der Leitlinien mindestens 15 cm, die Länge des Striches 6 m sowie die Länge der Unterbrechung 12 m zu betragen. Auf Autostraßen ohne baulich getrennte Richtungsfahrbahnen kann die Breite von Leitlinien auch bis auf 10 cm herabgesetzt werden, wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird; die Länge der Unterbrechung einer Leitlinie kann in diesem Fall 9 m betragen. Auf allen übrigen Freilandstraßen hat die Breite der Leitlinie mindestens 10 cm, die Länge des Striches 6 m sowie die Länge der Unterbrechung 9 m zu betragen. In Ortsgebieten und vor Kreuzungen hat die Länge des Striches sowie der Unterbrechung einer Leitlinie je 3 m zu betragen.
(2) Eine Warnlinie ist eine Leitlinie, die anzubringen ist, wenn die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden sollen, daß auf Grund bestimmter Umstände erhöhte Vorsicht geboten ist. Die Länge des Striches einer Warnlinie hat 6 m und die Länge der Unterbrechung 1,5 m zu betragen. In Ortsgebieten, und wenn es die örtlichen Gegebenheiten erfordern, auch außerhalb von Ortsgebieten, kann die Länge des Striches sowie die Länge der Unterbrechung einer Warnlinie auch je 1,5 m betragen.
Der Mehrzweckstreifen ist daher nicht durch die Breite des daneben liegenden Fahrstreifens erkennbar, sondern an der Art der Leitlinie.
Seit der Abschaffung der gelben Bodenmarkierungen (an der nicht die EU, sondern internationale Abkommen über den STraßenverkehr schuld sind) sind die Längsmarkierungen für einen Normalautofahrer nur mehr schwer zu unterscheiden.
Hannes
-
http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Broschueren_Folder/Verkehr_Mobilitaet/RechtsvorschrRadfahrer.pdf (http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Broschueren_Folder/Verkehr_Mobilitaet/RechtsvorschrRadfahrer.pdf)
Mehrzweckstreifen
Eine spezielle Art des Radfahrstreifens stellt der Mehrzweckstreifen dar, der angelegt wird, wenn die Fahrbahn
für einen üblichen Radfahrstreifen zu schmal ist. Falls es
notwendig ist (etwa bei Gegenverkehr oder bei breiten
Lkw), darf dieser von Kraftfahrzeugen befahren werden.
Achtung: An der Bodenmarkierung (weiße, unterbrochene
Linie) kann man nicht erkennen, ob es sich um einen
Mehrzweckstreifen oder einen üblichen Radfahrstreifen
handelt. Lediglich die Restbreite der Fahrbahn ist für diese
Entscheidung ausschlaggebend.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Muß ich da ein Maßband immer dabeihaben, um zu wissen, ob die Malerei jetzt ein Mehrzweckstreifen oder ein Radstreifen ist??
Wie breit ist ein “üblicher Radstreifen”?
Dass das Pfusch ist, zeigt sich ja schon daran, dass man es sicherheitshalbe schon mal verabsäumt hat, anzugeben, ab welcher "Restbreite" der Fahrbahn man es jetzt noch mit einem Radfahr- oder bereits mit einem Mehrzweckstreifen zu tun hat.
Das Ganze ist unverantwortlich und ein typisch österreichischer Kompromiss, weil man mit aller Gewalt überall in der Stadt Radwege errichten will. Und weil das eben nicht überall geht - manche Straßenzüge sind eben zu schmal - schuf man einen Streifen, der auch vom motorisierten IV befahren werden darf und nannte ihn "Mehrzweckstreifen". Was letztlich das Ganze ohnehin ad absurdum führt, denn wozu trennt man einen Teil der Fahrbahn ab, der dann ohnehin wieder von allen Verkehrsteilnehmern befahren werden darf? Aber natürlich werden diese "Mehrzweckstreifen" in der Statistik dem Wiener Radnetz zugerechnet und helfen so, diese Statistik zu "verbessern".
Davon, dass man als Radfahrer nicht zu knapp an abgestellten Autos vorbeifahren soll und genau das aber in der Spitalgasse bei der Benutzung dieser bahnbrechenden Erfindung irgendwelcher genialen Verkehrsexperten der Fall ist, sei dann nur mehr am Rande erwähnt. Eigentlich gehören diese "Experten" der fahrlässigen Gemeingefährdung angeklagt. Ich bin gespannt, wann es da zum ersten Unfall kommt.
-
Prinzipiell halte ich die Mehrzweckstreifen für positiv.
- Die Radfahrer sind dort, wo sie hingehören, nämlich auf der Fahrbahn.
- Den Radfahrern wird sichtbar ein Bereich eingeräumt.
- Den Radfahrern wird auf diese Art auch eine Radroute signalisiert.
- Die Radfahrer könnten so direkt über die Fahrbahn links abbiegen.
- Die Radfahrern sind für den MIV besser sichtbar als auf parallelen Radwegen.
- Durch die Markierung wird die Fahrbahn optisch verschmälert, was unbewusst zu einer Geschwindigkeitsreduktion des MIV führt.
Voraussetzung ist allerdings, dass solche Markierungen auch vernünftig angelegt werden, also eine gewisse Mindestbreite haben, welche auch auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nimmt. Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
-
Lieber Ferry,
ich hab es zwar oben schon geschrieben, sicherheitshalber zitiere ich dazu noch den §13 Bodenmarkierungsverordnung aus der klar hervorgeht, dass ein Mehrzweckstreifen durch eine Warnlinie abgetrennt wird. Du wirst wohl nicht mit dem Maßband herumfahren um festzutellen, ob das neben deiner Fahrspur jetzt ein Mehrzweck- oder ein Radfahrstreifen ist.
Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen
§ 13. (1) Ein Radfahrstreifen ist durch eine Sperrlinie gegen den benachbarten Fahrstreifen abzugrenzen.
(2) Wenn es die Verkehrsverhältnisse oder die örtlichen Gegebenheiten erfordern, kann an hiefür in Betracht kommenden Stellen oder im Bereich bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte entweder die Sperrlinie durch eine Warnlinie unterbrochen oder statt einer Sperrlinie überhaupt eine Warnlinie angebracht werden (Mehrzweckstreifen, § 2 Abs. 1 Z 7a StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle).
(3) Der Beginn und der Verlauf eines Radfahrstreifens sind durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen entsprechend der Abbildung in Anlage 3 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) zu kennzeichnen. Die Abstände der einzelnen Fahrradsymbole haben den örtlichen Gegebenheiten, den Verkehrsverhältnissen sowie den Anforderungen der Verkehrssicherheit zu entsprechen. Das Ende eines Radfahrstreifens ist durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende'' (§ 20) anzuzeigen.
Jetzt sollten alle Unklarheiten beseitigt sein, ein Mehrzweckstreifen ist einzig und allein nur durch die Bodenmarkierungen erkennbar.
Hannes
-
Prinzipiell halte ich die Mehrzweckstreifen für positiv.
- Die Radfahrer sind dort, wo sie hingehören, nämlich auf der Fahrbahn.
- Den Radfahrern wird sichtbar ein Bereich eingeräumt.
- Den Radfahrern wird auf diese Art auch eine Radroute signalisiert.
- Die Radfahrer könnten so direkt über die Fahrbahn links abbiegen.
- Die Radfahrern sind für den MIV besser sichtbar als auf parallelen Radwegen.
- Durch die Markierung wird die Fahrbahn optisch verschmälert, was unbewusst zu einer Geschwindigkeitsreduktion des MIV führt.
Voraussetzung ist allerdings, dass solche Markierungen auch vernünftig angelegt werden, also eine gewisse Mindestbreite haben, welche auch auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nimmt. Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Ich muss dir widersprechen, du vergisst einen Punkt:
Durch den Mehrzweckstreifen erscheint der Radfahrer dem Autofahrer auf dem anderen Territorium, er (zumindest die meisten) überholen ihn ungeachtet des SEitenabstandes, weil da eh eine "Leitlinie" dazwischen ist.
Die Mindestbreite eines Mehrzweckstreifens neben parkenden Autos wäre 3 m (90 cm Breite des RAdfahrers, 1 m Abstand zum rollenden Verkehr, 1 m Abstand zu den parkenden Autos.
Ein Radfahrer braucht keine Radroute, zum Erreichen seines Zieles kann er (bis auf Autobahn und Autostraße) die gleichen Verkehrsflächen benutzen, die der Radfahrer ebenfalls benutzt.
Der Radfahrer ist am sichersten unterwegs, wenn er im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr fährt, er hat alle die Vorteile, die du für den Mehrzweckstreifen aufgezählt hast. In Deutschland dürfen Radverkehrsanlagen nur mehr unter ganz bestimmten Umständen angelegt werden, weil man drauf gekommen ist, dass der Mischverkehr die sicherste Radverkehrsführung ist.
Hannes
-
Der Radfahrer ist am sichersten unterwegs, wenn er im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr fährt, er hat alle die Vorteile, die du für den Mehrzweckstreifen aufgezählt hast. In Deutschland dürfen Radverkehrsanlagen nur mehr unter ganz bestimmten Umständen angelegt werden, weil man drauf gekommen ist, dass der Mischverkehr die sicherste Radverkehrsführung ist.
In Düsseldorf hab ich zufällig in der Zeitung gelesen, dass derzeit die Radwegbenutzungspflicht auf vielen Radwegen aufgehoben wird, damit die Radfahrer, die flotter unterwegs sind, auf der Fahrbahn fahren können (aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können). Und das in einer CDU-Stadt!
-
In Düsseldorf hab ich zufällig in der Zeitung gelesen, dass derzeit die Radwegbenutzungspflicht auf vielen Radwegen aufgehoben wird, damit die Radfahrer, die flotter unterwegs sind, auf der Fahrbahn fahren können (aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können). Und das in einer CDU-Stadt!
DAs hat nichts mit CDU, SPD oder GRÜNE zu tun, die müssen vom Gesetz her. Und dort hat jeder das Recht, gegen Radwege (oder Verkehrszeichen etc.) Beschwerde einzulegen, dann geht das ganze schlimmstenfalls vor Gericht und die Gemeinden verlieren meistens.
(aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können)
Du meinst, diejenigen, die sich am Radweg sicherer fühlen (und gerne unter einen LKW kommen wollen).
Hannes
-
Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Der Mehrzweckstreifen ist Teil des Fahrstreifens (jener Teil,den Radfahrer zu benützen haben, andere nur bei Notwendigkeit benützen dürfen), das heißt, auch auf dem Mehrzweckstreifen bewegst du dich quasi auf dem zugehörigen Fahrstreifen, mit den gleichen Rechten und Pflichten! Auf Mehrzweckstreifen dürfen keine Rollschuhe, Skates, Segways usw. benützt werden, auf Radwegen schon.
-
(aber jene, denen das zu gefährlich ist, weiterhin einen Radweg vorfinden können).
Das Problem an Radwegbenutzern ist, daß meistens jene lieber den Radweg benutzen, die selbst unsicher bei der Beherrschung ihres Rades sind – und genau solche Leute sollten überhaupt nicht fahren.
-
Da bleibt ja kaum wer über! :o
-
Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Der Mehrzweckstreifen ist Teil des Fahrstreifens (jener Teil,den Radfahrer zu benützen haben, andere nur bei Notwendigkeit benützen dürfen), das heißt, auch auf dem Mehrzweckstreifen bewegst du dich quasi auf dem zugehörigen Fahrstreifen, mit den gleichen Rechten und Pflichten! Auf Mehrzweckstreifen dürfen keine Rollschuhe, Skates, Segways usw. benützt werden, auf Radwegen schon.
Gemeint war der Nachrang beim Verlassen bzw. am Ende des Mehrzeckstreifens. Da dieser als Radfahranlage gilt, haben die Radfahrer Vorrang zu geben.
-
Da bleibt ja kaum wer über! :o
Was glaubst wieviele überbleiben, wenn Du bei den Autofahrern den Kehraus machst. Da wird sogar die U2 nach Aspern dann voll.
-
BTW, in der Ferrogasse wurde vor einigen Wochen ein Radfahrstreifen/Mehrzweckstreifen (Jo frogts mi jetzt ned so gach, 100x vorbeigefahren, nicht genau aufgepasst ::) ;D) angebracht, Ferrogasse Einbahn bergauf, Raddfahrstreifen gegen die Einbahn bergab markiert. Wurde auch fleissig von Radfahrern benutzt, illegalerweise da:
Am Beginn steht das Zeichen da:
(http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/images/vorschriftszeichen-2-kl.jpg)
ohne dem da:
(http://www.itek.co.at/shop/images/klein_k5401912.jpg)
Keiner der Radler hat sich was drum ges....n, in der Zwischenzeit sind die Zusatztafeln angebracht, auch am Anfang der Einbahn.
Aber für 2, 3 Wochen war der Radler trotz Radfahrstreifen vorschriftswidrig unterwegs. Heißt im Unfallfalle... ????
Btw, auch Nachtbusse fahren in Wien vielerorts gegen die Einbahn, obwohl nur "Einfahrt verboten ausgenommen Straßenbahn" dortsteht. Heißt im Unfallfalle... ?? 8)
-
Btw, auch Nachtbusse fahren in Wien vielerorts gegen die Einbahn, obwohl nur "Einfahrt verboten ausgenommen Straßenbahn" dortsteht. Heißt im Unfallfalle... ?? 8)
Ja! :o
Im Fall einer Anzeige ist es einfacher, da wird das Verfahren per höherer Weisung eingestellt, die nutzt aber nach einem Unfall wenig. :-[
-
Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Der Mehrzweckstreifen ist Teil des Fahrstreifens (jener Teil,den Radfahrer zu benützen haben, andere nur bei Notwendigkeit benützen dürfen), das heißt, auch auf dem Mehrzweckstreifen bewegst du dich quasi auf dem zugehörigen Fahrstreifen, mit den gleichen Rechten und Pflichten! Auf Mehrzweckstreifen dürfen keine Rollschuhe, Skates, Segways usw. benützt werden, auf Radwegen schon.
Gemeint war der Nachrang beim Verlassen bzw. am Ende des Mehrzeckstreifens. Da dieser als Radfahranlage gilt, haben die Radfahrer Vorrang zu geben.
Alles andere wäre in der hiesigen Realität wohl auch Harakiri für den Radfahrer.
-
Alles andere wäre in der hiesigen Realität wohl auch Harakiri für den Radfahrer.
Nachdem ich heute innerhalb 500 m schon wieder von 3 Autofahrern geschnitten wurde, obwohl ich mitten auf der Fahrspur gefahren bin, glaube ich Dir das jederzeit.
-
Ein kleines Update. So sieht es heute aus. Irgendwelche Anzeichen für weitere Arbeiten sind nicht vorhanden.
-
Sind da jetzt überhaupt Parkplätze weggekommen? Ansonsten: typische Wiener Bullshitlösung.
-
Also. Mehrzweckstreifen gut und schön.
Die rote Straßenfarbgebung als Aufmerksamkeitspunkt auch gut und schön.
Dass dann aber nachher noch Die Radfahrzeichen auf der Fahrbahn aufgemalt sind, ist meiner Meinung nach gesetzlich nicht gedeckt. Das wäre ein Radfahrstreifen Breite Bis Fahrbahnmiite (zwischen den Gleisen, der durch die Straßenbahn mitbnutzt wird, nach den Buchstaben des Gesetzes.
Gefährlich insoweit, dem Radfahrer suggeriert es den Radfahrstreifen, dem gesetzeskundigen Autofahrer, dass es nicht legal sein kann. Vorrangregel beim End Radfahranlage umgangen - schwere Gefährdung.
OT: @roadrunner: falls sich da in den nächsten Tagen nichts tut, darf ich deine Fotos zur Überprüfung der Situation durch offizielle Stellen verwenden?
Es geht mir da nicht darum, gegen Radler zu sein, nach der StvO ist die Situation gefährlich und meiner Meinung nach sogar illegal (das Ende des Streifens, nämlich suggeriert den Vorrang für Radfahrer, das Gesetz sagt was anderes, also eine potenzielle Konfliktsituation!!!).
-
OT: @ E2 Hab kein Problem damit! ;)
-
Es geht mir da nicht darum, gegen Radler zu sein, nach der StvO ist die Situation gefährlich und meiner Meinung nach sogar illegal (das Ende des Streifens, nämlich suggeriert den Vorrang für Radfahrer, das Gesetz sagt was anderes, also eine potenzielle Konfliktsituation!!!).
Wobei der (wahrscheinliche) Kompromiß, der dann rauskommt, nämlich eine Leitlinie gleich neben der Schiene, kann's ja irgendwie auch nicht sein...
-
OT: @ E2 Hab kein Problem damit! ;)
Dank. Es gibt schon so viele unübersichtliche Stellen, aber das ist wirklich... Ich werd mal noch ein paar Tage warten und mich dann darum kümmern, euch selbst ist die Sache ja nicht ganz geheuer...
Wobei der (wahrscheinliche) Kompromiß, der dann rauskommt, nämlich eine Leitlinie gleich neben der Schiene, kann's ja irgendwie auch nicht sein...
... wobei ich mich auch dann nach den gesetzlichen Normen (Mindestbreite, Mindestabstand, ...) frage.
Wie gesagt, trotz meiner euch bekannten ... Einstellung ... zu Radfahrern, um des gehts ned. Keine Diskussion jetzt drüber. Es geht um Rechtmäßigkeit und noch wichtiger, .... RECHTSSICHERHEIT.
-
... wobei ich mich auch dann nach den gesetzlichen Normen (Mindestbreite, Mindestabstand, ...) frage.
Da kannst eigentlich gleich bei jedem zweiten Mehrzweckstreifen, den Du siehst ein Photo machen und an entsprechender Stelle abgeben. Die meisten dieser Streifen sind ja noch enger als der dort.
-
... wobei ich mich auch dann nach den gesetzlichen Normen (Mindestbreite, Mindestabstand, ...) frage.
Da kannst eigentlich gleich bei jedem zweiten Mehrzweckstreifen, den Du siehst ein Photo machen und an entsprechender Stelle abgeben. Die meisten dieser Streifen sind ja noch enger als der dort.
Wo du recht hast, hast du recht.
-
Wie gesagt, trotz meiner euch bekannten ... Einstellung ... zu Radfahrern, um des gehts ned. Keine Diskussion jetzt drüber. Es geht um Rechtmäßigkeit und noch wichtiger, .... RECHTSSICHERHEIT.
Ja, wir stimmen beim Radfahren sicher auch nicht ganz überein :D , aber dass du das zur Untersuchung weiterleitest, finde ich sehr in Ordnung! Es ist ja niemandem geholfen, wenn dort ein Unfall passiert und man dann im Nachhinein draufkommt, dass das so nicht passt.
-
Es schadet auch sicher keinem Radfahrer, wenn es weniger dieser Streifen gibt. Die Leute müssen dann nur lernen im Verkehr mitzufahren.
-
Also. Mehrzweckstreifen gut und schön.
Die rote Straßenfarbgebung als Aufmerksamkeitspunkt auch gut und schön.
Dass dann aber nachher noch Die Radfahrzeichen auf der Fahrbahn aufgemalt sind, ist meiner Meinung nach gesetzlich nicht gedeckt. Das wäre ein Radfahrstreifen Breite Bis Fahrbahnmiite (zwischen den Gleisen, der durch die Straßenbahn mitbnutzt wird, nach den Buchstaben des Gesetzes.
Gefährlich insoweit, dem Radfahrer suggeriert es den Radfahrstreifen, dem gesetzeskundigen Autofahrer, dass es nicht legal sein kann. Vorrangregel beim End Radfahranlage umgangen - schwere Gefährdung.
Ich seh das nicht so wie du.
Es gibt hier einen Mehrzweckstreifen, der im Bereich der roten Markierung nach links verschwenkt wird, daneben bliebt eine Fahrspur von knapp 2 m.
Das heißt, der Autofahrer darf den Mehrzweckstreifen mit benutzen, wenn er keine Radfahrer behindert oder gefährdet.
Er darf, wenn er innerhalb der Fahrspur bleibt, keinen Radfahrer überholen, weil er den seitlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, also muss er hinter dem Radfahrer bleiben, damit ergibt sich keine Situation nach §19 StVO.
Überholt der Autofahrer den Radfahrer korrekt, muss er mit den rechten Rädern schon fast auf der linken Schiene fahren. In diesem Fall ergibt sich auch keine Situation nach &19 StVO.
Um einen Vorrangverstoß zu begehen müsste der Radfahrer den Autofahrer zum plötzlichen Abbremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges zwingen, was dort nicht der Fall ist, so lange der Radfahrer rechts von den Gleisen bleibt.
Ich würde auch noch so weit gehen, in diesem Bereich zwischen den Gleisen eine Sperrlinie anzubringen.
Übrigens gilt das auch für die Straßenbahn, diese darf den Radfahrer vor dieser Verschwenkung gar nicht überholen, weil sie dann den Mehrzweckstreifen mitbenutzt und den Radfahrer zum Abbremsen zwingen würde und damit zumindest behinderte wenn nicht gar gefährdete (§8(4)2 StVO).
So sehe ich die rechtliche Situation.
Allerdings bin ich dagegen, dass derzeit der Trend dazu geht, den Verkehr zu Gunsten der Radfahrer auf die Straßenbahngleise abzudrängen (z.B. Linzerstraße westlich der Johnstraße) oder wie in diesem Fall die Radfahrer (der Straßenbahn gegenüber bevorzugt) auf die Gleise der Straßenbahn zu zwingen. Gescheiter wäre es gewesen, neben den Gleisen eine vollwertige Fahrspur für KFZ anzulegen (die auch von Radfahrern mitbenutzt wird), die Gleise abzumarkieren, weiß aber nicht, wie breit dann der Rest-Gehsteig wäre.
Hannes
-
@haidi: Nur, daß dort eben kein Mehrzweckstreifen mehr ist, denn es fehlt die Abmarkierung desselben, ergo ist ab der roten Markierung nur mehr eine Fahrspur vorhanden, die eben bis zur Mitte des Gleisbereichs ragt.
-
Also bitte, ich sehe auf dem Bild im Beitrag von Roadrunner (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2803.msg58281#msg58281) bis einige Meter nach der roten Farbe eine Warnlinie, somit handelt sich sich bis zum Ende dieser Linie um einen Mehrzweckstreifen.
Hannes
-
Also bitte, ich sehe auf dem Bild im Beitrag von Roadrunner (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2803.msg58281#msg58281) bis einige Meter nach der roten Farbe eine Warnlinie, somit handelt sich sich bis zum Ende dieser Linie um einen Mehrzweckstreifen.
Edit: Und beim Ende des Mehrzweckstreifens gibt es keine Vorrangsituation.
Hannes
-
Ja, und dann, nach ein paar Metern, ist die Linie weg und der Streifen somit aus. Darum geht es ja und nicht um den Teil beim roten Bereich.
Edit: Und ja, beim Ende des Mehrzweckstreifens gibt es eine Vorrangsituation.
StVO 1960, Paragraph 2 (1) 11b: Radfahranlage: ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt;
StVO 1960, Paragraph 19 (6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.
-
Bitte lies dir den §19 StVO durch, insbesondere
Punkt (7) Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen.
Die Autofahrer müssen bei der roten Markierung hinter dem Radfahrer bleiben, weil sie ihn nicht mit ausreichendem Seitenabstand überholen können, also gibt es kein Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen.
Sollte der Autofahrer überholen, muss er dazu ausscheren, also ordnet er sich anschließend ein, deshalb trifft der obzitierte PUnkt 7 auch in diesem Fall nicht auf den Radfahrer zu.
Hannes
-
Nochmal: Der Mehrzweckstreifen ist 2 Meter hinter der roten Markierung aus. Der Radfahrer muß also nach StVO spätestens dort Vorrang gewähren einem Auto, welches hinter ihm auf der Fahrspur kommt, weil er die Radfahranlage verläßt und sich auf die Fahrspur einordnen muß. Und selbst, wenn der Sicherheitsabstand zum Überholen nicht ausreichen für Autos, ist der Radfahrer spätestens bei Herannahen eines Motorrades oder Rennradfahrers wartepflichtig.
-
Es hilft nichts. Wer Radfahrer hasst, wird halt immer finden, dass Radfahrer Nachrang haben.
Wennst dort einen Radfahrer erwischt, wird dir der Richter schon den §19(7) StVO erklären und du wirst ihn dann wohl oder übel verstehen müssen.
Hannes
-
Es hilft nichts. Wer Radfahrer hasst, wird halt immer finden, dass Radfahrer Nachrang haben.
Wennst dort einen Radfahrer erwischt, wird dir der Richter schon den §19(7) StVO erklären und du wirst ihn dann wohl oder übel verstehen müssen.
Sorry, aber U41 IST Radfahrer, weit öfter als Autofahrer!
Letzten Endes bleibt folgende Erkenntnis: selbst wenn die Situation dem Buchstaben der Gesetze nach korrekt sein mag, sie ist in der Praxis saublöd. Ich glaube, in diesem Punkt sind sich fast alle Anwesenden einig.
-
Es hilft nichts. Wer Radfahrer hasst, wird halt immer finden, dass Radfahrer Nachrang haben
Sorry, aber U41 IST Radfahrer, weit öfter als Autofahrer!
Ich muss mich entschuldigen, ich habe ihn in der Hitze des Gefechtes dann verwechselt.
Letzten Endes bleibt folgende Erkenntnis: selbst wenn die Situation dem Buchstaben der Gesetze nach korrekt sein mag, sie ist in der Praxis saublöd. Ich glaube, in diesem Punkt sind sich fast alle Anwesenden einig.
Ich glaub nicht, dass das Verlassen der Mehrzweckspur am Ende in gerader Fortsetzung das Problem ist, eher die Verschwenkung im Rot markieren Bereich, weil es Autofahrer geben wird, die den Radfahrer unbedingt und das bei knappen Seitenabstand überholen werden und dann wirds trotz Bodenmarkierung eng bzw. ist dann kein Platz für den Radfahrer da.
Hannes