Bist Du Dir da sicher (Frage an E2)? Fahrräder haben Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage (Radweg), der Mehrzweckstreifen gehört aber zur Fahrbahn und ist doch keine eigenen Fahrradanlage. oder?
Radfahrerinnen und Radfahrer haben auf Radfahranlagen (Radwegen, Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen, Radfahrerüberfahrten) Vorrang. Nachrang besteht beim Verlassen der Radfahranlage.
Wobei das Wort NACHRANG schon ein Spasserl ist, soll heißen müssen Vorrang geben, ok ok, Wortklauberei.
Ein Mehrzweckstreifen ist ein Radfahrstreifen, der unter bestimmten Bedingungen auch von anderen Fahrzeugen befahren werden darf. Grundsätzlich: Ist die trennung zum Fahrstreifen unterbrochen, ist es ein Mehrzweckstreifen, ist es eine Sperrlinie, ist es ein Radfahrstreifen.
Ist das überhaupt eine genehmigte Hauseinfahrt? Wenn nicht, müsstest du genaugenommen sowieso absteigen und das Rad über den Gehsteig schieben! 
Ob genehmigt oder nicht: ohne Anrampung (Abschrägung des Gehsteigs) zählt es nicht als Einfahrt. Und wenn 100 "Einfahrt freihalten"- schildchen dort hängen. Als Autler musst allerdings auch eine illegale Anrampung vor einem Tor beachten und darfst dich nicht hinstellen, kannst es aber der Behörde melden.
Und:
§ 8 StVO
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht
1. für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen,
2. für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie… […]
Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug…, ohne Abschrägung/Anrampung – niente. Dass es anders gehandhabt wird, bedeutet nicht, dass es erlaubt wäre…
Nochwas zu diesem Bild (man möge mir ausnahmsweise ein Bid-Zitat verzeihen)

Ab dem Verscwenk neben die parkenden Fahrzeuge wäre das ein Mehrzweckstreifen bis Fahrbahnmitte, da die Leitlinie nur in der Mitte vorhanden ist und nicht neben dem Mehrzweckstreifen (im Bereich der Schienen). Ist nur auf den ersten paar Metern zu sehen. Sprich: Die Bim fährt mitten am Mehrzweckstreifen.
Oder das Fahrradsymbol ist vorschriftswidrig aufgemalt. Sind die dort schon fertig?

Und: Gibt’s am Anfang irgendwelche Verkehrszeichen, ist aus den Bildern nicht ersichtlich.