Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: U4 am 04. Februar 2014, 13:33:24
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Utl.: Kartellgericht entscheidet in erster Instanz: Wiener Linien
müssen innerhalb der U-Bahn-Stationen neben "Heute"- auch
"Österreich"-Boxen aufstellen =
Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat in
erster Instanz den "Wiener Linien" aufgetragen, künftig die
Tageszeitung "ÖSTERREICH" bei der Boxen-Aufstellung innerhalb der
U-Bahn-Haltestellen mit der Gratiszeitung "HEUTE" gleich zu
behandeln. Der Beschluss, gegen den die "Wiener Linien" noch
Rechtsmittel einbringen können, stellt nach mehr als fünf Jahren
Verfahrensdauer einen Meilenstein am Markt der Gratis-Zeitungen dar.
Bisher haben die "Wiener Linien" nur der Gratiszeitung "HEUTE" die
Aufstellung von Entnahmeboxen innerhalb der U-Bahn-Stationen erlaubt,
"ÖSTERREICH" durfte seine Zeitung nur außerhalb des Wiener
U-Bahn-Netzes vertreiben. Das Kartellgericht stellt nun in seinem
Beschluss vom 29. Jänner 2014, der heute den Parteien zugestellt
wurde, fest, dass das Verhalten der "Wiener Linien" eindeutig
kartellwidrig ist. Im Beschluss heisst es wörtlich: "Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass das Verhalten der - marktbeherrschenden -
Antragsgegnerin (Wiener Linien) eine Ungleichbehandlung der
Antragsstellerin (ÖSTERREICH) gegenüber der AHHV (HEUTE) darstellt
und dass keiner der von der Antragsgegnerin (Wiener Linien) ins
Treffen geführten Umstände einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für
ihre Weigerung, einen Vertrag mit der Antragsstellerin (ÖSTERREICH)
zu schliessen, bildet."
Laut Beschluss erhält "ÖSTERREICH" das Recht, in allen 81 Wiener
U-Bahn-Stationen, in denen "HEUTE" vertreten ist, gleich viele
Entnahmeboxen wie "HEUTE" aufzustellen. Damit würde "ÖSTERREICH" ab
Rechtskraft des Beschlusses Anspruch auf mehr als 200 Entnahmeboxen
in den Wiener U-Bahn-Stationen haben.
"ÖSTERREICH"-Herausgeber Wolfgang Fellner: "Der Beschluss des
Kartellgerichts stellt für die Mediengruppe "ÖSTERREICH" einen
besonderen Erfolg dar, weil es in erster Instanz eindeutig festhält,
dass die "Wiener Linien" mit ihrer Praxis, nur "HEUTE" das Aufstellen
von Entnahmeboxen in der U-Bahn zu gestatten, klar kartellwidrig
gehandelt haben. Wir hoffen, dass sich die Wiener Linien als
Unternehmen der Stadt ab sofort an die Kartell-Entscheidung halten
und die gleichberechtigte Aufstellung von "ÖSTERREICH"-Entnahmeboxen
in allen im Beschluss angeführten 81 U-Bahn-Haltestellen zulassen.
Für "ÖSTERREICH" bedeutet das ein künftiges Auflage-Plus von deutlich
mehr als 100.000 Zeitungen täglich und in der Folge einen deutlichen
Zugewinn in ÖAK und vor allem Media-Analyse. Vor allem bedeutet
dieser Beschluss, dass auf dem Wiener Gratiszeitungs-Markt ab sofort
absolute Gleichberechtigung zwischen "HEUTE" und "ÖSTERREICH"
besteht."
Quelle: APA
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Die einzig fahrgastfreundliche Konsequenz wäre alle diese Schmierblätter aus den U-Bahn-Stationen zu verbannen.
mfG
Luki
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Noch mehr Müll (in zweifacher Hinsicht), aber trotzdem eine gute Sache, dass hier ein durch nichts (Sachliches) begründbares Monopol aufgebrochen wird!
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Die einzig fahrgastfreundliche Konsequenz wäre alle diese Schmierblätter aus den U-Bahn-Stationen zu verbannen.
Manchmal ist eine Sitzauflage nicht schlecht. ;)
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Angesichts der im Artikel genannten 84 U-Bahnstationen fragt man sich, ob "Heute" in den - gemäß WL-Diktion - noch verbleibenden 20 Stationen weiterhin Platzhirsch bleibt? Immerhin trompeten die Helden aus Erdberg stets 104 U-Bahnstationen in die Welt hinaus: http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/contentView.do?pageTypeId=9320&channelId=-26075&programId=9419&contentId=31985&contentTypeId=1001 (http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/contentView.do?pageTypeId=9320&channelId=-26075&programId=9419&contentId=31985&contentTypeId=1001)
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Es gibt ja gar keine 104 Stationen, da werden doch auch die Stationen extra gezählt, wo mehrere Linien fahren. Zum Beispiel zählt der Karlsplatz gleich dreimal. Ein Gericht interessiert so eine UdSSR-Sichtweise aber eher wenig ;)
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Es gibt ja gar keine 104 Stationen, da werden doch auch die Stationen extra gezählt, wo mehrere Linien fahren. Zum Beispiel zählt der Karlsplatz gleich dreimal. Ein Gericht interessiert so eine UdSSR-Sichtweise aber eher wenig ;)
Bei den Haltestellen mit VFGI wird ja auch jedes Display einzeln gezählt, auf dass Südkorea erzittere! :)
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Angesichts der im Artikel genannten 84 U-Bahnstationen fragt man sich, ob "Heute" in den - gemäß WL-Diktion - noch verbleibenden 20 Stationen weiterhin Platzhirsch bleibt? Immerhin trompeten die Helden aus Erdberg stets 104 U-Bahnstationen in die Welt hinaus: http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/contentView.do?pageTypeId=9320&channelId=-26075&programId=9419&contentId=31985&contentTypeId=1001 (http://www.wienerlinien.at/eportal/ep/contentView.do?pageTypeId=9320&channelId=-26075&programId=9419&contentId=31985&contentTypeId=1001)
Allerdings gibt es auch Stationen in denen keine Zeitung in der Station vertreten ist. In der Hardegggasse z.B. stehen beide (rechts und links) vor den Eingängen zur Station.
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War nicht der Grund der Verbannung, dass Österreich nichts für die Reinigung der Stationen und Züge bezahlen wollten, nachdem die WL die Mehrkosten auf Grund des stärkeren Abfallaufkommens von den Verlagen haben wollte? In wie weit da die Gratiszeitung "Heute" einen Obolus dafür bezahlt entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
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War nicht der Grund der Verbannung, dass Österreich nichts für die Reinigung der Stationen und Züge bezahlen wollten, nachdem die WL die Mehrkosten auf Grund des stärkeren Abfallaufkommens von den Verlagen haben wollte? In wie weit da die Gratiszeitung "Heute" einen Obolus dafür bezahlt entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
HEUTE zahlt eine Reinigungspauschale. Wenn ÖSTERREICH bereit ist, ebenfalls zu zahlen, können die WL das nicht mehr verhindern.
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. . . . dass hier ein durch nichts (Sachliches) begründbares Monopol aufgebrochen wird!
Wieso? Darf ich als Firma (oder Privatmensch) nicht festlegen, wer was in meinen Häusern darf und wer nicht? Fällt doch irgendwie unter Hausrecht oder Hausordnung! ???
Wenn du Freund A erlaubst sein Klump auf deinem Grund zu lagern, kann Freund B daraus wohl keinen Rechtsanspruch auf Gleiches begründen!
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. . . . dass hier ein durch nichts (Sachliches) begründbares Monopol aufgebrochen wird!
Wieso? Darf ich als Firma (oder Privatmensch) nicht festlegen, wer was in meinen Häusern darf und wer nicht? Fällt doch irgendwie unter Hausrecht oder Hausordnung! ???
Schon, aber wenn du eine marktbeherrschende Stellung hast (was im Fall der Wiener Linien eindeutig der Fall ist), unterliegt dein Handeln bestimmten Einschränkungen.
Wenn du Freund A erlaubst sein Klump auf deinem Grund zu lagern, kann Freund B daraus wohl keinen Rechtsanspruch auf Gleiches begründen!
Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
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Als Privatmensch kannst du das gerne festlegen. Hier geht es aber um ein (halb-)öffentliches Unternehmen, das eine Monopolstellung für den ÖPNV in Wien hat. Da gelten gänzlich andere Gesetze und deswegen wurden sie ja auch nach dem Kartellgesetz verurteilt.
In diesem Zusammenhang ist es für mich völlig einsichtig, dass ein Monopolunternehmen nicht nach Gutdünken eine Zeitung erlauben darf, eine andere aber nicht. Vor allem, wenn sie es nicht sachlich begründen können. Und genau darum ging es ja. Du weißt ja genauso gut wie ich, warum die Heute durfte und die Österreich nicht ;)
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Gegen "Österreich" ist "Heute" eine wissenschaftliche Abhandlung. Und wegen so eines Drecksblattls schneiden sie Bäume um...
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Da gelten gänzlich andere Gesetze und deswegen wurden sie ja auch nach dem Kartellgesetz verurteilt.
Gesetze sind unteilbar und gelten an sich für jeden gleichermaßen! Theoretisch zumindest. :-[
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Da gelten gänzlich andere Gesetze und deswegen wurden sie ja auch nach dem Kartellgesetz verurteilt.
Gesetze sind unteilbar und gelten an sich für jeden gleichermaßen!
Nein, jedes Gesetz hat ein Anwendungsgebiet, das es meist zu Beginn des Gesetzestexts definiert. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen, daher kann man Beispiele aus z.B. dem Strafrecht nicht einfach auf Unternehmen umlegen.
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Da gelten gänzlich andere Gesetze und deswegen wurden sie ja auch nach dem Kartellgesetz verurteilt.
Gesetze sind unteilbar und gelten an sich für jeden gleichermaßen! Theoretisch zumindest. :-[
Nein, in den Gesetzen selbst kann schon festgelegt werden für wen sie gelten.
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Aha, der Rewe-Konzern z.B. kann festlegen, welche Gratiszeitung in seinen Geschäften verteilt werden darf und welche nicht, die WiLi aber nicht? Komischerweise dürfen die WiLi aber bestimmen, wer Werbematerialien verteilen darf und wer nicht. Sie können auch bestimmten Leuten das Musizieren oder Verkaufen von Waren in ihren Anlagen erlauben, obwohl sie es in ihrer Hausordnung allgemein verbieten.
Rechtlich sind die WiLi außerdem kein öffentliches Unternehmen (wie etwa das Wasserwerk), sondern eine GesmbH&CoKG, wenn auch im Rahmen des Konzerns namens Wr.Stadtwerke-Holding zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Sie sind auch am Verkehrssektor keineswegs ein Monopolist, sondern lediglich, was Straßenbahn und U-Bahn betrifft, (derzeit) der einzige Anbieter am Wiener Markt.
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Rechtlich sind die WiLi außerdem kein öffentliches Unternehmen (wie etwa das Wasserwerk), sondern eine GesmbH&CoKG, wenn auch im Rahmen des Konzerns namens Wr.Stadtwerke-Holding zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Sie sind auch am Verkehrssektor keineswegs ein Monopolist, sondern lediglich, was Straßenbahn und U-Bahn betrifft, (derzeit) der einzige Anbieter am Wiener Markt.
Na dann beantrage die Kozession für eine Ubahnlinie in Wien - viel Glück
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Na dann beantrage die Kozession für eine Ubahnlinie in Wien - viel Glück
Wer würde das tun? Ist doch wirtschaftlicher Selbstmord! ;D
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Aha, der Rewe-Konzern z.B. kann festlegen, welche Gratiszeitung in seinen Geschäften verteilt werden darf und welche nicht, die WiLi aber nicht?
Rewe ist ja auch kein Monopolist :P
Wären sämtliche Lebensmittelgeschäfte in Wien von Rewe und sie würden nur die Österreich verkaufen, hätte die Heute genauso hervorragende Chancen, das rechtlich zu bekämpfen. Genau dafür gibt es das Kartellrecht. Unternehmen dürfen eben nicht alles, was du und ich dürfen.
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. . . . dass hier ein durch nichts (Sachliches) begründbares Monopol aufgebrochen wird!
Wieso? Darf ich als Firma (oder Privatmensch) nicht festlegen, wer was in meinen Häusern darf und wer nicht? Fällt doch irgendwie unter Hausrecht oder Hausordnung! ???
Wenn du Freund A erlaubst sein Klump auf deinem Grund zu lagern, kann Freund B daraus wohl keinen Rechtsanspruch auf Gleiches begründen!
Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine private oder öffentliche Einrichtung handelt.
Beispiel:
Ich darf jedem Menschen, der mir nicht passt, den Zutritt in meine Wohnung (egal ob als Eigentümer oder Mieter) verweigern.
Habe ich aber ein Restaurant, darf ich das nicht, denn ein Restaurant ist eine öffentliche Einrichtung. Ich darf zwar bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote aussprechen (z.B. wenn jemand in meinem Lokal randaliert, darf ich ihn rausschmeißen und ihm anschließend den Eintritt verwehren), aber ich darf nicht prophelaktisch bereits Leute vom Betreten meines Lokales ausschließen. Diesbezüglich gibt es ja immer wieder Anzeigen wegen Diskriminierung, weil bestimmte Lokale z.B. Schwarze von Haus aus nicht reinlassen, obwohl objektiv kein Grund dagegen bestünde.
Was Anderes ist es natürlich, wenn schon jemand beim Einlass so wirkt, als würde er Ärger machen, z.B. schon betrunken ist und bereits vor dem Lokal randaliert hat. Dann darf ich den Einlass schon verweigern.
Die Wiener Linien sind so eine öffentliche Einrichtung und müssen also allen Menschen die Benutzung zu gleichen Bedingungen ermöglichen (also nicht jemandem sagen, du darfst nicht mitfahren, weil ich mag deine Nase nicht) und somit mMn auch allen Firmen, die auf ihrem Betriebsgelände werben oder Zeitungen verteilen wollen, dies zu gleichen Bedingungen ermöglichen. Die Bedingungen kann man natürlich festlegen, beim Personenverkehr ist das der Fahrschein, beim Zeitungsverteilen halt eine Reinigungsgebühr oder Standaufstellgebühr, aber auch diese darf nicht für Firma X höher sein als für Firma Y.
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Na dann beantrage die Kozession für eine Ubahnlinie in Wien - viel Glück
Wer würde das tun? Ist doch wirtschaftlicher Selbstmord! ;D
Er übernimmt ja nur die das fahren aber nicht die Infrastruktur. Und das Trassengeld hat sicher noch 8) keiner festgelegt.
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Beispiel:
Ich darf jedem Menschen, der mir nicht passt, den Zutritt in meine Wohnung (egal ob als Eigentümer oder Mieter) verweigern.
Habe ich aber ein Restaurant, darf ich das nicht, denn ein Restaurant ist eine öffentliche Einrichtung. Ich darf zwar bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote aussprechen (z.B. wenn jemand in meinem Lokal randaliert, darf ich ihn rausschmeißen und ihm anschließend den Eintritt verwehren), aber ich darf nicht prophelaktisch bereits Leute vom Betreten meines Lokales ausschließen. Diesbezüglich gibt es ja immer wieder Anzeigen wegen Diskriminierung, weil bestimmte Lokale z.B. Schwarze von Haus aus nicht reinlassen, obwohl objektiv kein Grund dagegen bestünde.
Was Anderes ist es natürlich, wenn schon jemand beim Einlass so wirkt, als würde er Ärger machen, z.B. schon betrunken ist und bereits vor dem Lokal randaliert hat. Dann darf ich den Einlass schon verweigern.
Schlechtes Beispiel, weil es so nicht stimmt. Als Restaurantbesitzer habe ich (im Gegensatz zu öffentlichen Verkehrsmittel) keinen Kontrahierungszwang, d.h. ich kann jedem ohne Grund den Einlass verweigern. Ich kann auch schwarzhäutigen den Einlass verweigern, nur wenn ich z.B. sage: "Neger kommen bei mir nicht rein", dann diskriminiere ich diese(n) und kann nach den Einführungsgesetzen zum Verwaltungsgesetz (gleicher Paragraph wie das Schwarzfahren) verurteilt werden und kann auch zu einer Strafzahlung an den Diskriminierten verurteilt werden.
So viel ich weiß, gilt Gleiches an sich auch für den Lebensmittelhandel, nur muss die nötige Grundversorgung für den Betroffenen sicher gestellt sein, d.h. wenn das der einzige Greißler im Ort ist, dann muss er ihm verkaufen, kann dies dann aber auf notwendige Lebensmittel einschränken und ihm z.B. den Verkauf von Getränken verweigern (Wasser aus der Leitung reicht aus für die Grundbedürfnisse).
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Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
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Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.
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Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.
Die haben aber auch keinen Kontrahierungszwang, die können sich die Kunden durchaus aussuchen, er darf nur nicht sagen: Keine Neger, keine Buddhisten und keine Ungarn.
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Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.
Das ist klar. Ich bezog mich natürlich nur auf Privatgrund, der keiner gewerblichen Nutzung unterliegt.
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Die Entscheidung des OLG Wien als Kartellgericht 1. Instanz wird lt. Medienberichten von den WL angefochten. Daher nix ist fix. Aber: Kann ich als marktbeherrschendes Unternehmen sagen, ich nehme nur diese Zeitung oder andere auch. Z.B. Eine einzige Fluglinie fliegt von Wien nach Salzburg und verteilt im Flieger nur kostenlose Exemplare der Zeitung X od. Y., die anderen aber nicht. Darum geht der Streit.
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Marktbeherrschend heißt für mich, dass Konsumenten keine andere Wahl oder Konkurrenten keine Chance haben. Marktbeherrschend sind die Wiener Linien in Sachen ÖV und nicht am Zeitungssektor. Und ÖSTERREICH hat sehr wohl Alternativen, seine Gratisblätter an den Leser zu bringen, Wien besteht ja nicht nur aus U-Bahn-Stationen. Daher glaube ich, dass der Einspruch sehr wohl Chancen hat durchzugehen.
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Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
Bitte zitiere sinnerhaltend, und verwechsle nicht ein illustratives Beispiel mit dem eigentlichen Diskussionsgegenstand. Ich bezog mich mit meiner Antwort auf marktbeherrschende Unternehmen ("Monopolist"), nicht auf Schrebergartensiedlungen. Da stimmt das "bestimmst alleine du" eben nicht mehr — Monopolisten unterliegen speziellen Auflagen aus dem Kartellgesetz.
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Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.
Das ist klar. Ich bezog mich natürlich nur auf Privatgrund, der keiner gewerblichen Nutzung unterliegt.
Das ist wiederum so nicht richtig. Grundsätzlich darf sich ein Unternehmer sehr wohl aussuchen, mit wem er Geschäfte macht. Das hat nichts damit zu tun, ob Platz frei ist oder nicht. Dem Kontrahierungszwang unterliegen nur bestimmte Versorgungsbetriebe: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991329.html (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991329.html)
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Bitte zitiere sinnerhaltend, und verwechsle nicht ein illustratives Beispiel mit dem eigentlichen Diskussionsgegenstand. Ich bezog mich mit meiner Antwort auf marktbeherrschende Unternehmen ("Monopolist"), nicht auf Schrebergartensiedlungen. Da stimmt das "bestimmst alleine du" eben nicht mehr — Monopolisten unterliegen speziellen Auflagen aus dem Kartellgesetz.
Abgesehen davon, dass ich an meinem Zitat nichts erkennen kann, das nicht sinnerhaltend wäre, bezog ich mich auf deine Antwort auf das Zitat:
Wenn du Freund A erlaubst sein Klump auf deinem Grund zu lagern, kann Freund B daraus wohl keinen Rechtsanspruch auf Gleiches begründen!
Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Hier schreibst du mit keinem Wort, dass du dich auf "markbeherrschende Unternehmen" beziehst, sondern du gibst Antwort auf ein konkretes ("illustratives") Beispiel, bei dem es um Grundbesitz geht, der ja wohl kaum ein Monopol darstellt. Und daher stimmt deine Antwort in Bezug auf eben dieses Beispiel nicht: niemand kann mich zwingen, Freund B zu gestatten, Klump auf meinem Grund zu lagern, nur weil ich es Freund A gestatte. Dass es Fälle gibt, wo dies anders ist, habe ich ja nicht bestritten, nur hier ist es eben nicht so.
PS: Bitte versuche, Doppelpostings zu vermeiden.
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Also für mich persönlich macht es ja jetzt nicht so den riesen Unterschied, ob die Gratis-"Österreich" direkt neben den "Heute"-Ständern in der U-Bahn-Station unten stehen würden oder eben oben, direkt vor den Eingängen zur Station, wie es ja immer schon war. Denn ich komme sowieso am "Österreich"-Ständer genauso vorbei wie (ein paar Sekunden später ;) ) am "Heute" - Ständer, wenn ich zur U-Bahn gehe. Eigentlich hat die Position bei den Eingängen sogar eventuell den potenziellen Vorteil, dass auch Nicht-U-Bahn-Fahrgäste im Vorbeigehen eine Gratis "Österreich" mitnehmen. (Dass jemand dazu extra die Rolltreppe hinunterfährt, nur um sich auch die "Heute" zu holen, halte ich hingegen für unwahrscheinlich ;D )
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(Dass jemand dazu extra die Rolltreppe hinunterfährt, nur um sich auch die "Heute" zu holen, halte ich hingegen für unwahrscheinlich ;D )
... und dabei sogar eine Strafe wegen Schwarzfahren riskiert :)
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(Dass jemand dazu extra die Rolltreppe hinunterfährt, nur um sich auch die "Heute" zu holen, halte ich hingegen für unwahrscheinlich ;D )
... und dabei sogar eine Strafe wegen Schwarzfahren riskiert :)
Wegen dem Zeitungsholen riskiert niemand eine Strafe, weil ALLE Zeitungsständer ausserhalb der Bahnsteigsperre stehen.
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Abgesehen davon: Wenn einer nur wegen dem Heute oder Österreich in die U-Bahnstation runtergeht, hat er sich die Strafe wegen Schwarzfahrens noch mehr verdient als ein Schwarzfahrer. >:D 8)
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Beispiel Taubstummengasse U1 (Ri Nord): Dort steht im Untergeschoß der Ständer Heute und daneben der Augustin-Verkäufer (außerhalb der Sperre). Ich habe etliche Leute beobachtet, die mit einem Packen Heute- Zeitungen weggegangen sind (ev. um sie beim nächsten Wirten abzuladen?) Das Problem ist, sollen das die WL fördern (politisch gewollt? ) oder nicht. Mir reichen jetzt schon die herumliegenden Gratiszeitungen in der UBahn. Und der Besitzstand der WL dürfte ja nicht erst ab Sperre bestehen, sondern ab Abgang von der Straße. Daher mein Wunsch: Alle Zeitungen und Verteiler raus auf die Straße.
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Müssen eigentlich die Angestellten der Trafik am U4-Bahnsteig Landstraße einen gültigen Fahrausweis haben oder gibt es da eine eigene Legitimation, die sie zum Betreten des Bahnsteigs berechtigt?
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Da bin ich ganz bei Dir. Verkaufsstätten innerhalb der Sperre (s.auch Ströck Schottenring U4) schaden a la long den WL, weil sich die Leute gewöhnen, auch ohne Fahrausweis die Sperren zu durchgehen und diese Geschäfte zu benützen (weils halt z.B. beim Ströck im Ringturm das Lieblingsweckerl nicht mehr gibt, aber unten schon). Irgendwann wird es zur Gewohnheit, im Sperrgebiet einzukaufen und die Leute regen sich dann auf, wenn sie kontrolliert werden. Die Trafik Landstraße gibts schon seit dem Bau des Mittelbahnsteiges, ev. haben die einen Uraltvertrag?
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Die Bahnsteigkontrollen sind sowieso rechtlich nicht gedeckt, ergo ist das völlig egal. Abgesehen davon: Wer geht bitte auf den U4-Bahnsteig runter, wenn er die U-Bahn nicht benützen will. Es ist ja nicht so, daß oben keine Trafik in der Nähe wäre.
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Die Bahnsteigkontrollen sind sowieso rechtlich nicht gedeckt, ergo ist das völlig egal. Abgesehen davon: Wer geht bitte auf den U4-Bahnsteig runter, wenn er die U-Bahn nicht benützen will. Es ist ja nicht so, daß oben keine Trafik in der Nähe wäre.
Da gehts mMn weniger um Kunden, sondern um die Angestellten. Muss ich, um den Arbeitsplatz anzunehmen, eine Jahreskarte haben? Muss mir der Dienstgeber die Jahreskarte bezahlen?
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Die Bahnsteigkontrollen sind sowieso rechtlich nicht gedeckt,
Doch, nur die Einhebung des erhöhten Fahrpreises nicht. C:-)
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Müssen eigentlich die Angestellten der Trafik am U4-Bahnsteig Landstraße einen gültigen Fahrausweis haben oder gibt es da eine eigene Legitimation, die sie zum Betreten des Bahnsteigs berechtigt?
Die müssten so wie die privaten Reinigungskräfte einen Bahnbetretungsausweis bekommen, wo genau definiert ist, welche Bereiche sie ohne gültigen Fahrausweis betreten dürfen.
@Linie 41: der Rechtsstreit ist noch nicht ausgefochten. Zumindest derzeit brauchst du einen gültigen Fahrausweis, um die Bahnsteigsperren durchschreiten zu dürfen. Ansosnten ist ein Fahrschein PLUS das zusätzliche Beförderungsentgelt fällig.
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Und genau das "Plus" stimmt nicht, da keine Beförderungsleistung in Anspruch genommen wurde und diese auch nicht nachgewiesen werden kann.
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In der Station Westbahnhof muss man sogar die Sperren durchschreiten um zu WiLi-Information zur kommen (und zu den Geschäften)! Oder halt einen ziemlichen Umweg auf sich nehmen.
Da riskiert man sogar eine Strafe, nur weil man sich eine Information oder ein Ding aus dem WiLi-Shop holen wollte oder einen Fehldruck aus dem Fahrscheinautomaten in der Halle urgiert hat! >:D
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@Linie 41: der Rechtsstreit ist noch nicht ausgefochten. Zumindest derzeit brauchst du einen gültigen Fahrausweis, um die Bahnsteigsperren durchschreiten zu dürfen. Ansosnten ist ein Fahrschein PLUS das zusätzliche Beförderungsentgelt fällig.
Hoffentlich verlieren sie, dann ist endlich die Wegelagerei bei den U-Bahn-Aus- und Eingängen Geschichte, wegen der man trotz gültigem Fahrschein minutenlang herumwarten muss - gerade in der HVZ staut es sich bei solchen Bequemlichkeitskontrollen (also bequem für die WL, war gemeint) öfters enorm.
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Ich habe selbst mitten in der HVZ nie länger als ein paar Sekunden gewartet. :)
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Ich habe selbst mitten in der HVZ nie länger als ein paar Sekunden gewartet. :)
Lang haben bei nur die warten müssen, die ihre Karte nicht gleich gefunden hatten, oder gar keine hatten >:D >:D >:D >:D
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Und genau das "Plus" stimmt nicht, da keine Beförderungsleistung in Anspruch genommen wurde und diese auch nicht nachgewiesen werden kann.
Nicht dass ich keine Jahreskarte hätte, aber wenn ich das gerade Richtig verstehe habe ich in einem Rechtsstreit die faktische Aussicht auf Erfolg, wenn ich sage, dass ich gar nicht mit der U-Bahn gefahren bin?
Nachweisbar ist es auch nicht da wegen Datenschutz die Aufnahmen in der Station nach 48h ins Datennirvana verschickt werden (sollten).
Das ist sogar noch einfacher als Mr. "Ich hab mein Ticket verloren" (Der ja Erstinstanzlich auch recht bekommen hat) ;D