Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Rätsel => Gelöst => Thema gestartet von: 95B am 19. Juni 2014, 19:52:18
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Wo ist der Fehler? Und warum ist es doch kein Fehler? :D
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Hinweis: Dass hier normalerweise kein 25er fährt, ist nicht die Lösung. Das Bild hätte mit einem 26er oder auch ganz ohne Straßenbahn denselben Ratewert. :)
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Also ich würde sagen, der Fehler ist, dass du im unteren Bereich des Bildes irgendwas Merkwürdiges aufgeführt hast.
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Also ich würde sagen, der Fehler ist, dass du im unteren Bereich des Bildes irgendwas Merkwürdiges aufgeführt hast.
Das ist ein Fehler, aber nicht der gesuchte, deshalb habe ich diesen Bereich weggeschnitten.
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Die Polizei ist nicht bei der Erdogan Veranstaltung bzw. bei der Gegendemo? >:D >:D
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Am Vorsignal leuchten (mindestens) die Lampen links oben, mitte und unten.
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Am Vorsignal leuchten (mindestens) die Lampen links oben, mitte und unten.
Und das ist kein Fehler, sondern ist das Vorsignal für den Autobus, der an der Kreuzung nach links abbiegt.
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Und das ist kein Fehler, sondern ist das Vorsignal für den Autobus, der an der Kreuzung nach links abbiegt.
95B meinte ja einen Fehler, der keiner ist.
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Am Vorsignal leuchten (mindestens) die Lampen links oben, mitte und unten.
Korrekt, du hast den Fehler gefunden. Allerdings frage ich mich, warum man den Autobus nach links mit dem Straßenbahnsignal abbiegen lässt, dem Autobus nach rechts aber ein eigenes Bussignal spendiert.
Aus Sicht des Straßenbahnfahrers ist das Signal jedoch rein nach der Signalvorschrift ungültig, da es ein Signalbild zeigt, das an dieser Stelle nicht erwartet werden kann (oder wurde der 24A schon auf Straßenbahn umgestellt?). Und was ich auch nicht überprüft habe, ist, ob das Signal "frei nach links und in die Gerade" auch dann zeigt, wenn die Gegenrichtung "frei in die Gerade" hat. Das wäre dann nämlich trotz blechernen Permissivsignal in höchstem Maß bedenklich, wenngleich schon die jetzige Konstellation rechtlich mehr als nur grau ist.
Das Rätsel ist somit gelöst. Wenn über diese Signalanlage noch weiter diskutiert wird, rege ich eine Verschiebung ins Technikboard samt Änderung des Threadtitels in "Funktionsweise Signalanlage Kagraner Platz/Zillingergasse/Forstnergasse" an.
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Woher weiß ein Busfahrer eigentlich, ob er sich an ein Straßenbahnsignal oder die Ampel halten soll?
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Woher weiß ein Busfahrer eigentlich, ob er sich an ein Straßenbahnsignal oder die Ampel halten soll?
Prinzipiell wird das wohl mittels Dienstauftrag geregelt werden (da haben wir wieder das altbekannte Problem, dass sich die WL gern mittels Dienstauftrag über bestehende Vorschriften hinwegsetzen) – oder auch nicht, wenn ich beispielsweise an die Ustrab-Rampe Südtiroler Platz denke, wo ich schon mehrfach beobachten konnte, dass die von schräg rechts (sprich: vom Bereich des Gleiskörpers der Linie O) kommenden Busse bei gesperrtem Straßenbahnsignal seelenruhig in die Kreuzung einfahren, obwohl das Straßenbahnsignal aus der Ustrab kommend frei zeigt. Wäre es ungeregelt, würde die Straßenbahn klarerweise Nachrang haben, da sie den eigenen Bahnkörper verlässt.
Dass sich Buslinien mehrfach im Graubereich bewegen, ist nichts Neues. Beispiel Nordbahnstraße/Mühlfeldgasse: Der 5B kommt am Gleiskörper der Linie 5 daher und biegt bei Grün (und gleichzeitig frei nach links zeigendem Straßenbahnsignal) links in die Mühlfeldgasse ab. Da aber logischerweise der IV zur selben Zeit dasselbe Grün hat, kommt hier der Bus auf Kollisionskurs. Meiner Meinung nach dürfte der Bus dort gar nicht fahren (er überfährt nämlich auch eine Sperrfläche), sondern müsste sich schon vorher in die Linksabbiegespur einordnen.
Ganz, ganz dunkelgrau sind auch die Nachtbusse am Ring. Wenn die dort fahren dürfen (es ist nichts als Busspur markiert), müsste mir das mit dem Auto auch gestattet sein.
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Ich bin dank U-Bahn schon ewig nicht mehr mit den Ring-Nachtbussen gefahren, aber fahren die abseits der Haltestellenbereiche nicht eh immer auf der rechten Fahrspur?
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Ich bin dank U-Bahn schon ewig nicht mehr mit den Ring-Nachtbussen gefahren, aber fahren die abseits der Haltestellenbereiche nicht eh immer auf der rechten Fahrspur?
Das ist von Lenker zu Lenker unterschiedlich – je nachdem, ob sie den Fahrgästen zumuten wollen, auf den windschiefen Großflächenplatten durchgerüttelt zu werden (aber das ist wiederum eine andere Geschichte). Wenn sie zwischen den Haltestellen auf dem ersten Fahrstreifen fahren, überfahren sie auf jeden Fall bei der Zufahrt zur Haltestelle eine Sperrlinie.
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Ganz, ganz dunkelgrau sind auch die Nachtbusse am Ring. Wenn die dort fahren dürfen (es ist nichts als Busspur markiert), müsste mir das mit dem Auto auch gestattet sein.
Man könnte den Nachtverkehr am Ring mit Straßenbahnen abwickeln und die Busse dann als SEV deklarieren ;D
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Ganz, ganz dunkelgrau sind auch die Nachtbusse am Ring. Wenn die dort fahren dürfen (es ist nichts als Busspur markiert), müsste mir das mit dem Auto auch gestattet sein.
Man könnte den Nachtverkehr am Ring mit Straßenbahnen abwickeln und die Busse dann als SEV deklarieren ;D
Ja und dann? Dürfen SEVs auf Gleisen fahren, auf denen normale Linienbusse es nicht dürfen? ???
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Allerdings frage ich mich, warum man den Autobus nach links mit dem Straßenbahnsignal abbiegen lässt, dem Autobus nach rechts aber ein eigenes Bussignal spendiert.
Die ganze Anlage ist aus rechtlicher Sicht reiner Murks (wie so vieles!). Spannend wird, wer nach dem ersten Unfall dort das meiste Schmalz kriegt. Der Planer und Errichter der Anlage? Die WiLi als Betreiber? Die genehmigenden MA-Beamten? ???
Vermutlich wird man natürlich versuchen, alles aufs Fahrpersonal abzuwälzen. Hier wäre im Fall des Falles jeder Fahrer/Lenker gut beraten, sich genau zu informieren und sich unbedingt einen eigenen Anwalt zu nehmen und sich nicht vom Betrieb vertreten zu lassen!
Aus Sicht des Straßenbahnfahrers ist das Signal jedoch rein nach der Signalvorschrift ungültig, da es ein Signalbild zeigt, das an dieser Stelle nicht erwartet werden kann (oder wurde der 24A schon auf Straßenbahn umgestellt?)
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Ungültig ist es als (Vor-)Signal nicht, allerdings ist die Konstellation dort in ihrer Gesamtheit mehr als "ungültig"!
Und was ich auch nicht überprüft habe, ist, ob das Signal "frei nach links und in die Gerade" auch dann zeigt, wenn die Gegenrichtung "frei in die Gerade" hat.
Sicher sogar, die idente Lösung hat es ja seinerzeit am Gürtel/Argentinierstraße für den 69A gegeben. War auch nicht ganz rechtskonform und wurde halt per Dienstauftrag geregelt - passiert ist nie was.
Das wäre dann nämlich trotz blechernen Permissivsignal in höchstem Maß bedenklich . . . .
Permissivsignale aus Blech gibt es (für die Straßenbahn) sowieso nicht. Und für den Bus auf der allgemeinen Fahrbahn gibt es auch keine, oder hat die schon wer in der StVO gefunden? Lässt der Straßenbahnbetrieb allerdings Busse auf (s)einem selbständigen Gleiskörper oder eigenem Bahnkörper fahren, kann er den Bussen natürlich hinhängen was immer er für richtig erachtet. Dem Busbetreiber muss er allerdings mitteilen, welche Kriterien für das Befahren gelten. Nur die Ausfahrt in den allgemeinen Verkehr (bzw. dessen Querung) muss sich wieder ausschließlich an den Vorschriften der StVO orientieren.
Dürfen SEVs auf Gleisen fahren, auf denen normale Linienbusse es nicht dürfen? ???
Ja, wenn es der Straßenbahnbetrieb erlaubt/anordnet und seitens der StVO nichts dagegen spricht (Sperrflächen, Sperrlinien, Schwellen etc.). Schienenersatzverkehr ist nicht an die Bedingungen einer Linienbus-Kozesson gebunden, allerdings zu 100 Prozent an die StVO und das KFG. C:-)
Woher weiß ein Busfahrer eigentlich, ob er sich an ein Straßenbahnsignal oder die Ampel halten soll?
Prinzipiell wird das wohl mittels Dienstauftrag geregelt werden (da haben wir wieder das altbekannte Problem, dass sich die WL gern mittels Dienstauftrag über bestehende Vorschriften hinwegsetzen) . . . .
So ist es. Obwohl das eigentlich die Buslenker nicht davon befreit, die StVO etc. einzuhalten. Schließlich sind sie Führerscheinbesitzer und nicht unmündige Kinder, die machen, was die Mutti für gut heißt!
. . . . wenn ich beispielsweise an die Ustrab-Rampe Südtiroler Platz denke, wo ich schon mehrfach beobachten konnte, dass die von schräg rechts (sprich: vom Bereich des Gleiskörpers der Linie O) kommenden Busse bei gesperrtem Straßenbahnsignal seelenruhig in die Kreuzung einfahren, obwohl das Straßenbahnsignal aus der Ustrab kommend frei zeigt.
Was spricht da allgemeinrechtlich dagegen, wenn er dabei keine Straßenbahn behindert oder gefährdet? Er verstößt dann nur gegen eine betriebliche Anordnung, was nur vom Dienstgeber geahndet werden kann (interne Strafmaßnahme, Entlassung . . . . ).
Wäre es ungeregelt, würde die Straßenbahn klarerweise Nachrang haben, da sie den eigenen Bahnkörper verlässt.
Das glaube ich nicht, Tim! ;)
Der Bus benützt den Bahnkörper, Rest siehe oben!
Dass sich Buslinien mehrfach im Graubereich bewegen, ist nichts Neues.
Wie wahr! Aber was willst du machen? Den Buslenkern ist es fast durchgehend wurscht, ihre Verteter und der Dienstgeber finden das alles supersauber und Polizei und Stadt Wien sichern zu, dass sie das tolerieren (was von den WiLi dann gern als per "Bescheid" erstelltem Freibrief für eigenmächtige Regelungen interpretiert bzw. dargestellt wird). Was die Gerichte dann jeweils sagen, ist eine andere Geschichte, wobei nicht auzuschließen ist, dass so mancher Richter durchaus die "Privatregelungen" im Rahmen seiner Ermessensfreiheit zur Grundlage seines Urteiles macht. Im Leben ist eben alles Sache des Glücks oder des Pechs, je nachdem, auf welcher Seite man grad steht.
Ganz, ganz dunkelgrau sind auch die Nachtbusse am Ring. Wenn die dort fahren dürfen (es ist nichts als Busspur markiert), müsste mir das mit dem Auto auch gestattet sein.
Darfst du eh, wenn du dabei keine Sperrlinie überfährst und keine Straßenbahn behinderst! Ein per Sperrlinie abmarkiertes Gleis, straßenbündig in der allgemeinen Fahrbahn, ist nichts anderes als ein weiterer Fahrstreifen. Man darf halt nicht auf diesen wechseln, solange die Sperrline dagegen spricht. Anders ist es, wenn auf dem Gleiskörper eine Sperrfläche markiert ist, aber das war hier nicht die Frage und die Bedeutung einer (sichtbaren!) Sperrfläche sollte eh klar sein. ;)
Wenn irgendwo auf der Straße "BUS" markiert wird, ist das noch lange keine Busspur*, sondern nur eine allgemeine Information! Die Buspur/Busstraße wird durch die entsprechenden Verkehrszeichen angezeigt, eine Bodenmarkierung kann dort als Ergänzung dienen, muss aber nicht sein!
*) z.B. Breitenfurter Straße
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[...] Ustrab-Rampe Südtiroler Platz [...]
Wäre es ungeregelt, würde die Straßenbahn klarerweise Nachrang haben, da sie den eigenen Bahnkörper verlässt.
Das glaube ich nicht, Tim! ;)
Der Bus benützt den Bahnkörper, Rest siehe oben!
Ist logisch.
Da der Bus kein Schienenfahrzeug ist, fällt er auch nicht unter die Vorrangregeln, die Schienenfahrzeuge untereinander haben.
Aber 95B hätte recht, wenn es ein O-Wagen wäre. ;)
Der O-Wagen FR Praterstern hätte Vorrang gegenüber dem aus der Ustrab kommenden 18er, da Letzterer den eigenen Bahnkörper verlässt.
Unsinningerweise hängen genau an dieser Stelle auch die Erinnerungssignale "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen". ::)
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Unsinningerweise hängen genau an dieser Stelle auch die Erinnerungssignale "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen". ::)
Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.
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Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.
Wieso?
Beim O-Wagen hängt "I" und bei der 18er-Ausfahrt "II". Das ist doch redundant. Das ist ja keine "Ausnahme der Vorrangbestimmungen". ???
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Im Prinzip sind die Dinger überall redundant, weil man die normalen Vorrangregeln immer in irgendeiner Weise anwenden kann. Sieh sie als komfortable Ergänzung zur flüssigeren Abwicklung des Fahrbetriebs.
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Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.
Wieso?
Beim O-Wagen hängt "I" und bei der 18er-Ausfahrt "II". Das ist doch redundant. Das ist ja keine "Ausnahme der Vorrangbestimmungen". ???
Und dann sollte eigentlich bei der Verzweigungsweiche auch noch ein "I" hängen. Und damit hast du die Ausnahme der Vorrangsbestimmungen. Aber schlagen werden diese Signale ja sowieso nur, bei Ausfall der Lichtsignalanlage
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Der O-Wagen FR Praterstern hätte Vorrang gegenüber dem aus der Ustrab kommenden 18er, da Letzterer den eigenen Bahnkörper verlässt.
Gäbe es dort keine Strab-Lichtsignale, hätte der O-Wagen (Richtung Praterstern) als Rechtskommender sowieso Vorrang gegenüber der Ustrab-Ausfahrt (§ 63. DV-Strab). Der O-Wagen kommt dort übrigens auch von einem eigenen Bahnkörper, den der Bus mitbenützen darf.
Gar nicht unsinnigerweise, denn die sind genau für solche Anwendungsfälle gedacht.
Wieso?
Beim O-Wagen hängt "I" und bei der 18er-Ausfahrt "II". Das ist doch redundant. Das ist ja keine "Ausnahme der Vorrangbestimmungen". ???
Und dann sollte eigentlich bei der Verzweigungsweiche auch noch ein "I" hängen. Und damit hast du die Ausnahme der Vorrangsbestimmungen. Aber schlagen werden diese Signale ja sowieso nur, bei Ausfall der Lichtsignalanlage
An signalgeregelten Orten sind solche Ausnahmeregelungen sinnlos. Bei Ausfall der Lichtsignale müss(t)en sowieso alle Züge vor dem Signalstandort anhalten und damit wird diese Vorrangregelung hinfällig. Dass es in Wien, "obrigkeitlich" gedeckt, üblich ist bei Signalausfall/-abschaltung einfach so zu tun, als ob die Lichtsignale gar nicht da wären, ist eine andere Geschichte.
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An signalgeregelten Orten sind solche Ausnahmeregelungen sinnlos. Bei Ausfall der Lichtsignale müss(t)en sowieso alle Züge vor dem Signalstandort anhalten und damit wird diese Vorrangregelung hinfällig. Dass es in Wien, "obrigkeitlich" gedeckt, üblich ist bei Signalausfall/-abschaltung einfach so zu tun, als ob die Lichtsignale gar nicht da wären, ist eine andere Geschichte.
Also wieso ich an einer übersichtlichen Kreuzung anhalten muss, nur weil die Lichtsignalanlage ausgefallen ist, ist mir neu. Das musst du genauer erklären.
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Also wieso ich an einer übersichtlichen Kreuzung anhalten muss, nur weil die Lichtsignalanlage ausgefallen ist, ist mir neu. Das musst du genauer erklären.
Weil ein ausgefallenes Signal als "Halt" gilt.
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An Signalbildern an Strab-VLSA gibt es nur:
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ALLGEMEINES
Die Signale in dieser Signalvorschrift dienen der eindeutigen Verständigung im Straßenbahnbetrieb. Jedem
Signal ist eine festgelegte Bedeutung zugeordnet.
Signale müssen genau beachtet und, wenn sie einen Auftrag bedeuten, unverzüglich befolgt werden.
Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über die Bedeutung eines Signales,
so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig
zu handeln.
Der Missbrauch von Signalmitteln oder die missbräuchliche Signalgebung sowie die Verwendung oder Be-
folgung anderer als der vorgeschriebenen Signale ist verboten.
Die betriebliche Auswirkung der Signale auf den Fahrbetrieb sowie das Verhalten bei Signalstörungen ist in
den diesbezüglichen Bestimmungen der „DV-STRAB“ (+Anhänge), im „Lernbehelf für Straßenbahnfahrer“
und in den Bedienungsanleitungen für die Unterpflasterstrecke bzw. Schnellstraßenbahnstrecke genau an-
geführt.
§ 61. Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln), Straßenbahn-Verkehrslichtsignale und Signale
1. Ist eine Kreuzung nur durch Verkehrsampeln geregelt, sind diese zu befolgen.
Sind an Kreuzungen Verkehrsampeln und Straßenbahn-Verkehrslichtsignale vorhanden, sind nur die
Straßenbahn-Verkehrslichtsignale zu befolgen.
2. Sind Verkehrsampeln, Straßenbahn-Verkehrslichtsignale oder Signale im Sinne der Signalvorschrift
bzw. -ordnung nicht eindeutig zu erkennen, ist zur einwandfreien Feststellung ihrer Bedeutung mit ver-
minderter Geschwindigkeit heranzufahren. Im Zweifelsfalle ist jene Bedeutung anzunehmen, die die
größere Sicherheit gewährleistet.
Und schließlich, noch wichtiger, weil Gesetz:
§ 54. Signale
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die
Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt. Dies gilt nicht bei eingleisigen Streckenabschnitten, die im Zweirichtungsbetrieb befahren
werden; die Vorbeifahrt ist dort nur auf besondere Anordnung erlaubt.
(17) Signale, die betrieblich keine Bedeutung haben sollen, sind zu beseitigen oder zu verdecken oder durch das Sondersignal So 7 zu
kennzeichnen.
Jeder möge seine Schlüsse selber ziehen. C:-)
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Interpretation läßt das eigentlich keine zu.
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Interpretation läßt das eigentlich keine zu.
Sag das dem Schulbüro! ;D
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Und schließlich, noch wichtiger, weil Gesetz:
§ 54. Signale
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die
Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt. Dies gilt nicht bei eingleisigen Streckenabschnitten, die im Zweirichtungsbetrieb befahren
werden; die Vorbeifahrt ist dort nur auf besondere Anordnung erlaubt.
Jeder möge seine Schlüsse selber ziehen. C:-)
Siehst du und da zietierst du 2 Punkte, die du mMn nicht in einen Zusammenhang stellen kannst.
zu 4) Es stimmt. ist das Signal ausgefallen oder man kann es nicht eindeutig erkennen, dann muss man grundsätzlich das schlechtestes Signalbild für mich annehmen. Wenn ich jedoch schon aus der Ferner erkennen kann, dass KEINE anderen Fahrzeuge sich der Kreuzung näheren, dann brauche ich NICHT stehen bleiben.
zu 15) hier schaut es anders aus. Hier ist das Signal für mich eine Stopptafel. Hier muss ich zuerst die Vbi anfunken und mir eine Erlaubnis zum überfahren des Signales einholen. Aber auch dann darf ich den Kreuzungsbereich nur dann befahren, wenn ich selber der Meinung bin, dass ich dies gefahrlos durchführen kann.
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Deine Interpretation ist für mich nicht nachvollziehbar.
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.
Die Bedeutung, die die größere Sicherheit gewährleistet, kann nur eine sein, die keinen Fahrtbegriff zeigt, also Halt. Und dann kommt
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt.
Also: Ausgefallenes Signal = Halt = Anhalten. Wenn offensichtlich eine Störung vorliegt: unter Beachtung der Verkehrslage weiterfahren. Von Zentrale anfunken steht da nix.
Apropos Signalstörung: Beim Nachrücksignal auf der Ustrab-Rampe Südtiroler Platz Richtung Eichenstraße ist ein grünes Lamperl kaputt, daher kann derzeit dieses ungewohnte Signalbild bewundert werden:
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Deine Interpretation ist für mich nicht nachvollziehbar.
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.
Die Bedeutung, die die größere Sicherheit gewährleistet, kann nur eine sein, die keinen Fahrtbegriff zeigt, also Halt. Und dann kommt
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt.
Also: Ausgefallenes Signal = Halt = Anhalten. Wenn offensichtlich eine Störung vorliegt: unter Beachtung der Verkehrslage weiterfahren. Von Zentrale anfunken steht da nix.
Nur musst du mir recht geben, dass es nur steht, dass man die größte Sicherheit annehmen muss, nicht jedoch, dass man unbedingt stehen bleiben muss und dass dann Absatz 15 in Kraft tritt.
Und was hier nicht noch nicht zur Sprache gekommen ist, handelt sich bei der Annahme darum, das nur mein Signal ausgefallen oder unkenntlich ist, oder ob die ganze Anlage finster ist.
Ist mein Signal schadhaft und alle anderen funktionieren, dann greift selbstverständlich der Absatz 15. Ist jedoch die ganze Anlage schadhaft, dann muss man sich zwar vergewissern, das ein gefahrloses überqueren der Kreuzung möglich ist, wenn man diese auch im fahren erkennt, so muss man nicht stehen bleiben, sofern dann Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.
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Nur musst du mir recht geben, dass es nur steht, dass man die größte Sicherheit annehmen muss, nicht jedoch, dass man unbedingt stehen bleiben muss und dass dann Absatz 15 in Kraft tritt.
Die betreffenden Signale können verschiedene Signalbegriffe zeigen, die für den jeweiligen Zug jedoch nur zwei unterschiedliche Aussagen zulassen: Ich darf fahren/ich darf nicht fahren. Die größere Sicherheit haben daher nur jene Signalbegriffe, die mir "ich darf nicht fahren" zeigen. Und wenn ich nicht fahren darf, muss ich anhalten.
Und was hier nicht noch nicht zur Sprache gekommen ist, handelt sich bei der Annahme darum, das nur mein Signal ausgefallen oder unkenntlich ist, oder ob die ganze Anlage finster ist.
Das Gesetz macht diesbezüglich keinen Unterschied.
Ist mein Signal schadhaft und alle anderen funktionieren, dann greift selbstverständlich der Absatz 15. Ist jedoch die ganze Anlage schadhaft, dann muss man sich zwar vergewissern, das ein gefahrloses überqueren der Kreuzung möglich ist, wenn man diese auch im fahren erkennt, so muss man nicht stehen bleiben, sofern dann Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.
So wird es natürlich in der Praxis gemacht (und so würde ich es auch machen). Aber die Theorie (und um die geht es ja in dieser akademischen Diskussion) sagt etwas anderes! ;)
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Das Fahren nur über Auftrag bei Signalausfall in Abs. 15 bezieht sich auf durch Fahrsignale geregelte eingleisige Abschnitte, welche im Gegenverkehr befahren werden.
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So wird es natürlich in der Praxis gemacht (und so würde ich es auch machen). Aber die Theorie (und um die geht es ja in dieser akademischen Diskussion) sagt etwas anderes! ;)
Obwohl, ganz ungefährlich ist so ein Verhalten nicht (wenn auch eingerissen und üblich).
In der StVO heißt es:
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme;
dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der
Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen . . . .
Für Strecken, wo die Straßenbahn auf einem straßenbündigen Gleiskörper fährt, also Straßenbenützer ist, fallen die sich auf Signale beziehenden Bestimmungen der StrabVO (aber auch DV-Strab und Signalvorschrift) auch unter die genannten "für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften"! Ein allfälliger Unfallgegner müsste natürlich vor Gericht glaubhaft argumentieren können, dass er von diesen Bestimmungen schon vor dem Unfall einschlägig Kenntnis hatte, was zumindest für die öffentlich einsehbare StrabVO kein größeres Problem sein sollte. Somit könnte er sich auf den Vertrauensgrundsatz berufen und dem Straßenbahnfahrer das alleinige Verschulden anlasten. Selbst bei selbständigen Gleiskörpern oder eigenen Bahnkörpern, wofür die Querung (auch) die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen der EKV zum Tragen kommen, könnte die haltlose Signalüberfahrung zum Teilverschulden führen, falls der Gegner die StrabVO usw. ins Spiel zu bringen vermag!
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Apropos Signalstörung: Beim Nachrücksignal auf der Ustrab-Rampe Südtiroler Platz Richtung Eichenstraße ist ein grünes Lamperl kaputt, daher kann derzeit dieses ungewohnte Signalbild bewundert werden:
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Spannend.
Und wie schnell darf da jetzt gefahren werden?
Grün-Gelb bedeutet ja normalerweise "Vorsicht" - Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
Oder darf in diesem Fall nur mit 15km/h drüber gefahren werden?
Oder gilt in dem Fall gar das vorhin besprochene: Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere Sicherheit gewährleistet –> also anhalten?
Gilt diese Regelung auch auf Signalen der Strecken mit Zugsicherung?
Letztens hatte ich eh einen Fahrer, der eine ähnliche Störung in der Ustrab umgehend gemeldet hat, nämlich ein gelb-gelb zeigendes Signal, obwohl sich kein Zug im nächsten Gleisabschnitt befand. Den meisten FahrernWagenbewegern ist das wurscht und es wird einfach weitergefahren. :-\
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Apropos Signalstörung: Beim Nachrücksignal auf der Ustrab-Rampe Südtiroler Platz Richtung Eichenstraße ist ein grünes Lamperl kaputt, daher kann derzeit dieses ungewohnte Signalbild bewundert werden:
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Spannend.
Und wie schnell darf da jetzt gefahren werden?
Grün-Gelb bedeutet ja normalerweise "Vorsicht" - Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
Oder darf in diesem Fall nur mit 15km/h drüber gefahren werden?
Oder gilt in dem Fall gar das vorhin besprochene: Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere Sicherheit gewährleistet –> also anhalten?
Gilt diese Regelung auch auf Signalen der Strecken mit Zugsicherung?
Letztens hatte ich eh einen Fahrer, der eine ähnliche Störung in der Ustrab umgehend gemeldet hat, nämlich ein gelb-gelb zeigendes Signal, obwohl sich kein Zug im nächsten Gleisabschnitt befand. Den meisten FahrernWagenbewegern ist das wurscht und es wird einfach weitergefahren. :-\
Bei diesem Signalbild würde ich persönlich nur 15 km/h fahren und die Vbi verständigen, damit dieses Signal schnellstmöglich reparieren wird. Denn entweder ist nicht nur Grün2, sondern auch Gelb1 defekt, oder es gibt dort eine gewaltige Signalstörung. Wäre nur Grün2 ausgefallen, müsste das Signalbild nämlich SO Ausschauen
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Und dann würde ich persönlich mit maximal 30 km/h vorbeifahren
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Bei diesem Signalbild würde ich persönlich nur 15 km/h fahren und die Vbi verständigen, damit dieses Signal schnellstmöglich reparieren wird. Denn entweder ist nicht nur Grün2, sondern auch Gelb1 defekt, oder es gibt dort eine gewaltige Signalstörung. Wäre nur Grün2 ausgefallen, müsste das Signalbild nämlich SO Ausschauen
Vbi verständigen etc. stimme ich Dir zu, aber ich sehe keinen Grund, warum man 15 km/h fahren sollte und nicht 30 km/h – in dem Fall ist das Signalbild trotz Ausfalls der Lampen eindeutig erkennbar!
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Bei diesem Signalbild würde ich persönlich nur 15 km/h fahren und die Vbi verständigen, damit dieses Signal schnellstmöglich reparieren wird. Denn entweder ist nicht nur Grün2, sondern auch Gelb1 defekt, oder es gibt dort eine gewaltige Signalstörung. Wäre nur Grün2 ausgefallen, müsste das Signalbild nämlich SO Ausschauen
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Und dann würde ich persönlich mit maximal 30 km/h vorbeifahren
Irrtum. Das obere Grün hängt schaltungstechnisch mit dem oberen Gelb zusammen und das untere Grün mit dem unteren Gelb. Sprich: Fall 1: Geht das obere Grün aus*, leuchtet automatisch das obere Gelb. Im Normalfall entsteht daraus das Signalbild Finster-Grün-Gelb-Finster.
Fall 2: Geht das untere Grün aus, leuchtet automatisch das untere Gelb. Im Normalfall tritt das relaisgesteuert nur zusammen mit Fall 1 ein und ergeibt das Signalbild Finster-Finster-Gelb-Gelb.
Wenn nun aufgrund eines Defekts des unteren Grüns Fall 2 ohne Fall 1 eintritt, hast du das von mir beschriebene Signalbild Grün-Finster-Finster-Gelb, das übrigens sogar eigens im Ustrab-Lehrbehelf abgebildet ist.
Vorsichtig wäre ich bei dem von dir beschriebenen Signalbild Grün-Finster-Gelb-Finster, denn dann wäre wirklich ein gröberer Schaden in der Signalanlage zu erwarten, da dieses Signalbild "hardwareseitig" nicht auftreten darf.
*) egal, ob durch Defekt oder relaisgesteuerte Schaltung!
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Den meisten FahrernWagenbewegern ist das wurscht und es wird einfach weitergefahren. :-\
Wenn du mehreremale wegen ein und dem selben Fehler angefunkt hast und es sich nichts ändert, wird es einem egal, somit würde ich nich sagen Wagenbeweger.
Ein Beispiel: Es gibt kurz vor der Haltestelle Diesterweggasse, FR Westbahnhof, zwei Gleisbrüche, einer etwa 50m der andere etwa 20m vor der Haltestelle im linken Gleis, bis gestern war es noch nicht mal angezeichnet und das obwohl ich schon vor ca. 2Monaten angefunkt und es anschließend nochmals telefonisch mitgeteilt habe.
Auch in der Kliebergasse, das erste Signal bei der Vereinigungsweiche, ist seit Monaten auf Gelb-Gelb und auch hier fühlt sich keiner verantwortlich->ergo ich melde es nicht mehr.
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Vbi verständigen etc. stimme ich Dir zu, aber ich sehe keinen Grund, warum man 15 km/h fahren sollte und nicht 30 km/h – in dem Fall ist das Signalbild trotz Ausfalls der Lampen eindeutig erkennbar!
Du hast natürlich recht, es sind in dem Fall 30 km/h erlaubt! :up:
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Vbi verständigen etc. stimme ich Dir zu, aber ich sehe keinen Grund, warum man 15 km/h fahren sollte und nicht 30 km/h – in dem Fall ist das Signalbild trotz Ausfalls der Lampen eindeutig erkennbar!
Du hast natürlich recht, es sind in dem Fall 30 km/h erlaubt! :up:
Nein, da es sich um kein gültiges Signalbild handelt, daher ein Ausfall der Signalanlage angenommen werden muss und mit der für diesen Fall vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit - 15 km/h - zu fahren ist.
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Vbi verständigen etc. stimme ich Dir zu, aber ich sehe keinen Grund, warum man 15 km/h fahren sollte und nicht 30 km/h – in dem Fall ist das Signalbild trotz Ausfalls der Lampen eindeutig erkennbar!
Du hast natürlich recht, es sind in dem Fall 30 km/h erlaubt! :up:
Nein, da es sich um kein gültiges Signalbild handelt, daher ein Ausfall der Signalanlage angenommen werden muss und mit der für diesen Fall vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit - 15 km/h - zu fahren ist.
Wie kommst Du darauf?
In der SV steht, daß bei grün-gelb mit 30 km/h gefahren werden darf. Wo steht, daß die Lamperl direkt übereinander sein müssen?
mfG
Luki
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Nein, da es sich um kein gültiges Signalbild handelt, daher ein Ausfall der Signalanlage angenommen werden muss und mit der für diesen Fall vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit - 15 km/h - zu fahren ist.
Wenn du es sagst, wird es wohl stimmen. ::)
Signalvorschrift und Ustrab-Bedienungsanleitung meinen es halt anders! C:-)
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Wie kommst Du darauf?
In der SV steht, daß bei grün-gelb mit 30 km/h gefahren werden darf. Wo steht, daß die Lamperl direkt übereinander sein müssen?
Ok, das ist Auslegungssache. In den U-Strab-Zeiten, die ich erlebt habe und noch erlebe, gab es bei den Nachrücksignalen immer nur die Kombination mit zwei übereinanderliegenden Einkammerlaternen. Wenn sich das aus irgendeinem Grund ändern sollte, würde ich annehmen, dass es dazu einen Dienstauftrag gibt - denn ansonsten handelt es sich um ein von der gewohnten Darstellung abweichendes Signalbild, das ich auf alle Fälle der BI melden würde. Gibt es einen solchen Dienstauftrag nicht, kann ein technischer Defekt nicht ausgeschlossen werden und schon alleine die Möglichkeit, dass ein technischer Defekt vorliegt und das angezeigte Signal daher nicht stimmt, würde mich als Fahrer vorsichtig werden und auf alle Fälle mit Mindestgeschwindigkeit fahren lassen.
Überlegt euch den Umkehrschluss: kommt es wegen eines durch einen technischen Defekts falsch anzeigenden Signals zu einem Auffahrunfall, so wird man euch als Fahrer zu Recht den Vorwurf machen, dass ihr trotz des ungewohnten Signalbildes einfach weitergefahren seid. Sich da rauszureden, dürfte dann einigermaßen schwierig sein; da bin ich lieber von Anfang an vorsichtig! :lamp:
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Nochmals: Das Signalbild Grün – Finster – Finster – Gelb ist in der Ustrab-Bedienungsanleitung eigens abgebildet; somit besteht kein Grund zur Annahme, es handle sich um ein ungültiges Signalbild!
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. . . . und das ist seit Eröffnung der 2er-Ustrab vor rund 50 Jahren so. Hat sich halt noch nicht zu allen durchgesprochen! ;)
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Nochmals: Das Signalbild Grün – Finster – Finster – Gelb ist in der Ustrab-Bedienungsanleitung eigens abgebildet; somit besteht kein Grund zur Annahme, es handle sich um ein ungültiges Signalbild!
Ja. Würdest du bitte auch anführen, auf welcher Seite bzw. unter welchem Abschnitt?
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Nochmals: Das Signalbild Grün – Finster – Finster – Gelb ist in der Ustrab-Bedienungsanleitung eigens abgebildet; somit besteht kein Grund zur Annahme, es handle sich um ein ungültiges Signalbild!
Ja. Würdest du bitte auch anführen, auf welcher Seite bzw. unter welchem Abschnitt?
Mit einmal Aufschlagen gefunden:
Seite 31, Abschnitt V. Störungen
mfG
Luki
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Nochmals: Das Signalbild Grün – Finster – Finster – Gelb ist in der Ustrab-Bedienungsanleitung eigens abgebildet; somit besteht kein Grund zur Annahme, es handle sich um ein ungültiges Signalbild!
Ja. Würdest du bitte auch anführen, auf welcher Seite bzw. unter welchem Abschnitt?
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Seite 31, Abschnitt V. Störungen
Danke. Und welche Geschwindigkeit hat der Straßenbahnfahrer bei einem gestörten Signal zu wählen? Wovon hat er auszugehen?
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Na wie schnell wird man bei einem gelb-grün Signal wohl fahren dürfen?
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Seite 31, Abschnitt V. Störungen
Danke. Und welche Geschwindigkeit hat der Straßenbahnfahrer bei einem gestörten Signal zu wählen? Wovon hat er auszugehen?
Das steht im Lehrbehelf daneben, bei Grün-Finster–Finster-Gelb sind es 30 km/h.
mfG
Luki
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Seite 31, Abschnitt V. Störungen
Danke. Und welche Geschwindigkeit hat der Straßenbahnfahrer bei einem gestörten Signal zu wählen? Wovon hat er auszugehen?
Das steht im Lehrbehelf daneben, bei Grün-Finster–Finster-Gelb sind es 30 km/h.
Ja, weil von der Annahme ausgegangen wird, dass auch im Falle einer Signalstörung bei einem leuchtenden grünen Licht der nächste Gleisabschnitt frei und daher ein Fahren mit 30 km/h zulässig ist. Diese Annahme ist aber falsch. Im Falle einer Signalstörung kann man nicht einen Teil des Signalbilds als "richtig" und den anderen als "falsch" deuten, ein ungültiges Signalbild ist zur Gänze als falsch zu werten, zumindest, solange der Grund dafür nicht bekannt ist (aufgrund welcher Störung es zustande gekommen ist). Und den kann der Fahrer, der zum erstenmal darauf stößt, nicht kennen. Theoretisch könnte bei dem zur Diskussion stehenden Signalbild die obere der gelben Leuchten ausgefallen sein, die obere grüne aber - z.B. durch einen Schluß - leuchten. Somit hätte man ein - falsches - Signalbild "gelb - grün", wo aber in Wirklichkeit "gelb - gelb" gemeint ist. Daher würde der folgende Gleisabschnitt als frei angenommen, was aber tatsächlich nicht der Fall wäre.
In der SV-Strab wird auf Seite 3 unter "Allgemeines" extra darauf hingewiesen, dass bei Zweifel über die Bedeutung eines Signals - und bei einem ungültigen Signalbild *) wäre ein solcher ja wohl angebracht -
aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln ist.
Daraus ergibt sich klar, dass bei einem ungültigen Signalbild auf einem Nachrücksignal das Signalbild "gelb - gelb" anzunehmen und entsprechend mit Vmax 15 km/h zu fahren ist. Die genannten Angabe von 30 km/h in der U-Strab-Bedienungsanleitung steht dazu im Widerspruch - eine entsprechende Diskussion mit einem Verkehrsjuristen der WL könnte hier interessante Ergebnisse bringen.
*) In der aktuellen Version (3/2012) der "Bedienungsanleitung für die U-Strab" sind die gültigen Signalbilder der Nachrücksignale explizit ausgewiesen. Jedes andere Signalbild ist demnach als ungültig einzustufen.
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Aber Gruen-Gelb ist doch kein unbekanntes Signalbild. :lamp:
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Aber Gruen-Gelb ist doch kein unbekanntes Signalbild. :lamp:
In der genannten Form "grün-finster-finster-gelb" schon. Es geht um das Signalbild, d.h., nicht nur, welche Farben gerade leuchten, sondern auch in welcher Form. Für "grün-gelb" (Langsam) ist eben nur "finster-grün-gelb-finster" zulässig und nicht die andere Variante. Wie gesagt: in der aktuellen U-Strab-Bedienungsanleitung sind die gültigen Signalbilder angegeben und die Form "grün-finster-finster-gelb" findet sich dort nicht, daher ist sie nicht gültig.
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Für "grün-gelb" (Langsam) ist eben nur "finster-grün-gelb-finster" zulässig und nicht die andere Variante
Stimmt nicht, da unterliegt du einem Irrtum!
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Für "grün-gelb" (Langsam) ist eben nur "finster-grün-gelb-finster" zulässig und nicht die andere Variante
Stimmt nicht, da unterliegt du einem Irrtum!
Dann erkläre mir bitte, welchem Irrtum ich unterliege. ::)
Aber schau dir vorher die aktuelle Version der Bedienungsanleitung der U-Strab an. Auf Seite drei findest du die gültigen Signalbilder für Nachrücksignale. Das Signalbild "Grün - finster - finster - gelb" ist dort nicht angeführt. Das findest du auf Seite 20 unter "Störungen". Was soll also jetzt bitte diese Diskussion?
PS: Auch in dieser Ausgabe der Bedienungsanleitung aus 2012 ist die 2008 eingestellte Linie 65 immer noch als "planmäßig durch die U-Strab verkehrende Linie" ausgewiesen. Seufz! :bh:
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Dann erkläre mir bitte, welchem Irrtum ich unterliege. ::)
Aber schau dir vorher die aktuelle Version der Bedienungsanleitung der U-Strab an. Auf Seite drei findest du die gültigen Signalbilder für Nachrücksignale. Das Signalbild "Grün - finster - finster - gelb" ist dort nicht angeführt. Das findest du auf Seite 20 unter "Störungen".
Und was steht rechts neben dem abgebildeten Signalbild "Grün - finster - finster - gelb"? ;)
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Und was steht rechts neben dem abgebildeten Signalbild "Grün - finster - finster - gelb"? ;)
"Unteres Grün ausgefallen". Ja, wie ich aber schon geschrieben habe, ist das eine Annahme, die nicht richtig sein muss. Es ist eine Interpretation von mehreren Möglichkeiten. Solange man nicht genau weiß, wie dieses Signalbild zustande kommt - und wie ich schon geschrieben habe, gibt es mehrere Möglichkeiten (oberes Grün leuchtet durch Schluss, oberes Gelb ist ausgefallen) - solage sollte man vom bedenklicheren Zustand ausgehen und der ist hier nunmal "gelb-gelb".
Außerdem: Wenn das untere Grün ausgefallen ist, wieso leuchtet dann das untere Gelb? Würde das ausgefallene Grün auch leuchten, dann hätte man als Signalbild "grün-grün-finster-gelb", das ebenfalls ungültig ist. Insoferne ist die Beschreibung in sich schon nicht schlüssig und gehört überarbeitet.
Aber wie auch immer, es soll das jeder so halten und so fahren, wie er es für richtig hält. Ich würde bei einem solchen Signalbild mit 15 km/h fahren. Und jedenfalls falsch ist deine Aussage, dass "grün-finster-finster-gelb" ein gültiges Signalbild für "grün-gelb" ist. ;)
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Und was steht rechts neben dem abgebildeten Signalbild "Grün - finster - finster - gelb"? ;)
"Unteres Grün ausgefallen".
Du zitierst unvollständig. Ich darf nachhelfen:
[attach=1]
Das Signalbild ist somit eindeutig festgelegt. Natürlich steht es dir frei, nach Belieben langsamer zu fahren, aber es ist keine Verpflichtung.
Solange man nicht genau weiß, wie dieses Signalbild zustande kommt - und wie ich schon geschrieben habe, gibt es mehrere Möglichkeiten (oberes Grün leuchtet durch Schluss, oberes Gelb ist ausgefallen) - solage sollte man vom bedenklicheren Zustand ausgehen und der ist hier nunmal "gelb-gelb".
Diesfalls müsstest du alle Signale als gestört auffassen, schließlich kann ja durch einen technischen Defekt auch ein gültiges Signalbild zustandekommen. Durch den technischen Aufbau der Anlage ist das allerdings nach menschlichem Ermessen auszuschließen.
Außerdem: Wenn das untere Grün ausgefallen ist, wieso leuchtet dann das untere Gelb?
Relaisbedingte Abhängigkeit, simpelste Technik der 1960er-Jahre.
Würde das ausgefallene Grün auch leuchten, dann hätte man als Signalbild "grün-grün-finster-gelb", das ebenfalls ungültig ist.
Das ist technisch unmöglich.
Und jedenfalls falsch ist deine Aussage, dass "grün-finster-finster-gelb" ein gültiges Signalbild für "grün-gelb" ist. ;)
Nein, siehe Bild. :P
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Solange man nicht genau weiß, wie dieses Signalbild zustande kommt - und wie ich schon geschrieben habe, gibt es mehrere Möglichkeiten (oberes Grün leuchtet durch Schluss, oberes Gelb ist ausgefallen) - solage sollte man vom bedenklicheren Zustand ausgehen und der ist hier nunmal "gelb-gelb".
Nach deiner Theorie dürfte man auch bei grün-grün nicht fahren, es könnten ja beide gelben Lampen ausgefallen sein und beide grünen durch einen Schluss leuchten.
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Für gar nicht fahren wäre ich sofort zu haben.
Speziell WLB, 1 & 62 müssen sich derzeit durch dieses Drecksbauwerk quälen. Signalstörung am Signal 301, somit 15kmh bis kurz vor der Laurenzgasse(bis 305), kurz in die Haltestelle beschleunigen um dann von dort bis Kliebergasse mit V15 und ab Signal 178 bis 182 ebenfalls V15 wegen Signalstörung. >:(
Am besten zuschütten das Ding.
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Nach deiner Theorie dürfte man auch bei grün-grün nicht fahren, es könnten ja beide gelben Lampen ausgefallen sein und beide grünen durch einen Schluss leuchten.
Der Unterschied ist nur, dass es sich bei grün-grün um ein gültiges Signalbild handelt und bei dem hier diskutierten nicht. Und die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem gültigen Signalbild eine Störung vorliegt ist doch deutlich geringer als bei einem ungültigem.
Das ist technisch unmöglich.
Das würde ich mich ohne Kenntnis des Schaltbildes nicht zu behaupten trauen.
Nein, siehe Bild. :P
Doch, siehe ebendort. :P
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Der Unterschied ist nur, dass es sich bei grün-grün um ein gültiges Signalbild handelt und bei dem hier diskutierten nicht.
Doch. Das Signal wird definiert durch eine grüne und eine gelbe Lampe. Die Bedienungsanleitung sagt zudem ausdrücklich, dass bei dem diskutierten Signalbild 30 km/h erlaubt sind.
Das ist technisch unmöglich.
Das würde ich mich ohne Kenntnis des Schaltbildes nicht zu behaupten trauen.
Ich kenne das Schaltbild zwar nicht, konnte aber vor einigen Jahren mit dem zuständigen (und mittlerweile pensionierten) Ingenieur ausführlich über die Funktionsweise der gesamten Anlage plaudern.
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Wieso kann Grün-Grün-Finster-Gelb nicht auftreten? Erkennt die Schaltung durchgebrannte Lampen?
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Wieso kann Grün-Grün-Finster-Gelb nicht auftreten? Erkennt die Schaltung durchgebrannte Lampen?
Kann eh, das ist aber dann eindeutig eine Signalstörung (hängen gebliebenes Relais) und verlangt Tempo 15! Habe ich schon gesehen, schaut ungewohnt aus, wenn drei Lampen brennen. ;D
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Nach deiner Theorie dürfte man auch bei grün-grün nicht fahren, es könnten ja beide gelben Lampen ausgefallen sein und beide grünen durch einen Schluss leuchten.
Der Unterschied ist nur, dass es sich bei grün-grün um ein gültiges Signalbild handelt und bei dem hier diskutierten nicht. Und die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem gültigen Signalbild eine Störung vorliegt ist doch deutlich geringer als bei einem ungültigem.
Ich stelle Dir nochmals die Frage:
Wo steht in der SV, daß das Signal Grün-Gelb durch zwei unmittelbar übereinander liegenden Lampen angezeigt werden muß?
Nirgends, und damit ist dieses Signalbild zulässig, was anderes ist natürlich das von hema erwähnte Grün-Grün-Gelb, das ist eindeutig ungültig.
mfg
Luki
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Ich stelle Dir nochmals die Frage:
Wo steht in der SV, daß das Signal Grün-Gelb durch zwei unmittelbar übereinander liegenden Lampen angezeigt werden muß?
Nirgends, und damit ist dieses Signalbild zulässig, was anderes ist natürlich das von hema erwähnte Grün-Grün-Gelb, das ist eindeutig ungültig.
In der SV steht es nicht, aber in der Bedienungsanleitung zur U-Strab. Warum nimmst du das nicht zur Kenntnis?
Ist natürlich die Frage, welchem Dokument man hier die höhere Bedeutung zugesteht. Ich neige - aus Erfahrung aus anderen Bereichen - dazu, hier immer vom restriktiveren Ansatz auszugehen. Aber das ist natürlich eine persönliche Einstellung, die man teilen kann oder nicht.
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Ich stelle Dir nochmals die Frage:
Wo steht in der SV, daß das Signal Grün-Gelb durch zwei unmittelbar übereinander liegenden Lampen angezeigt werden muß?
Nirgends, und damit ist dieses Signalbild zulässig, was anderes ist natürlich das von hema erwähnte Grün-Grün-Gelb, das ist eindeutig ungültig.
In der SV steht es nicht, aber in der Bedienungsanleitung zur U-Strab. Warum nimmst du das nicht zur Kenntnis?
Ist natürlich die Frage, welchem Dokument man hier die höhere Bedeutung zugesteht. Ich neige - aus Erfahrung aus anderen Bereichen - dazu, hier immer vom restriktiveren Ansatz auszugehen. Aber das ist natürlich eine persönliche Einstellung, die man teilen kann oder nicht.
Ich verstehe Dich leider nicht.
In der Bedienungsanleitung zur U-Strab steht genau so, daß man bei diesem Signalbild mit 30 km/h fahren darf, genau so wie in der SV. Was ist also das Problem?
mfG
Luki
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Ich stelle Dir nochmals die Frage:
Wo steht in der SV, daß das Signal Grün-Gelb durch zwei unmittelbar übereinander liegenden Lampen angezeigt werden muß?
Nirgends, und damit ist dieses Signalbild zulässig, was anderes ist natürlich das von hema erwähnte Grün-Grün-Gelb, das ist eindeutig ungültig.
In der SV steht es nicht, aber in der Bedienungsanleitung zur U-Strab. Warum nimmst du das nicht zur Kenntnis?
Ist natürlich die Frage, welchem Dokument man hier die höhere Bedeutung zugesteht. Ich neige - aus Erfahrung aus anderen Bereichen - dazu, hier immer vom restriktiveren Ansatz auszugehen. Aber das ist natürlich eine persönliche Einstellung, die man teilen kann oder nicht.
Ich verstehe Dich leider nicht.
In der Bedienungsanleitung zur U-Strab steht genau so, daß man bei diesem Signalbild mit 30 km/h fahren darf, genau so wie in der SV. Was ist also das Problem?
In deiner Aussage, dass "grün-gelb" nicht über zwei unmittelbar übereinanderliegenden Lampen angezeigt werden muss. Laut Bedienungsanleitung U-Strab muss es das nämlich, die andere Variante ist unter "Signalstörungen" angeführt.
Aber ich verstehe schon, was du meinst: das Ergebnis ist für beide Signalbilder eine Vmax von 30 km/h. Nur dass es sich in einem Fall um eine gültiges Signalbild, im anderen aber um eine Signalstörung handelt. Und diese gehört aus den bereits gestern geschilderten Gründen m.M.n. anders behandelt als ein gültiges Signalbild. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass ich mit dieser Ansicht alleine dastehe - ich kann damit leben. ;)
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Aber ich nehme zur Kenntnis, dass ich mit dieser Ansicht alleine dastehe - ich kann damit leben. ;)
Ich halte deine Interpretation zwar auch für falsch, aber passieren kann dir immerhin nichts, da du ja nur langsamer als erlaubt fährst. Umgekehrt wär's natürlich schlimmer ;)