Deine Interpretation ist für mich nicht nachvollziehbar.
(4) Ist ein Signal ausgefallen oder kann es nicht eindeutig wahrgenommen werden, ist die Bedeutung anzunehmen, die die größere
Sicherheit gewährleistet.
Die Bedeutung, die die größere Sicherheit gewährleistet, kann nur eine sein, die keinen Fahrtbegriff zeigt, also Halt. Und dann kommt
(15) Am Fahrsignal F 0 (Halt) darf nach Anhalten vorbeigefahren werden, wenn eine Störung der Fahrsignalanlage erkennbar ist und die Verkehrslage eine Weiterfahrt erlaubt.
Also: Ausgefallenes Signal = Halt = Anhalten. Wenn offensichtlich eine Störung vorliegt: unter Beachtung der Verkehrslage weiterfahren. Von Zentrale anfunken steht da nix.
Nur musst du mir recht geben, dass es nur steht, dass man die größte Sicherheit annehmen muss, nicht jedoch, dass man unbedingt stehen bleiben muss und dass dann Absatz 15 in Kraft tritt.
Und was hier nicht noch nicht zur Sprache gekommen ist, handelt sich bei der Annahme darum, das nur mein Signal ausgefallen oder unkenntlich ist, oder ob die ganze Anlage finster ist.
Ist mein Signal schadhaft und alle anderen funktionieren, dann greift selbstverständlich der Absatz 15. Ist jedoch die ganze Anlage schadhaft, dann muss man sich zwar vergewissern, das ein gefahrloses überqueren der Kreuzung möglich ist, wenn man diese auch im fahren erkennt, so muss man nicht stehen bleiben, sofern dann Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.