Das kann, wenn überhaupt, nur die ab 1985 gelieferten Wagen (4049 ff, 4310 ff) betreffen. Alle älteren Fahrzeuge wären dann schon über 50 Jahre alt, ein Einsatz extrem unwirtschaftlich.
Was ist an einem 52 Jahre alten Wagen unwirtschaftlicher als ein baugleicher mit 45 Jahren am Buckel?
Letztlich wird der Gesamtzustand inkl. vor allem Korossion entscheiden (Drehgestelle, Steuerelektronik, Türen etc. kann man relativ einfach tauschen), sowie die verbleibende Restlaufzeit seit der letzten Revision.
Es macht doch keinen Sinn, einen Wagen mit sagen wir mal 5 Jahren Restzeit abzustellen und stattdessen einem baugleichen, unwesentlich jüngeren Wagen eine komplette Revision für ein paar Jahre zu geben.