@win22:
Ich finde es grundsätzlich gut, dass du dir die Arbeit machst und auch versucht die Unfallursache zu erklären.
Aber was bring dir das zitieren von Vorschriften aus dem Jahr 2013, wenn es sic bei dem Unfallwagen um Fahrzeug aus dem Jahr 1993 handelt. Da greift die neue Vorschrift nicht.
Auch was in anderen Ländern Vorschrift ist, ist in Österreich und auch in Wien irrelevant. Sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung. Man braucht ja sich ja nur die Diskussion um die Bahnsteigtüren bei fahrelosen Betrieb anschauen. Da gibt es auch Städte, die keine Bahnsteigtüren haben - Gut, aber in Wien wurden eben Bahnsteigtüren vorgeschrieben. Wien ist eben nich tide ganze andere Welt.