Im Zusammenhang mit dem Brand des Sonderzuges in der U1 stelle ich hier einmal die Frage, was im Bereich der U2-Strecke mit Bahnsteigtüren in einem solchen Fall vorgesehen ist bzw abläuft....?
Konkret: Wenn der Zug rauchend oder brennend zwischen Stationen mit Bahnsteigtüren zum Stillstand kommt und evakuiert werden muss - werden die Bahnsteigtüren in den anliegenden Stationen geöffnet, um die Flucht der FG und des Personals am Zug sowie (ebenso wichtig) den Abzug des Rauchs zu ermöglichen? Durch wen geschieht dies (automatisch, durch die Leitstelle,...)? Wieviel Zeitverzögerung darf es nach Meldung des Fahrzeugbrandes (-Rauchs) durch den betreffenden Fahrer bis zum Öffnen der Bahnsteigtüren geben?
Ein solches Szenario müsste eigentlich in der Betriebsvorschrift für die U2 berücksichtigt sein, und daher sollte es auch einen entsprechenden Prozess geben, der abzuarbeiten ist.
Da es sich bei den BV nicht um irgendwelche geheimzuhaltende Dokumente handelt, wird es hoffentlich kein Problem sein, hier daraus zu zitieren...
