Frage: Hat Wien mehr Geld als Berlin oder verantwortungslosere Politiker?
Nein, weder noch. Der sicherlich gravierendste Unterschied ist § 25 Verkehrsinfrastruktur des Verkehrsvertrages zwischen dem Land Berlin und der BVG. Daraus:
(1) Die Vertragspartner werden ein Monitoring der vertraglichen Pflichten der Infrastrukturvorhaltung vornehmen. Ziele des Monitorings sind die Umsetzungskontrolle der Vorhabensplanung sowie die Feststellung von eventuellen Investitionsrückstau, der langfristige Erhalt des betrieblichen Nutzwertes bis 2020 und darüber hinaus, sowie die Sicherung des Qualitätszustandes.
(2) Instrumente des Monitorings gemäß Anlage 6 (Infrastrukturmonitorings) sind a) die vertragsgemäße Verwendung der Mittel, b) die Qualität der Infrastruktur gemessen an Kennzahlen, c) die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel).
Allein Absatz 1 wäre für unsere Wiener U-Bahn-Fanatiker und kreativen Finanzjongleure in massivste Erklärungsnöte bringen. In Berlin sind die Folgekosten der nun bald 115jährigen U-Bahn sattsam bekannt und man hat erkannt, dass mehr nicht finanzierbar ist.