Mit welcher Geschwindigkeit durften die Gleiskreuzungen befahren werden, mit der gleichen Geschwindigkeit wie die üblichen Flachrillen?
Für die Straßenbahn(-seite) galten die üblichen Vorschriften der Straßenbahn, für die Badner Bahn jene der Badner Bahn. Das Problem mit Vignolweichen ist nicht das Herz, das wird an das verwendete Radprofil angepasst, sondern die Weichenzungen. Die Toleranz für Spurkränze liegt bei WiLi-Fahrzeugen bei 15 mm, das ist für unterschlagende Zungen moderner Weichen zu klein, weil da das Risiko des "Aufkletterns" auf die Zunge besteht, was zur Entgleisung führt. Als Mindestmaß braucht es hier 18 mm, worauf man sicher bei jenen Fahrzeugen geachtet hat, welche am 64er fahren durften. Gleiches galt vorher für die Fahrzeuge des 62ers, solange diese während des Neubaus der Philadelphiabrücke über die Rampe der Badner Bahn (Eichenstraße) fuhren.
Solange es in Wien die Flachrillen mit 15 mm Rillentiefe gibt, hat es keinen Sinn die Toleranzgrenze auf 18 mm zu erhöhen, das würde nur zu häufigerem Überdrehen der Radreifen auf der Unterflurdrehbank führen