Ohne jetzt groß mit rechtlichen Grundlagen herum zu werfen:
Ein Mehrzweckstreifen wird dort angelegt, wo eigentlich kein Platz für einen normalen Radfahrstreifen ist.
Somit muß man bei einem Mehrzweckstreifen sowieso immer in den Gegenverkehr ausweichen um einen Radfahrer zu überholen/vorbei fahren zu können.
Sollte es eine Einbahn sein so ist dort, wo ein Mehrzweckstreifen angelegt ist, sowieso kein Platz für einen ganzen Fahrstreifen links daneben, was heißt, es ist eigentlich zu schmal zum vorbei kommen.
Dort wo ein Radwegstreifen angelegt ist, muß der daneben liegende Fahrstreifen breit genug sein (irgendwas zwischen ~2,8-3,2m+) Somit sollte es für einen PKW kein Problem sein zu einem mittig im Radstreifen (wenn dieser mindestens 1,2m ist) fahrenden Radfahrer ~1,5m Abstand einzuhalten ohne dabei in den Gegenverkehr zu müssen. Das kommt aber sehr auf die Situation an. Beim Rautenweg als Beispiel ist es ohne Probleme möglich. Dort ist der Radstreifen ca. 1,5m und die Fahrbahn daneben 3m+.