Ich gebe dir oft recht, aber in dem Fall irrst du dich einfach.
Sieh es einmal von der praktischen Seite. Bei "meiner" Methode baust du einfach in jede Tür einen Piepser ein und lässt die Türsteuerung so wie sie ist. Ist nach dem Vorlöschen eine Türe (noch) nicht geschlossen, ertönt ein Türsignal. Das kostet recht wenig und der Einbau in alle Fahrzeuge ließe sich binnen ein bis zwei Monaten erledigen. Auch für alle Fahrzeugtypen würde es gleichermaßen machbar sein.
Beim "echten" Zentralen Schließen kommt zum Einbau des Piepsers noch ein Umbau der Türsteuerung, ein behördliches Genehmigungsverfahren, eine erforderliche Änderung der Vorschriften und das Warten auf die Reaktion des Arbeitsinspektors. Viel Zeit, viel Geld, kein Mehrnutzen. Außerdem klappt das nur beim ULF, was machst du beim E1 und speziell beim E2 (Schwenkstufe!)?
Außerdem sind die Straßenbahntüren technisch überwacht und selbstschließend, was und wann willst du da zentral schließen? Du müsstest einen zweiten Modus einführen, bei dem du die technische Überwachung und das Selbstschließen ausschaltest und offene Türen per Knopfdruck schließt. Jetzt brauchst du nur eine Möglichkeit um festzustellen, ob sich nicht noch jemand im Türbereich aufhält, dazu könnte man eventuell die Lichtschranken umfunktionieren.

Die rechtliche Seite, bzw. die Art der Rechtsfolgen bei einem allfälligen Unfall, lässt sich am einfachsten bei der zitierten Billa-Türe darstellen. Schließt die Tür selbsttätig und schmeißt z.B. eine gebrechliche Person um, kann sich das der Verunfallte vor Gericht mit dem Türhersteller und dem Rewe-Konzern ausmachen. Würde dort eine Billa-Angestellte Dienst machen und die Türe per Druckknopf schließen, könnte diese den Fall alleine austragen, zumindest, soweit kein technisches Versagen geltend gemacht werden kann! Warum immer alles auf die kleinen Bediensteten abwälzen, die halt unüberlegt das tun, was ihnen gesagt wird? Zwickt eine automatische Straßenbahntüre wen ein und er wird mitgeschleift, wird das Unternehmen belangt, passiert das mit einer vom Fahrer zu überwachenden (U-Bahn-)Türe, hat dieser die Folgen auszubaden.