Die StVO gibt einen Mindestabstand von 20 cm zum Fahrbahnrand an, der Maximalabstand beträgt, so ich mich erinnern (ich finde die Gesetzesstelle jetzt nicht) 1,5 m im Ortsgebiet, wobei dieser Abstand schwammig ist, der Aufsteller kann mit Begründung auch weiter weg aufstellen.
Was mir jedoch auffällt, man hat sich bei der Aufstellung der Verkehrszeichen bzw. der zugehörigen Stangln was gedacht, siehe Bild 4, Einbahntafel. Die ist schon für den zur Querstraße kommenden Verkehr deutlich zu sehen und man hat die Tafel seitlich angeschlagen, damit man das Stangerl an den FAhrbahnrand stellen kann und nicht in den Gehweg stellen muss.
Zu den STeinpollern: Ja, da hätte man sich was besseres einfallen lassen können, für mich sehen die am Foto wie Betonteile aus.
Hannes