Anmerkung für Außenstehende: die "Blk" ist eine betriebsinterne, ausschließlich in zivil auftretende Geheimpolizei der W.L. ("ZKler" = Zivilkontrollore).
Dazu zwei Fragen:
Haben die "ZKler" dazu technische Hilfsmittel, oder wird "nach Gefühl" beobachtet?
Was erfolgt bei Feststellung einer Überschreitung?
Ein Kontrollorgan (muss nicht ein ZKler sein) kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nur dann beanstanden, wenn er freien Blick auf den Tacho hat. Und wenn der Mitarbeiter der Meinung ist, dass er die vorgeworfene Geschwindigkeit nicht gefahren ist, dann hat dieser die Möglichkeit die Darec umzuschalten, so dass der gefahrene Abschnitt gespeichert wird.
Stellt er eine Überschreitung fest, so wird der Fahrer bei dem nächsten Stillstand angesprochen und sein Fehlverhalten mitgeteilt. Und je nach dem, was für ein Fehlverhalten war, darf der Fahrer dann weiterfahren und er muss sich nach eintreffen des schriftlichen Berichtes des Kontrollorgan in seiner Verkehrskanzlei zu dem Vorfall befragt oder aber das Kontrollorgan löst den Fahrer ab und der Fahrer wird dann sofort in die zuständige Verkehrskanzlei geschickt, wo er zu dem Vorfall befragt wird.
Über etwaige disziplinären oder dienstrechtlichen Folgen entscheidet auf alle Fälle der zuständige Bereichsleiter.