Der 15er gilt natürlich nur, solange die Tafeln dort stehen. Wenn bei einer anderen Baustelle, die oft nur ein paar Stunden existiert hat, die Arbeiter nach Ende ihrer Tätigkeit ihre Tafeln wieder wegräumen, gilt ja auch wieder die normale Geschwindigkeit. Genauso, wie eine (z.B. baubedingt) spontan aufgestellte Beschränkung einzuhalten ist, auch wenn es darüber keinen Dienstauftrag gibt!