Grundsätzlich ist es möglich, Fahrgäste zur Halle 3 mitzunehmen (es gibt dort eine Haltestelle), jedoch würden dann zahlreiche Züge mit geschlossener Tür 1 über den Bahnhofsbereich fahren, was verständlicherweise sehr ungerne gemacht wird. Deswegen ist für 49 & 60 Einzieher schon davor Schluss. (ist nur meine Vermutung. durchaus möglich, dass es einen anderen Grund hat)
In die 49er Einschüber darf bereits ab der Winckelmannstrasse zugestiegen werden.
An der suboptimalen Fahrgastinformation ändert es aber nichts. Vor allem mit dieser Neuerung. Meiner Meinung nach sollte einfach Linzer Straße/Johnstraße angezeigt werden.
Grundsätzlich ist eine Mitnahme von Fahrgästen auf Bahnhofsgrund nicht gestattet, da bei Fahrten auf Bahnhofgrund immer die Tür offen zu halten ist, wo sich der Fahrer gerade befindet. Dies dient dazu, um sich mit dem Verschubpersonal immer und jederzeit verständigen zu können. Wenn das nicht eingehalten wird ist das entweder Unwissenheit oder Vernachlässigung durch den jeweiligen durchführenden Bediensteten.
Daher auch die Regel: Endhaltestelle für Einziehfahrten bei den Hst. Johnstraße oder Penzinger Straße in FR II und bei/für Einschubfahrten generell ab Hst. Winckelmannstraße in FR I, bei Einschubfahrten aus den Hallen 1 und 2 in FR II ab Anschützgasse.
Die Haltestelle vor der Halle 3 in Rdh dient für Fahrgäste zu Betriebsbeginn bei ev. Einschubfahrten für die div. Linien, die auslaufmäßig aus Halle 3 ausfahren (ist leider strukturell für den Betrieb durch die sehr fragwürdigen Entscheidungen von Führungskräften in den letzten Jahren sehr unkoordiniert geworden) oder im Störungsfalle für die Linien 52 und 60. Dadurch auch für so manche Fahrgäste leider sehr fragwürdig bzw. unverständlich aber notwendig...
Einzige ev. Ausnahmen sind Fav, Flr, Sim, Sps ev. auch Brg, wo absolut nur über speziellem Auftrag über Bahnhofsgrund so Störungen umfahren werden dürfen und bei solch angeordneten Fahrten die Tür 1 geschlossen bleiben muß. Auch werden/sollten solche Fahrten vom diensthabenden Aufsichtspersonal bzw. Verschubpersonal auf den genannten Dienststellen beobachtet um nötigenfalls bei einer unvorhergesehenen Abweichung gleich Mithilfe leisten zu können.