Autor Thema: Geschwindigkeits- und Spitzensignale  (Gelesen 21962 mal)

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haidi

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #30 am: 14. November 2012, 00:06:05 »

Das kann man selbst bei den E1 und E2 ganz einfach nachrüsten, wie man es bei den Utrechter E6 gemacht hat: Unterhalb der Bugschürze wurden einfach links und rechts zwei kleine Funzerln montiert.
Wäre aber nur eine kreative Notlösung, weil zumindest die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein und die obere ist im Stirnbereich (also am oberen Ende) der Front anzubringen!  ;)

Es steht in der Straßenbahnverordnung nichts darüber, dass die obere Leuchte am oberen Ende der Front anzubringen ist, es steht nur was von der "Stirnseite"
Zitat
§ 42. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist an der Stirnseite mit Leuchten, welche in Form eines auf die Basis gestellten gleichschenkeligen Dreiecks anzuordnen sind, auszurüsten. Die Leuchte an der Spitze des Dreiecks kann die Linienbezeichnung enthalten. Die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein. Diese Beleuchtungseinrichtung muß

Das Problem ist allerdings, dass man die unteren SCheinwerfer unterhalb der Prallschiene anbringen muss, was sie nicht lange überleben werden. Am gescheitesten wird sein, den oberen Scheinwerfer knapp unterhalb der Fensterkante anzubringen und die unteren knapp oberhalb der Prallschiene.

Hannes
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hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #31 am: 14. November 2012, 00:30:19 »

Es steht in der Straßenbahnverordnung nichts darüber, dass die obere Leuchte am oberen Ende der Front anzubringen ist, es steht nur was von der "Stirnseite"
Zitat
§ 42. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist an der Stirnseite mit Leuchten, welche in Form eines auf die Basis gestellten gleichschenkeligen Dreiecks anzuordnen sind, auszurüsten. Die Leuchte an der Spitze des Dreiecks kann die Linienbezeichnung enthalten. Die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein. Diese Beleuchtungseinrichtung muß
Es gibt aber im Anhang eine Darstellung der Signale.   :lamp:

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Und da steht eindeutig Stirnleuchte und Stirnleuchten trägt man eigentlich nicht am Bauch. Außerdem müssen Signale "den Formen, Farben und Klangarten" aus den Vorgaben der StrabVO entsprechen und da sind wohl unter Anderem die bildlichen Darstellungen maßgeblich. Es würde ja auch kaum wem einfallen, die Bremsleuchten am Dachrand anzubringen, sondern eher so, wie in der Zeichnung gezeigt!  ;)

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martin8721

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #32 am: 14. November 2012, 10:52:00 »
Es gibt aber im Anhang eine Darstellung der Signale.   :lamp:

Der Wagen schaut aber böse drein.  ;)
Erinnert mich ein bisschen an einen alten Kölner der WLB.

HLS

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #33 am: 14. November 2012, 11:04:05 »
Und warum darf dann bei einer Tauruslok die "Stirnleuchte" ins Fenster eingebaut sein?  :o
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

martin8721

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #34 am: 14. November 2012, 11:09:16 »
Und warum darf dann bei einer Tauruslok die "Stirnleuchte" ins Fenster eingebaut sein?  :o

Naja. Die Tauruslok fällt auch nicht unter die Straßenbahnverordnung.  ;)

HLS

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #35 am: 14. November 2012, 11:13:12 »
Naja. Die Tauruslok fällt auch nicht unter die Straßenbahnverordnung.  ;)
Schade eigentlich.  ;D
Man kann aber die Variante, der polnischen E1, übernehmen und als Spitzenlicht nimmt man dieses typische "Forstinger" Lämpchen. :)
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #36 am: 14. November 2012, 11:34:20 »
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Bild nicht so "wörtlich" zu interpretieren ist, sonst müsste man auch die Seitenverhältnisse des Dreiecks genau dieser Skizze anpassen.

Hannes
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roadrunner

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #37 am: 14. November 2012, 11:46:54 »
Wäre auch eine Möglichkeit. Nennt sich nicht um sonst "Stirnleuchte".  8)

hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #38 am: 14. November 2012, 12:04:57 »
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Bild nicht so "wörtlich" zu interpretieren ist, sonst müsste man auch die Seitenverhältnisse des Dreiecks genau dieser Skizze anpassen.

Hannes
Wozu brauche ich dann überhaupt Gesetze und Vorgaben, wenn eh alles der freien Interpretation unterliegen kann? Die Lampen könnte ich ja dann auch irgendwo montieren, wo es einem durchgeknallten Designer gefällt, solange sie in Dreiecksform angeordnet sind. Auch die anderen Signale könnte man dann ja frei gestalten, natürlich unter der Einbeziehung grundsätzlicher Elemente. Gleiches könnte dann auch für Verkehrszeichen gelten . . . . und . . . . und . . . .  ::)
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95B

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #39 am: 14. November 2012, 12:08:40 »
Die Lampen könnte ich ja dann auch irgendwo montieren, wo es einem durchgeknallten Designer gefällt, solange sie in Dreiecksform angeordnet sind.
So ist es, siehe Pöstlingbergbahn! ;)
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coolharry

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #40 am: 14. November 2012, 12:11:30 »
Wozu brauche ich dann überhaupt Gesetze und Vorgaben, wenn eh alles der freien Interpretation unterliegen kann? Die Lampen könnte ich ja dann auch irgendwo montieren, wo es einem durchgeknallten Designer gefällt, solange sie in Dreiecksform angeordnet sind. Auch die anderen Signale könnte man dann ja frei gestalten, natürlich unter der Einbeziehung grundsätzlicher Elemente. Gleiches könnte dann auch für Verkehrszeichen gelten . . . . und . . . . und . . . .  ::)

Die Leuchten müssen vorne sein und weiß Leuchten. Sie dürfen den übrigen Verkehr nicht blenden und müssen eine den getzlichen Vorgaben erfüllende Leuchtwirkung besitzen.
Aber im Falle eines Falles obliegt es immer der abnehmenden Behörde ob sie etwas durchgehen lassen oder nicht.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #41 am: 14. November 2012, 12:24:51 »

Aber im Falle eines Falles obliegt es immer der abnehmenden Behörde ob sie etwas durchgehen lassen oder nicht.
Und Behörden brauchen sich nicht an Gesetze halten?  :o


Die Behörde kann natürlich irren und falsche Bescheide ausstellen, die auch Gültigkeit haben. Aber nur solange, als ihre Fehlerhaftigkeit nicht offenkundig ist/wird, dann müssen solche Bescheide zurückgenommen oder revidiert werden. Eigenmächtige Interpretation oder Änderung von Gesetzen und gegebenen Rechtsvorschriften steht keiner Behörde zu, weil sie ja keine legislative Befugnis hat.
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coolharry

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #42 am: 14. November 2012, 12:56:14 »

Aber im Falle eines Falles obliegt es immer der abnehmenden Behörde ob sie etwas durchgehen lassen oder nicht.
Und Behörden brauchen sich nicht an Gesetze halten?  :o


Die Behörde kann natürlich irren und falsche Bescheide ausstellen, die auch Gültigkeit haben. Aber nur solange, als ihre Fehlerhaftigkeit nicht offenkundig ist/wird, dann müssen solche Bescheide zurückgenommen oder revidiert werden. Eigenmächtige Interpretation oder Änderung von Gesetzen und gegebenen Rechtsvorschriften steht keiner Behörde zu, weil sie ja keine legislative Befugnis hat.


Jede Gesetz lässt einen gewissen ermessens Spielraum für die zulassende Behörde.
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haidi

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #43 am: 14. November 2012, 14:01:49 »

Aber im Falle eines Falles obliegt es immer der abnehmenden Behörde ob sie etwas durchgehen lassen oder nicht.
Und Behörden brauchen sich nicht an Gesetze halten?  :o

Jedes Gesetz hat einen gewissen Interpretationsspielraum - sonst bräuchten wir die 3 obersten Gerichtshöfe nicht.
Auch die Geschwindigkeitstafel ist interpretierbar:
Was ist Gelb, also welches Gelb ist zu verwenden.
Wie groß hat die Tafel zu sein
Welche Schriftart ist zu verwenden
Wie breit haben Ränder zu sein

Hannes
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hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #44 am: 14. November 2012, 14:12:48 »

Jede Gesetz lässt einen gewissen ermessens Spielraum für die zulassende Behörde.
Der aber im Gesetz und/oder den zugehörigen Verordnungen definiert ist! Die Rechtssicherheit eines Bürgers kann schließlich nicht vom Gutdünken oder dem persönlichen Befinden eines Beamten abhängen. Drum gibt es ja die Gewaltenteilung in Gesetzgebung. Vollzug und Gerichtsbarkeit.
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