Es müssen ja keine Zweirichtungsfahrzeuge sein. Es genügen wohl auch Einichtungsfahrzeuge mit Türen auf beiden Seiten und der Möglichkeit zum Notbetrieb in der anderen Richtung per um die dazu nötigen Einrichtungen erweiterten Rangierfahrschalter. Für echten Zweirichtungsbetrieb kann man zwei solche Fahrzeuge ja Heck an Heck kuppeln.
Durch Türen an beiden Seiten fällt auch die Frage nach Notausstiegen weg, die der ULF bekanntlich nicht hat, ausgen. ab 755, die haben (angeblich) wenigstens einen für den Fahrer.