Autor Thema: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn  (Gelesen 27728 mal)

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13er

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[PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« am: 03. März 2013, 10:56:38 »
Zitat
Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn

Ein spektakulärer Unfall mit relativ glimpflichem Ausgang hat Samstagabend in Linz zu einem mehrstündigen Einsatz von Polizei, Rettung und Feuerwehr geführt. Ein Einsatzfahrzeug des Roten Kreuzes rammte eine Straßenbahngarnitur.

Kurz nach 18.00 Uhr war eine Straßenbahn mit etwa 180 Passagieren stadtauswärts in Richtung Auwiesen unterwegs als ein Rotkreuzfahrzeug mit Blaulicht bei Rotlicht an der Ampel von der A7 in die Wienerstraße einbog und gegen die Straßenbahn fuhr. Das Schienenfahrzeug entgleiste durch die Wucht des Aufpralls und krachte gegen einen Baum, der entwurzelt wurde und umstürzte.

Im Rettungsfahrzeug befanden sich zwei Sanitäter und eine Patientin, die ins Krankenhaus der Elisabethinen gebracht hätte werden sollen. Die Dame blieb unverletzt. Die Passagiere konnten die Straßenbahn selbstständig verlassen, soweit bisher bekannt ist, blieben alle unverletzt.

Laut Polizei wurde eine Sanitäterin im Rettungsauto schwer verletzt, der Lenker und eine Patientin erlitten Verletzungen unbestimmten Grades. Die Fahrerin der Straßenbahn erlitt einen Schock, blieb aber ansonsten unverletzt.

Am Fahrzeug des Roten Kreuz entstand Totalschaden. Der Schaden an der Straßenbahn lässt sich noch nicht beziffern.

Quelle (mit Bild und Video): http://ooe.orf.at/news/stories/2573840/

Hier gibts auch noch ein paar Bilder: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Rettungsauto-krachte-gegen-Straßenbahn;art4,1075240
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #1 am: 03. März 2013, 11:17:28 »
Die Patientin im Rettungswagen, blieb unverletzt. Warum also fuhr der RTW mit Blaulicht und vorallem kennt er keine Verkehrsregeln? ROT=STOP auch für Blaulichttrottel*.


*Sorry E2, ich will dich damit nicht persönlich angreifen, in letzer Zeit häufen sich aber genau solche Unfälle, wegen seltens dämmlicher Einsatzfahrer.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #2 am: 03. März 2013, 11:32:54 »
Die Patientin im Rettungswagen, blieb unverletzt. Warum also fuhr der RTW mit Blaulicht und vorallem kennt er keine Verkehrsregeln? ROT=STOP auch für Blaulichttrottel*.


*Sorry E2, ich will dich damit nicht persönlich angreifen, in letzer Zeit häufen sich aber genau solche Unfälle, wegen seltens dämmlicher Einsatzfahrer.

Bessere es aus auf Freiwillige Rettungsorganisationen. Denn komischerweise sind es auch immer die gleichen Organistionen, die in solche Unfälle verwickelt sind. Und führend da ist auch interresanterweise das Grüne Kreuz.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #3 am: 03. März 2013, 11:49:26 »
Die Patientin im Rettungswagen, blieb unverletzt. Warum also fuhr der RTW mit Blaulicht und vorallem kennt er keine Verkehrsregeln? ROT=STOP auch für Blaulichttrottel*.


*Sorry E2, ich will dich damit nicht persönlich angreifen, in letzer Zeit häufen sich aber genau solche Unfälle, wegen seltens dämmlicher Einsatzfahrer.

Bessere es aus auf Freiwillige Rettungsorganisationen. Denn komischerweise sind es auch immer die gleichen Organistionen, die in solche Unfälle verwickelt sind. Und führend da ist auch interresanterweise das Grüne Kreuz.
Die Freiwilligen sind zwar führend, nicht aber ausschließlich diese. So hat mich gestern, ein ziviler Polizist mit einem dunkelgrauen VW Passat, links überholt, ich hatte Gegenverkehr und mich, weil er merkte es wird sehr knapp, geschnitten und zu einer kurzen Notbremsung gezwungen. Also auch da gibt es scheinbar einige, die einen mittelschweren Dachschaden haben und vor ca 14Tagen hat mich, in der Reihenfolge folgende Einsatzfahrzeuge überholt und um ein Haar zwei Schüler übern haufen gefahren, die bei Grün über die Kreuzung gingen, RTW, Polizei, NAW & Polizei und alle vier ohne Folgeton und so wären die Kids beinahe vom letzten Polizeiauto erwischt worden.  :down:

Deshalb kann ich mich nur immer und immer wieder wiederholen, wenn Sonderrechte dann beides, sonst wird es früher oder später zu folgenschwere Unfälle kommen, die leicht zu verhindern gewesen wären.
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E2

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #4 am: 03. März 2013, 11:53:02 »
*Sorry E2, ich will dich damit nicht persönlich angreifen, in letzer Zeit häufen sich aber genau solche Unfälle, wegen seltens dämmlicher Einsatzfahrer.

Nein, nein, ich fühl mich nicht persönlich betroffen, im Gegentum, du sprichst mit meinen Lippen  ;)

Wie oft hab ich mich schon über solche Vollidioten aufgeregt, welche meinen Blaulicht setzt Rotlicht außer Kraft, etc...

BTW: Dass Freiwillige u. U. eine höhere Unfallsrate haben, liegt auch daran, dass sie das nicht dauernd machen.

Abgesehen von gesetzlichen Vorgaben: In Blau, also einsatzmäßig, fährst dann, wenns wichtig ist. Allerdings solltest auch ankommen, sonst war ja das ganze für die Fisch. Also lieber einmal zu oft das Hörndl, einmal zu oft des nächtens jemand aufwecken, nicht das Hirn ausschalten und nicht auf Teufel komm raus fahren. Ich seh das so: Sobald Blaulicht eingeschaltet ist, musst für alle anderen rundumadum mitdenken, denn der gemeine Lenkraddreher bekommt oft genug die Panik wenn er blau sieht, und dessen Reaktion ist dann alles andre als logisch. Z. B. Blaulichtfahrzeug kommt von hinten, "Tatütata", und der legt eine Vollbremsung hin, etc. etc. Das mein ich mit dem für alle anderen mitdenken.

Einsatzmäßig schneller am Ziel, aber lieber drei Minuten später als gar nicht.

U4

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #5 am: 03. März 2013, 11:56:20 »
Laut Chef der Wiener Rettung verwendet man kein Folgetonhorn, um die Lenker "nicht zu erschrecken" - muss schaun ob ich die Mail noch finde ...
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

5er

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #6 am: 03. März 2013, 11:58:40 »
Die Patientin im Rettungswagen, blieb unverletzt. Warum also fuhr der RTW mit Blaulicht
Unverletzt heißt in dem Zusammenhang wohl nur, dass sie durch den Unfall keine Verletzungen erlitten hat, das heißt aber keinesfalls dass nicht auf Grund anderer Umstände (zB eine interne Erkrankung) Gefahr bestanden hat.

HLS

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #7 am: 03. März 2013, 12:00:22 »
Nein, nein, ich fühl mich nicht persönlich betroffen, im Gegentum, du sprichst mit meinen Lippen  ;)

Wie oft hab ich mich schon über solche Vollidioten aufgeregt, welche meinen Blaulicht setzt Rotlich außer Kraft, etc...
Ich hoffe, da wird zeitnah, endlich eine Lösung gefunden, denn diese Situation ist mMn untragbar.
Laut Chef der Wiener Rettung verwendet man kein Folgetonhorn, um die Lenker "nicht zu erschrecken" - muss schaun ob ich die Mail noch finde ...
Lieber gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer wissentlich.  >:(
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Tatra83

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #8 am: 03. März 2013, 12:01:40 »
Laut Chef der Wiener Rettung verwendet man kein Folgetonhorn, um die Lenker "nicht zu erschrecken" - muss schaun ob ich die Mail noch finde ...
Da kann der Chef der Wiener Rettung viel erzählen, denn vor Gericht hat sich der Einsatzfahrer zu verantworten und da gilt nur die StVO. Wie schon einmal erwähnt, hat das LG Innsbruck festgestellt, dass das Fahren mit Blaulicht und ohne Martinshorn grob fahrlässig ist und der Fahrer bei Unfällen etc. eine 100%-Schuld trifft.
Meine persönliche Konsequenz daraus ist: nie mehr als 60 innerorts, dafür aber zu 75% der Alarmfahrten mit Dauerhorn.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

E2

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #9 am: 03. März 2013, 12:08:11 »
Laut Chef der Wiener Rettung verwendet man kein Folgetonhorn, um die Lenker "nicht zu erschrecken" - muss schaun ob ich die Mail noch finde ...
Da kann der Chef der Wiener Rettung viel erzählen, denn vor Gericht hat sich der Einsatzfahrer zu verantworten und da gilt nur die StVO. Wie schon einmal erwähnt, hat das LG Innsbruck festgestellt, dass das Fahren mit Blaulicht und ohne Martinshorn grob fahrlässig ist und der Fahrer bei Unfällen etc. eine 100%-Schuld trifft.

Da hammas wieder, nur die anderen nicht stören.

1. Ich hab mein Posting oben editiert, von wegen Horn. Und warum schrecken sich die Lenker ... weil kaum mehr einer auf den Verkehr achtet. Und ein Einsatzfahrzeug, das sich schon von weitem auf sich aufmerksam macht, ist mir lieber, da weiß man schon es kommt eins, bevor mans sieht.

2. Das mit der Fahrlässigkeit ohne Horn ... ein Einzelentscheid, situationsbedingt. Laut Gesetz ist ein Einsatzfahrzeug dann eins, wenn es Blaulicht und oder Horn hat, "für die Dauer der Verwendung einses dieser Signale"!!!

Tatra83

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #10 am: 03. März 2013, 12:13:34 »
2. Das mit der Fahrlässigkeit ohne Horn ... ein Einzelentscheid, situationsbedingt. Laut Gesetz ist ein Einsatzfahrzeug dann eins, wenn es Blaulicht und oder Horn hat, "für die Dauer der Verwendung einses dieser Signale"!!!
Aber die Gerichte entscheiden mittlerweile weniger wohlwollend für den Einsatzfahrer.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

HLS

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #11 am: 03. März 2013, 12:21:21 »
Das gilt aber auch erst ab dem Zeitpunkt, wo andere Verkehrsteilnehmer, eindeutig erkennen können, dass ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte in anspruch nimmt. Sprich wenn ich ihn nicht bemerke und es kommt zum VU, trifft dem Einsatzfahrer mindestens eine Teilschuld und in dem von mir beschriebenen Fall mit den Kids trifft ihm sicher sogar 100% Schuld, da für die Kids, durch die Bim die Sicht verdeckt war und somit sie eben nicht sehen konnten und außerdem gilt ja bei Kindern(sie waren so zwischen 10-13Jahre) der Vertrauensgrundsatz nicht.

Was helfen aber eindeutige Gesetze und auch Rechtsprechungen, wenn in Wien eh alles wurscht ist und weiterhin fahrlässig bis vorsätzlich gegen diese verstoßen wird?
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Klingelfee

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #12 am: 03. März 2013, 12:31:50 »
Das gilt aber auch erst ab dem Zeitpunkt, wo andere Verkehrsteilnehmer, eindeutig erkennen können, dass ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte in anspruch nimmt. Sprich wenn ich ihn nicht bemerke und es kommt zum VU, trifft dem Einsatzfahrer mindestens eine Teilschuld und in dem von mir beschriebenen Fall mit den Kids trifft ihm sicher sogar 100% Schuld, da für die Kids, durch die Bim die Sicht verdeckt war und somit sie eben nicht sehen konnten und außerdem gilt ja bei Kindern(sie waren so zwischen 10-13Jahre) der Vertrauensgrundsatz nicht.

Was helfen aber eindeutige Gesetze und auch Rechtsprechungen, wenn in Wien eh alles wurscht ist und weiterhin fahrlässig bis vorsätzlich gegen diese verstoßen wird?

Ich weis noch von meiner Blaulichtschulung den Hinweis.

Du darfst mit Blaulicht und Folgetonhorn bei rot eine Kreuzung übersetzten. Du musst dich allerdings überzeugen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer dir ein gefahrloses übersetzen ermöglichen.
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E2

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #13 am: 03. März 2013, 12:33:00 »
2. Das mit der Fahrlässigkeit ohne Horn ... ein Einzelentscheid, situationsbedingt. Laut Gesetz ist ein Einsatzfahrzeug dann eins, wenn es Blaulicht und oder Horn hat, "für die Dauer der Verwendung einses dieser Signale"!!!
Aber die Gerichte entscheiden mittlerweile weniger wohlwollend für den Einsatzfahrer.

Nicht zuletzt wegen dem grünen hirnloser Einsatzfahrer. Ich bin schwer dafür, Blaulichtunfälle aus beiden Seiten genauestens zu prüfen.

Das gilt aber auch erst ab dem Zeitpunkt, wo andere Verkehrsteilnehmer, eindeutig erkennen können, dass ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte in anspruch nimmt. Sprich wenn ich ihn nicht bemerke und es kommt zum VU, trifft dem Einsatzfahrer mindestens eine Teilschuld und in dem von mir beschriebenen Fall mit den Kids trifft ihm sicher sogar 100% Schuld, da für die Kids, durch die Bim die Sicht verdeckt war und somit sie eben nicht sehen konnten und außerdem gilt ja bei Kindern(sie waren so zwischen 10-13Jahre) der Vertrauensgrundsatz nicht.

Was helfen aber eindeutige Gesetze und auch Rechtsprechungen, wenn in Wien eh alles wurscht ist und weiterhin fahrlässig bis vorsätzlich gegen diese verstoßen wird?

Was für Sonderrechte sind das denn:
Geschwindigkeit
Halten/Parken
Einbahn (mit Einschränkungen)
Fahverbote) demonstrative AUfzählung.

Das, was hauptsächlich unfallverursachend ist, da haperts. Ein Einsatzfahrzeug hat nicht automatisch Vorrang, Rot gilt genauso wie Stopp und Nachrang. Das geht aber in die Hirne so mancher Einsatzfahrer nicht rein.

Das Sonderrecht in Bezug auf Vorrang ist das, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ungeachtet einer Ampel, eines VZ bei Ansichtigwerden eines Einsatzfahrzeuges anhalten müssen, soferne sie dadurch niemanden gefährden. Und der Einsatzfahrer darf auch dann erst weiterfahren, wenn ALLE angehalten haben, egal ob er blau hat oder blau und Horn oder nur Horn. Nur blau und nur Horn dauerts halt länger, bis das alle registriert haben, bei nur Horn musst das Fahrzeug erst mal rausfinden.

Ein "Hineintasten" in eine Mehrspurige Kreuzung, Spur für Spur*) und anhalten immer wieder, ist nichts anderes als das Warten auf den Stopp der anderen. Das Durchfahren ist illegal und schwerstens gefährdend.

*) Stopp, tatü vor Kreuzung, 1 Spur stoppt. Einsatzfahrer rückt auf erste Spur vor, Stopp, tatü, etc.

HLS

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Re: [PM] Einsatzfahrzeug rammte Straßenbahn
« Antwort #14 am: 03. März 2013, 12:36:32 »
Ich weis noch von meiner Blaulichtschulung den Hinweis.

Du darfst mit Blaulicht und Folgetonhorn bei rot eine Kreuzung übersetzten. Du musst dich allerdings überzeugen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer dir ein gefahrloses übersetzen ermöglichen.
Und Rot bedeutet STOP, auch im Einsatz und STOP bedeutet alle Räder müssen stehen und erst nachdem sich der Einsatzfahrer überzeugt hat, dass ihn alle anderen als diesen erkannt haben, darf er seine Fahrt fortsetzen.
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