2. Das mit der Fahrlässigkeit ohne Horn ... ein Einzelentscheid, situationsbedingt. Laut Gesetz ist ein Einsatzfahrzeug dann eins, wenn es Blaulicht und oder Horn hat, "für die Dauer der Verwendung einses dieser Signale"!!!
Aber die Gerichte entscheiden mittlerweile weniger wohlwollend für den Einsatzfahrer.
Nicht zuletzt wegen
dem grünen hirnloser Einsatzfahrer. Ich bin schwer dafür, Blaulichtunfälle aus beiden Seiten genauestens zu prüfen.
Das gilt aber auch erst ab dem Zeitpunkt, wo andere Verkehrsteilnehmer, eindeutig erkennen können, dass ein Einsatzfahrzeug Sonderrechte in anspruch nimmt. Sprich wenn ich ihn nicht bemerke und es kommt zum VU, trifft dem Einsatzfahrer mindestens eine Teilschuld und in dem von mir beschriebenen Fall mit den Kids trifft ihm sicher sogar 100% Schuld, da für die Kids, durch die Bim die Sicht verdeckt war und somit sie eben nicht sehen konnten und außerdem gilt ja bei Kindern(sie waren so zwischen 10-13Jahre) der Vertrauensgrundsatz nicht.
Was helfen aber eindeutige Gesetze und auch Rechtsprechungen, wenn in Wien eh alles wurscht ist und weiterhin fahrlässig bis vorsätzlich gegen diese verstoßen wird?
Was für Sonderrechte sind das denn:
Geschwindigkeit
Halten/Parken
Einbahn (mit Einschränkungen)
Fahverbote) demonstrative AUfzählung.
Das, was hauptsächlich unfallverursachend ist, da haperts. Ein Einsatzfahrzeug hat
nicht automatisch Vorrang, Rot gilt genauso wie Stopp und Nachrang. Das geht aber in die Hirne so mancher Einsatzfahrer nicht rein.
Das Sonderrecht in Bezug auf Vorrang ist das, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ungeachtet einer Ampel, eines VZ bei Ansichtigwerden eines Einsatzfahrzeuges anhalten müssen, soferne sie dadurch niemanden gefährden. Und der Einsatzfahrer darf auch dann erst weiterfahren, wenn ALLE angehalten haben, egal ob er blau hat oder blau und Horn oder nur Horn. Nur blau und nur Horn dauerts halt länger, bis das alle registriert haben, bei nur Horn musst das Fahrzeug erst mal rausfinden.
Ein "Hineintasten" in eine Mehrspurige Kreuzung, Spur für Spur*) und anhalten immer wieder, ist nichts anderes als das Warten auf den Stopp der anderen. Das Durchfahren ist illegal und schwerstens gefährdend.
*) Stopp, tatü vor Kreuzung, 1 Spur stoppt. Einsatzfahrer rückt auf erste Spur vor, Stopp, tatü, etc.