Vielleicht war der N(60)-Dreiwagenzug gemeint, denn eine der beiden "echten" Stadtbahngarnituren könnte man allenfalls auf dem Bahnhofsareal pendeln lassen, sofern überhaupt noch eine Einsatzfähigkeit gegeben ist.
Und auch hier erschließt sich kein Grund, warum Fahrgäste nur im Triebwagen befördert werden sollten.
Überhaupt halte ich es in der heutigen Zeit nur noch für eine fadenscheinige Ausrede, dass man mit den Stadtbahngarnituren nicht fährt, weil die "keine Genehmigung für den Fahrgastbetrieb auf der Straße haben, nie gehabt haben und nie bekommen werden, weu des woar scho imma so und za wos brauch ma des?" Wenn man Quasi-Neubauten wie den D 244 (keine Fahrtrichtungsanzeiger, keine Schienenbremse!) so genehmigt bekommt, dass man damit Publikumsfahrten durchführen kann, geht das mit einem Stadtbahnzug (keine Fahrtrichtungsanzeiger, keine Schienenbremse!) ebenso. Wenn man sich unsicher fühlt (oder [berechtigte...] Angst hat, dass ein ohne Begleiter geführter Wagen unvollständig zurückkehrt), soll man halt jeden Wagen mit einem Begleiter besetzen.
Ich erkenne nichts, was dagegen spräche (außer der Behauptung, das ginge nicht, weil es sei ja schließlich noch nie gegangen), einem Stadtbahnzug die Genehmigung für Personenfahrten im Straßenbahnnetz zu gestatten. Aus historischem Blickwinkel bringt das natürlich wenig, dennoch wäre eine Sonderfahrt mit einer echten Stadtbahngarnitur
der Renner für ein neues Straßenbahnmuseum.