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Genau genommen müsste man die Kurzführung des 5ers zum Uhlplatz aber als Ablenkung bezeichnen – die Schleife liegt ja nicht direkt an der "Stammstrecke".
Nicht nach der Defination der WL
@ Klingelfee-> Der 33er zum Westbahnhof ist eine Linienverlängerung!
Wie auch immer die Definitionen seien mögen, wenn die WL eine andere Definition pflegen, dann bedeutet "Ablenkung" dort eben das, was ein Teil der Forengemeinde als "Umleitung" bezeichnen würde, aus.
Der verwaiste Rollstuhl ist übrigens mit Stahlketten am Haltestellenschild angekettet.
Zitat von: 4836er am 11. Januar 2017, 18:10:30Der verwaiste Rollstuhl ist übrigens mit Stahlketten am Haltestellenschild angekettet. Der gehört einem Bettler, der - zumindest zur wärmeren Jahreszeit - immer vor dem Stationsgebäude sitzt.
Ich weiß, aber auch wenn die WL den Begriff zigtausend Mal falsch anwenden, wird es dadurch nicht richtiger.
Kurzführung: Zug wendet vor Erreichen der regulären Endstation (5 Uhlplatz)Ablenkung: Zug zweigt vor Erreichen der regulären Endstation ab und fährt über eine fremde Strecke zu einer anderen Endstation (5 Schottentor)Umleitung: Zug fährt zur regulären Endstation, aber nicht über die reguläre Strecke (5 Westbahnhof – Spitalgasse – 37 – 8 – 35 – Franz-Josefs-Bahnhof – Praterstern)
Zitat von: 95B am 11. Januar 2017, 12:25:52Ich weiß, aber auch wenn die WL den Begriff zigtausend Mal falsch anwenden, wird es dadurch nicht richtiger. Zitat von: 95B am 11. Januar 2017, 12:25:52Kurzführung: Zug wendet vor Erreichen der regulären Endstation (5 Uhlplatz)Ablenkung: Zug zweigt vor Erreichen der regulären Endstation ab und fährt über eine fremde Strecke zu einer anderen Endstation (5 Schottentor)Umleitung: Zug fährt zur regulären Endstation, aber nicht über die reguläre Strecke (5 Westbahnhof – Spitalgasse – 37 – 8 – 35 – Franz-Josefs-Bahnhof – Praterstern)Leider ist das erste Beispiel schon falsch. Eine Kurzführung wäre 5 Raffaelschleife, 6 Gräßlplatz, 18 Quartier Belvedere oder 44 Johann-Nepomuk-Berger-Platz. 5 Uhlplatz ist - genauso wie 44 (Schottentor-)Sigi-Schleife eine Ablenkung, da abseits der Stammstrecke Haltestellen (nicht Haltepunkte!) angefahren werden, die es sonst nicht gibt.
Zitat von: 4463 am 11. Januar 2017, 22:03:46Zitat von: 95B am 11. Januar 2017, 12:25:52Ich weiß, aber auch wenn die WL den Begriff zigtausend Mal falsch anwenden, wird es dadurch nicht richtiger. Zitat von: 95B am 11. Januar 2017, 12:25:52Kurzführung: Zug wendet vor Erreichen der regulären Endstation (5 Uhlplatz)Ablenkung: Zug zweigt vor Erreichen der regulären Endstation ab und fährt über eine fremde Strecke zu einer anderen Endstation (5 Schottentor)Umleitung: Zug fährt zur regulären Endstation, aber nicht über die reguläre Strecke (5 Westbahnhof – Spitalgasse – 37 – 8 – 35 – Franz-Josefs-Bahnhof – Praterstern)Leider ist das erste Beispiel schon falsch. Eine Kurzführung wäre 5 Raffaelschleife, 6 Gräßlplatz, 18 Quartier Belvedere oder 44 Johann-Nepomuk-Berger-Platz. 5 Uhlplatz ist - genauso wie 44 (Schottentor-)Sigi-Schleife eine Ablenkung, da abseits der Stammstrecke Haltestellen (nicht Haltepunkte!) angefahren werden, die es sonst nicht gibt. Somit wäre z.B: 49 Breitensee eine Kurzführung aber 10 Breitensee eine Ablenkung?LG t12700
Zitat von: martin8721 am 11. Januar 2017, 20:57:35Zitat von: 4836er am 11. Januar 2017, 18:10:30Der verwaiste Rollstuhl ist übrigens mit Stahlketten am Haltestellenschild angekettet. Der gehört einem Bettler, der - zumindest zur wärmeren Jahreszeit - immer vor dem Stationsgebäude sitzt.Allzulange sollte er ihn dort aber nicht angekettet lassen, denn wenn das zuständige WL-Mitarbeiter/innen sehen und sie auf Ernst machen, dann ist der weg. Was im Falle eines Bettlers sicher nicht vorteilhaft wäre, denn so einfach wird er vielleicht nicht an einen neuen Rollstuhl rankommen.
Kurzführung: Zug wendet vor Erreichen der regulären Endstation (5 Uhlplatz)Ablenkung: Zug zweigt vor Erreichen der regulären Endstation ab und fährt über eine fremde Strecke zu einer anderen Endstation (5 Schottentor)