Ich würde als Wiener Linien generell sagen, ich übernehme den Schaden, falls ein Fahrer einen Spiegel wirklich kaputt macht; dann würden die meisten Falschparker schon im Ansatz verhindert werden.
Damit begibt man sich aber möglicherweise rechtlich auf Glatteis (Anstiftung zur Sachbeschädigung). Es gibt nämlich durchaus Pkw, die einen elektrischen Spiegeleinklappmechanismus besitzen, der durch händischen Einklappen ruiniert wird.
Außerdem hielte ich diesbezüglich die grundsätzliche Vorgangsweise für falsch: Vielmehr müssten die WL als Verkehrsunternehmen dafür eintreten, dass Stellplätze, von denen aus eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Fahrtbehinderung durch ausgeklappte Autospiegel besteht, rigoros entfernt werden. Ich weiß schon, hamma ned, kemma ned, tamma ned, aber anders wird man die Falschparker nicht los.
Da die WL ja für Fahrtbehinderungen entsprechende Entschädigung verlangen, sollte es kein Problem sein, aus diesen Einnahmen eine eigene Abschlepptruppe zu finanzieren. Die abgeschleppten Fahrzeuge kann man ja auch am Gelände der HW zwischenlagern, sollte ein Abkommen mit der MA 48 nicht möglich sein. Platz genug ist ja, die Trockendocks sollten doch mittlerweile abgeschafft sein.