Das rot/weiss diente aber wohl mehr den Autofahrern... oder?
Vermutlich zur besseren Sichtbarkeit.
Es dürfte ursprünglich auf diese Bestimmung zurückzuführen sein:
§ 57. Einrichtungen neben und auf der Fahrbahn
(2) Leitplanken, Leitbaken und Leitmale sind zur besseren Erkennbarkeit mit rückstrahlendem
Material in roter und weißer Farbe auszustatten.
Vielleicht gibt es auch noch irgendeine Verordnung, welche diese Kennzeichnung vorschreibt. Die Stangen an sich müssen grau sein.
Ich habe es verklausuliert gepostet, aber noch in den Siebzigern war in der StVO vorgeschrieben, dass die Stangen, an denen die Verkehrzeichen angebracht wurden, rot-weiß sein mussten. Waren sie das nicht, war das Zeichen ungültig. Die Stangerln waren nicht rückstrahlend.
Abgesehen davon sind die im 57er gemeinten Rückstrahler so anzubringen, dass aus der Sicht des ankommenden Verkehrs die weißen Rückstrahler links davon, die roten rechts davon angebracht sein müssen. Leitpfosten haben z.B. sowohl einen roten als auch einen weißen Rückstrahler.