Autor Thema: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2022  (Gelesen 2121411 mal)

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t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4050 am: 30. Januar 2018, 17:25:01 »
4505 fuhr heute selbstständig und solo in die HW!
Ist das nicht illegal, weil der Wagen bereits vor Monaten Fristablauf hatte? :o
Und schon seit Juli 2017 skartiert ist.
Das würde mich auch interessieren, wie da die Rechtslage ist?

LG t12700

Klingelfee

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4051 am: 30. Januar 2018, 17:26:27 »
4505 fuhr heute selbstständig und solo in die HW!
Ist das nicht illegal, weil der Wagen bereits vor Monaten Fristablauf hatte? :o

Du darfst unter gewissen Umständen das auch ein Automechaniker mit einem Auto mit abgelaufenen Begutachtungsplakette fahren. Und das ist im Prinzip genau das Gleiche. Man fährt mit dem Fahrzeug in die Werkstätte, bzw man macht eine Testfahrt. Solange die Sicherheitseinrichtungen noch funktionieren, soltle das kein Problem sein.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4052 am: 30. Januar 2018, 17:45:08 »
Nein, der Wagen hätte geschleppt werden müssen, der darf natürlich nicht mehr eigenständig im Netz herumfahren, wenn er skartiert ist.
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t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4053 am: 30. Januar 2018, 17:55:45 »
Nein, der Wagen hätte geschleppt werden müssen, der darf natürlich nicht mehr eigenständig im Netz herumfahren, wenn er skartiert ist.
Von wo fuhr er eig zur HW, FAV oder SIM?

Wäre es etwas anderes wenn er von SIM in die HW gefahren wäre, da er ja auf der Strecke nur auf eigenem Gleiskörper unterwegs gewesen wäre?

LG t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4054 am: 30. Januar 2018, 17:57:15 »
Nein, der Wagen hätte geschleppt werden müssen, der darf natürlich nicht mehr eigenständig im Netz herumfahren, wenn er skartiert ist.
Von wo fuhr er eig zur HW, FAV oder SIM? Wäre es etwas anderes wenn er am SIM in die HW gefahren wäre, da er ja auf der Strecke nur auf eigenem Gleiskörper unterwegs gewesen wäre?

LG t12700
Er fuhr von FAV aus.

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4055 am: 30. Januar 2018, 18:07:14 »
Wäre es etwas anderes wenn er von SIM in die HW gefahren wäre, da er ja auf der Strecke nur auf eigenem Gleiskörper unterwegs gewesen wäre?

Nein.
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4056 am: 30. Januar 2018, 18:19:18 »
Es ist egal, wie weit - sobald er außerhalb von Betriebsgelände fährt, ist das nicht erlaubt.
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4057 am: 30. Januar 2018, 18:32:57 »
4556 ist auch noch in RDH versteckt. Bin gespannt wann er seinen Weg in die HW antritt.

t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4058 am: 30. Januar 2018, 18:41:55 »
Wäre es etwas anderes wenn er von SIM in die HW gefahren wäre, da er ja auf der Strecke nur auf eigenem Gleiskörper unterwegs gewesen wäre?

Nein.
Es ist egal, wie weit - sobald er außerhalb von Betriebsgelände fährt, ist das nicht erlaubt.
Ok danke. Ich wünsch es den WL ja nicht, aber ich bin gespannt wies ausschauen würde wenn so ein Wagen dann in einen VU verwickelt ist, denn dann wirds für den Verantwortlichen vermutlich sehr unangenehm.

4556 ist auch noch in RDH versteckt. Bin gespannt wann er seinen Weg in die HW antritt.
Immer noch? Vermutlich hat er noch brauchbare Ersatzteile, welche man bisher nicht benötigt hat.

LG t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4059 am: 30. Januar 2018, 18:52:24 »
Ok danke. Ich wünsch es den WL ja nicht, aber ich bin gespannt wies ausschauen würde wenn so ein Wagen dann in einen VU verwickelt ist, denn dann wirds für den Verantwortlichen vermutlich sehr unangenehm.
Definitiv! Sie fordern es ja immer wieder heraus, auch mit skartierten Fahrzeugen im Linienverkehr. Wenn da bei einem VU die gegnerische Seite etwas davon erfährt...
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4060 am: 30. Januar 2018, 18:58:30 »
Ok danke. Ich wünsch es den WL ja nicht, aber ich bin gespannt wies ausschauen würde wenn so ein Wagen dann in einen VU verwickelt ist, denn dann wirds für den Verantwortlichen vermutlich sehr unangenehm.
Definitiv! Sie fordern es ja immer wieder heraus, auch mit skartierten Fahrzeugen im Linienverkehr. Wenn da bei einem VU die gegnerische Seite etwas davon erfährt...
Das ist kein Linien verkehr, wenn du keine Fahrgäste hast!  ;)
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t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4061 am: 30. Januar 2018, 19:08:24 »
Ok danke. Ich wünsch es den WL ja nicht, aber ich bin gespannt wies ausschauen würde wenn so ein Wagen dann in einen VU verwickelt ist, denn dann wirds für den Verantwortlichen vermutlich sehr unangenehm.
Definitiv! Sie fordern es ja immer wieder heraus, auch mit skartierten Fahrzeugen im Linienverkehr. Wenn da bei einem VU die gegnerische Seite etwas davon erfährt...
Das ist kein Linien verkehr, wenn du keine Fahrgäste hast!  ;)
Korrekt, aber zB 4556, 4740, 1363 und 1346 fuhren auch noch nach Fristablauf im Linienverkehr. Allerdings natürlich mit dem Unterschied, dass sie noch nicht skartiert waren.

Und daher ist das dann eigentlich etwas anderes.

@13er fuhren wirklich schon skartierte Züge (in letzter Zeit) noch im Linienverkehr? Ich kann mich daran nicht erinnern.

LG t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4062 am: 30. Januar 2018, 19:11:08 »
Ok danke. Ich wünsch es den WL ja nicht, aber ich bin gespannt wies ausschauen würde wenn so ein Wagen dann in einen VU verwickelt ist, denn dann wirds für den Verantwortlichen vermutlich sehr unangenehm.
Definitiv! Sie fordern es ja immer wieder heraus, auch mit skartierten Fahrzeugen im Linienverkehr. Wenn da bei einem VU die gegnerische Seite etwas davon erfährt...
Das ist kein Linien verkehr, wenn du keine Fahrgäste hast!  ;)

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4063 am: 30. Januar 2018, 19:20:21 »
Ok danke. Ich wünsch es den WL ja nicht, aber ich bin gespannt wies ausschauen würde wenn so ein Wagen dann in einen VU verwickelt ist, denn dann wirds für den Verantwortlichen vermutlich sehr unangenehm.
Definitiv! Sie fordern es ja immer wieder heraus, auch mit skartierten Fahrzeugen im Linienverkehr. Wenn da bei einem VU die gegnerische Seite etwas davon erfährt...
Das ist kein Linien verkehr, wenn du keine Fahrgäste hast!  ;)
Korrekt, aber zB 4556, 4740, 1363 und 1346 fuhren auch noch nach Fristablauf im Linienverkehr. Allerdings natürlich mit dem Unterschied, dass sie noch nicht skartiert waren.
Ja, ich meinte eigentlich eh nach Fristablauf. Das ist im Fall des Falles genauso schlimm.
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hema

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #4064 am: 30. Januar 2018, 21:30:43 »
Es ist egal, wie weit - sobald er außerhalb von Betriebsgelände fährt, ist das nicht erlaubt.
Das stimmt so nicht, im regulären Fahrgastbetrieb darfst du so ein Fahrzeug zwar nicht einsetzen, bestehen aber seitens des §40-Mannes keine Sicherheitsbedenken, darfst du es sehr wohl auf deinem Schienennetz bewegen. Das ist an sich so, wie mit einigen "Museums"-Fahrzeugen oder diversen Leihfahrzeugen, z.B. bei Veranstaltungen (Dampftramway usw.). Es wurden ja auch schon Neubaufahrzeuge für ausländische Abnehmer am Wiener Netz gefahren. Unter anderem war sogar der Vorführ-Combino für die Badner Bahn war in Wien zur Probe unterwegs.




Ja, ich meinte eigentlich eh nach Fristablauf. Das ist im Fall des Falles genauso schlimm.
Das wird jetzt so gehandhabt und ist Definitionssache! Das echte Ende der erlaubten Fahrgasteinsatzes sollte eigentlich mit Ende des achten Kalenderjahres sein, früher war das auch immer so. Ganz sicher ist man sich da anscheinend nicht (mehr) und hält sich jetzt eher bzw. lieber ans angeschriebene Datum. Man sollte das wohl einmal rechtlich prüfen!   :lamp:
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