Es ist egal, wie weit - sobald er außerhalb von Betriebsgelände fährt, ist das nicht erlaubt.
Das stimmt so nicht, im regulären Fahrgastbetrieb darfst du so ein Fahrzeug zwar nicht einsetzen, bestehen aber seitens des §40-Mannes keine Sicherheitsbedenken, darfst du es sehr wohl auf deinem Schienennetz bewegen. Das ist an sich so, wie mit einigen "Museums"-Fahrzeugen oder diversen Leihfahrzeugen, z.B. bei Veranstaltungen (Dampftramway usw.). Es wurden ja auch schon Neubaufahrzeuge für ausländische Abnehmer am Wiener Netz gefahren. Unter anderem war sogar der Vorführ-Combino für die Badner Bahn war in Wien zur Probe unterwegs.
Ja, ich meinte eigentlich eh nach Fristablauf. Das ist im Fall des Falles genauso schlimm.
Das wird jetzt so gehandhabt und ist Definitionssache! Das echte Ende der erlaubten Fahrgasteinsatzes sollte eigentlich mit Ende des achten Kalenderjahres sein, früher war das auch immer so. Ganz sicher ist man sich da anscheinend nicht (mehr) und hält sich jetzt eher bzw. lieber ans angeschriebene Datum. Man sollte das wohl einmal rechtlich prüfen!
