Gab es das überhaupt schon mal dass man ein bereits skartiertes Fahrzeug wieder reaktiviert hat? Ich kanns mir nur schwer vorstellen...
Du musst unterscheiden zwischen Fristablauf und Skartierung.
Fristablauf bedeutet einfach, dass das Fahrzeug wegen verstrichener HU nicht mehr eingesetzt werden darf, obwohl es durchaus noch betriebsbereit ist (es ist ja kaum anzunehmen, dass ein Wagen einen Tag nach Verstreichen der HU auseinanderfallen wird - obwohl..., nun ja, lassen wir das.

). Verpasst man einem solchen Fahrzeug nachträglich eine HU, kann es danach wieder im Personenverkehr eingesetzt werden, es kann aber auch entschieden werden, es zu skartieren (z.B. wenn sich wegen des schlechten Allgemeinzustandes eine HU, die natürlich vorher ein entsprechendes Aufarbeiten voraussetzt, nicht mehr lohnt).
Skartiert (oder auch
ausgemustert, aus dem Wagenstand genommen) bedeutet, dass das Fahrzeug buchmäßig aus dem Wagenstand entfernt wird. Es ist also von diesem Zeitpunkt im Wagenpark nicht mehr vorhanden, sondern mehr oder weniger nur mehr "ein Haufen Blech", der herumsteht und je nach Lust und Laune verkauft, verschrottet, in Museumstand übernommen oder einer sonstigen Aufgabe zugeführt werden kann. Dieser Prozess ist normalerweise nicht mehr reversibel.
Die E
1 in BRG sind wegen Fristablauf abgestellt, aber noch nicht skartiert.