Autor Thema: SAP und Gehalt  (Gelesen 85961 mal)

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13er

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #75 am: 26. Juni 2014, 17:04:01 »
Seit mittlerweile einem halben Jahr gibt es zum Teil gröbste Abweichungen von der Soll-Bezahlung...

Zitat
SAP HCM: Probleme lösen, Vertrauen gewinnen

Renate Niklas-Dittrt

Wir alle kämpfen nach wie vor mit den Folgen der Systemumstellung beim Personalmanagementsystem. Die Probleme sind noch nicht alle gelöst, einiges hat sich aber schon gebessert. „Qualität vor Quantität. Lieber etwas langsamer am Ziel, als zusätzliche Fehler produzieren“, gibt Renate Niklas-Dittrt die neue Richtung vor.

Die Personalchefin der Wiener Linien hat Mitte Mai die Projektleitung bei SAP-HCM übernommen. Die Verknüpfung der beiden Funktionen ermöglicht gerade bei den Wiener Linien eine bessere Lösung der bestehenden Probleme. „In den letzten Monaten wurde nicht immer gut abgestimmt, wer, was, wann, wie zu tun hat“, so Niklas-Dittrt. „Jetzt strukturieren wir das Projekt neu. Dann sollte eine fehlerfreie Einführung möglich sein.“ Qualität geht dabei vor Hast.

Auch Dinge, die bereits programmiert worden sind, werden noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Am Ende soll alles funktionieren. Dazu brauchen wir einen geregelten Prozess. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Niklas-Dittrt.

Trotzdem sind erste Erfolge schon spürbar. So wurde ein wichtiger Punkt mit der Abrechnung im Mai bereits gelöst: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurden zum Großteil nun korrigiert und auch für die vergangenen Monate richtig gestellt. Ein kleinerer Teil der Entgeltfortzahlung wird mit der Abrechnung im Juni noch nachgeholt werden. Dann ist dieses Problem einmal erledigt.

Aber es geht weiter! Ganz konkret werden in den nächsten Wochen und Monaten diese Punkte vom Team angegangen:

•Gehaltsverrechnung: Das System wird stabilisiert. Ein realistischer Abarbeitungsplan für die offenen Punkte wird festgeschrieben, kommuniziert und umgesetzt.

•Unterstützung: Die Telefonhotline bleibt weiterhin besetzt, wird optimiert und ist unter …. erreichbar. Alle Anwender sollen unbedingt besser unterstützt werden, als in den vergangenen Monaten.

•Kommunikation: Die Kommunikation wird besser! Die Situation wird deutlich dargestellt werden. Dazu gehört auch, dass Probleme offen angesprochen werden, auch wenn nicht für alles sofort eine Lösung parat ist. Außerdem sollen über Änderungen im Vorfeld ausreichend Informationen fließen.

•Qualifikation: Es wird analysiert, was notwendig ist, dass alle Einsatzplaner, Zeitbeauftragte, und Nebengebührenerfasser das System sicher bedienen können. Je nachdem kann es dafür noch zusätzliche Unterstützung geben.

„Das wichtigste ist jetzt“, so Niklas-Dittrt, „das Vertrauen wiederherzustellen. Deswegen müssen wir so rasch und transparent wie möglich alle Schritte setzen, um eine korrekte Gehaltsabrechnung und Zeiterfassung zu gewährleisten!“
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95B

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #76 am: 26. Juni 2014, 17:07:27 »
Zitat
„Jetzt strukturieren wir das Projekt neu. Dann sollte eine fehlerfreie Einführung möglich sein.“ Qualität geht dabei vor Hast.

Auch Dinge, die bereits programmiert worden sind, werden noch einmal genau unter die Lupe genommen.

Heißt im Klartext: Wir kennen uns absolut nicht mehr aus, müssen alles über den Haufen werfen und noch einmal von vorne beginnen. :ugvm:
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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #77 am: 27. Juni 2014, 12:24:32 »
Heißt im Klartext: Wir kennen uns absolut nicht mehr aus, müssen alles über den Haufen werfen und noch einmal von vorne beginnen. :ugvm:

Nunja.....

Es weden auch in Hinkunft Fahrtberechtigungen auf SAP umgestellt...

Wenns weiter so funktioniert, haben die WL auf einen Schlag keine Fahrer und Lenker mehr ...  >:D

Nightshift

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #78 am: 28. Juni 2014, 10:33:16 »
Und wieder passt die Abrechnung nicht, am Mittwoch werden Klagen eingebracht sch... verein...... :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm: :ugvm:

Linie 41

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #79 am: 28. Juni 2014, 10:50:45 »
Diese Schweinerei ist eigentlich nicht nur Grund für Rechtsverfahren sondern langsam ein Grund zu streiken. Aber wenn man die Arbeitgebervertreter zu Gewerkschaftern macht, braucht man sich nicht wundern, daß man verarscht wird.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #80 am: 24. Juli 2014, 18:42:11 »
Schlechte Nachrichten für alle, die (noch immer ernsthaft) dachten, das SAP-Problem sei bald behoben:

Zitat
SAP-HCM: Änderungen auf nächstem Bezugsnachweis (Gehaltszettel)

Mit der Umstellung des Personalinformationssystems auf SAP-HCM hat sich auch der Bezugsnachweis (Gehaltszettel) verändert. Der wesentliche Vorteil ist, dass er jetzt „sprechen“ kann. Das heißt, jede Lohnart hat einen eindeutigen Namen. Bisher gab es Kennnummern, die kaum jemand zuordnen konnte und die sich auch laufend verändert haben. Seit 1. Jänner 2014 stehen Grundgehalt, Dauer- und einzeln verrechnete Nebengebühren in eindeutigen Formulierungen auf dem Bezugsnachweis und jeder weiß, worum es geht.

Woran sich die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter noch gewöhnen müssen ist, dass nun jeder Bezug transparent dem richtigen Monat (= Leistungsmonat) zugeordnet wird. Dadurch kommt es auch immer wieder zu Plus-/Minus-Darstellungen auf dem Bezugsnachweis. Wird beispielsweise im Nachhinein eine Schulung eingegeben, ändert sich natürlich der Bezug. Daher wird der „falsche Bezug“ in dem jeweiligen Monat abgezogen (Minusdarstellung) und der „richtige Bezug“ als Plusdarstellung ausgewiesen. Der Bezugsnachweis wird dadurch natürlich länger, aber er ist damit auch wirklich nachvollziehbar. Diese Darstellung wird als Rückrollung bezeichnet. Die Rückrollung wird den Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter in den nächsten Monaten noch öfter begegnen. Insbesondere, wenn Korrekturen durchgeführt werden. Die Rollungen werden aber auch weiterhin notwendig sein, wie oben angeführtes Beispiel zeigt. Was durch die Rollung auch sichergestellt wird, ist, dass die steuerliche Betrachtung immer auf den Leistungsmonat bezogen wird. Damit können Steuerbegünstigungen auch tatsächlich in vollem Ausmaß berücksichtigt werden.

Mit der nächsten Abrechnung (Ende Juli) gibt es wieder zwei Neuerungen, die den Urlaubsanspruch und den Vorrückungsstichtag betreffen:

Urlaubsanspruch 

Sowohl für KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter als auch Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete wird auf dem Bezugsnachweis der Urlaubsanspruch aus den Vorjahren und dem laufenden Jahr  ausgewiesen. Bei KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter sind Urlaubstage angeführt, bei Beamtinnen und Beamte und Vertragsbediensteten Urlaubsstunden. Als Stichtag wird das jeweilige Ende des Verrechnungsmonates herangezogen. Das bedeutet, für KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter und Vertragsbedienstete sind in der Abrechnung Ende Juli alle genehmigten und im SAP erfassten Urlaube bis 31. Juli berücksichtigt. Für Beamtinnen und Beamte sind alle Urlaube bis zum 31. August berücksichtigt. Sollte jemand einen beantragten und bewilligten Urlaub doch nicht konsumieren, wird dieser in der folgenden Abrechnung wieder „gutgeschrieben“.

Eine Frage, die sich beim neu ausgewiesenen Urlaubsanspruch ergeben könnte:

•Beim Jahr 2013 steht beim Urlaubsanspruch nicht die tatsächliche sondern eine niedrigere Zahl an Urlaubstagen bzw.- stunden, die mir zustehen. Weshalb? Es ist jener Wert angeführt, der am Tag der Umstellung (1. Jänner 2014) im alten PI-System erfasst war und in das neue System übernommen wurde. Im alten Personalinformationssystem wurden die bereits verbrauchten Urlaubstage- bzw. stunden bereits vom Anspruch abgezogen.

Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter, die Ihren Bezugsnachweis online abrufen, haben diese Neuerung auch schon rückwirkend auf Ihren Bezugsnachweisen seit Jahresbeginn.

Vorrückungsstichtag

Das Besoldungsschema der Magistratsbediensteten sieht vor, dass ein/e Mitarbeiter/in innerhalb seiner/ihrer Verwendungsgruppe bzw. Dienstklasse zu einem berechneten Stichtag alle zwei Jahre in die nächst höhere Gehaltsstufe vorrückt (Bienalsprung). Auch für KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter gibt es diese Vorrückungen.

Bisher wurde auf dem Bezugsnachweis immer der letzte Gehaltssprung, orientiert am Eintrittsdatum, angeführt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten so selbst nachrechnen, wann sie das nächste Mal vorrücken werden. Ab sofort wird auf dem Bezugsnachweis (sowohl von KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter als auch von Beamtinnen und Beamte und Vertragsbediensteten) der Zeitpunkt der nächsten Vorrückung angeführt. Steht auf dem Bezugsnachweis eines/er KV-Mitarbeiterin oder Mitarbeiter z.B. 1. Oktober 2015, so bekommt der/die Mitarbeiterin oder Mitarbeiter erstmalig Ende Oktober seinen/ihren höheren Gehalt ausbezahlt. Beamtinnen und Beamte erhalten beim selben Datum bereits Ende September das höhere Gehalt, da sie ihn im Vorhinein erhalten.

In den kommenden Monaten wird es noch weitere Harmonisierungen und Feinjustierungen bei der Gehaltsabrechnung bzw. auf dem Bezugsnachnachweis geben. Das SAP-HCM Projektteam rund um Projektleiterin Renate Niklas-Dittrt arbeitet weiter mit Hochdruck daran, in den nächsten Wochen und Monaten diese Punkte zu lösen:

•Abrechnung der einzeln verrechneten Nebengebühren (Überstunden, zeitbezogene Zulagen, etc.) wieder für den gesamten Monat und nicht bis zum 20. des jeweiligen Monats (-> mehr Übersichtlich- und Planbarkeit für die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter).

•Entgeltfortzahlung (Bezahlung im Krankheitsfall) wird nicht im Vorhinein ausbezahlt.

•Fixierung des Tagsatzes der Entgeltfortzahlung bei Abwesenheiten.

•Für Urlaube anrechenbare Nebengebühren bei Beamtinnen und Beamte und Vertragsbediensteten werden auf dem Bezugsnachweis angeführt.

•Optimierung und Vereinfachung des Zeitnachweises.

Renate Niklas-Dittrt ist bezüglich der Stabilisierung des SAP-HCM Systems vorsichtig optimistisch: „Die Optimierung des Systems wird uns noch länger beschäftigen, aber die neuen Abläufe greifen bereits und wichtige Themen bei der Gehaltsabrechnung konnten wir bereits gemeinsam lösen.“
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haidi

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #81 am: 24. Juli 2014, 19:27:01 »
Schlechte Nachrichten für alle, die (noch immer ernsthaft) dachten, das SAP-Problem sei bald behoben:

Zitat
Urlaubsanspruch 

Sowohl für KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter als auch Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete wird auf dem Bezugsnachweis der Urlaubsanspruch aus den Vorjahren und dem laufenden Jahr  ausgewiesen. Bei KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter sind Urlaubstage angeführt, bei Beamtinnen und Beamte und Vertragsbediensteten Urlaubsstunden. Als Stichtag wird das jeweilige Ende des Verrechnungsmonates herangezogen. Das bedeutet, für KV-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter und Vertragsbedienstete sind in der Abrechnung Ende Juli alle genehmigten und im SAP erfassten Urlaube bis 31. Juli berücksichtigt. Für Beamtinnen und Beamte sind alle Urlaube bis zum 31. August berücksichtigt. Sollte jemand einen beantragten und bewilligten Urlaub doch nicht konsumieren, wird dieser in der folgenden Abrechnung wieder „gutgeschrieben“.
Warum macht man diese Urlaubsdarstellung bei den Beamten? Ich weiß, dass sie ihr Gehalt im Vorhinein bekommen, aber dennoch kann man bei den Urlaubstagen die Urlaube bis zum abgelaufenen Monat berücksichtigen und muss nicht noch kommende Urlaube berücksichtigen bzw. dann wieder gutschreiben.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Ferry

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #82 am: 25. Juli 2014, 08:47:06 »
Schlechte Nachrichten für alle, die (noch immer ernsthaft) dachten, das SAP-Problem sei bald behoben:

Zitat
SAP-HCM: Änderungen auf nächstem Bezugsnachweis (Gehaltszettel)
Renate Niklas-Dittrt ist bezüglich der Stabilisierung des SAP-HCM Systems vorsichtig optimistisch: „Die Optimierung des Systems wird uns noch länger beschäftigen, aber die neuen Abläufe greifen bereits und wichtige Themen bei der Gehaltsabrechnung konnten wir bereits gemeinsam lösen.“

Ich habe noch nie ein Thema gelöst. Kann mir jemand erklären, wie man das macht?  ::)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

U4

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #83 am: 25. Juli 2014, 08:59:59 »
Besser wäre "auflösen" - nämlich in Salzsäure - und zwar diejenigen, die die Idee für diese Umstellung entgegen den Fachmeiningen befohlen hatten  :bh: :bh: :bh:
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

schaffnerlos

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #84 am: 25. Juli 2014, 11:39:46 »
Könnten sich die WL nicht einen Haufen Geld (mehr als bei den ULF-HUs) ersparen, wenn jeder Bedienstete ein Fixgehalt bekommen würde? Auf meinem Gehaltszettel stehen maximal drei Zeilen und ich arbeite durchaus flexibel zu unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlichen Zwecken.

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #85 am: 25. Juli 2014, 11:57:46 »
Könnten sich die WL nicht einen Haufen Geld (mehr als bei den ULF-HUs) ersparen, wenn jeder Bedienstete ein Fixgehalt bekommen würde?
Ah, des hamma no nia ...
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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #86 am: 05. August 2014, 10:41:29 »
WL-NSA:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren!

Derzeit kommt es durch ein fehlerhaftes Programm auf dem SAP-RWP-System vereinzelt zu Systemabbrüchen. An der Behebung des Fehlers wird bereits intensiv gearbeitet. Es ist auch das e-Procurement-System betroffen.

Danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

IT-Management und Services
SAP - Betreuung


Klingelfee

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #87 am: 05. August 2014, 11:11:16 »
Könnten sich die WL nicht einen Haufen Geld (mehr als bei den ULF-HUs) ersparen, wenn jeder Bedienstete ein Fixgehalt bekommen würde? Auf meinem Gehaltszettel stehen maximal drei Zeilen und ich arbeite durchaus flexibel zu unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlichen Zwecken.
Also ich weiß nicht, ob das einfacher wäre. Bei den vielen unterschiedlichen Berufen, die es bei den WL gibt. Noch dazu gibt es etliche Zulagen, die auch in der Privatwirtschaftliche Stundenweise abgerechnet werden.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #88 am: 05. August 2014, 11:22:51 »
Einfacher - sicher.

Aber dann gäbs ja kein Druckmittel mehr: Bahnhofsdienst - Zulagen weg. Rot zufrieden.

wolfrathplatz

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Re: SAP und Gehalt
« Antwort #89 am: 28. September 2014, 15:19:47 »
Der Wahnsinn geht weiter :

Zitat
Die Überarbeitung des SAP-HCM läuft auf Hochtouren. Korrekturen werden
rückwirkend mit 1.1.2014 produktiv gestellt. Dadurch kommt es bei fast jeden
Bezugsnachweis zu mehreren Rückrollungen. Sie erkennen diese Rückrollungen
durch die Plus-/Minusdarstellung pro Monat. Selbst Korrekturen, die sich nur im
Cent-Bereich bewegen, werden rückgerollt.
Wir bitten um Verständnis für die teilweise seitenlangen Bezugsnachweise.
Diese Rückrollungen und damit umfangreichen Bezugsnachweise werden uns noch
die nächsten Monate (voraussichtlich bis Jänner 2015) beschäftigen. Damit ist aber
jede Rückrollung nachvollziehbar. Eine zusammenfassende Darstellung aller
Monatsbezüge wird voraussichtlich im Februar 2015 an alle Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter
ergehen. Damit können Sie jeden richtiggestellten Monatsbezug überprüfen.
Rückrollungen können sowohl zu Nachzahlungen als auch Rückforderungen führen.
Es werden alle Rückrollungen ausgewertet und insbesondere bei Rückforderungen
mit der Bedienstetenvertretung und den Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter abgestimmt, wann und wie
diese Rückforderung durchgeführt wird.Wöchentliche Ruhezeit:
Verletzungen der wöchentlichen Ruhezeit werden nun richtig berechnet. Die
Zeitkonten werden entsprechend korrigiert.
Auswirkung: Die wöchentliche Ruhezeit wird richtig bewertet. Durch diese Korrektur
ist leider ein Fehler bei bereits genehmigten und ausbezahlten
Mehrdienstleistungen passiert. Betroffen sind jeweils die letzten Wochenenden bzw.
Schichtwochenenden eines Monats. Hier kommt es irrtümlich zu Rückrollungen. Da
der Fehler nicht im Zuge der Tests, sondern bei der Vorbereitung der
Kommunikation aufgefallen ist, konnte er vor Abrechnungsschluss nicht mehr
korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt im Oktober. Bei größeren Rückrollungen
erfolgt eine Akontozahlung für den Differenzbetrag.Abzug Mehrarbeit innerhalb und außerhalb des
Gleitzeitrahmens:
Der Fehler, dass die Mehrarbeit (1/2 Stunde) in bestimmten Konstellationen an
manchen Tagen zweifach abgezogen wurde, ist nun gelöst. In Zukunft wird nur
noch eine halbe Stunde als Mehrarbeit abgezogen. Auswirkung: Die Zeitkonten
werden entsprechend korrigiert. Dabei kann es auch zu Rollungen auf den
Bezugsnachweisen kommen.Da es auch bei diesen Änderungen zu Rückforderungen kommen kann,
wurde die Richtigstellung bewusst in das Monat mit der nächsten
Sonderzahlung gelegt (=November).
Entgeltfortzahlung bei div. Abwesenheiten:
• Es erfolgt eine Gleichstellung der Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.
Auswirkung: Nachzahlung und Rückrollung.
• Die Vorauszahlung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit entfällt. Dadurch
werden hohe Rückforderungen vermieden, wenn in dem Monat, für den die
Entgeltfortzahlung bereits angewiesen wurde, der Dienst wieder angetreten
wird.
• Einfrieren der Höhe der Entgeltfortzahlung: der Betrag der Fortzahlung wird mit
dem ersten Tag der Abwesenheit ermittelt und bleibt bei durchgängiger
Abwesenheiten unverändert. Eine Veränderung erfolgt erst bei Unterbrechung
der Abwesenheit und neuerlicher Abwesenheit. Auswirkung: Rückrollung.
Sowohl Nachzahlung als auch Rückforderung sind möglich.Da es bei dieser Änderungen zu einem „verkürzten“ Bezug der
einzelverrechneten Nebengebühren kommt, wurde die Richtigstellung
bewusst in das Monat mit der nächsten Sonderzahlung gelegt (=November).
Abrechnung der einzelverrechneten Nebengebühren:
Einzelverrechnete Nebengebühren werden seit 1.1. nicht mehr für einen ganzen
Kalendermonat abgerechnet. Derzeit werden jeweils jene Teile angewiesen, die
innerhalb der Abrechnungsperiode (bis zum Abrechnungsschluss) liegen. Die
Nebengebühren für den Rest des Monates werden jeweils im nächsten Monat
ausbezahlt. Dies wird nun wieder auf eine Abrechnung für ganze Monate
umgestellt. Dh. die Summe aller einzelverrechneten Nebengebühren aus z.B.
Oktober, wird im November abgerechnet. Auswirkung: Im Umstellungsmonat wird
nur noch der nicht verrechnete Teil der einzelverrechneten Nebengebühren des
betroffenen Monats ausbezahlt. Achtung: verkürzter Auszahlungsbetrag im
November. Voller Nebengebührenbezug eines Monates erst wieder in der
folgenden Abrechnung im Dezember.Folgende Punkte werden noch 2014 richtiggestellt:
Korrektur diverser Lohnarten:
Sämtliche Lohnarten wurden nochmals einer Überprüfung unterzogen. Überprüft
wurden hier vor allem die Rundungsregeln und die steuerliche Begünstigung. Von
mehr als 1000 Lohnarten sind 59 Lohnarten identifiziert worden, bei denen eine
Korrektur notwendig ist. Die Auswirkungen der Korrekturen werden gerade
ermittelt. Nähere Informationen folgen, wenn das Ergebnis vorliegt. Auswirkung:
Rückrollungen, die sowohl eine Nachzahlung als auch eine Rückforderung
auslösen können.
Arbeitszeitmodell Arbeitsbereitschaft mit besonderer Erholungsmöglichkeit:
Das Arbeitszeitmodell für WL B67/R28 und die damit verbundene richtige
Bewertung der Arbeitszeiten wird umgesetzt. Auswirkung: keine Rückrollung, da
Richtigstellungen für 2014 durch die berechtigten Zeitbeauftragten vorgenommen
werden. Automatisierung steht ab 1.1.2015 zur Verfügung.Folgende Punkte werden noch 2014 richtiggestellt:
Abtragungsreihenfolge Gleitzeit:
Die Abtragungsreihenfolge für Gleitzeitguthaben wird richtiggestellt. Es wird
zunächst jenes Zeitguthaben abgetragen, das die niedrigste Bewertung hat
(=100% aus dem Gleitzeit, bzw. dem Zeitausgleichsguthaben) danach
(gegebenenfalls 125%) 150% und erst in Folge 200%. Dieser Automatismus wird
ab 1.1.2015 zur Verfügung stehen. Auswirkung: keine Rückrollung. Die
Korrekturen werden für 2014 durch die berechtigten Zeitbeauftragten durchgeführt.
Ende 2014 sollen alle Zeitkonten den richtigen Saldo aufweisen.
Optimierung Zeitnachweis:
Der Zeitnachweis wird überarbeitet und damit besser lesbar und leichter
nachvollziehbarer gemacht.
:ugvm: :ugvm:  und das Eingeständnis der Unfähigkeit.  >:D