Ja eben. Wenn wer aus eigenen Stücken aussteigt, ist er selbst für sein Tun verantwortlich und haftbar. Der Fahrer wird ja nicht sagen, dass wer aussteigen muss.
Entweder der Fahrer ist Eisenbahnaufsichtsorgan, dann hat er sich zu überzeugen, ob man gefahrlos aussteigen kann, das kann er sicher nicht vom Fahrersitz aus machen. Ist er kein Eisenbahnaufsichtsorgan, dann darf er dich auch nicht dazu anstiften bzw. die Türen zum Aussteigen frei geben.
Du kannst ja auch eine Türe per Notöffnung aufmachen und aussteigen. Ist dein Handeln logisch argumentierbar und es sind keine Schäden für Dritte eingetreten, wird es kein Gericht geben, das dich dafür strafen könnte. Es gibt ja noch mehr Gesetze als die Eisenbahnsicherheitsvorschriften, sonst müsstest du eventuell mal in einem Waggon ersticken, weil du ja nicht ohne Aufforderung aussteigen darfst!
Ist klar, da wird mich kein Gericht der Welt strafen, weil es eine Verwaltungsübertretung ist. Wenn es eine Selbstrettung ist, dann spielt es auf einer anderen Schiene
Irgendwie geht das schon in die Richtung "I derf ja de Notbrems'n net ziag'n, weil sunst werd' i vielleicht bestraft!".
Das redet man gerne den Leuten ein, damit man keine Scherereien mit dem Zurückstellen der Notbremse etc.hat. Es ist nicht verboten, die Notbremse zu ziehen.
Ich hab mir heute das Szenario vorgestellt, Zug geht ein, Fahrer fordert zum Aussteigen auf, er ist ja kein Eisenbahnaufsichtsorgan, also bleibt man sitzen, weil der Zug nicht in der Haltestelle ist. Da muss erst die Funkstreife der WL anrücken (die echte Funkstreife darf mir das Aussteigen auch nicht anordnen).