Autor Thema: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen  (Gelesen 35911 mal)

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haidi

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #90 am: 22. April 2014, 19:01:07 »
Ja eben. Wenn wer aus eigenen Stücken aussteigt, ist er selbst für sein Tun verantwortlich und haftbar. Der Fahrer wird ja nicht sagen, dass wer aussteigen muss.
Entweder der Fahrer ist Eisenbahnaufsichtsorgan, dann hat er sich zu überzeugen, ob man gefahrlos aussteigen kann, das kann er sicher nicht vom Fahrersitz aus machen. Ist er kein Eisenbahnaufsichtsorgan, dann darf er dich auch nicht dazu anstiften bzw. die Türen zum Aussteigen frei geben.

Zitat
Du kannst ja auch eine Türe per Notöffnung aufmachen und aussteigen. Ist dein Handeln logisch argumentierbar und es sind keine Schäden für Dritte eingetreten, wird es kein Gericht geben, das dich dafür strafen könnte. Es gibt ja noch mehr Gesetze als die Eisenbahnsicherheitsvorschriften, sonst müsstest du eventuell mal in einem Waggon ersticken, weil du ja nicht ohne Aufforderung aussteigen darfst!   ;)
Ist klar, da wird mich kein Gericht der Welt strafen, weil es eine Verwaltungsübertretung ist. Wenn es eine Selbstrettung ist, dann spielt es auf einer anderen Schiene
Zitat
Irgendwie geht das schon in die Richtung "I derf ja de Notbrems'n net ziag'n, weil sunst werd' i vielleicht bestraft!".
Das redet man gerne den Leuten ein, damit man keine Scherereien mit dem Zurückstellen der Notbremse etc.hat. Es ist  nicht verboten, die Notbremse zu ziehen.


Ich hab mir heute das Szenario vorgestellt, Zug geht ein, Fahrer fordert zum Aussteigen auf, er ist ja kein Eisenbahnaufsichtsorgan, also bleibt man sitzen, weil der Zug nicht in der Haltestelle ist. Da muss erst die Funkstreife der WL anrücken (die echte Funkstreife darf mir das Aussteigen auch nicht anordnen). :)
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hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #91 am: 22. April 2014, 19:26:38 »

Entweder der Fahrer ist Eisenbahnaufsichtsorgan, dann hat er sich zu überzeugen, ob man gefahrlos aussteigen kann, das kann er sicher nicht vom Fahrersitz aus machen. Ist er kein Eisenbahnaufsichtsorgan, dann darf er dich auch nicht dazu anstiften bzw. die Türen zum Aussteigen frei geben.

EisbSV:
Zitat
(9) Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch
Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen ge-
fahrlos nachgekommen werden kann.

Es geht nicht um die prinzipielle Möglichkeit des Aussteigens, die ist immer gegeben, weil man Türen als Fahrgast ja auch per Notöffnung (Hebel, Aufreißen) jederzeit aufmachen kann. Es geht um das Anordnen, also das verpflichtende Verlassen des Fahrzeuges auf der Strecke!

Ein unnötiges und willkürliches Anhalten von Personen fällt unter andere Gesetze (Stafgesetz usw.) und hat mit der Sicherheit Bahnreisender und des Bahnbetriebes nichts zu tun.



Zitat
Ich hab mir heute das Szenario vorgestellt, Zug geht ein, Fahrer fordert zum Aussteigen auf, er ist ja kein Eisenbahnaufsichtsorgan, also bleibt man sitzen, weil der Zug nicht in der Haltestelle ist. Da muss erst die Funkstreife der WL anrücken (die echte Funkstreife darf mir das Aussteigen auch nicht anordnen). :)
Als Fahrgast kann dir wurscht sein, wer ein Eisenbahnaufsichtsorgan ist und wer nicht, da musst du sowieso gem. der Beförderungsbedingungen (und des Eisenbahngesetzes) den betriebsbezogenen Anordnungen der Bediensteten Folge leisten!  ;)
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #92 am: 22. April 2014, 21:05:43 »
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.

Ich habe einmal live mitbekommen, wie ein WLB-Mitarbeiter eine Erdungsstange in die eingeschaltete Fahrleitung gehängt hat. Es hat geblitzt und gekracht und die Erdungsstange war nachher hinüber, aber es hat nicht so ausgesehen, als hätte der Lichtbogen enorme Verbrennungshitze gehabt.
Zünden wird er erst bei wenigen Millimetern Abstand, aber er kann durchaus bestehen bleiben wenn sich die Entfernung anschließend wieder vergrößert, z.B. weil der Fahrer instinktiv zurückzuckt. Außerdem kann es meiner Meinung nach durchaus einen sprühenden Funkenregen ähnlich wie beim Schneidbrenner geben, und diese Funken sind dann teilweise flüssiges Metall. Ich würde es jedenfalls definitiv nicht probieren wollen, ob es potenziell tödlich wäre oder nicht kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Beim Lichtbogen ist jedenfalls die Spannung relativ irrelevant, was zählt ist die verfügbare Stromstärke bis irgendwo eine Sicherung auslöst, denn der Lichtbogen ist praktisch ein Kurzschluss. Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #93 am: 22. April 2014, 21:19:28 »
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.

Ich habe einmal live mitbekommen, wie ein WLB-Mitarbeiter eine Erdungsstange in die eingeschaltete Fahrleitung gehängt hat. Es hat geblitzt und gekracht und die Erdungsstange war nachher hinüber, aber es hat nicht so ausgesehen, als hätte der Lichtbogen enorme Verbrennungshitze gehabt.

Und mir hat der Knall gereicht, nachdem ich einmal den Kurzschließer am Zug eingelegt hatte. Du darfst eins nicht vergessen. Bei der Erdungskrücke bist du unmittelbar bei der Stromschiene, während du bei der Erdungsstange 3-4 m von der Fahrleitung entfernt bist. Je nachdem, wo du die Stange anfasst.

Und glaube mir, wenn du einmal mit der Erdungskrücke hantiert hast, dann willst du sicher nicht ausprobieren, wie das ist, wenn die Stromschiene noch unter Spannung steht. Wir hatten schon Vorfälle, wo der Stromabnehmer, bzw die Stromschiene den Vorgang des Kurzschließens NICHT überlebt hatte. Und auf Grund der Brandmarken war es eindeutig, dass der Schaden ERST mit aktivieren des Kurzschließers aufgetreten ist.
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #94 am: 22. April 2014, 21:30:08 »
Zünden wird er erst bei wenigen Millimetern Abstand, aber er kann durchaus bestehen bleiben wenn sich die Entfernung anschließend wieder vergrößert, z.B. weil der Fahrer instinktiv zurückzuckt.

Auch wenn er zurückzuckt, macht das nichts, denn wenn die Erdungskrücke schon auf wenige Millimeter nahe ist, dann schnappt sie selbstständig ein.

Außerdem kann es meiner Meinung nach durchaus einen sprühenden Funkenregen ähnlich wie beim Schneidbrenner geben, und diese Funken sind dann teilweise flüssiges Metall. Ich würde es jedenfalls definitiv nicht probieren wollen, ob es potenziell tödlich wäre oder nicht kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Probieren mag ich es auch nicht, aber ich fände es interessant, die Sache unter Experimentalbedingungen (Roboterarm/mechanisches Gestänge betätigt die Erdungskrücke) zu testen.

Beim Lichtbogen ist jedenfalls die Spannung relativ irrelevant, was zählt ist die verfügbare Stromstärke bis irgendwo eine Sicherung auslöst, denn der Lichtbogen ist praktisch ein Kurzschluss. Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!

Die Stromstärke, die man bei der Stromschiene erreichen kann, bis das Unterwerk abschaltet, ist mit Sicherheit erheblich, ich würde durchaus von ein paar tausend Ampere ausgehen.

Und mir hat der Knall gereicht, nachdem ich einmal den Kurzschließer am Zug eingelegt hatte. Du darfst eins nicht vergessen. Bei der Erdungskrücke bist du unmittelbar bei der Stromschiene, während du bei der Erdungsstange 3-4 m von der Fahrleitung entfernt bist. Je nachdem, wo du die Stange anfasst.

Ich sag ja die ganze Zeit: Es ist für den Beteiligten ganz sicher kein schönes, sondern ein böses und schmerzhaftes Erlebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit von Langzeitfolgen – aber eben kein unmittelbar tödliches.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #95 am: 22. April 2014, 21:44:43 »

Probieren mag ich es auch nicht, aber ich fände es interessant, die Sache unter Experimentalbedingungen (Roboterarm/mechanisches Gestänge betätigt die Erdungskrücke) zu testen.

Das wäre vielleicht eine adäquate nächste Aufgabe für Lukas Schnell? Praktikanten kosten weniger als Roboter!
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #96 am: 22. April 2014, 22:31:35 »
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #97 am: 22. April 2014, 22:50:26 »
Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
Es gibt Menschen, die bewusst mit der Autobatterie schweißen, wenn sie nichts anderes zur Verfügung haben.
Wundert mich gar nicht... ich kenne die Geschichte von wem, der unabsichtlich einen Schraubenschlüssel als Griff an die Autobatterie geschweißt hat.
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #98 am: 22. April 2014, 23:09:07 »
Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
Es gibt Menschen, die bewusst mit der Autobatterie schweißen, wenn sie nichts anderes zur Verfügung haben.
Wundert mich gar nicht... ich kenne die Geschichte von wem, der unabsichtlich einen Schraubenschlüssel als Griff an die Autobatterie geschweißt hat.

Ich hatte in den 1980er Jahren nicht nur einen Ford Anglia, sondern auch einen etwas begriffstutzigen Mechaniker, dem nicht nahezubringen war, dass bei den Engländern plus und minus vertauscht sind... *bbrrzzzzll*   ::)  :o - Wunder der Schweisstechnik.
Zum Foto - machen wir doch gleich ein Rätsel daraus, wo parke ich da? BTW, wir werden OT, bitte um eventuelle Verschiebung des Threads.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Ferry

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #99 am: 24. April 2014, 11:58:36 »
Klar – hängt halt davon ab, wie schnell die Erdungskrücke eingehängt wird. Ich will das keinesfalls verharmlosen, aber tödlich ist es nicht.
Würde ich nicht zu 100% unterschreiben. Wenn ich an den 4860 denke...  ::)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #100 am: 01. Mai 2014, 01:48:52 »
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.
Zünden wird er erst bei wenigen Millimetern Abstand, aber er kann durchaus bestehen bleiben wenn sich die Entfernung anschließend wieder vergrößert, z.B. weil der Fahrer instinktiv zurückzuckt.
Gibts da nicht eine "Faustregel": 1cm pro kV? Und Sicherheitsabstand ist normalerweise mindestens das 10-fache?

Beim Lichtbogen ist jedenfalls die Spannung relativ irrelevant, was zählt ist die verfügbare Stromstärke bis irgendwo eine Sicherung auslöst, denn der Lichtbogen ist praktisch ein Kurzschluss.
Das war auch immer recht eindrucksvoll, welche Lichtbögen man mit Modellbahntrafos (12V) machen konnte. Wenn man unvosrichtig war, hat man aber mitunter die Kabelenden verschweißt. ;D
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.