Das ist jetzt ein bisserl ....dings.
Bei einem personenbefördernden Zug besteht die Zugmannschaft aus dem Triebfahrzeugführer (Tfzf), den Beimänner und den Zugbegleitern (Zub), das sind der Zugführer (Zgf) und die Schaffner. Einen Tfzf gibt es logischerweiser immer. Der Zgf ist immer der „Chef“, also der Verantwortliche für den Zug. Den Zgf unterscheidet man von den restlichen Zugbegleitern, also den Schaffnern, durch den roten Steg an der blauen Dienstkappe (wie das heute genau ist, weiß ich aber nicht). Wenn es keinen Zgf gibt, dann übernimmt der Tfzf teilweise die Aufgaben eines Zgf. Auf einen Zgf darf man nur verzichten, wenn der Zug nur aus Triebwagen besteht bzw. ein Triebzug ist, nur ein nicht besetztes nP-Fahrzeug am Zugschluss beigegeben wurde, eine automatische und taugliche Türschließeinrichtung vorhanden ist, der Tfzf bei allen planmäßigen Halten den gesamten Zug überblicken bzw. überwachen kann und funktionierende Innen- und Außenlautsprecher vorhanden sind. Gibt es keinen Zgf und keine Schaffner, so spricht man vom 0:0-Betrieb. Bei der WESTbahn gibt es keinen Zgf, aber Schaffner (Stewards), daher fährt diese auch im 0:0-Betrieb.
Nachtrag: Wenn ein Zug einen NBÜ-Bereich (NBÜ=Notbremsüberbrückung) ohne oder mit unwirksamer NBÜ befährt, muss für je fünf besetzte Reisezugwagen entsprechend unterwiesenes Personal, mindestens jedoch ein Zugbegleiter vorhanden sein. Bei 0:0 geführten Zügen reicht die analoge Besetzung mit Tfzf.