Nein, die von HLS beschriebene Situation, wo ein ULF sich bei "Bügel ab" fehlerhaft selber und spontan die Haltebremse einschaltet. Wenn du das nicht sofort löst (durch Fahrhebel kurz auf Fahrt oder Federspeicher auf "lösen") quietscht sich der sich Wagen mit Federspeicher und Schienenbremse bis zum Stillstand ein und meldet eine "Unerlaubte Schalthandlung". Gleiches passiert, wenn du den Federspeichertaster/-schalter während der Fahrt auf voll stellst und dort belässt bzw. nicht sofort wieder löst (beim A/B kriegst du temporär irgend eine A-Störung, bei A1/B1 eine unerlaubte Schalthandlung). Es gibt ja auch einige A1/B1, welche beim Schalten von Fahrt auf Null die Haltebremse einzuschalten wollen, was du instinktiv sofort mit einer kurzen Bewegung des Steuerhebels nach vorne abstellst. Wenn du hart bleibst und das nicht machst, hast du das selbe Ergebnis, wie vorher beschrieben.
Und wenn du verwegen versuchen würdest, den Bügel während der Fahrt raufzugeben, hättest du auch eine "Unerlaubte Schalthandlung", weil du dazu ja den BAWS auf Null stellen musst, was zur unangenehmen und bis zum Stillstand unaufhebbaren Volleinbremsung des Zuges führt! 
In der Fahrerfach und den Ausbildungsunterlagen (Ausgabe 2011) wird das stromlose Befahren von Streckenabschnitten (sinngemäß und gekürzt) wie folgt beschrieben - allerdings bezogen auf E1: Man braucht einen 2. Bediensteten, der den STA auf Zuruf des Fahrers "
Strom
abnehmer ab" abzieht. Nach der betreffenden Stelle lässt er den STA wieder hochfahren und meldet dies dem Fahrer mit "fertig". Soweit, so gut. Eine Einschränkung, dass ein solches Vorgehen mit einem ULF nicht erlaubt oder möglich sei, ist dort nicht zu finden. Und es handelt sich ja auch - wie von Dir angedeutet - um ein fehlerhaftes Verhalten des Fahrzeuges.
Angenommen sei folgende Situation (weil wettermäßig derzeit ja auch aktuell): Fahrer entdeckt rechtzeitig einen Baumast in der Fahrleitung, bügelt ab (ULF), um durchzurollen, Zug bremst sich ein, Fahrer rechnet nicht damit und kann daher nicht gegensteuern, ein FG stürzt. Durch einen weiteren Windstoß fällt der Ast runter => Beweis für sein Handeln ist futsch! Fahrer kriegt zu 99% grobe Probleme, wahrscheinlich sogar gerichtlich. Das kann's aber bittschön nicht sein - nur weil man werkstattseitig offenbar zu bequem ist, den betreffenden Zügen dieses Fehlverhalten abzugewöhnen! Ich kann mir nämlich schwer vorstellen, dass das Unternehmen den Fahrer von aller Schuld entbindet und damit indirekt zugibt, Züge mit versteckten Störungen in Betrieb zu haben!
(Sind wir jetzt nicht schon zu sehr off topic? Wenn ja, Verzeihung!)