Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 96637 mal)

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haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #90 am: 29. Januar 2015, 09:35:53 »
Natürlich ist es ein Signal – so wie die anderen drei Signale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich. Wäre es kein Signal, könnten damit keine verbindlichen Handlungsanweisungen begründet sein.
Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?
Was brauchst für ein Signal einen Dienstauftrag? Signal ist in der Signalvorschrift, hängt dort - fertig.
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #91 am: 29. Januar 2015, 09:37:20 »
Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?

Das weiß ich nicht. Ich habe leider kein umfassendes Archiv an Dienstaufträgen.

Signal ist in der Signalvorschrift

Eben nicht, das ist ja das Problem!
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haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #92 am: 29. Januar 2015, 09:38:09 »
Signal ist in der Signalvorschrift
Eben nicht, das ist ja das Problem!
Dann ist's kein Signal
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #93 am: 29. Januar 2015, 10:20:02 »
Zitat
Dann müsste es aber dafür auch einen DA geben! Gibt es den?
Ja, den gibt es :DA44/11

abraham

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #94 am: 29. Januar 2015, 11:13:55 »
Ein Ersuchen an die Insider: Könnte jemand die neue Signalvorschrift online stellen (oder einscannen ...)? Danke schon vorab.

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #95 am: 29. Januar 2015, 11:19:19 »
Ein Ersuchen an die Insider: Könnte jemand die neue Signalvorschrift online stellen (oder einscannen ...)? Danke schon vorab.

Wozu? Schau ins Wiki, da hast du alles, was du brauchst!

http://www.strassenbahnjournal.at/wiki/index.php/Signale#Signale_ab_2015
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abraham

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #96 am: 29. Januar 2015, 11:31:08 »
Ich habe nicht nach den Signalen gefragt sondern nach der SIGNALVORSCHRIFT.

95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #97 am: 29. Januar 2015, 11:35:16 »
Ich habe nicht nach den Signalen gefragt sondern nach der SIGNALVORSCHRIFT.

Was steht denn außer Signalen und ihrer Bedeutung in der Signalvorschrift sonst noch drinnen, dass dir die Beschreibung der Signale im Wiki (übrigens mit Originalabbildungen aus der Signalvorschrift) nicht genügt?
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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #98 am: 29. Januar 2015, 11:53:44 »
II. ALLGEMEINES
§1. Einleitung, Geltungsbereich
(1) Soweit personenbezogene Bezeichnungen (z.B. Fahrzeugführer, Deckmann)
nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in
gleicher Weise.
(2) Hinsichtlich der Begriffe wird auf die bezugnehmenden Bestimmungen der
BV-FD und ZSB-Strab verwiesen.
(3) Diese Signalvorschrift Straßenbahn (in der Folge „SV – Strab“ genannt) gilt
für den Betriebsbereich der Straßenbahn. Sie enthält die im Straßenbahnbetrieb zu
verwendenden Signale.
(4) Die SV – Strab ist durch die zuständige Eisenbahnbehörde genehmigt.
(5) Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen
dienen zur Erläuterung. Die Bezeichnung rechts ist im Sinn der Fahrrichtung
zu verstehen.
(6) Die in der SV-Strab enthaltenen Signale dürfen in keinen anderen Formen
und Farben verwendet werden und sind in der nachfolgend beschriebenen Art und
Weise zu befolgen.
(7) Die Signale werden in Form- und Lichtsignale, in hörbare und sichtbare Signale,
sowie in Tag- und Nachtsignale unterschieden. Nachtsignale sind bei Dunkelheit
und unsichtigem Wetter anzuwenden.
(8.) Signale sind im Regelfall rechts neben dem Gleis oder über dem Gleis angebracht.
(9) Zur Abgabe von Signalen sind nur die dafür ausgebildeten und geprüften
Bediensteten berechtigt, im Gefahrenfall können auch betriebsfremde Personen Signale
(Gefahrenhalt) geben.
(10) Signalmittel müssen stets in erforderlicher Anzahl und in einwandfreiem Zustand
vorhanden sein.
(11) Alle Signale sind so zu geben, dass sie aus angemessener Entfernung leicht
und deutlich wahrgenommen werden können.
(12) Signale müssen genau beachtet und wenn sie einen Auftrag bedeuten, unverzüglich
befolgt werden.
Allgemeines
Seite 2 SV – Strab 2013
(13) Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über
die Bedeutung eines Signales, so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere
Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln.
(14) Gestörte, beschädigte oder in ihrer Bedeutung nicht erkennbare Signale sind
sofort der Betriebsinspektion zu melden.
(15) Hörbare Signale werden mit Signaleinrichtungen (z. B. Gong, Summer, Glocke,
Pfeife) bzw. mit der Notsignaleinrichtung gegeben oder mündlich oder fernmündlich
erteilt.


Vielleicht meint er diesen Teil?

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #99 am: 29. Januar 2015, 17:35:03 »

Natürlich ist es ein Signal – so wie die anderen drei Signale in Haltestellen mit Kreuzungsbereich. Wäre es kein Signal, könnten damit keine verbindlichen Handlungsanweisungen begründet sein.
Mit dem "K" selber ist keine verbindliche Handlungsweise vorgegeben, es informiert nur, dass während seines Aufleuchtens kein Eingriff in die Anlage 1 möglich ist bzw. wäre. Da kannst du am Bedienungsbildschirm drücken, was du willst, es wird sich nichts tun ehe du das Verlöschen abwartest.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #100 am: 01. Februar 2015, 10:23:47 »
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden. Hingegen wurden in zumindest einem Expedit Druckausgaben der neuen DV und SV aufgelegt - jedoch mit der dringenden Bitte, sie nicht mitzunehmen, sondern nur durchzulesen (in der Pause/Freizeit,....).

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #101 am: 01. Februar 2015, 12:16:50 »
Der Jänner 2014 ist vorbei.
Ja seit 365 Tagen sogar.  >:D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #102 am: 05. Februar 2015, 14:34:17 »
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden.
Laut Schulbüro werden die Vorschriften derzeit noch(!) einmal(!) überarbeitet. Erst dann sollen die USB-Sticks tatsächlich verteilt werden.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #103 am: 05. Februar 2015, 14:44:18 »
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden.
Laut Schulbüro werden die Vorschriften derzeit noch(!) einmal(!) überarbeitet. Erst dann sollen die USB-Sticks tatsächlich verteilt werden.
Die neuen Schulungsunterlagen, sind aber seit ende Januar im Netz und mit 01.02.15 gültig.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #104 am: 05. Februar 2015, 14:57:13 »
Der Jänner 2015 :)) ist vorbei - und jedenfalls im Sektor West sind keine USB-Sticks verteilt worden.
Laut Schulbüro werden die Vorschriften derzeit noch(!) einmal(!) überarbeitet. Erst dann sollen die USB-Sticks tatsächlich verteilt werden.
Die neuen Schulungsunterlagen, sind aber seit ende Januar im Netz und mit 01.02.15 gültig.
Offenbar sind sie jetzt draufgekommen, dass halt doch noch ein paar Sachen nicht stimmen...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.