Ein Versehen, weil vorschriftswidrig?
Kein Versehen, aber vermutlich (da gibt es mehrere Meinungen) vorschriftswidrig. Letztendlich muss die Verantwortung eh der genehmigende Betriebsleiter tragen. Dem war offenbar auch nicht ganz wohl bei der Sache, weswegen der Zug nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren durfte.
Eben. Soweit ich weiß, gibt es das Dreiwagenzugverbot für den Heidelberger seit 1951.
Ich nehme an, dass es bis heute seine Gültigkeit hat, da diesem Verbot eine Änderung der Bremsschaltung zu Grunde lag.
Nichtsdestotrotz ist es - wie im historischen 58er-Thread auch schon beschrieben wurde - an starken Sonntagen bzw. im Silvesterverkehr immer wieder zu einer derartigen Zugskomposition gekommen.