Ist der Otto Wagner-Bau einmal hergerichtet, kann jeder sehen, dass es keine Gechmackssache ist.
Es soll auch Menschen geben, denen der Otto-Wagner-Stil nicht gefällt. 
Alles gibt es.
Die Touristenmassen in der Großfeldsiedlung, in München Neuperlach und Berlin Marzahn sind aber eher überschaubar.
Das ist leider ein sehr beliebtes Missverständnis: Denkmalschutz hat weder etwas mit Ästhetik noch mit touristischer Verwertbarkeit zu tun, auch wenn natürlich nicht auszuschließen (oder zuweilen sogar gewünscht) ist, dass diese beiden Punkte auch eine Rolle spielen. Dazu ein Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz:
§ 1. (1) Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen finden auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung („Denkmale“) Anwendung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Bedeutung kann den Gegenständen für sich allein zukommen, aber auch aus der Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen entstehen. „Erhaltung“ bedeutet Bewahrung vor Zerstörung, Veränderung oder Verbringung ins Ausland.
(2) Die Erhaltung liegt dann im öffentlichen Interesse, wenn es sich bei dem Denkmal aus überregionaler oder vorerst auch nur regionaler (lokaler) Sicht um Kulturgut handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichichen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung bedeuten würde. Wesentlich ist auch, ob und in welchem Umfang durch die Erhaltung des Denkmals eine geschichtliche Dokumentation erreicht werden kann.
Großwohnsiedlungen werden wahrscheinlich eher nicht als Ganzes unter Denkmalschutz gestellt, in Österreich genauso wenig wie in Deutschland, weil die dort vertretenen Bautypen weit verbreitet sind (auch überregional) und deshalb kein Schutzbedarf besteht. Das schließt allerdings wiederum nicht aus, dass einzelne Bauten in Großwohnsiedlungen Denkmalschutzstatus erhalten, weil sie als typischer Vertreter ihrer Zeit gelten und eben selten bis einmalig sind. So steht z.B. in Berlin-Marzahn das erst in den 80er Jahren errichtete Rathaus unter Denkmalschutz (pdf). Ein anderer Fall für Denkmalschutz wäre z.B. ein Prototyp eines später weit verbreiteten seriellen Baus.
Es ist eigentlich weniger um Denkmlschutz als um gestalterische Präferenzen gegangen.
Viele Leute wundern sich, was alles nicht unter Schutz steht, aber auch umgekehrt, v. a. bei Nachkriegsbauten.
Nachkriegsbauten sind aber auch besonders gefährdet, weil sie heute meist schon schwerste Sanierungsfällle sind mit einem hohen Anteil nicht oder nur schwer reparaturfähiger Techniken und Teile nicht nachhaltig errichtet. Ein Problem, das bis heute besteht nach dem Motto: lieber wegschmeißen/bestenfalls recyclen statt reparieren. Z. B. hat man vor kurzem einige Beton-Brutalismusbauten der 70er-Jahre im Burgenland unter Schutz gestellt, wie das Hallenbad Neusiedl am See:
https://burgenland.orf.at/stories/3077988/ Macht man das nicht, bleibt davon nichts übrig, da nur sehr teuer sanierbar und gestalterisch meist schwer vermittelbar.
Ob in D. irgendwelche Nachkriegs-Großsiedlungen unter Schutz stehen, weiß ich nicht; ein heißer Anwärter in Wien wäre in Zukunft wohl Alt Erlaa.