Wenn im Wartungsvertrag steht, dass sich die Wartungsfirma des Betreiberpersonals bedienen (und zahlen) muss, verdient sie bestenfalls am Material - sofern es nicht vom Betreiber direkt bei den Herstellern gekauft wird. Und wenn der Vertrag so abgefasst ist, dass mindestens x % der Fahrzeuge einsetzbar sein müssen ohne dass Unfallwägen ausgeschlossen sind, dann möchte ich nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken.
Aber T1 hat recht, wir spekulieren, ohne die Verträge zu kennen.